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IGNORED

Sportschptzenfreundliches Hotel nähe Phillibsburg.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

Schön für den DSB.

Super Beitrag. Kantig. Fühlst du dich jetzt Besser?

 

Könnte man ja drüber nachdenken auf einer der größten Schießanlagen mit einer dermaßen großen Nutzer /Besucherzahl.  

Ist aber vermutlich nicht edgy geenug sowas anzubieten..

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb callahan44er:

Schön für den DSB.

 

Hat da jetzt der DSB was davon oder vielleicht doch eher die teilnehmenden Schützen?

Aber egal, Hauptsache immer nur auf den DSB draufhauen. :angry:

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb ASE:

Super Beitrag. Kantig. Fühlst du dich jetzt Besser?

 

Könnte man ja drüber nachdenken auf einer der größten Schießanlagen mit einer dermaßen großen Nutzer /Besucherzahl.  

Ist aber vermutlich nicht

edgy geenug sowas anzubieten..

 

Welcher Paragraph im Waffengesetz soll das hergeben? Von dem riesen Aufwand einmal abgesehen. Ich pass auf meinen Scheiß lieber selber auf. 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

 

Welcher Paragraph im Waffengesetz soll das hergeben? Von dem riesen Aufwand einmal abgesehen. Ich pass auf meinen Scheiß lieber selber auf. 

 

§12 Abs. 1 Nr. 1b

 

und 

 

§12 Abs. 1 Nr. 2

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb callahan44er:

Nicht wirklich. 

 

Bitte?

 

 

Zitat

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;
 
2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;
 

 

 

Im Fall Nr. 2 ist noch nichtmal eine WHL oder WBK erforderlich.

Exakt auf der Grundlage kannst du eine Waffenkammer an einem Wettkampfstandort betreiben, ist die gleiche Norm die für Hotelsafes etc steht.

 

 

Und obacht, §13 Abs 9 AWaffV ist mit Vorsicht zu geniessen:

 

Zitat

(9) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

 

Das ist schön unbestimmt. Wenn eine im Hotellzimmer aufbewahrte Waffe verschwindet, obwohl eine Waffenkammer oder ein Hotellsafe zur Verfügung stand wird einem das nicht entlastend angerechnet werden...

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb ASE:

Hotellsafe

Komisch. Wenn ich hier sage das man seine Waffen im Hotelsafe lagern kann, gibt es sofort Geschrei das man unbefugten 3ten Zugang zu seinen Waffen verschafft.

 

Eine Waffenkammer, was auch immer das sein soll, die nicht an dem Ort ist wo ich mich  befinde interessiert mich nicht!

 

Ist aber auch egal. Du machst so wie du meinst und ich mach so wie ich mein.

 

Davon ab was interessiert mich was der DSB auf der Deutschen macht. Da werd ich nie sein!

Bin aber mal gespannt wenn in dieser Waffenkammer deine Kanone verschwindet was die Behörde dann zu dir sagt.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb callahan44er:

Komisch. Wenn ich hier sage das man seine Waffen im Hotelsafe lagern kann, gibt es sofort Geschrei das man unbefugten 3ten Zugang zu seinen Waffen verschafft.

 

Wenn man §12: "Ausnahme von den Erlaubnispflichten" nicht kennt, dann gibt es halt Geschrei...

 

Hat dein Paketbote eigentlich eine WBK oder WHL? Nein? Na dann wird er das wohl gem. §12 Abs 1 Nr.2. in seiner tatsächlichen Gewalt haben

 

vor 52 Minuten schrieb callahan44er:

Bin aber mal gespannt wenn in dieser Waffenkammer deine Kanone verschwindet was die Behörde dann zu dir sagt.

Da ich in dem Fall ein Überlassungsformular habe welches dokumentiert das die Waffe dort gem §12 eingelagert wurde...

Im Falle eines gewerblichen Aufbewahrers mit WHL würde das dann auch im NWR vermerkt.

 

 

Geschrieben
Am 25.2.2024 um 22:43 schrieb ASE:

In PB gibt es keine Möglichkeit zur Waffenvewahrung? München und Suhl beim DSB gibt es wohl vom Hörensagen eine Waffenkammer. 

 

Nicht nur vom Hörensagen, es gibt sie und sie funktioniert prächtig. 
Pro Tag zahle ich in München 7E für einen Koffer der Größe eines Flugzeughandgepäcks, ganz toller unkomplizierter Service.

In Philippsburg sollte man sowas auch anbieten, es ist eine große Erleichterung für die Schützen.

Dieser Waffenraum wird rund um die Uhr überwacht und ist selbstverständlich von der Genehmigungsbehörde für den Aufbewahrungsfall während der Deutschen Meisterschaft zugelassen. Bequemer gehts nicht.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb CiscoDisco:

In Philippsburg sollte man sowas auch anbieten, es ist eine große Erleichterung für die Schützen.

Ich würde es nicht nutzen wollen. Ich weiß gerne wo meine Waffen sind und wer Zugriff darauf hat.

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