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IGNORED

Auswandern nach AT


Beretta_92

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Morgen,

n Bekannter von mir möchte (muss?) von DE nach AT (wahrscheinlich Wien??) umziehen.

Da er Jäger ist, müssen(?) seine Waffen ja mit umziehen (er will weiterhin in DE zur Jagd gehen)????

Daher:

Was muss er beachten?

Wo abmelden in DE?

Wo anmelden in AT?

Was passiert mit seiner ach so gefährlichen „Pumpaction“ und seinen HA’ten?

Was passiert wenn er sich in DE ne neue Pumpaction oder nen neuen HA kaufen möchte? (geht ja weiterhin hier zur Jagd)

Waffenaufbewahrung wie in DE ist für AT ausreichend? (Waffe in A oder B Schrank, Mun. in Metallschrank mit Schwenkriegelschloss?)

(OK, hat sich auch erledigt: http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=325308)

Wie bekommt er die Waffen von DE nach AT beim ersten Transport und wie kann er von AT die Waffe wieder mit nach DE nehmen?

_______________

Wie war das mit den KW´s? Besitzen erlaubt, „führen“ auch zur Jagdausübung in AT verboten? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass er einen „Waffenpass“(?) bekommt, ohne ne Jagdmöglichkeit nachweisen zu können?

(Ok, ich glaube der Punkt hat sich (dank Sufu) erledigt:

Hi auch!

Nicht ganz richtig so.

In Österreich darf Lang- und Kurzwaffen nur führen, wer einen Waffenpaß hat.

Führen heißt hier geladen und schußbereit mit sich führen.

Jäger mit gültiger Jagdkarte dürfen ihre Jagdwaffen (Langwaffen) auch ohne Waffenpaß führen.

Will ein Jäger eine Faustfeuerwaffe oder einen Selbstlader oder eine Repetierflinte führen (Vorderschaftrepetierflinte ausnahmslos verboten), braucht auch er einen Waffenpaß!

Den bekommt er allerdings auch dann, wenn er kein Revier gepachtet hat. Zum Nachweis für den WP-Antrag wird lediglich ein sogenannter Jagderlaubnisschein benötigt, den der Jagdpächter ausstellt und der Jagdverband bestätigt.

Der dann ausgestellte Waffenpaß wird in der Regel mit einem Beschränkungsvermerk versehen: Die Befugnis zum Führen erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter.

Somit ist der WP nicht auf bestimmte Zeiten oder Reviere beschränkt sondern gilt so lange, bis der Inhaber die genannte Tätigkeit nicht mehr ausüben will oder darf.

Soviel zur Lage In Österreich.

Gruß, Lion

________________________

Bringt ihm bei der ganzen Aktion sein „EU Waffenpass“ etwas?

Wo bekommt er neue Eintragungen in die (DE-)WBK falls er sich ne neue Waffe kaufen möchte?

Verlängerung des Jagdscheines?

Haben wir irgendetwas übersehen?

Ich würde gerne ne übersicht erstellen, wo alle Fragen hierzu geklärt sind…

Sorry, dass ich die ganzen Fragen hier stelle, aber die Suchfunktion war nicht wirklich hilfreich (heute ist nicht mein Tag…)

Vielen Dank im Voraus

Gruss

B

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Das möchte ich mal ein herrlich unübersichtliches Posting nennen... :D

Bevor wir zur Beantwortung schreiten noch eine Frage:

Wird er einen Wohnsitz in DE behalten???

Also...

die Umschreibung der WBK auf eine ö. WBK sollte kein Problem darstellen.

Eventuell muß er eben hier noch das psych. Gutachten usw. machen, aber eine WBK wird er bekommen.

Alle HA (Kat. B) sind bei uns WBK-pflichtig.

D.h. er braucht "genügend Plätze" auf der ö. WBK, die normalerweise zuerstmal nur auf 2 Stk. ausgestellt wird.

Er muß also gleich beim Antrag die benötigten Plätze bekannt geben: alle HA + alle KW = Anzahl der erforderlichen Plätze auf der WBK.

Jagdliche Langwaffen (Repetierer, Kipplauf also Kat. C usw.) muß er bei einem Gewerbetreibenden Melden.

Die Pumpe ist Kat. A und damit eine verbotene Waffe. Die sollte er daheim lassen oder vorher verkaufen.

Einen Waffenpass (Trageerlaubnis) bekommt er bei uns über die Jagd.

Dazu muß er die Jagdprüfung machen und (Lion wird dir das genau erzählen können) eine Bestätigung vom Landesjägermeister oder wie der heißt, mitbringen.

Beantragt wird der Zinober für die WBK/WP in Wien (wenn er in Wien seinen Hauptwohnsitz haben wird) bei:

Bundespolizeidirektion Wien

Administrationsbüro

Wasagasse 20

A-1090 Wien

Tel.: 01/313 10-0

Die Geschichte mit der Jagd erligt man da:

Wiener Landesjagdverband

Gartengasse 26/1a

A-1050 Wien

Telefon: +43 (0)1 - 548 49 99

Telefax: +43 (0)1 - 548 49 99

Sprechstunden (Parteienverkehr):

Di. und Do. 13 - 17.00 Uhr

Landesjägermeister:

KR Günther Sallaberger

Deutsche Mun-Erwerbsberechtigung und Sachkunde usw. kann er bei uns vergessen, das gibt es nicht.

Alle 5 Jahre und beim Antrag erstmalig: "Waffenführerschein" (Bestätigung gemäß §5 (2) 2. WaffV)

und psychol. Gutachten (nur beim Erstantrag) reichen i.d.R.

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Das möchte ich mal ein herrlich unübersichtliches Posting nennen... :D

Bevor wir zur Beantwortung schreiten noch eine Frage:

Wird er einen Wohnsitz in DE behalten???

...

Die Pumpe ist Kat. A und damit eine verbotene Waffe. Die sollte er daheim lassen oder vorher verkaufen.

...

Dazu muß er die Jagdprüfung machen und (Lion wird dir das genau erzählen können) eine Bestätigung vom Landesjägermeister oder wie der heißt, mitbringen.

...

Deutsche Mun-Erwerbsberechtigung und Sachkunde usw. kann er bei uns vergessen, das gibt es nicht.

Alle 5 Jahre und beim Antrag erstmalig: "Waffenführerschein" (Bestätigung gemäß §5 (2) 2. WaffV)

und psychol. Gutachten (nur beim Erstantrag) reichen i.d.R.

Hi Geraldo,

erstmals Danke!

Wird er einen Wohnsitz (Zweitwohnsitz) in DE behalten? Keine Ahnung! Schätzungsweise Ja, allein schon, weil er sich nicht von der Pumpe trennen möchte (Sentimentalität)

Er muss als DE-Jäger nochmals ne Jägdprüfung in AT machen??

Und für die WBK nochmals ne "Sachkunde" (Waffenführerschein)??

klasse, ich denk er wird sich über die Antworten freuen...

was meinst Du mit:

Jagdliche Langwaffen (Repetierer, Kipplauf also Kat. C usw.) muß er bei einem Gewerbetreibenden Melden.

Er geht in ein Waffengeschäft und sagt: mein Name ist Y ich Wohne in X und habe die und die Kat-C-Waffen, bitte melden sie mich????

Nochmals Danke für die Antworten und sorry, für das "unübersichtliche Posting" ich hab einfach alle Fragen runtergeschrieben, die uns eingefallen sind... :)

Herzliche Grüße

B

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was meinst Du mit:

Er geht in ein Waffengeschäft und sagt: mein Name ist Y ich Wohne in X und habe die und die Kat-C-Waffen, bitte melden sie mich????

Kategorie C sind medepflichtige Waffen, das heißt, sie sind nicht genehmigungspflichtig sondern müssen lediglich bei einem Gewerbetreibenden gemeldet sein.

Diese Meldung ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.

Kat. C:

Alle LW mit gezogenem Lauf, die nicht automatisch nachladen.

Also alle Einzelschußwaffen, alle Repetierer (auch UHR und Geradezug) die einen gezogenen Lauf haben.

LW mit glattem Lauf sind Kat. D, die sind frei. Ausnahme Repetierflinten auch mit glattem Lauf.

Komischerweise sind Schrot-HA erlaubt (WBK-pflichtig, da HA und damit Kat. B).

Jeder Gewerbetreibende (Waffenfachhandel) ist dazu verpflichtet deine Meldung entgegen zu nehmen und es ist meist kostenlos.

Erwerb einer Kat. C Waffe in Ö.:

Ohne waffenrechtl. Dokument: Freigabe der Waffe nach 3 Tagen dazwischen wird bei der Behörde angefragt, ob gegen den Erwerber ein Waffenverbot besteht.

Mit waffenrechtl. Dokument: Sofortkauf.

Meldung bleibt beim Händler, Kopie bekommt man mit.

Kat. C von privat an privat:

Meldung beim Gewerbetreibenden binnen 6 Wochen(???) von beiden Parteien.

Dort wo ich meine gemeldet habe, muß ich mit einer Kopie der Neumeldung hingehen und eine Abmeldung erwirken. Darum geht man einfachheitshalber immer dorthin melden (wenn möglich) wo man die Waffe gekauft/gemeldet hat.

Zum Umschreiben einer deutschen WBK in eine österr. kann RC31 sicher mehr sagen.

Das mit dem Jagdschein weiß sicher ein Jäger, Sniper oder Lion besser als ich.

Der "Waffenführerschein" ist sowieso lächerlich, ein paar Stunden (2?) Theorie und 6 Schuß mit der KW.

Dafür darf man dann zwischen 38.- und 50.- abliefern und das, spätestens alle 5 Jahre.

Ob er das psychol. Gutachten (200.- bis 300.-) wirklich braucht, weiß ich nicht.

Achtung bei den HA:

Bei uns sind nur sehr wenige HA erlaubt.

Im Kaliber .22lfB, 9x19 und .45 ACP ist nahezu keine Beschränkung vorhanden, aber bei den typischen militärischen Kalibern wie .223 und .308 ist schnell mal Schluß, ausgenommen jagdliche Halbautomaten, die bei uns aber selten sind.

Soweit ich weiß sind bei uns z.B. freigegeben:

OA-15 AUSTRIA (von Seidler)

Steyr AUG-Z

SIG 550 AUSTRIA

Das normale OA-15 kann er nicht mitnehmen.

Das OA-UG kann er nicht mitnehmen usw.

Ebenso verboten sind Schrot-HA die sich auf Handbetrieb umschalten lassen... :gaga:

das wäre ja dann eine voll gefährliche Pumpe, mit der man viel langsamer schießen könnte als im HA-Modus.

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Hallo!

Also, zu allererst braucht man einen HWS in Österreich um eine waffenrechtlich Urkunde beantragen zu können. Den Antrag stellt man beim zuständigen Wohnsitzkommissariat (und nicht direkt im Administrationsbüro!!)

Dazu benötigt man ein psychologisches Gutachten und einen Schulungsnachweis (auch wenn man in Deutschland eine waffenrechtliche Urkunde besitzt - diese ist in Österreich nicht gültig).

Sollte man einen gültigen österreichischen Jagdschein besitzen, fallen diese Anforderungen weg.

Die Waffen kann man mit einem EUFWP nicht nach Österreich einführen. Ein EUFWP gilt nur in Kombination mit einer Einladung zur Jagd oder Schiesssport.

Die Waffen können nach Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde (bezüglich Kat. B) mittels Einfuhrgenehmigung nach Österreich transportiert werden.

Das mal ganz kurz zur Anfrage.

Ich weiss, es ist alles sehr bürokratisch und kostet eine "schweine Kohle".

Hoffe ein bisschen geholfen zu haben!

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Den Antrag stellt man beim zuständigen Wohnsitzkommissariat (und nicht direkt im Administrationsbüro!!)

Ah ja, das hab ich komplett vergessen... ist ja schon wieder einige Zeit her. :icon14:

Um es noch genauer auszudrücken: Bezirkspolizeikommissariat, welches für den Hauptwohnsitz (welcher Bezirk in Wien) zuständig ist. "Passamt" also jene Stelle, die auch Reisepässe ausstellt ist meistens gleichzeitig auch für waffenrechtl. Dokumente zuständig.

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Freunde, da muß es massive Unterschiede zwischen Wien und Rest-Österreich geben.

Vor etwas über einem Jahr ist ein Bekannte von .de nach .at ausgewandert, die bereits in .de Jägerin war.

Ausstellung der österr. Jagdkarte war überhaupt kein Aufwand, dasselbe mit einer WBK (sie hatte bereits in .de eine KW). Waffenführerschein war nicht erforderlich.

Allerdings: das fand hier in der Provinz statt ....

Wobei: wer freiwillig nach Wien zieht, den straft das Schicksal zu recht ...

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Freunde, da muß es massive Unterschiede zwischen Wien und Rest-Österreich geben.

Ja, denn ich hab eine Kollegin, die ist auch aus DE zugewandert und wohnt in Salzburg.

Dort hat man ihre WBK einfach umgeschrieben, sie kam mit 3 KW und bekam die 3 Plätze ohne Murren.

Sie brauchte keinen psychotest und keinen Waffenführerschein machen.

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Kat. C von privat an privat:

Meldung beim Gewerbetreibenden binnen 6 Wochen(???) von beiden Parteien.

Dort wo ich meine gemeldet habe, muß ich mit einer Kopie der Neumeldung hingehen und eine Abmeldung erwirken. Darum geht man einfachheitshalber immer dorthin melden (wenn möglich) wo man die Waffe gekauft/gemeldet hat.

Bist du dir da wirklich sicher?!

Von einem Abmelden in der C-Kategorie und dem hiermit tätig werden der verkaufenden Partei höre bzw. lese ich das erste Mal!

Bitte um Erklärung.

Gruß

steyrfan

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Bist du dir da wirklich sicher?!

Von einem Abmelden in der C-Kategorie und dem hiermit tätig werden der verkaufenden Partei höre bzw. lese ich das erste Mal!

Es steht auch nirgendwo.

Nur manche Büchsenmacher übertreiben's in Unkenntnis des WaffG halt gerne ....

Aber ist vorauseilender Gehorsam in .at was neues ?

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Nur manche Büchsenmacher übertreiben's in Unkenntnis des WaffG halt gerne ....

Ja, solche kenn ich auch, bei denen bekommt man immer zu hören wie schlecht das Geschäft geht. Kein Wunder wenn man nicht einmal das Gesetz bzw. die Produkte am Markt kennt (bzw. bereit ist diese zu beschaffen).

Meine "Lieblingsaussage": "Für was brauchens denn an Speedloader, wollens in Krieg ziehen?" :gaga:

Ich bin dort natürlich noch Stammkunde.... :rotfl2:

Gruß

steyrfan

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"Passamt" also jene Stelle, die auch Reisepässe ausstellt ist meistens gleichzeitig auch für waffenrechtl. Dokumente zuständig.

Meines wissens beantragt man eine WBK auf dem zuständigen Bezirkspolizeikommisariat, einen Reisepaß aber am magistratischen Bezirksamt, gilt jetzt nur für Wien. Aber vielleicht wurde da schon vereinfacht.?

:) - Fahrkarte

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Bist du dir da wirklich sicher?!

Von einem Abmelden in der C-Kategorie und dem hiermit tätig werden der verkaufenden Partei höre bzw. lese ich das erste Mal!

Bitte um Erklärung.

Gruß

steyrfan

Nein, das sollte eigentlich nur "sicherheitshalber" geschehen, um im Ernstfall den Verbleib der Waffe nachweisen zu können. Verlangt wird es natürlich nicht.

Aber ich hatte da mal Troubles mit einer Pumpe, als sie noch frei waren, da stand plötzlich die Kripo in der Tür und wollte die Waffe sehen, da sie die Händler nach solchen Waffen-Meldungen abgeklappert hatten.

Da ich das Ding aber schon verkauft hatte, stand ich ziemlich blöd da...

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