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IGNORED

Zugang zu Euro-Normen muss kostenlos sein


Gruger

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Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können.

 

Das Urteil gilt nur für Normen, die Teil des Unionsrechts sind - die EN 1143-1 müsste also in einer EU-Verordnung oder Richtlinie auftauchen. Das ist mir nicht bekannt.

 

edit:

 

Ich lag falsch.

 

VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

 

Zitat

Artikel 6

Führen von Waffen

(1)   In Bezug auf das Führen von Waffen und das maximal zulässige Kaliber muss das CIT-Sicherheitspersonal das Recht des Herkunftsmitgliedstaats, des Durchfuhrmitgliedstaats und des Aufnahmestaats einhalten.

 

(2)   Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, nach dessen Recht eine Bewaffnung von CIT-Sicherheitspersonal nicht zulässig ist, müssen alle Waffen im Besitz von CIT-Sicherheitskräften in einer Waffensicherheitskassette an Bord verwahrt werden, die der europäischen Norm EN 1143-1 entspricht.

 

Damit fällt die EN 1143-1 unter das Urteil und muss kostenlos veröffentlicht werden!

Bearbeitet von Qnkel
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Das hatte auch ein Behördenmitarbeiter in einem Fachaufsatz vor einige Jahren bereits gefordert bzw. den Verweis auf „kostenpflichtige“ Gesetz für unzulässig gehalten. Meines Erachtens zu recht.

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On 3/7/2024 at 12:40 PM, Gruger said:

Jetzt stellt sich die Frage, ob das auch für die EN 1143-1 zutrifft und ob das jemand von der geneigten Leserschaft beantworten kann.

 

Einen privaten Herausgeber eines urheberrechtliche geschützten Werkes wird man kaum dazu zwingen können, das kostenlos oder überhaupt in einer bestimmten Form zu veröffentlichen.

 

On 3/7/2024 at 2:29 PM, Qnkel said:

Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können.

 

Selbstverständlich. Ich würde aber noch einen Schritt weitergehen. Wenn ein Bezug auf eine Norm überhaupt in einem Gesetz oder einer Verordnung als notwendig erachtet wird, dann legt das mindestens den Verdacht nahe, dass der Staat sich als Ingenieur usw. betätigt, das Leben der Leute in viel zu feinem Detail regeln will, und bestimmte technische Lösungen vorschreibt, wozu er erfahrungsgemäß wenig Talent hat.

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Jedem von den Foristen die bisher hier zu diesem Thema gepostet haben sei ihre persönliche Meinung zur Veröffentlichungspflicht irgendwelcher Normen, hier der EN 1143-1, unbenommen.

 

Es spielt auch gar keine Rolle welchen Standpunkt ich selbst hier einnehme, aber

 

wenn doch etliche glauben daß es eine Pflicht zu Veröffentlichung geben würde,

und dann diesbezüglich hier glauben das große Wort führen zu können, diesbezüglich Behauptungen aufstellen,

 

und ja soooo felsenfest sicher sind daß es so ist wie sie hier behaupten, dies den Forsiten vorgauckelen,

 

warum beschreiten diese Besserwisser dann nicht den Klageweg, eventuell sogar gemeinschaftlich, wenn doch die Sache soooo klar und eindeutig ist?

 

Ein Risiko oder gar ne Ablehung oder gar ein negatives Urteil kann (könnte) es dann ja wohl gar nicht geben?

 

Und der absolute Beifall der WO Gemeinde, zumindest WO-Gold,  ist euch doch gewiss.

 

Oder?

 

@Onkel, @P22, @Proud NRA Member ??

 

Tommie

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Leider steht mit dieser Regelung das ganze Normungswesen auf dem Prüfstand, denn die Erstellung der Normen wurde über deren Verkauf finanziert. Da haben die Juristen der EU ein ganz kräftiges Eigentor geschossen, dennn Normung findet z.B. auch in China oder in den USA statt. Dann werden wir uns wohl in Zukunft nach deren Normen richten müssen - und diese selbstverständlich bezahlen müssen. Man kann alles "kostenlos" hergeben, aber ohne eine Regelung der künftigen Finanzierung ist das einfach töricht. Juristen und Politiker halt.

 

Klaas

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6 hours ago, Tommie said:

warum beschreiten diese Besserwisser dann nicht den Klageweg, eventuell sogar gemeinschaftlich, wenn doch die Sache soooo klar und eindeutig ist? [...] Ein Risiko oder gar ne Ablehung oder gar ein negatives Urteil kann (könnte) es dann ja wohl gar nicht geben? [...]

 

@Onkel, @P22, @Proud NRA Member ??

 

Nicht nur beim Studium von Gesetzestexten ist, wer lesen kann, klar im Vorteil:

 

On 3/9/2024 at 3:01 PM, Proud NRA Member said:

Einen privaten Herausgeber eines urheberrechtliche geschützten Werkes wird man kaum dazu zwingen können, das kostenlos oder überhaupt in einer bestimmten Form zu veröffentlichen.

 

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vor 5 Stunden schrieb Klaas:

Leider steht mit dieser Regelung das ganze Normungswesen auf dem Prüfstand,

Das ist wohl längst überfällig. 

 

Ich habe meine Diplomarbeit über eine Norm im Zusammenhang mit EMV/Blitzschutz geschrieben. Nach mühsamen Messungen und viel Brüten, ob ich dabei Fehler gemacht habe, kam raus, dass die zugrunde liegende Prüfnorm völlig sinnfrei ist. 

Analog zu hier würde ich das Beschreiben als: "Widerstandsfähigkeit von Büroschränken gegen Angriffe mit lackierten Fingernägeln".  

 

Gültig ist sie bestimmt immer noch. 

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vor 7 Stunden schrieb Tommie:

Jedem von den Foristen die bisher hier zu diesem Thema gepostet haben sei ihre persönliche Meinung zur Veröffentlichungspflicht irgendwelcher Normen, hier der EN 1143-1, unbenommen.

 

Es spielt auch gar keine Rolle welchen Standpunkt ich selbst hier einnehme, aber

 

wenn doch etliche glauben daß es eine Pflicht zu Veröffentlichung geben würde,

und dann diesbezüglich hier glauben das große Wort führen zu können, diesbezüglich Behauptungen aufstellen,

 

und ja soooo felsenfest sicher sind daß es so ist wie sie hier behaupten, dies den Forsiten vorgauckelen,

 

warum beschreiten diese Besserwisser dann nicht den Klageweg, eventuell sogar gemeinschaftlich, wenn doch die Sache soooo klar und eindeutig ist?

 

Ein Risiko oder gar ne Ablehung oder gar ein negatives Urteil kann (könnte) es dann ja wohl gar nicht geben?

 

Und der absolute Beifall der WO Gemeinde, zumindest WO-Gold,  ist euch doch gewiss.

 

Oder?

 

@Onkel, @P22, @Proud NRA Member ??

 

Tommie

 

Artikel gelesen?

Das Urteil ist 5 Tage alt! 

 

Die EU muss das Urteil erstmal umsetzen, das wird wohl länger als 5 Tage dauern. 

 

Erklär mal, warum das jetzt irgendwer nochmal durchklagen sollte??

 

@Proud NRA Member der EuGH hat fest gestellt, das HTN keinen Urheberrechtsschutz genießen. 

Bearbeitet von Qnkel
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1 minute ago, Qnkel said:

@Proud NRA Member der EuGH hat fest gestellt, das HTN keinen Urheberrechtsschutz genießen. 

 

Die Konsequenzen daraus wird man erst noch verdauen müssen. Es scheint mir unwahrscheinlich, dass es haltbar ist, dass wenn ich ein Buch schreibe, meine Urheberrechte entschädigungslos flöten gehen, nur weil der Gesetzgeber mein Buch so gut findet, dass er sich in einem Gesetzestext darauf bezieht.

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Für den Kunden, also uns, ist das Ganze soundso eher zweitrangig, da wir das Gesetz auch einhalten können, ohne den Inhalt der Norm zu kennen. 
 

Das das Gerät die Norm einhält, ergibt sich aus dem Zertifikat.

 

Trotzdem wäre es natürlich für Fragen der „Anwendung“ von Interesse, zB beim Thema Verankerung.

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Wenn in Europa die Normung zusammenbricht, werden wir uns z.B. nach US-Normen zu richten haben. Ob die uns aber kostenlos zur Verfügung gestellt werden, daran darf gezweifelt werden. Die US-Stellen dürften dann auch Bedenken haben, Normen für die EU überhaupt zur Verfügung zu stellen, wenn sie befürchten müssen, dass ihr Urheberrecht per EU-Gesetz ausgehebelt wird.

 

Klaas

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On 3/11/2024 at 2:26 AM, Qnkel said:

Weiter klagen kann man nicht mehr. Beim EuGH ist Ende.  [...] Man kann nur die Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu EU-Dokumenten soweit anpassen, dass das Urteil nicht mehr gültig ist. 

 

Der EuGH hat aber keine neue abschließende Regelung geschaffen, sondern nur gesagt, dass gewisse Dinge nicht gehen, meines Erachten völlig zu Recht.

 

Eine Möglichkeit wäre z.B. dass wenn der Gesetzgeber sich auf eine Norm beziehen will, das eben entweder eine sein muss, die schon allgemein zugänglich ist, oder dass er im Prozess der Harmonisierten Normen mit den beauftragten Instituten eine Vereinbarung abschließen muss, die beinhaltet, dass diese Norm frei zugänglich wird, was in manchen Fällen einen Obolus beinhalten dürfte.

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vor 17 Stunden schrieb Proud NRA Member:

... Eine Möglichkeit wäre z.B. dass wenn der Gesetzgeber sich auf eine Norm beziehen will, das eben entweder eine sein muss, die schon allgemein zugänglich ist, oder dass er im Prozess der Harmonisierten Normen mit den beauftragten Instituten eine Vereinbarung abschließen muss, die beinhaltet, dass diese Norm frei zugänglich wird, was in manchen Fällen einen Obolus beinhalten dürfte.

Man wird um einen solchen Obolus seitens der Politik nicht herum kommen. Aber - wer zahlt, schafft an. Im Klartext: Dann wird die Politik ihre Wunschträume in die Normen drücken, z.B. wieviel Material aus unbrauchbaren natürlichen Rohstoffen stammen muss.

 

Klaas

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