Zum Inhalt springen
IGNORED

Kubotan Waffenverbotszone


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Was aber, wenn keiner hilft?


Du, ich möchte eigentlich an dieser Diskussion nicht teilhaben.

 

Aber dann gibt es noch zwei Dinge.

1. „Ich öffne meine Hose“ und hoffe das ich den Größeren habe, oder

 

2. ich bin eines der vielen Opfer die den Sichheitszustand unseres Landes spiegeln und hoffe auf den Messias, der dafür sorgt das unsere Kinder in Sicherheit und Frieden aufwachsen können.

 

3. es gibt doch noch eine Option, ich laufe weg!

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Wenn es auch verboten sein soll, muss auch Werkzeug in die Verbotsliste der Allgemeinverfügung aufgenommen werden.

Warum nicht? Nagelfeilen waren doch auch schon erfaßt.

Und im Versammlungsgesetz ist noch mehr verboten, nämlich alles was zur Verteidigung dienen könnte. Da sind auch die Quarzsandhandschuhe enthalten.

 

Geschrieben

Das mag sein, aber die Waffenverbotszonen beruhen auf dem Waffengesetz und dieses erfasst Werkzeug explizit nicht.

 

So ist in §42 Waffge nur folgender Verbotsumgfang geregelt:

Abs5: das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2

Abs6: dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter

 

Ein Verbot von Werkzeugen kann sich also nicht auf §42 WaffG stützen.

 

Gruß,

 

frogger

 

Geschrieben

Da sind die Schweizer Behörden kreativer, alles was keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist, kann ein "gefährlicher Gegenstand" sein; daher gibt auch keine Legaldefinition was darunter zu verstehen ist...

Geschrieben

Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

 

Hier ein Beispiel aus NRW:

 

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20027&ver=8&val=20027&sg=0&menu=0&vd_back=N

Diese Verordnung stützt sich auf

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19974&vd_back=N1338a&sg=0&menu=1

welche sich wiederum auf

§ 42 WaffG Absatz 5 Satz 4 Halbsatz 1 und Absatz 6 Satz 4 Halbsatz 1

stützt.

 

Es ist in der Verordnung selber dann auch nur von Waffen und Messern >4cm die Rede.

 

frogger

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb frosch:

Auf welcher Rechtsgrundlage denn

NRW ist aber nicht das einzigste Bundesland.

Hier mal ein Auszug aus Wiki

 

Polizeirecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Polizeirecht der Länder können per Verordnung Zonen errichtet werden, in denen das Mitführen von sogenannten gefährlichen Gegenständen untersagt ist.[5]

 

Und als genau das wird der Kubotan geführt.

Ansonsten würde nach deiner Meinung ja der § 42a WaffG ausreichen.

Geschrieben (bearbeitet)
19 hours ago, frosch said:

Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

Hier ein Beispiel aus NRW:

 

 

NRW hat laut Nr. 4 in https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ gefährliche Gegenstände nicht berücksichtigt. 

 

Schaut man sich die Teile an wo gefährliche Gegenstände berücksichtig werden bekommt man das:

 

a) Bundespolizeigesetz des Bundes vom 23.6.2021 (BGBl. I S. 1982):

[...]Gesetz über die Bundespolizei (Bundespolizeigesetz - BPolG)
§ 43 Durchsuchung von Personen

[...]

3) Die Bundespolizei kann eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, Explosionsmitteln und anderen gefährlichen Gegenständen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Beamten der Bundespolizei, der Person selbst oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

[...]

https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html

 

b) Bremen:

[...]

(2) Gefährliche Gegenstände sind

1. Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterfallen,

2. Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder diesen Gegenständen in der Wirkung gleichstehende Gegenstände, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann,

3. Handschuhe mit harten Füllungen,

4. Äxte oder Beile,

5. Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge.

[...]

https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/polizeiverordnung-ueber-das-verbot-des-fuehrens-von-gefaehrlichen-gegenstaenden-vom-21-januar-2009-66867?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

 

Man achte auf die Formulierung " in der Wirkung gleichstehende Gegenstände...." was sehr allgemein ist....und dass Messer praktisch alles ist.....

 

c) Hamburg:

[...]

(3) Gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 sind

1. Messer, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden,

2. Knüppel und Baseballschläger,

3. Handschuhe mit harten Füllungen,

4. Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays, soweit sie nicht von Absatz 2 erfasst werden.

[...]

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffFVerbotVHApP2

 

Da ist weniger Auslegungsspielraum....

 

d) Hannover:

[...]

(2) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll oder die an einer Kontrollstelle (§ 14) angetroffen wird, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

[...]

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/baf06971-a291-3506-b7cc-14b4114e7375

 

 

Gibt also durchaus diverse Rechtsgrundlagen die in der Wirkung gleichstehende Gegenstände oder gefährlichen Werkzeuge erfassen....

 

 

bj68

 

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.2.2024 um 20:01 schrieb rwlturtle:

Parker Jotter, Vollstahl.

 

Im Angebot unter 10€, fertig.

 

Nein. das Plastikgewinde bricht mir zu schnell. Dann isser mittig durch. Wenn, dann der Caran D'ache 849. Der hat mein Vertrauen. 🤫

Bearbeitet von KaiN
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden schrieb Speedmark:


Du, ich möchte eigentlich an dieser Diskussion nicht teilhaben.

Aber dann ...

 

 

Ist nicht böse gemeint, aber - wenn ich an einer Diskussion nicht teilhaben möchte, dann lass' ich es einfach. 

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
  • 6 Monate später...
Geschrieben

Servus wurde in einer Waffen verbotszone angehalten und gefragt ob ich ein Messer dabei hab was ich mit ja beantwortet hab (erlichkeit). Darauf hin hab ich nur gesagt das ich grad von Arbeit kam und vergessen hab es auszupacken vor fahrt antritt zu meiner besseren hälft ! Hab heute mein Bußgeld Bescheid bekommen ich darf echt jetzt 228,45€ zahlen was geschieht hier in unserem Land?  Sollen wir wenn man in solch eine gefährlichen Situation involviert ist stillschweigend sich abstechen lassen ? Wir bewegen uns immer weiter Richtung 1984 von Georg Orwell ! Wie kann ich mich gedankenlos schützen?  Kubotan, Tierbwehrspray, E-schocker !? Oder doch Stiefel 😅😂 was geschieht hier in unserem Land? 

M.f.g.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Dante 39:

Darauf hin hab ich nur gesagt das ich grad von Arbeit kam


Ab zum Anwalt! Kann nur besser werden. Eventuell Beistand durch den VDB. Würde ich echt mal nachfragen. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.