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IGNORED

Seminararbeit zum Waffenrecht - Verbot von Anscheinskriegswaffen


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Elo:

 

Zur Erklärung - es gibt durchaus den Fall, daß sich z. B. irgendwelche "Enthüllungsjournalisten" in Foren tummeln, in der Hoffnung dort Äußerungen abgreifen zu können, die dann in reißerische Geschichten einfließen.

Insofern wird die Masse nun überlegen, ob Dein Ansinnen echt ist oder einem "anderen" Zweck dient.

 

Ich pesönlich finde das Thema für eine Seminararbeit recht interessant und würde die nach Fertigstellung gerne mal lesen.

 

Wenn Du das Ganze irgendwie belegen kannst, könntest Du hier sicherlich einiges an Einschätzungen und Anregungen bekommen.

Das schließt aber bissige Kommentare trotzdem nicht aus.

Danke für deinen Beitrag. Dass Fragen in so einem Forum etwas mehr Hintergründe bedürfen, habe ich nicht bedacht. Da gebe ich euch recht. Dennoch finde ich die ganzen Kommentare -  ob negativ oder am Thema vorbei, nicht wirklich in Ordnung. Über ein Vorstellen hatte ich nachgedacht, erschien mir aber als uninteressante Infos. Rückblickend hätte ich es sicher reinnehmen könnnen.

 

Ich bin Student an der TH Wildau in Brandenburg im Studiengang "Öffentliche Verwaltung" und schreibe eine Hausarbeit zu einem Rechtsgebiet meiner Wahl. Zum Waffenrecht bin ich aufgrund eines absolvierten Pflichtpraktikums in einer Waffenbehörde gekommen. 

 

Hast du denn Ideen, weshalb die Waffenwahl so ausgefallen ist wie sie ausgefallen ist?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb grizzly45:

Ich würde vorschlagen ein Mod macht hier zu, dann schreibt er dem Herrn Honigimkopf eine PN, hier kann dieser sich per Ausweis legitimieren und dann kann ein Mod ggf. grünes Licht geben für Antworten. Mehr würde ICH hier nicht schreiben.

Dafür!

Geschrieben

Wenn der Jungforist wirklich eine wissenschaftliche Arbeit schreiben sollte und dann als Quelle unbekannte Größen aus WO angibt, ich unterstelle also als Gutmensch selbstverständlich korrektes zitieren, dann wäre ich von diesem universitären neuen Niveau aber höchst beeindruckt. :rotfl2: Mist, muß schon wieder die Tränenvase leeren und eine andere, trockene, Feinripp von Schießer anziehen.:rofl:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Josef Maier:

Wenn der Jungforist wirklich eine wissenschaftliche Arbeit schreiben sollte und dann als Quelle unbekannte Größen aus WO angibt, ich unterstelle also als Gutmensch selbstverständlich korrektes zitieren, dann wäre ich von diesem universitären neuen Niveau aber höchst beeindruckt. :rotfl2: Mist, muß schon wieder die Tränenvase leeren und eine andere, trockene, Feinripp von Schießer anziehen.:rofl:

In der Diskussion verwendet man keine oder nur wenige Quellen. Da findet eine Diskussion der Ergebnisse statt. Diesbezüglich hatte ich mir ein paar sachkundige Hinweise erhofft. 

Geschrieben

Zunächst mal für alle - die TH Wildau und dort der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg existiert, habe ich gerade nachgeschaut.

 

Ich hatte selbst vor einigen Wochen mal den Link zu einer anderen Seminararbeit im Faeser-Faden zitiert, also möglich ist das durchaus.

 

 

Geschrieben

Moderativer Hinweis:

 

ich habe hier mal durchgewischt. Ich denke, der Punkt für das abdriften des Threads ist jetzt geklärt und braucht nicht nochmal aufgewärmt werden. Gerne bin ich bereit irgendeine "Legitimation" per PM zu empfangen und meine Bewertung dazu hier rein zu schreiben, auch ohne Namensnennung. Allerdings wüsste ich nicht, welche Anforderungen ich da stellen soll. Mein Studentenausweis war zum Beispiel nur ein bedrucktes Stück Papier.

Geschrieben

Für die Reaktionen hier darfst du dich bei den Medien und den politischen Akteuren bedanken, die alles was mit Waffen zu tun hat, seit Jahren und Jahrzehnten durch den Dreck ziehen.

 

Kann schon sein daß du nur redliche Absichten hast, aber schau dir mal ein paar "Dokumentationen" über Waffen und Waffenbesitzer in Deutschland an, da wirst du merken daß wir nicht grad positiv dargestellt werden, auch wenn es angeblich eine neutrale Berichterstattung werden soll.

 

Da wird zusammengeschnitten was halt grad ins Bild passt und deshalb überlegt man sich mittlerweile zweimal ob und was man sagt oder schreibt.

Geschrieben

Zur Frage selbst:
 

- Versuch mal das Manifest des Attentäters von Christchurch zu bekommen. Er soll da klar beschreiben, dass er ein Schusswaffe und damit ein AR-15 gewählt hat, weil er wusste, dass dann Verbotsforderungen kommen und er es so schafft, die Gesellschaft weiter zu spalten. Das hat er ja auch erreicht.

- Und zur Gesetzgebungsinitiative: Du gehst da von falschen Ansätzen aus. Wenn du Student bist, bist du vermutlich noch jung und hast auf die Regierung den Blickwinkel eines Sozialkundebuches. Letztlich ist es so, dass es überhaupt nicht auf die Begründung ankommt. Die wollen irgendwas (verbieten) und suchen sich dann eine Begründung aus. Ob die passt oder nicht, spielt keine Rolle, Hauptsache die Medien plappern unreflektiert die Pressemeldung weiter und die Abstimmung geht wie gewollt aus.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb knight:

Zur Frage selbst:
 

- Versuch mal das Manifest des Attentäters von Christchurch zu bekommen. Er soll da klar beschreiben, dass er ein Schusswaffe und damit ein AR-15 gewählt hat, weil er wusste, dass dann Verbotsforderungen kommen und er es so schafft, die Gesellschaft weiter zu spalten. Das hat er ja auch erreicht.

- Und zur Gesetzgebungsinitiative: Du gehst da von falschen Ansätzen aus. Wenn du Student bist, bist du vermutlich noch jung und hast auf die Regierung den Blickwinkel eines Sozialkundebuches. Letztlich ist es so, dass es überhaupt nicht auf die Begründung ankommt. Die wollen irgendwas (verbieten) und suchen sich dann eine Begründung aus. Ob die passt oder nicht, spielt keine Rolle, Hauptsache die Medien plappern unreflektiert die Pressemeldung weiter und die Abstimmung geht wie gewollt aus.

Ich habe dir meine Immatrikulationsbescheinigung geschickt. Ich hoffe, das genügt der Verifizierung.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Elo:

... - die TH Wildau und dort der Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg existiert, ...

Ah, duales Studium und öffentliche Verwaltung. Also der nächste Inspektorenanwärter mit angestrebtem Abschluß Bachelor. Na gut, da liegt die Latte wo sie ist aber es ist mit Verlaub kein universitäres Studium. Dazu gehört imo Promotionsrecht.

Also ein Inspektorenanwärter, der nachher ein restriktives Waffenrecht durchsetzen muß. Möglichst wenig Waffen im Volk ... Und da sollen wir den Ghostwriter für lau machen? Das ist fast so gut wie - nach 2020 - angehenden Polizisten Nachhilfe erteilen:clapping: Mehr!!!

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

In der Diskussion Politik verwendet man keine oder nur wenige Quellen. Denn Fakten sind unerwünscht und verwirren nur!!! Da findet keine Diskussion der Ergebnisse statt.

Es wird idiologisch entschieden UND verboten!!!

 

so wird heutzutage im (W)affenrecht in D vorgegangen!!! <_<

Geschrieben

An alle:

 

Ich habe eine Immatrikulationsbescheinigung der Technischen Hochschule Wildau bekommen. Diese lässt sich auch unter der dort genannten Webadresse, die eine Subdomäne von th-wildau.de ist, verifizieren.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

Ich habe mich doch einzig auf das bezogen, was ich für die Beantwortung meiner Frage für relevant halte. Wie der Rest der Arbeit aussieht, weißt du doch gar nicht. Ich habe u.a. über 10 Seiten zum Merkmal des Kriegswaffenanscheins im deutschen Waffenrecht geschrieben, den Referentenentwurf analysiert, Kritik aus Verbänden und Medien beleuchtet, die "Personengruppen" definiert und und und. Das spielt wie gesagt aber keine Rolle für die obige Frage.

 

Doch es spielt sogar eine ausgesprochen gewichtige Rolle: Verhältnismäßigkeitsprinzip.

 

a) "Bestimmte Personengruppen" ist ein völlig unbestimmter Begriff, der zur Rechtfertigung eines Eingriffs in bürgerliche Freiheiten dienen soll.

b) Es wird behauptet das wenn (un)"Bestimme Personengruppen" lag an  sog. Anscheinswaffen im Sinne des §37 WaffG1976 heute §6 Awaffv gelangen, wäre damit die öffentliche Sicherheit gefährdet, nicht der Technik der Waffe wegen, sondern ihres Aussehens wegen und wegen der Zugehörigkeit einer Person zu einer (un)"bestimmten Grupp"

c) Sodann wird behauptet, das diese Gefährung nur dadurch abgewendet werden könne, wenn diese Gegenstände zu verbotenen Gegenständen nach §2 Abs. 3 erklärt würden.

d) Dies zieht eine kriminalisierung der Altbesitzer nach sich, denn es gibt eine große Anzahl an Besitzern sogenannter Anscheinswaffen 

 

Das ganze vor dem Hintergrund, das eben diese Waffen mit dem WaffG 2003 nicht mehr verboten waren, mit der Begründung: 

 

Zitat

Nicht mehr erfasst sind die so genannten Anscheinswaffen, d. h. Schusswaffen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegsschusswaffe erwecken (vgl. bisher § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e des Waffengesetzes). Die optische Ähnlichkeit dieser Waffen mit Kriegswaffen allein führt kaum zu einem Gefahrenpotential, das dem der sonstigen verbotenen Gegenstände vergleichbar wäre. Auch nicht mehr als verboten eingestuft werden Nachbildungen von Kriegsschusswaffen im Sinne der Nummer 10 und von unbrauchbar gemachten Kriegsschusswaffen im Sinne der Nummer 11 des bisherigen § 37 Abs. 1 des Waffengesetzes.

 

https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf Seite 91

 

 

 

Entgegen dieser kaum wiederlegbaren Begründung wollte Nancy dies nun  rückgängig machen. Mit dem Argument, das bestimmten Personenkreise  sich davon angezogen fühlen:

 

Zitat

Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen.

Behauptung Nr 1. 

 

Entgegnung:

 

a)Die olympischen disziplinen stellen eine Minderheit aller schießsportlichen Disziplinen dar. 

b) Ein "objektives" Bedürfnis gibt es nicht. Daß ist eine verfassungwidrige Anmaßung festzulegen. Das Waffengesetz funktioniert nach der Abwägung persönlicher Interessen und denen der öffenlichen Sicherheit und  Ordnung. Man muss also begürnden können, warum gerade der optische Anschein die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährde.

 

Zitat

 

Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen.

 

Behauptung Nr. 2

 

a) Rationaler Beweis für diese absurde Behauptung?

b) Auf den Gedanken, daß hier ökonmische Gründe (militärische Produktionslinien -> günstiger Preis) eine Rolle spielen kommt man nicht

c) Selbst wenn es so wäre, was wäre daran gefährlich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit einer nicht-Kriegswaffe zu schießen, die einem das Gefühl vermittelt eine solche zu sein? An der Technik der Waffe ändert sich dadurch nichts. 

d) hat das eine Frau geschrieben? Ein vollkommen absurder Quark, "die Fühls"(TM) der in der Begründung eines  Bundesgesetzes nichts verloren haben. Noch absurder da Anno 2022/2023 über die Wiedereinführung der Wehrfplicht dabattiert wird, wo dann jedermann nicht nur 

    mit Kriegswaffenähnlichen Schusswaffen "die Fühls"(TM) bekommt, sondern mit echten Kriegswaffen trainieren muss

 

 

Zitat

Außerdem wirken kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise

 

 

Behauptung Nr 3.

 

Nochmals die Frage: Wer sind "bestimmte Personenkreise" Juden? Ausländer?  Selbst wenn die Antwort "Terroristen" lautet warum soll dem Bürger etwas verboten werden, wonach kriminelle verlangen? Wo liegt der Sicherheitsgewinn.

hier wird eine völlig abstrakte, nicht belegbare (oder widerlegbare wie Nancy glaubt) Behauptung getroffen, aufgrund derer dann Gesetze erlassen werden sollen. Das ist Bananenrepublik-Tier.

 

 

 

 

 

Zitat

 

und Tätergruppen, welche für Amoktaten und Terroranschläge eine hohe Relevanz aufweisen.

 

 

Behauptung Nr 4

 

Die einzige Behauptung die halbwegs erfassbar ist und: in D gibt es nicht einen Fall bei dem für eine Amoktaten und Terroranschläge kriegswaffenähnliche Waffen verwendet wurden. Und jetzt?

 

Das wusste auch Nancy und als beleg soll dann stattdessen vorgänge im   Ausland herhalten, womit die Verfassungsfeindlichkeit denn vollends beweisen ist:

 

Zitat

Utoya, Norwegen und Christchurch, Neuseeland

 

Ab er selbst dafür zu inkompetent: In beiden fällen wurden Waffen verwendet, die in D keinen Kriegswaffenanschein haben..... 

 

 

 

Zitat

Durch ihre Funktionalität in Kombination mit der auf ihrem martialischen Äußeren beruhenden Anziehungskraft weisen sie ein besonders hohes Gefährdungspotential auf

 

  Der rationalen Feststellung der Bundestagsdrucksache 14/7758 das von der Optik keine Gefahr ausgeht wird ein infantiles "Doch, menno! iss doch so!!ELF" entgegengestellt. Beweis dafür? Keiner.

 

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb knight:

Mein Studentenausweis war zum Beispiel nur ein bedrucktes Stück Papier.


Damals war Papier aber noch eine ganz neue Erfindung.

 

Heute gibt es jedes Semester einen neuen Studierenden (!) Ausweis ohne Foto aber mit Online -Verifizierungsfunktion. 
 

Upps, das hat sich überschnitten. 

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

Hast du denn Ideen, weshalb die Waffenwahl so ausgefallen ist wie sie ausgefallen ist?

 

Ich bin mir nicht sicher, ob das in erster Line eine Frage der Waffe oder doch mehr der Person ist.

 

Was mir noch zur grundsätzlichen Thematik der Arbeit einfällt (und wohl von Deinen Ergebnissen gestützt wird) ist die Frage, ob das Waffenrecht sich wirklich an sachlichen Erwägungen orientiert oder doch mehr als politisches Instrument dient.

Wenn die Anscheinswaffen ja nicht deliktrelevant sind, warum dann diesbezüglich einen Schwerpunkt beim angeblichen Gesetzgebungsbedarf setzen?

Außerdem hatten wir den Anscheinsparagraph ja schon mal im Gesetz.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb ASE:

Ab er selbst dafür zu inkompetent: In beiden fällen wurden Waffen verwendet, die in D keinen Kriegswaffenanschein haben..... 

 

 

 

 

 

 

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und deinen wertvollen Input. Auf das Verhältnismäßigkeit wollte ich in der Diskussion tatsächlich noch zu sprechen kommen. Allerdings verwendet bspw. Tarrant u.a. eine Ruger AR 556, eine halbautomatische Feuerwaffe, die den Tatbestand der Kriegswaffenähnlichkeit erfüllen könnte. 

https://www.cabelas.com/shop/en/ruger-ar-556-semi-auto-rifle

Geschrieben
1 hour ago, HerbertHonigtopf said:

Hast du denn Ideen, weshalb die Waffenwahl so ausgefallen ist wie sie ausgefallen ist?

 

Das sind Menschen mit gravierenden Problemen. Alles Einzelfälle. Du kannst da kein Muster kreieren... 

 

Buchempfehlung: "War on guns" von Lott

Kapitel 10: MassPublicShootings: the myth debunked

 

Man ist da einfach der Anti-Gun-Lobby beim Gesetzentwurf auf den Leim gegangen. Ahnungslose treffen Ahnungslose. 

 

Und nur den Aspekt der Tatwaffe bei diesen irren Tätern zu untersuchen ist halt bereits im Vorfeld zum scheitern verurteilt und zu kurzsichtig... An dieser Stelle sollte deine Arbeit einen kleinen Exkurs machen und evtl auch zum Resultat kommen (greife hier vor), dass das Tatmittel gar keine Rolle spielt bei diesen Tätern und das WaffG hier absolut keine Wirkung entwickeln kann - selbst bei Totalverbot. 

 

Kommen wir zum zusammenhang von Waffenverbotszone und MassShooting... jede Waffenverbotszone lockt diese Irren an, jede nicht wehrhafte Gesellschaft macht es diesen Irren viel zu leicht...

 

Usw usw...

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb quark2001:

 

Das sind Menschen mit gravierenden Problemen. Alles Einzelfälle. Du kannst da kein Muster kreieren... 

 

Buchempfehlung: "War on guns" von Lott

Kapitel 10: MassPublicShootings: the myth debunked

 

Man ist da einfach der Anti-Gun-Lobby beim Gesetzentwurf auf den Leim gegangen. Ahnungslose treffen Ahnungslose. 

 

Und nur den Aspekt der Tatwaffe bei diesen irren Tätern zu untersuchen ist halt bereits im Vorfeld zum scheitern verurteilt und zu kurzsichtig... An dieser Stelle sollte deine Arbeit einen kleinen Exkurs machen und evtl auch zum Resultat kommen (greife hier vor), dass das Tatmittel gar keine Rolle spielt bei diesen Tätern und das WaffG hier absolut keine Wirkung entwickeln kann - selbst bei Totalverbot. 

 

Kommen wir zum zusammenhang von Waffenverbotszone und MassShooting... jede Waffenverbotszone lockt diese Irren an, jede nicht wehrhafte Gesellschaft macht es diesen Irren viel zu leicht...

 

Usw usw...

Ja, zu dem Schluss, dass die Wahl der Waffen im Bezug auf frühere Massenmörder keine wirkliche Rolle spielt, werde ich aufgrund der Ergebnisse auch kommen.

 

Zumal ein krasser Widerspruch darin besteht, dass ein Verbot von Anscheinskriegswaffen gefordert und nach dem Attentat von Hamburg untermauert wurde, allerdings keine einzige der Tatwaffen eine dieser Waffen war, die verboten werden sollen. 

 

Und ich untersuche nicht einzig die Waffenwahl, sondern auch bspw. die Tatbestände. Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, ob manche Täter für bestimmte Taten (also ganz besonders medienwirksame Taten) bei der Waffenwahl eine besondere Präferenz haben. Mein Untersuchungsziel war, wie im Referentenentwurf unterstellt, ob sich Täter die Waffenwahl von anderen Tätern abschauen. Dafür war eben nicht nur die Waffenwahl, sondern bspw. auch eine Faszination für Massenmorde ein möglicher Indikator. Bei Amokläufen im Familienkreis bspw. kann man von vornherein davon ausgehen, dass die Waffenwahl keinen Bezug zu früheren, glorifizierten Tätern aufweist. Insofern war die Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Taten schon von Bedeutung. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ASE:

 

 

 

Ab er selbst dafür zu inkompetent: In beiden fällen wurden Waffen verwendet, die in D keinen Kriegswaffenanschein haben..... 

 

 

 

 

 

Und aufgrund der Verwendung von Anscheinskriegswaffen - die auch in D. als solche gelten (s. BKA-Bescheide) ist in Neuseeland auch eine Diskussion um diese Waffen entbrannt. 

 

https://www.stuff.co.nz/national/politics/111342456/why-do-members-of-the-public-even-need-militarystyle-semiautomatic-rifles

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb HerbertHonigtopf:

 

 

Ich bin Student an der TH Wildau in Brandenburg im Studiengang "Öffentliche Verwaltung" und schreibe eine Hausarbeit zu einem Rechtsgebiet meiner Wahl. Zum Waffenrecht bin ich aufgrund eines absolvierten Pflichtpraktikums in einer Waffenbehörde gekommen. 

 

 

 

 

 

Deine ganze "Anfrage" ist mehr als unglaubwürdig und zielt letzten Endes nur darauf ab, ehrbare und gesetzestreue LWB mit noch mehr Schikanen zu drangsalieren.

 

Hab noch nie von einer Waffenbehörde gehört, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, GesetzesENTschärfungen zum Waffenrecht zu erforschen oder durchzusetzen, bzw. überhaupt mal das Waffenrecht zugunsten der LWB zu interpretieren.

 

Und ausgerechnet so ein potentieller Behördennachwuchs fragt dann auch noch hier im Forum nach Hilfe, um anschließend mit seiner guten Seminararbeit zu glänzen und eine gehobene Position bei der LWB-Unterdrückung einzunehmen?

 

Echt unglaublich.

 

Aber helft mal alle schön bei diesem "Anliegen" weiter. Nicht zu fassen, dass manche auch noch aktiv mithelfen, ihr Hobby schnellstens abzuschaffen.

 

Bearbeitet von GermanKraut
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17 minutes ago, HerbertHonigtopf said:

Ja, zu dem Schluss, dass die Wahl der Waffen im Bezug auf frühere Massenmörder keine wirkliche Rolle spielt, werde ich aufgrund der Ergebnisse auch kommen.

Mh...  wieso verwendest du da Futur und keine Vergangenheitsform? Dem Wortlaut nach könnte man da eine gewisse Voreinnahme oder Befangenheit herauslesen?

17 minutes ago, HerbertHonigtopf said:

Und ich untersuche nicht einzig die Waffenwahl, sondern auch bspw. die Tatbestände

Das finde ich ausgehend von meinem naturwissenschaftlichen Hintergrund ein bisschen spannend - hält deine Fachrichtung (lt. deiner Aussage) 34 Fälle, die wohl alle ziemlich einzigartig gewesen sein dürften, geeignet, um Entscheidungsfindungen von im Leben gescheiterten Personen (in dem Sinne, dass sie mit dem Leben abgeschlossen hatten oder zumindest langjährige Gefängnisstrafen inkaufnahmen) statistisch auszuwerten? Also...  du schreibst du als Student hast das vor so zu beleuchten - meinst du deine Korrekteure finden das sinnvoll und belastbar?

 

Aus meiner Sicht hätte ich ja da Bedenken, dass man einen für eine solche Fragestellung viel zu kleinen und damit irrelevanten Datensatz auswertet.

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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb GermanKraut:

 

 

 

Deine ganze "Anfrage" ist mehr als unglaubwürdig und zielt letzten Endes nur darauf ab, ehrbare und gesetzestreue LWB mit noch mehr Schikanen zu drangsalieren.

 

Hab noch nie von einer Waffenbehörde gehört, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, GesetzesENTschärfungen zum Waffenrecht zu erforschen oder durchzusetzen, bzw. überhaupt mal das Waffenrecht zugunsten der LWB zu interpretieren.

 

Und ausgerechnet so ein potentieller Behördennachwuchs fragt dann auch noch hier im Forum nach Hilfe, um anschließend mit seiner guten Seminararbeit zu glänzen und eine gehobene Position bei der LWB-Unterdrückung einzunehmen?

 

Echt unglaublich.

 

Aber helft mal alle schön bei diesem "Anliegen" weiter. Nicht zu fassen, dass manche auch noch aktiv mithelfen, ihr Hobby schnellstens abzuschaffen.

 

Vor allem habe ich zigfach dargelegt, dass die Auswertung aufzeigt, dass ein Verbot dieser Waffen mit dieser Begründung auf keiner faktischen Grundlage fußt. Zumal ich überhaupt kein MA einer Waffenbehörde bin.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb HerbertHonigtopf:

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und deinen wertvollen Input. Auf das Verhältnismäßigkeit wollte ich in der Diskussion tatsächlich noch zu sprechen kommen. Allerdings verwendet bspw. Tarrant u.a. eine Ruger AR 556, eine halbautomatische Feuerwaffe, die den Tatbestand der Kriegswaffenähnlichkeit erfüllen könnte. 

https://www.cabelas.com/shop/en/ruger-ar-556-semi-auto-rifle

 

 

Tarrants Waffe:

 

er hat sie ohne Tragegriffvisier (-1x Anscheinsmerkmal) verwendet

 

Das einziger was noch Übrigbleibt wäre der M4 Handschutz (Kühllöcher), tasuche  den aus und das Ding bekäme ohne wenn und aber einen BKA-Feststellungsbescheid.

 

 

1552893858131.thumb.jpg.e6173e4a6a89f6326989df3912e20187.jpg

 

 

 

Und wenn das Ding rosa wäre oder holzschaft hätte, hätte das den Spinner abgehalten? 

 

Bearbeitet von ASE
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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb s_f:

Mh...  wieso verwendest du da Futur und keine Vergangenheitsform? Dem Wortlaut nach könnte man da eine gewisse Voreinnahme oder Befangenheit herauslesen?

Das finde ich ausgehend von meinem naturwissenschaftlichen Hintergrund ein bisschen spannend - hält deine Fachrichtung (lt. deiner Aussage) 34 Fälle, die wohl alle ziemlich einzigartig gewesen sein dürften, geeignet, um Entscheidungsfindungen von im Leben gescheiterten Personen (in dem Sinne, dass sie mit dem Leben abgeschlossen hatten oder zumindest langjährige Gefängnisstrafen inkaufnahmen) statistisch auszuwerten? Also...  du schreibst du als Student hast das vor so zu beleuchten - meinst du deine Korrekteure finden das sinnvoll und belastbar?

 

Aus meiner Sicht hätte ich ja da Bedenken, dass man einen für eine solche Fragestellung viel zu kleinen und damit irrelevanten Datensatz auswertet.

Setz dich vllt. mal mit wissenschaftlichen Untersuchungen zu bspw. Amokläufen auseinander. Da werden aus noch viel kleineren Bezugsgruppen wissenschaftlich belastbare Aussagen geschlussfolgert. Deiner Meinung nach ist dann sämtliche Forschung zu Phänomenen mit eher geringen Fallgruppen ohne jede Aussagekraft? Gleiches gilt für Terrorismus, der ob seiner Anzahl in Deutschland auch ein absolut seltenes Phänomen ist. Merkwürdige Aussagen deinerseits.

Und klar sind die Fälle individuell, wenn du häufiger wissenschaftliche Literatur lesen solltest, müsste dir schon das Instrument von Gruppeneinteilungen aufgefallen sein, also Täter, die viele Gemeinsamkeiten aufweisen und sich entsprechend einer Gruppe zuordnen lassen. So operationalisiert man dann eben.

Geschrieben (bearbeitet)

Bezüglich der Frage der Größe des verfügbaren Datensatzes bzw. der Vorfälle können wir ja froh sein, daß der relativ klein ist.

 

Das hindert aber die Politik nicht, selbst anhand von Einzelfällen vermeintliche Muster und daran Handlungspotential abzuleiten.

 

Auch die These, inwieweit ein Aussehen tatsächlich eine Rolle spielt und wie dies gar durch auffällige Farbgebung beeinflußt werden kann, dürfte kaum fundiert sein.

 

Ein anderer Aspekt, der interessant sein könnte, wäre der Umstand, daß der "Anschein" gesetzlich nicht ausreichend definiert ist, so daß das BKA meines Wissens doch auch ein Verwaltungsgerichtsurteil für die Beurteilung heranzieht.

 

Interessant auch ein Rückblick auf den früheren Anscheinsparagraph.

Unter diesem war z. B. beim H&K SL 6 bzw. 7 (gedacht als Reservisten-Trainingswaffe) ein ausschlaggebender Punkt, ob der Holzvorderschaft ventilliert war oder nicht.

Es geht mir darum, daß es auch da wirklich um Details beim Aussehen einzelner Bauteile ging, die technisch kaum einen Unterschied machten.

Bearbeitet von Elo

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