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Umzug nach Österreich - gibt es einen Weg, die Waffen zu behalten?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

@Smarthome

 

Grundsätzlich sind deine Waffen dein Eigentum. 

Beim Umzug ins Ausland ist privates Umzugsgut zoll- und steuerfrei. Das betrifft neben deinem Auto im Prinzip auch deine Waffen.

(Verschenken/verkaufen und später importieren ist aufwändig, ziemlich kostspielig und unsicher)

Beim Umzug Deutschland - Österreich sollte das für die Repetierlangwaffen problemlos funktionieren, vermutlich auch für 2 Kurzwaffen:

Diesen älteren Thread hier kennst du ?  

Aktuell für deine konkreten Waffen gültige Details musst Du beim BVA in D und in Österreich bei der Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) erfragen.

Deren Aussagen sind belastbar und du lernst die verantwortlichen Ansprechpartner kennen.

 

Du kannst auch je einen Wohnsitz in Deutschland und Österreich parallel haben. 

Und in beiden Ländern Waffen unabhängig voneinander besitzen (z.B. VRF).

Neben den Waffen könnte ein Zweitwohnsitz im Ausland auch bei Steuern, Renten- und Krankenversicherungen Vorteile bieten.

Nachteile sehe ich da keine.

 

Bearbeitet von Sindbad
Geschrieben (bearbeitet)

Für die Repetierlangwaffen ist es sehr einfach. Es gibt Händler, die dir den Import von Deutschland nach Österreich von privat abwickeln. Du nimmst mit solch einem Händler Kontakt auf (ich kann dir einen per pn nennen), übergibts ihm deine Waffen, meldest das deiner deutschen Behörde, dann ziehst du nach Österreich und meldest dich dort, erhältst deine EU-Aufenthaltsgenehmigung und bist ab dem Moment berechtigt, Repetierer zu besitzen. Der Händler übergibt sie dir in Österreich und meldet sie im österreichischen Waffenregister (Achtung, ab 20 Waffen bist du zu einer Meldung an die Behörde verpflichtet und sie können dir Auflagen für die Aufbewahrung erteilen - aber keine Sorge, mit deinen deutschen Safes wirst die bei weitem übererfüllen).

 

Sobald du in Österreich gemeldet bist kannst du dort eine WBK beantragen, die üblicherweise erstmal für 2 Kategorie B Waffen ausgestellt wird (das können Kurzwaffen oder auch halbautomatische Langwaffen sein). Das Prozedere dafür könnte in einem Monat erledigt sein, wenn du Glück hast, könnte aber auch ein halbes Jahr dauern - du brauchst Termine für das Psychogutachten, für den Waffenführerschein und natürlich für die WBK selbst, da sind jedesmal Wartezeiten fällig, die von ein paar Tagen bis zu Monaten sein können. Kann auch sein dass du Besuch von der Polizei bekommst, da bin ich mir nicht sicher ob sie das heute überall machen, oder nur manche. Bei manchen Behörden hast du dann 5 Tage nach Antragstellung die WBK im Briefkasten - es kann also wirklich schnell gehen, wenn du Glück hast. Danach kannst du zumindest 2 Kat B Waffen auf dem selben Weg importieren.

 

Danach kannst du von all den Segnungen des österreichischen Waffenrechts profitieren: Du brauchst erstmal kein Mitglied in einem Verein zu werden, es sein denn du willst schnell mehr B Plätze (oder sogar eine Erwerbsberechtigung für große Magazine - auch das ist möglich). Du kannst dir jede Art von Munition und Pulver zum Wiederladen kaufen. Es gibt keinen Anscheinsparagrafen. Du darfst dir Licht, Laser und/oder Nachtsichtgeräte an deine Waffen montieren. Es gibt keine Sportordnungen, an die du dich halten musst. Du darfst auf dem eigenen Grund schießen. Du kannst Kurse im Tacticool Combat Shooting machen :rofl: Und und und - du wirst dich fast wie in den USA fühlen ;)

Bearbeitet von rider650
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Geschrieben

In welche Region von Österreich geht es denn? In der Vergangenheit habe ich durchaus schon Fälle erlebt wo eine Deutsche WBK (inklusive Vorlage des AT-Psychotest) in eine österreichische Karte mit 3 oder 4 Kat-B Waffen umgeschrieben wurde. Bei einer freundlichen Behörde muss nicht bei 2 Plätzen Schluss sein. Solange es im Rahmen bleibt. Einige Jäger haben so neben ihren Kat-C Langwaffen die drei Kurzwaffen mitnehmen können.

Geschrieben (bearbeitet)

Die leihe geht nur 4 Wochen, wenn man seine Waffen erst mal bei einem anderen Berechtigten hier in Deutschland " einlagern " möchte. Aber es gibt die " Sichere Verwahrung " von Waffen , das geht über einen längeren Zeitraum. Es muss nur ein ende absehbar sein. Aber ein oder 2 jahre Auslandsaufenthalt funktionieren damit. Bis zu einem jahr hatte ich selber schon Waffen aus einem Nachlass hier bis die letzte Waffe endlich verkauft war. Aber , ein der Behörde gegenüber, zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt .......dafür ist das ein gutes Instrument. Denke aber das dafür ein Wohnsitz in Deutschland behalten werden muss, zb bei den Eltern.

Leih_und_Verwahrbeleg.pdf

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Nein, es geht auch länger als 4 Wochen!

 

Die "normale" Leihe zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck" nach § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG geht natürlich ist nur für einen Monat (ist auch ehr für´s wirklich Benutzen wollen gedacht).

 

Der hier angesprochene vorrübergehende Erwerb & Beseitz zum Zweck der sicheren Aufbewahrung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG ermöglicht keine Nutzung, ist dafür aber gerade nicht auf eine gesetzliche Höchstdauer befristet - es muss nur generell ein Ende absehbar sein, damit es "vorrübergehend" bleibt...

Geschrieben

Danke für die vielen guten Hinweise. Werde ich jetzt mal alles nachverfolgen. Problem ist bei mir, dass aus anderen Gründen nur ein Wohnsitz in Österreich angestrebt wird. Ggf. für eine Übergangszeit könnte ich das mit den zwei Wohnsitzen ausprobieren (bis der Behördenkram in Ö erledigt ist).

Geschrieben
Am 21.1.2024 um 23:30 schrieb Smarthome:

Ich kann die Waffen also nicht im Tresor bei den Eltern lassen oder so etwas.

Mit Verlaub, das behauptet wer? Das BVA auf schriftliche Nachfrage oder der Stammtisch grüne Jacke-roter Kopf?

Geschrieben

Warum sollte es denn funktionieren? Wenn man nicht mehr in D ansässig ist, kann man wohl schwerlich dort weiterhin Waffen lagern, vor allem dann nicht, wenn man nicht mehr in D regelmäßig trainiert.

Geschrieben
Am 24.1.2024 um 19:45 schrieb Josef Maier:

Mit Verlaub, das behauptet wer? Das BVA auf schriftliche Nachfrage oder der Stammtisch grüne Jacke-roter Kopf?

Also meinem Verständnis nach musst du dein WBKs abgeben, wenn du dich abmeldest und ins Ausland gehst.

Hast Du andere Informationen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb Paxcal:

WBKs abgeben, wenn du dich abmeldest und ins Ausland gehst

 

Die Frage ist, auf welcher Grundlage das geschehen könnte?

 

Das BVA schreibt (Zitat) auf seiner Webseite:

...

Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten erbringen/ nachweisen können, so ist grundsätzlich ein gebührenpflichtiger Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen.

...

Quelle:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnis/_documents/FAQ/FAQ_Sportschütze.html#doc223792bodyText7

 

Das könnte zunächst die fortlaufende Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 und § 14 WaffG sein?

Treten Tatsachen ein, die zur Versagung hätten führen müssen (z. B. Wegfall des Bedürfnisses aufgrund nicht erbrachter Schießsportausübung [x Termine]), dann Widerruf nach § 45 (2) WaffG.

Dazu Möglichkeit, von einem Widerruf abzusehen, wenn Bedürfniswegfall nur vorübergehend - § 45 (3) WaffG.

 

Falls das die Argumentationskette wäre, sollte der eigentliche Aufhänger die abgeleisteten Trainingseinheiten (in z. B. BaWü bei ÜK ggf. mit Wettkampfteilnahme) sein, aber nicht die bloße Tatsache des Umzugs?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)

Offenbar kannst Du in Deutschland Waffen besitzen, ohne hier einen Wohnsitz zu haben.

Sobald du dich beim Einwohnermeldeamt abmeldest, wird zeitnah auch die Waffenbehörde informiert. 

Bei Umzug ins Ausland wird dann das BVA für Dich in waffenrechtlichen Themen zuständig.

 

Webseite des BVA:

"Sollten Sie als Sportschütze im Ausland nicht die erforderlichen Trainingseinheiten … nachweisen können, so ist … ein … Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen.

Sie haben allerdings die Möglichkeit einen vorübergehenden Wegfall Ihres waffenrechtlichen Bedürfnisses geltend zu machen."

 

Entscheidend ist demnach der Nachweis des sportlichen Bedürfnisses durch Trainingsnachweise/Schießtermine.

"Vorübergehender Wegfall des Bedürfnisses" wäre zwar möglich, müsste aber durch Unterlagen (Arbeitsvertrag, Versetzung) nachgewiesen werden.

"Wohnsitz in D" wird dort nicht genannt. (Funktioniert eine Prüfung der Zuverlässigkeit ohne Wohnsitz ?)

 

Nach diesem Thread "kann" offenbar sogar eine WBK ohne Wohnsitz erteilt werden, liegt aber im Ermessen der Behörde. 

 

Fazit: Du brauchst eine Abstimmung mit dem BVA.

Insbesondere, wenn du deinen Wohnsitz in D aufgeben willst und danach Waffen & WBK noch für einen gewissen Zeitraum in deinem Besitz in Deutschland bleiben sollen.

Bei einem vernünftigen und nachvollziehbarem Konzept (vorher abgestimmt mit Österreich) wird das BVA mitgehen (im Rahmen seines Spielraums).

 

 

 

Bearbeitet von Sindbad
  • 3 Monate später...

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