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IGNORED

Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb gunvlog:

Und was möchtest Du damit sagen?

(...)

@HangMan69 

Die Behörden machen oftmals was sie wollen (überspitzt gesagt), die Gerichte urteilen stellenweise nicht nachvollziehbar und genau das macht uns das Leben eben schwer. Wir haben keinerlei Rechtssicherheit.

 

Du beantwortest Deine Frage doch selbst...es ist ein Bundesgesetz, welches auch bundeseinheitlich und rechtssicher gehandhabt werden sollte. Aber was haben wir? Einen Teppich voller Bombenkrater (sprich Urteile/ behördliche Herangehensweisen) quer durch das Land. Schlüsselaufbewahrung hier, Verankerung dort(...) aber bei Rechtsextremen und Reichsbürger scheint man sich einig zu sein.

 

Anstatt seitenweise darüber zu diskutieren, wer denn wie was meint, herausgelesen hat, im Kaffeesatz erkennen konnte oder gottgegeben eingeleuchtet bekommt, es ist nicht eindeutig und klar, wenn überhaupt gewollt, geregelt. Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können und der politische Druck nach weniger Waffen im Land denen im Nacken sitzt. Und dann hockt man eventuell vor Gericht und darf beten, dass da nicht ein völlig lebensfremdes Urteil bei herauskommt.

 

Ich finde das schrecklich.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Du beantwortest Deine Frage doch selbst...es ist ein Bundesgesetz, welches auch bundeseinheitlich und rechtssicher gehandhabt werden sollte. Aber was haben wir? Einen Teppich voller Bombenkrater (sprich Urteile/ behördliche Herangehensweisen) quer durch das Land. Schlüsselaufbewahrung hier, Verankerung dort(...) aber bei Rechtsextremen und Reichsbürger scheint man sich einig zu sein.

 

Anstatt seitenweise darüber zu diskutieren, wer denn wie was meint, herausgelesen hat, im Kaffeesatz erkennen konnte oder gottgegeben eingeleuchtet bekommt, es ist nicht eindeutig und klar, wenn überhaupt gewollt, geregelt. Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können und der politische Druck nach weniger Waffen im Land denen im Nacken sitzt. Und dann hockt man eventuell vor Gericht und darf beten, dass da nicht ein völlig lebensfremdes Urteil bei herauskommt.

 

Ich finde das schrecklich.

Vollkommen richtig

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

Ich finde das schrecklich.

Noch viel schrecklicher finde ich die permanente Selbstgeißelung einiger der Betroffenen selbst.

Da wird selbst in die wohlwollendste Gesetzesvorgabe krampfhaft - fast schon krankhaft, an den Haaren herbei -  die maximalst restriktivste Auslegung hineininterpretiert, sich im gleichen Atemzug über Behörden/Gerichte/Gesetzgeber beschwert wenn diese es ihnen gleich tun. Vollkommen unfähig, das Brett vor dem eigenen Kopf zu sehen und sich selbst als das zu erkennen, was man offensichtlich ist: Teil des Problems.

Einfach mal leben und leben lassen. Das würde dem Land mal richtig gut tun.

 

 

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Andrè1:

Einfach mal leben und leben lassen. Das würde dem Land mal richtig gut tun.

 

Ja, genau. Ich kann die Leute sogar verstehen, denn wenn man sich die Gesetzgebung, Drangsalierungen, Berichterstattung etc. so anschaut, da kann man nur denken, das Maximale ist gerade gut genug. Die Furcht seine Erlaubnis zu verlieren und die teils merkwürdige Rechtssprechung dazu, lässt nicht viel positives Denken übrig. Die kleinste Verfehlung kann es schon auslösen.

 

Dann bohrt man doch lieber noch zwei Löcher zusätzlich in den Schrank, sodass er sich gut dübeln lässt...

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Andrè1:

Noch viel schrecklicher finde ich die permanente Selbstgeißelung einiger der Betroffenen selbst.

Da wird selbst in die wohlwollendste Gesetzesvorgabe krampfhaft - fast schon krankhaft, an den Haaren herbei -  die maximalst restriktivste Auslegung hineininterpretiert, sich im gleichen Atemzug über Behörden/Gerichte/Gesetzgeber beschwert wenn diese es ihnen gleich tun. Vollkommen unfähig, das Brett vor dem eigenen Kopf zu sehen und sich selbst als das zu erkennen, was man offensichtlich ist: Teil des Problems.

Einfach mal leben und leben lassen. Das würde dem Land mal richtig gut tun.

 

 

 

Ich finde diese diese Analysen, wie Du sie hier anstellst und zu einer Beurteilung kommst genauso eines der Probleme.

Forderst Leben und Leben lassen, begibst Dich aber dann zeitgleich auf die persönliche Ebene und das ist ein sehr typischen Verhalten unter den Waffenbesitzern.

 

Ja, jeder beharrt auf seine Meinung. Nennt sich Meinungsfreiheit und hat nichts mit einem Brett vor dem Kopf zu tun oder

 

Zitat

Da könnte man Dir nen Spiegel vorhalten und Du würdest es nicht merken...

 

Diese ständigen Kommentare auf der persönlichen Ebene sind eines der Probleme die wir haben, in der heutigen Gesellschaft.

Diese Rechthaberei, da ziehe ich mich nicht raus, sind ein Teil des Problems, die Klugscheißerei, sind ein Teil des Problems. Sachlich bleiben fällt zunehmend schwerer und wenn sachlich kein Beitrag möglich ist, dann driften wir auf die Persönliche ab und das ist Teil des Problems.

 

Ich sehe es auch nicht als Selbstgeißelung oder vorauseilenden Gehorsam an, was auch sehr gerne als Todschlagargument genutzt wird.

Was Du als "krankhaft an den Haaren herbi" nennst, nenne ich seinen Standpunkt vertreten und Diskutieren. Aber das möchten viele nicht. Und das zeigt leider immer wieder, dass die ach so tolerante Gruppe der Waffenbesitzer, gar nicht so tolerant ist.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Ein Wertschutzschrank ist ein Wertschutzschrank, ist ein Wertschutzschrank, egal was ich da reinstelle…..

 

Du kannst das Ding auch Elfriede, Apfelsine oder Klaus-Hubert nennen, die Versicherungswirtschaft und das Waffengesetz weisen dem Ding jeweils unterschiedliche Rollen (Zwecke) mit unterschiedlichen Regularien für die Benutzung zu.

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Last_Bullet:

Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können...

 

Wäre interessant, was da tatsächlich "in der Fläche" läuft bezüglich dieser Anforderung. Wirklich beurteilen kann man es wohl nur im eigenen Einzugsbereich.

 

Über die Mitglieder in meinem Verein sowie weitere hiesige Schützenkollegen weiß ich ungefähr, wie es da im Einzugsbereich von 5 Waffenbehörden hier im "Eck" - nördl./zentrales Ba.-Wü. - aussieht (übrigens bei weitem nicht alle "locker und liberal" eingestellt)...

Die Waffentresor-Verankerung war und ist da nirgends ein Thema.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb msk:

 

Du kannst das Ding auch Elfriede, Apfelsine oder Klaus-Hubert nennen, die Versicherungswirtschaft und das Waffengesetz weisen dem Ding jeweils unterschiedliche Rollen (Zwecke) mit unterschiedlichen Regularien für die Benutzung zu.

 

Richtig, Du kannst es nennen wie Du möchtest, ein Waffenschrank ist und bleibt ein Wertschutzbehältnis.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Die Waffentresor-Verankerung war und ist da nirgends ein Thema.

 

Bei mir auch nicht, obwohl man das bei der Kontrolle vermerkt hat. So lange nichts abhanden kommt, können die wenig machen, steht nicht im Gesetz. So lange….

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Wäre interessant, was da tatsächlich "in der Fläche" läuft bezüglich dieser Anforderung. Wirklich beurteilen kann man es wohl nur im eigenen Einzugsbereich.

 

Über die Mitglieder in meinem Verein sowie weitere hiesige Schützenkollegen weiß ich ungefähr, wie es da im Einzugsbereich von 5 Waffenbehörden hier im "Eck" - nördl./zentrales Ba.-Wü. - aussieht (übrigens bei weitem nicht alle "locker und liberal" eingestellt)...

Die Waffentresor-Verankerung war und ist da nirgends ein Thema.

 

Auch hier, was die Waffenbehörde einem sagt, und was ein Gericht urteilt, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, sind zwei unterschiedliche Dinge.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb gunvlog:

Richtig, Du kannst es nennen wie Du möchtest, ein Waffenschrank ist und bleibt ein Wertschutzbehältnis.

 

Man könnte fast meinen, Dein Missverstehen passiert bewusst.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb msk:

 

Man könnte fast meinen, Dein Missverstehen passiert bewusst.

 

Ich missverstehe Dich nicht, nur verändert sich die Eigenschaft eines Wertschutzbehältnisses durch das reinstellen von Waffen nicht……ein Waffenschrank ist und bleibt ein Wertschutzbehältnis….nur weil ein Langwaffen- oder Kurzwaffenhalter eingesetzt ist, ist es kein Wertschutzbehältnis mehr. Es bleibt ein Wertschutzbehältnis, in dem sich nunmal auch gewisse Wertgegenstände befinden. In unserem Fall halt Waffen, in anderen Fällen sind es Dokumente, Schmuck, oder, oder, oder.

Nur weil ich Schmuck in einem nach der Norm EN 1143-1 gebauten und entsprechend zertifizierten Schrank aufbewahre, wird es nicht zum Schmuckschrank, sondern es bleibt ein Wertschutzschrank.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Versuch noch:

Die Anforderungen an einen Wertschutzschrank greifen dann, wenn Du beispielsweise für über 100k€ ein Pärchen Holland&Holland Luxusjagdwaffen reintust und deren monetären Gegenwert bei Deinem Versicherer absichern willst. Der wird dann von Dir entsprechende Maßnahmen fordern, die Du zu erfüllen hast, damit der sein OK gibt und Du bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht dumm da stehst. Kleiner Tipp: Ein Einser wird für die volle Versicherungssumme normalerweise nicht reichen.

Ist Dir das finanzielle Risiko egal, weil Dir solche Peanuts nur ein müdes Lächeln entlocken, dann ist Dein Versicherer außen vor und es greifen lediglich die Vorgaben des Waffengesetzes. 

Bearbeitet von Andrè1
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Geschrieben

Wir reden nicht über Versicherungssummen, sonder zu verhindern dass Waffen abhanden kommen oder unbefugte Dritte sie an sich nehmen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

 

Ich missverstehe Dich nicht, nur verändert sich die Eigenschaft eines Wertschutzbehältnisses durch das reinstellen von Waffen nicht……ein Waffenschrank ist und bleibt ein Wertschutzbehältnis….nur weil ein Langwaffen- oder Kurzwaffenhalter eingesetzt ist, ist es kein Wertschutzbehältnis mehr. Es bleibt ein Wertschutzbehältnis, in dem sich nunmal auch gewisse Wertgegenstände befinden. In unserem Fall halt Waffen, in anderen Fällen sind es Dokumente, Schmuck, oder, oder, oder.

Nur weil ich Schmuck in einem nach der Norm EN 1143-1 gebauten und entsprechend zertifizierten Schrank aufbewahre, wird es nicht zum Schmuckschrank, sondern es bleibt ein Wertschutzschrank.

 

Wie gesagt, Du kannst oder willst grundlegende Grundsätze nicht verstehen. Ob Du oder irgendwer das Ding Wertschutzschrank oder Klaus-Hubert nennt, ist völlig belanglos. Das führt nicht dazu, dass sich Anwendungsrichtlinien der Versicherung für einen Wertschutzschrank, damit in dem hochwertige Dinge versichert werden können, auf ein durch das Waffengesetz gefordertes Sicherheitsbehältnis und insbesondere dessen Anwendungsrichtlinien vererben.

Die Anwendungsrichtlinien sind völlig unabhängig voneinander und genau diese Richtlinien bestimmen das zu verwendende Behältnis und nicht umgekehrt.

 

Das Waffengesetz und entsprechende Verordnungen sprechen logischerweise auch von einem Sicherheitsbehältnis und nicht von einem Wertschutzschrank.

 

Die Regeln sind absolut simpel: Willst Du den Inhalt des Schrankes versichern lassen, halte Dich an die Richtlinie der Versicherer. Willst Du Waffen vor dem Zugriff Nichtberechtigter schützen, gelten die Regeln aus dem Waffenrecht. Dass Du für beides denselben Schrank benutzen kannst oder sollst, hat Null Rückwirkung von einer Richtlinie auf die andere.

Bearbeitet von msk
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Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb msk:

 

Wie gesagt, Du kannst oder willst grundlegende Grundsätze nicht verstehen. Ob Du oder irgendwer das Ding Wertschutzschrank oder Klaus-Hubert nennt, ist völlig belanglos. Das führt nicht dazu, dass sich Anwendungsrichtlinien der Versicherung für einen Wertschutzschrank, damit in dem hochwertige Dinge versichert werden können, auf ein durch das Waffengesetz gefordertes Sicherheitsbehältnis und insbesondere dessen Anwendungsrichtlinien vererben.

Die Anwendungsrichtlinien sind völlig unabhängig voneinander und genau diese Richtlinien bestimmen das zu verwendende Behältnis und nicht umgekehrt.

 

Das Waffengesetz und entsprechende Verordnungen sprechen logischerweise auch von einem Sicherheitsbehältnis und nicht von einem Wertschutzschrank.

 

Die Regeln sind absolut simpel: Willst Du den Inhalt des Schrankes versichern lassen, halte Dich an die Richtlinie der Versicherer. Willst Du Waffen vor dem Zugriff Nichtberechtigter schützen, gelten die Regeln aus dem Waffenrecht. Dass Du für beides denselben Schrank benutzen kannst oder sollst, hat Null Rückwirkung von einer Richtlinie auf die andere.

Und was ist ein Sicherheitsbehältnis nach der Norm EN 1143-1?


Aber wie ich bereits mehrfach sagte, wir werden hier keinen Konsens finden.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb gunvlog:

Und was ist ein Sicherheitsbehältnis nach der Norm EN 1143-1?


Aber wie ich bereits mehrfach sagte, wir werden hier keinen Konsens finden.

 

Es würde ausreichen, wenn Du auf die Argumente eingehen würdest. Deine Frage ist beispielsweise reichlich sinnfrei in dem Zusammenhang.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb gunvlog:

Es bleibt ein Wertschutzbehältnis, in dem sich nunmal auch gewisse Wertgegenstände befinden.

Die meisten Waffen sind keine Wertgegenstände sondern Hausrat.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Die meisten Waffen sind keine Wertgegenstände sondern Hausrat.

Das mag durchaus sein, nur können Waffen von hohen Wert auch gerne als Wertgegenstand gesehen werden. Wie schon erwähnt z.B. teure, Einzelangefertigte Jagdwaffen, die schnell mal im fünfstelligen Preisgefüge zu finden sind, oder eben auch teure Kurzwaffen.

Geschrieben

Stimmt. Dann werden sie gesondert versichert, und nicht über den Hausrat. Dann wiederum gelten für den Schutz der Werte (nicht der Waffen als solche) natürlich die Bedingungen der Versicherung. Logisch. 

 

Um diese Waffen geht es aber in der überwältigenden Mehrheit nicht.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb msk:

 

Es würde ausreichen, wenn Du auf die Argumente eingehen würdest. Deine Frage ist beispielsweise reichlich sinnfrei in dem Zusammenhang.

 

Pass auf, ich habe Dir nun schon dreimal gesagt, dass wir keinen Konsens finden werden. Unsere Meinungen gehen dazu zu weit auseinander.

Ich habe mich über das Thema mit dem Tresorhersteller Burg Wächter lange unterhalten und dieser hat mir mehrfach die Verankerungspflicht bestätigt und auch wie sie zustande kommt. Du kannst das nun glauben oder nicht. Das ist mir relativ egal.

Eine Falschaussage von Seiten eines Tresorherstellers heirzu bringt ihm keinerlei finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteil ein.

 

Am Ende des Tages, wird das Thema irgendwann von einem Gericht entschieden werden, weil einem Waffenbesitzer irgendwann der komplette, nicht veranlerkte Waffenschrank entwendet wurde. Und dann ist das Geschreih wieder groß, weil höchstwahrscheinlich ein Urteil gefällt wird, dass genauso behämmert sein wird, wie das Bedürfnisurteil in BW oder das Schlüsselurteil in NRW.

 

Wie gesagt, ich habe mich lange über das Thema mit Burg Wächter darüber unterhalten und habe keinerlei Grund anzunehmen, dass die Mist erzählen.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Stimmt. Dann werden sie gesondert versichert, und nicht über den Hausrat. Dann wiederum gelten für den Schutz der Werte (nicht der Waffen als solche) natürlich die Bedingungen der Versicherung. Logisch. 

 

Um diese Waffen geht es aber in der überwältigenden Mehrheit nicht.

Naja, wenn man sich überlegt, dass viele Schützen, auch hier aus dem Forum, deutlich über Grundbedarf sind und wenn man sich die Fragen zu bestimmten Waffen durchliest, erkennt man dass das sehr oft keine Billigwaffen sind, mit Zubehör in vierstelligen Bereichen, wie teure Zieloptiken, die auf den Waffen angebaut sind, teure Schaftsysteme, oder, oder, oder, dann ist das schon eine Mehrheit, die teures Gerät in den Schränken aufbewahren. Ggf. nicht die teure Jagdbüchse, aber ordentliche, fünfstellige Beträge kommen da auch zustande.

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