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IGNORED

Überprüfung der Zuverlässigkeit/persönlichen Eignung für Jäger


sealord37

Empfohlene Beiträge

@PetMan

Mag ja sein daß sich da jetzt eine Menge Foristen bestätigt sehen, dem ist aber nicht so, und ich hätte, wäre ich zuständige Behördenvertreter gewesen, auch nicht klein beigegeben - zumindest nicht wegen dieses Urteils.

Ich hätte klein beigegeben weil das ganze unverhältnismässig war, mir das klar gewesen wäre, ich aber auch gewusst hätte daß die Behörde nur auf höhere (politische) Weisung gehandelt hat, eben weil es politisch so vorgegeben und gewünscht wird, und ich mit Freuden den Ausweg des Urteils genutzt hätte.

Wer das Urteil durchließt, ja, von Anfang bis Ende und mit Sachverstand, der wird feststellen, daß es sich NICHT auf Sportschützen sondern nur auf Jäger und jagdrechtlich Vorschriften und Fristen bezieht.

Der Fall den "PetMan" schildert betrifft jedoch einen Sportschützen, so zumindest stellt "PetMan" es dar, das Urteil aber bezieht sich ALLEIN auf die verwaltungsrechtlichen und waffenrechtlichen Vorschriften für Jäger und die hier einzuhaltenden Fristen, das sind juristisch Äpfel und Birnen, zwar beides Obst, aber trotzdem zwei Welten.

 

Außerdem stellt das Urteil klar:

 

Nur wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass ERHEBLICH unterschritten wird, KANN die erneute Überprüfung nicht erforderlich UND DIE DAFÜR VERLANGT GEBÜHR rechtswidrig sein, sie KANN, aber sie MUSS nicht.

Das Urteil bezieht sich NICHT primär auf den Zeitraum und die Rechtmässigkeit der Prüfung an sich sondern primär auf die Art und Weise und die Höhe der Gebührenfestsetzung.

 

Ansonsten kann ich dem Kommentar von "Homi" nur zustimmen, wenn wir auch immer noch nicht wissen wer denn nun tatsächlich der Initiator für den "kürzlichen Kontakt mit meiner SB wegen einiger Fragen zur bedürfnisübergreifenden Nutzung (jagdlich/sportlich) war."

 

Auf alle Fälle ist sowas "Calling for Trouble".

 

Tommie

 

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Schon geil, du fragst was rechtliches im Forum, dann kommt als Antwort "frag den SB". Was richtig,  sobald es speziell wird. Fragst du nen SB kommt der Spruch mit dem Fürst und irgendwelche Gehirnskrobaten unterstellen dann auch noch Arschkriecherei.

 

Ich weiß auch nicht,  was die ganze versuchsweise Analysierei soll, ich wollte ne einfache Antwort,  ob das so wir es bei mir gelaufen ist,  ein Jahr nach JS Verlängerung Nr Überprüfung,  gängige Praxis ist.  Wie es aussieht,  scheint es durchaus öfter vorzunehmen. 

Grundsätzlich kann das ja auch plausibel sein,  nämlich wenn bei der JS Verlängerung gar keine Überprüfung stattgefunden hat und die Waffenbehörde der UJB einfach so das OK durchgerungen hat.  Möglicherweise weil es  zeitlich gar nicht anders möglich gewesen wäre bis 31.03. Alle Jagdscheine frei zu bekommen. 

Wenn dann jemand, auch noch mit dem Textverständnis eines Hilfschülers und ohne Jäger zu sein,  versucht sein eigenes rudimentäres Rechtsverständnis als Stand der Dinge zu verkaufen und das in quasi jedem seiner handvoll Posts, dann wird es ein bisschen albern.

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vor 8 Stunden schrieb Tommie:

Auf alle Fälle ist sowas "Calling for Trouble".

Gibt einfach Gegebenheiten die einen Kontakt mit der Waffenbehörde erfordern. Kollege löste den Nachlass eines Freundes auf. Die Waffen nahm er zur "sicheren Verwahrung  " zu sich um sie zu verkaufen. Dies teilte er der für beide zuständigen Waffenbehörde mit. Mache ich auch so wenn ich einen Nachlass auflöse. 6 Wochen später bekam er seine Rechnung für die Überprüfung seiner zuverlässigkeit. Die hatten halt seine Akte " in der Hand " nach der Meldung und sahen wohl, das der seit 30 jahren keine solche Überprüfung hatte und führten die dann durch. Hätte er sich nicht um den Nachlass gekümmert wäre das wohl nicht passiert. Ab für bestimmte Vorgänge muss man einfach Kontakt aufnehmen.

 

Bist du eigentlich ein Bruder von ASE ? Deine Posts lesen sich ähnlich................................

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Aus einer Akteneinsicht von unserem Vereinsmitglied. Hier sieht man sehr schön, wie das in der Behörde läuft.

Wie so eine Akteneinsicht kostenlos beantragt werden kann, habe ich in meinem anderen Thread beschrieben.

 

1. Datum der Anfrage und der Auskunft liegen nur wenige Tage auseinander. D.h. Bearbeitungszeiten von "Wochen" liegen an der Überlastung der Waffenbehörde, nicht am System der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

 

2. Man sieht hier sehr schön, dass Mitarbeiter scheinbar Anfragen generieren können, wann sie möchten und so viele sie möchten. Hier wurde jemand innerhalb 1 Jahres 3x überprüft!

 

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vor 52 Minuten schrieb Ebert79:

Hier wurde jemand innerhalb 1 Jahres 3x überprüft!

 

Aus grundsätzlichem Interesse.

Gibt es dazu Hintergrundinformationen?

Ist das für diese Behörde üblich, gab es Anlässe, korreliert das mit Anträgen oder Eintragungen, personenbezogene Hintergründe?

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6 hours ago, Elo said:

Aus grundsätzlichem Interesse.

Gibt es dazu Hintergrundinformationen?

Ist das für diese Behörde üblich, gab es Anlässe, korreliert das mit Anträgen oder Eintragungen, personenbezogene Hintergründe?

 

Zumindest waren diese Überprüfungen 2018 kostenfrei. In NRW/Köln habe ich bislang generell nichts von Kosten mitbekommen.

 

Die WaffBehörde wollte damals dem Inhaber die Erlaubnisse widerrufen, weil die damalige Ehefrau "Anschuldigungen" erhoben hat im Rahmen des Trennungsverfahrens.

Daraufhin hat die WaffBehörde dann scheinbar angefangen "zu suchen" (siehe Screenshot), aber nichts gefunden (vermutlich weil die Ex KEINE Strafanzeigen gestellt hat) und das Widerrufsverfahren hatte durchgehend nur den Status "Vorprüfung". Also das Vereinsmitglied hat davon erst Jahre später überhaupt Kenntnis erhalten aufgrund der Akteneinsicht nach DSGVO!

 

Ob das für die Behörde NRW/Köln üblich ist, kann ich nicht sagen basierend auf meiner Datenlage (mehrere Akteneinsichten). Eher nicht.

 

Generell sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen komplett vollautomatisiert, und Sachbearbeiter müssen nur dann Zeit investieren, wenn besondere Erkenntnisse bekannt werden und nachermittelt werden muss. Daher sollten Zuverlässigkeitsüberprüfungen ohne Einschreiten von Sachbearbeitern kostenfrei sei.

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vor 10 Stunden schrieb Ebert79:

1. Datum der Anfrage und der Auskunft liegen nur wenige Tage auseinander. D.h. Bearbeitungszeiten von "Wochen" liegen an der Überlastung der Waffenbehörde, nicht am System der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

 

Im Screenshot sehe ich nur drei Beispiele von Zuverlässigkeitsüberprüfungen (mit je 3 Anfragetypen und eine Antwort fehlt sogar noch, s. unterste Zeile). Auf dieser Basis ist Dein Schluss voreilig. Die Überprüfungen im Screenshot sind alle von 2018. Seitdem kam doch mind. ein weiterer Anfragetyp hinzu (beim Verfassungsschutz, oder?). Mein Sachbearbeiter sagte mir mal bei einer langen Bearbeitungszeit, es liege daran, dass ein Rückläufer zu seinen Anfragen noch nicht zurückkam. Ich glaube ihm das (weil er schon mehrfach einen guten Eindruck auf mich gemacht hat und die Freiheit der anderen achtet).

Bearbeitet von mwe
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Am 23.2.2024 um 13:18 schrieb Cannon Balls:

Da bei uns bisher Waffenrecht Gemeindenangelegenheit und Jagdrecht Kreisangelegenheit war wurde ich letztes Jahr auch 2 mal kostenpflichtig überprüft. Ab dieses Jahr liegt beides im Kreis und wird hoffentlich besser. 

Genau das ist in der Regel der springende Punkt. Dort wo das Landratsamt für Jagd und Waffen zuständig ist, gehen die Regelprüfungsgebühren für die Jäger in aller Regel in der Jagdscheingebühr auf. Bei unterschiedlicher Zuständigkeit erhebt die Waffenbehörde nach dortigem Prüfrhytmus eigene Gebühren.

 

Gruß SBine

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