Zum Inhalt springen

HerbertHonigtopf

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    26
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von HerbertHonigtopf

  1. Der Wortlaut des Entwurfs lautet "kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen". Airsoftwaffen sind unter den Tatbestand entsprechend nicht subsumierbar.
  2. Ich wollte es dir gerade privat schreiben, aber du scheinst keine Nachrichten empfangen zu können.
  3. Deswegen meinte ich auch die generelle Ablehnung, wie ich hier in einigen an mich Kommentaren erfahren habe. Ich wollte es nur erwähnen, da gerade wieder von Waffenbehörden Erwähnung fanden. Das war nicht an dich gerichtet
  4. Danke für deine Antwort. Aus meiner Sicht zeigt allein die Tatsache, dass in keiner der 34 Taten eine Anscheinskriegswaffe verwendet wurde, insofern ein nutzvoller Erkenntnisgewinn, als dass er die These des BMI widerlegt. Und die Überprüfung der These ist schließlich das Ziel der Arbeit. Eine Nachahmung von Waffen früherer Täter konnte also nicht festgestellt werden. Darüber hinaus zeigt die von dir proklamierte Varianz an Tatwaffen multifaktorielle Einflüsse für die Waffenwahl (was auch eine Schlussfolgerung ist; die Bezugswege konnte ich nebenbei bemerkt bei den meisten Tätern ausfindig machen). Und um erneut auf die von dir als zu gering eingeschätzte Untersuchungsgruppe: 34 Fälle sind in Relation zu Studien vergleichbarer Gegenstände eine keineswegs kleine Zahl und genügt schließlich, um die Hypothese zu widerlegen.
  5. In einer in Brandenburg. Welche der vier teile ich nicht mit. Ist auch unerheblich. Ich kann allerdings aufgrund meiner gemachten Erfahrungen die generellen Vorurteile einiger, die Waffenbehörden würden maximal restriktive Ideen ggü. Erlaubnisinhabern verfolgen, nicht teilen. Der Chef der Waffenbehörde meines Praktikums, welcher mir zum Forschungsthema verhalf, fand etwa das avisierte Verbot von Anscheinskriegswaffen ähnlich schwachsinnig wie von den meisten hier geäußert und blies darüber hinaus zu keinem Zeitpunkt in das populistische Rohr mancher politischer Kreise, die eine ständige Gesetzesverschärfung fordern.
  6. Setz dich vllt. mal mit wissenschaftlichen Untersuchungen zu bspw. Amokläufen auseinander. Da werden aus noch viel kleineren Bezugsgruppen wissenschaftlich belastbare Aussagen geschlussfolgert. Deiner Meinung nach ist dann sämtliche Forschung zu Phänomenen mit eher geringen Fallgruppen ohne jede Aussagekraft? Gleiches gilt für Terrorismus, der ob seiner Anzahl in Deutschland auch ein absolut seltenes Phänomen ist. Merkwürdige Aussagen deinerseits. Und klar sind die Fälle individuell, wenn du häufiger wissenschaftliche Literatur lesen solltest, müsste dir schon das Instrument von Gruppeneinteilungen aufgefallen sein, also Täter, die viele Gemeinsamkeiten aufweisen und sich entsprechend einer Gruppe zuordnen lassen. So operationalisiert man dann eben.
  7. Vor allem habe ich zigfach dargelegt, dass die Auswertung aufzeigt, dass ein Verbot dieser Waffen mit dieser Begründung auf keiner faktischen Grundlage fußt. Zumal ich überhaupt kein MA einer Waffenbehörde bin.
  8. Und aufgrund der Verwendung von Anscheinskriegswaffen - die auch in D. als solche gelten (s. BKA-Bescheide) ist in Neuseeland auch eine Diskussion um diese Waffen entbrannt. https://www.stuff.co.nz/national/politics/111342456/why-do-members-of-the-public-even-need-militarystyle-semiautomatic-rifles
  9. Ja, zu dem Schluss, dass die Wahl der Waffen im Bezug auf frühere Massenmörder keine wirkliche Rolle spielt, werde ich aufgrund der Ergebnisse auch kommen. Zumal ein krasser Widerspruch darin besteht, dass ein Verbot von Anscheinskriegswaffen gefordert und nach dem Attentat von Hamburg untermauert wurde, allerdings keine einzige der Tatwaffen eine dieser Waffen war, die verboten werden sollen. Und ich untersuche nicht einzig die Waffenwahl, sondern auch bspw. die Tatbestände. Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, ob manche Täter für bestimmte Taten (also ganz besonders medienwirksame Taten) bei der Waffenwahl eine besondere Präferenz haben. Mein Untersuchungsziel war, wie im Referentenentwurf unterstellt, ob sich Täter die Waffenwahl von anderen Tätern abschauen. Dafür war eben nicht nur die Waffenwahl, sondern bspw. auch eine Faszination für Massenmorde ein möglicher Indikator. Bei Amokläufen im Familienkreis bspw. kann man von vornherein davon ausgehen, dass die Waffenwahl keinen Bezug zu früheren, glorifizierten Tätern aufweist. Insofern war die Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Taten schon von Bedeutung.
  10. Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und deinen wertvollen Input. Auf das Verhältnismäßigkeit wollte ich in der Diskussion tatsächlich noch zu sprechen kommen. Allerdings verwendet bspw. Tarrant u.a. eine Ruger AR 556, eine halbautomatische Feuerwaffe, die den Tatbestand der Kriegswaffenähnlichkeit erfüllen könnte. https://www.cabelas.com/shop/en/ruger-ar-556-semi-auto-rifle
  11. Ich habe dir meine Immatrikulationsbescheinigung geschickt. Ich hoffe, das genügt der Verifizierung.
  12. In der Diskussion verwendet man keine oder nur wenige Quellen. Da findet eine Diskussion der Ergebnisse statt. Diesbezüglich hatte ich mir ein paar sachkundige Hinweise erhofft.
  13. Danke für deinen Beitrag. Dass Fragen in so einem Forum etwas mehr Hintergründe bedürfen, habe ich nicht bedacht. Da gebe ich euch recht. Dennoch finde ich die ganzen Kommentare - ob negativ oder am Thema vorbei, nicht wirklich in Ordnung. Über ein Vorstellen hatte ich nachgedacht, erschien mir aber als uninteressante Infos. Rückblickend hätte ich es sicher reinnehmen könnnen. Ich bin Student an der TH Wildau in Brandenburg im Studiengang "Öffentliche Verwaltung" und schreibe eine Hausarbeit zu einem Rechtsgebiet meiner Wahl. Zum Waffenrecht bin ich aufgrund eines absolvierten Pflichtpraktikums in einer Waffenbehörde gekommen. Hast du denn Ideen, weshalb die Waffenwahl so ausgefallen ist wie sie ausgefallen ist?
  14. Ich hab für die Arbeit 7 Wochen Zeit. Das Interesse am Rechtsgebiet wurde durch ein Praktikum in der Waffenbehörde geweckt. Und bis auf die nun erfragten Gründe bin ich in der Arbeit auch gut voran gekommen. Aber danke für deine Antwort.
  15. Die Arbeit untersucht die aufgegriffene These im Referentenentwurf, die sich nun mal auf Feuerwaffen, um präziser formulieren, Bezug nimmt. Warum sollte ich Tatmittel wie Fahrzeuge oder Sprengstoff zusätzlich untersuchen?
  16. Dass eine Überprüfung durch einen Mod gewünscht ist, wusste ich doch nicht. Warum soll ich damit ein Problem haben?
  17. Ich habe mich doch einzig auf das bezogen, was ich für die Beantwortung meiner Frage für relevant halte. Wie der Rest der Arbeit aussieht, weißt du doch gar nicht. Ich habe u.a. über 10 Seiten zum Merkmal des Kriegswaffenanscheins im deutschen Waffenrecht geschrieben, den Referentenentwurf analysiert, Kritik aus Verbänden und Medien beleuchtet, die "Personengruppen" definiert und und und. Das spielt wie gesagt aber keine Rolle für die obige Frage.
  18. Mein Gedanke war, dass die aufgrund ihres Gewichts, geringeren Rückstoßes und die schnellere Beweglichkeit mit Kurzwaffen dann einfacher handhabbar sein könnten.
  19. Verstehe gar nicht, warum hier so merkwürdige Antworten auf ein ernstgemeintes Anliegen kommen. Was soll das? Dachte, ein paar Waffenkundige könnten mir ein paar hilfreiche Tipps geben.
  20. Servus Waffencommunity, ich schreibe gerade eine universitäre Hausarbeit zu einem waffenrechtlichen Thema und bin auf Denkanstöße und Ideen von euch angewiesen. Für das Thema der Arbeit hatte ich den jüngsten Referentenentwurf vom Bundesinnenministerium nach aufgestellten Thesen untersucht und dabei folgende Behauptung gefunden: Das avisierte Verbot von sog. Anscheinskriegswaffen (also Halbautomaten, die Aussehen wie Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder Sturmgewehre) stützt man darauf, dass sie u.a. aufgrund ihrer Verwendung bei den Anschlägen in Utoya und Christchurch anziehend auf solche Personenkreise wirken könnten, die für Amokläufe und Terrorattacken relevant sind. In meiner Arbeit habe ich also alle mit Schusswaffen begangenen Amokläufe und Terroranschläge seit dem 1. Januar 2000 in Deutschland untersucht. In fast jeder der 34 Taten war ich in der Lage, die exakte Waffe zu identifizieren. Sofern nur "Pistole" oder "Revolver" in Presseberichten zu finden waren, sind diese offenkundig nicht als Anscheinskriegswaffen einzustufen. Das Kriegswaffenäquivalent wäre eine Maschinenpistole und ich gehe stark davon aus, dass ein derartig martialisches Aussehen der Tatwaffe Erwähnung gefunden hätte. Insofern wird es sich auch dort nur um normale Pistolen und Revolvern gehandelt haben. Im Ergebnis wurde keine einzige der 34 Taten mit einer sog. Anscheinskriegswaffe verübt. In zwei Fällen wurde eine Pumpgun benutzt, in einem Fall eine Flinte und ein Unterhebelrepetierer und der Terrorist von Halle nutzte selbstgebaute Waffen. In allen anderen Fällen kamen Kurzwaffen, also Pistolen und Revolver, zum Einsatz, die allesamt nicht wie Maschinenpistolen aussehen. Eine Imitation im Bezug auf die Waffenwahl könnte einzig beim Attentäter von München vorliegen, der mit einer Glock 17 dieselbe Waffe wie Breivik verwendete und genau diese wohl auch gezielt gekauft hatte. Womit würdet ihr die Ergebnisse begründen? Auffällig ist vor allem das Fehlen von halbautomatischen Langwaffen, die u.a. von der RAF gern verwendet wurden und eben auch in Norwegen und Neuseeland. In früheren Gesetzesbegründungen zu Anscheinskriegswaffen - etwa im Waffengesetz von 1972 - wurde die terroristische Verwendung als Verbotsgrund angeführt wurden. Wie erklärt ihr euch den Wandel? Zwar verbietet § 6 Abs. 1 AWaffV Anscheinskriegswaffen für Sportschützen, allerdings nur solche, die eine bestimmte Lauf- oder Hülsenlänge unterschreiten. Das Verbot von Anscheinskriegswaffen findet für Jäger überhaupt keine Anwendung. Das BMI geht von 300.000 solcher Waffen in Deutschland aus. Warum greift keiner der Täter darauf zurück, obwohl die Möglichkeit ja bestünde. Auch wurden keine Vollautomaten benutzt, obwohl einige Täter ihre Waffen über das Darknet bestellten. Dort sollte die Möglichkeit des Erwerbs von Vollautomaten doch auch gegeben gewesen sein. Warum haben die meisten auf Pistolen oder Revolver zurückgegriffen? Meine ersten Gedanken: Funktionalität statt Nachahmung und symbolischer Aufladung der Waffe Leichter an Kurzwaffen zu kommen (vor allem auf dem Schwarzmarkt) Leichter, Kurzwaffen zu handhaben Leichter, Kurzwaffen mit sich zu führen (unentdeckt) Kurzwaffen evtl. günstiger Mit Kurzwaffen leichter zu zielen – mehr Menschen zu töten Was sind eure Gedanken, Ideen, Anregungen oder Erklärungsansätze. Ich bin ein absoluter Waffenlaie - sofern ich falsche Annahmen etwa im Umgang mit Waffen habe, könnt iihr mir das gern mitteilen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.