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IGNORED

Was ist eine "Anscheinswaffe"?


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Geschrieben

 

 

Hallo

 

ich lege mir einen Nachbau eines Jepp Willys zu.

Mit dabei ist eine Halterung für ein 50er MG.

Wird zwischen den beiden Vordersitzen befestigt und ragt über die Windschutzscheibe.

Dazu gibt es eine Segeltuchtasche, um das MG vor Regen zu schützen.

Wenn ich mir jetzt ein rudimentäres MG bastel, damit die Segeltuchtasche nicht wie ein leeres Kondom runterhängt, ist das schon eine Anscheinswaffe?

Eigentlich ist es eine Segeltuchtasche, mehr nicht.

 

Steven

 

Geschrieben

Steven,

 

du hast vielleicht Sorgen. Wer sich einen Jeep Nachbau zulegt hat normalerweise ganz andere Sorgen und Nöte.

Beantworte dir einfach folgende drei Fragen, wenn du eine davon mit "ja" beantwortest, würde ich das Vorhaben sicherheitshalber sein lassen.

 

1. Ist eine alte Waffenkiste aus olivfarbigen Holz in der ein Besenstil liegt eine Anscheinswaffe?

2. Ist eine alte Maschinengewehrhülle aus olivfarbigem Canvas unter der ein Besenstil steckt eine Anscheinswaffe?

3. Leidest du eigentlich sehr unter deiner Langeweile und deinem Mitteilungsbedürfnis?

 

Gute Besserung, und ein Bild von dem Vehikel wäre viel interessanter gewesen...

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Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Bulldog:

Wer sich einen Jeep Nachbau zulegt hat normalerweise ganz andere Sorgen und Nöte.

Hallo Bulldog

 

diese Aussage kann ich nicht bewerten.

Warum habe ich "ganz andere Sorgen und Nöte" weil ich mir einen Jeep Nachbau zulege?

Würde mich wirklich interessieren.

 

Steven

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Bulldog:

 wenn du einige Zeit deinen Jeep Nachbau genutzt hast,

Hallo Bulldog

 

ich hatte in einem anderen thread darüber geschrieben.

Ist ein Auto just for fun.

Das mit dem revier habe ich mir abgeschminkt, dazu kommt ein anderes Auto her.

Kennst du den Jeep, den ich gekauft habe? Oder was veranlasst dich zu der Kritik?

 

Steven

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hast Du inzwischen JS und Jagdgelegenheit? Dann wäre was Nettes vom Dirk Klopsch (Browning Nachbau/Neubau zivil) ja legal und halbwegs stilrein. Daß Deine früheren Kameraden (oder sind die von anderen Dienststellen nur Kollegen?) nicht hyperventilieren und Du Deine Spielzeuge nach n langen Jahren rostfrei, unbeschädigt und vollständig wieder frei Haus bekommst bezweifle ich trotz imho eindeutiger Gesetzeslage.

 

@Merkava3 schrub mal daß er mit Kinderwaffenschein eine Silvester - "MP40" mit PTB im Willys (?) spazieren fahren würde. ->Nicht stilecht, die gehört in einen Schwimmkübel.

 

Edith erinnert mich gerade daran, daß da doch was war mit schießen aus dem Auto so man dafür keine extra Erlaubnis hat. Also bleibt doch nur die PTB Variante.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
Zitat

1.6Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Josef Maier:

Dirk Klopsch (Browning Nachbau/Neubau zivil) 

Hallo Josef Maier

 

danke für den Tip. werde ich mir mal genau ansehen.

Nein, nur meine Kameraden sind meine Kameraden. Da gehört nicht jeder Hinz und Kunz dazu.

 

Steven

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb steven:

Kennst du den Jeep, den ich gekauft habe? Oder was veranlasst dich zu der Kritik?

Nein, ich kenne deinen Jeep (Nachbau) leider nicht, und meine Kritik war nicht unbedingt direkt auf deinen persönlichen Jeep Nachbau gemünzt, eher generell auf Jeep Nachbauten.

vor 5 Minuten schrieb steven:

...da kann jeder für sich was rauslesen.

Was jetzt verboten und was erlaubt ist, wird keiner erkennen können.

Doch doch, lieber einmal mehr auf WO gefragt als einmal zu wenig.

Geschrieben

Hallo

 

"oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen".

Das ist ein Satz, der Klarheit bringt, oder bringen könnte.

Was ist eine "Kennzeichnung von Feuerwaffen"?

Hersteller, Waffennummer und Bezeichnung? 

Es wird ja im letzten Absatz auch auf 1.6.1 verweisen. 

Und in 1.6.1 wird "Schusswaffen" tituliert, "bei denen zum antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden".

Also gehe ich davon aus, dass ein Teil, welches keinen antrieb von geschossen aufweist, auch keine Anscheinswaffe sein kann.

Keine Möglichkeit vom antrieb von Geschossen, keine Snscheinswaffe.

Sollte es wirklich so einfach sein?

 

Steven

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb steven:

Wenn ich mir jetzt ein rudimentäres MG bastel, damit die Segeltuchtasche nicht wie ein leeres Kondom runterhängt, ist das schon eine Anscheinswaffe?

 

Ja. Per Definition wäre das eine Anscheinswaffe:

 

Zitat

1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

 

Aus dem Entwurf zum §42a

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Satz 1 verbietet das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit. Insbesondere von offen geführten Anscheinswaffen geht ein erhebliches Drohpotenzial aus, das zu kriminellen Zwecken oder zur Begehung groben Unfugs ausgenutzt werden kann. Hinzu kommt, dass die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen im Einsatz mit echten Schusswaffen verwechseln und in der Annahme einer vermeintlichen Notwehr- oder Nothilfesituation mit verheerenden Folgen von der Dienstwaffe Gebrauch machen kann. Da diese Gefahr auch von Anscheinswaffen ausgehen kann, die in einem Hols ter nur leicht verdeckt getragen werden, wird sowohl das offene als auch verdeckte Führen untersagt. Zulässig ist es jedoch, eine erworbene Anscheinswaffe nach dem Erwerb in einem Behältnis nach Hause zu transportieren. Satz 2 nimmt von diesem Verbot einerseits – insoweit in An- lehnung an die Verordnung über den Umgang mit unbrauch- bar gemachten Kriegswaffen – bestimmte Aufnahmen und Aufführungen aus, bei denen die Anscheinswaffen Darstel- lungsmittel sind. A

 

 

Leider verbieten §42a genau dein Ansinnen, sobald die "Segeltuchhalterung" ausreichende Ähnlichkeit mit einem MG hat, was ja zur Cringe-Vermeidung notwending wäre, greift das Führverbot. 

 

Das in Grün gesetzte steht wortwörtlich so im Entwurf, die Formulierung hat  mir jetzt den Sonntag jetzt versüßt, auch wenn an ich an  Begehung groben Unfungs nichts verwerfliches finden kann.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Bulldog:

Nein, ich kenne deinen Jeep (Nachbau) leider nicht,

Hallo Bulldog

 

mein Jeep-Nachbau ist: Die Plattform eines Jeep Willys. Wurde komplett zerlegt und konserviert. Darauf kam eine Karosserie aus 2mm VA. Ein Motor von Kadett wurde eingebaut. Die komplette Elektrik wurde neu aufgebaut. Und dann das komplette Zubehör wie beim Original.

Natürlich wird das nie ein Original Jeep Willys. Es passt zwar alles vom original. aber er ist ein Nachbau. Da ich kein Schrauber bin traue ich mich an einen originalen nicht ran.

Meine Idee von einem nachgerüsteten Vierradantrieb wurde mir von einem User hier ausgetrieben.

Dann lieber einen Lada fürs Revier und den Jeep für den Spaß.

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

Sollte es wirklich so einfach sein?

 

Steven

 

 

Nein.

 

1.6.2 Umfasst die Nachbildungen von Schusswaffen. Der Unterpunkt bezieht sich auf 1.6.1 in welchem  tatsächliche Schusswaffen, die keine Feuerwaffen sind erfasst  sind --> Lex 0.5J Softair

 

Eine Anscheinswaffe liegt also auch dann vor, wenn

 

- eine vom Gesetz ausgenommene Schusswaffe (<0.5J) Softair einer nicht ausgenommenen Schusswaffe ähnlich sieht oder,

- eine vom Gesetz ausgenommene Nachbildung einer Schusswaffe einer vom Gesetz nicht ausgenommenen Schusswaffe ähnlich sieht.

 

Zitat

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1, ausgenommen Blasrohre),
a) die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, oder


b) die Spielzeuge im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABI. L 170 vom 30.6.2009, S. 1) sind, wenn sie
  aa) die Anforderungen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt 1 Nummer 8 der Richtlinie 2009/48/EG in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
  bb) die nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/48/EG erforderliche Kennzeichnung aufweisen.


2. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).
3. Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen
anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.


4. Nachbildungen von Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 6.

 

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb ASE:

Ja. Per Definition wäre das eine Anscheinswaffe:

Hallo ASE

 

ich hatte mal eine Sniperausbildung in England. Das war zu der zeit, als die IRA noch sehr agil war.

Die "Inselaffen" hatten eine Sniperanch aufgebaut. Da wurden verschiedene Mannfiguren auf Führungsschienen durch die Gegend gefahren. Die Tangos waren gut an ihrer Bewaffnung zu erkennen.

Es kam einer die Straße lang, der ein geschultertes Gewehr hatte. Peng, letaler Treffer. Scheiße, war ein Schornsteinfeger mit einer Leiter auf der Schulter. Aus einem speziellen Blickwinkel sieht viel wie eine Waffe aus.

 

Steven

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ASE:

Nein.

Hallo ASE

 

das Thema ist spannend.

Ich bin kein Jurist und nur rudimentär ausgebildet.

Aber 1.6.2 verweist auf 1.6.1.

Und da ist als Merkmal aufgeführt: "und zu deren Antrieb deren Geschosse keine heißen Gase verwendet werden".

Ich schließe daraus: keine Geschosse, keine Anscheinswaffe.

Natürlich wollten die Schreiber des Gesetzes das nicht so. Aber das leben ist kein Wunschkonzert und was man Schwarz auf Weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.

 

Steven

 

 

 

Geschrieben

Interessanter Weise:

 

 

Zitat

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
.....
2b. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz und erlaubnisfreies Überlassen unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 37d von unbrauchbar gemachten Schusswaffen.

 

 

Zitat

Erlaubnisfreies Führen
3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
3.2 Armbrüste;
3.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen.

 

 

 

Zitat

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,

.....

....

zu führen.

 

 

Und nochmal

Zitat

1.6Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
 

 

 

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 bezieht sich ganz pauschal auf Feuerwaffen:

 

 

Zitat

2.Arten von Schusswaffen
2.1 Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird.

 

 

Hier ist ein Widerspruch: Das Führen einer vom WBK-Inhaber und angemeldeten unbrauchbar gemachten Schusswaffe ist einerseits erlaubnisfrei dann aber nach §42a wiederum verboten.

Würde aber vor dem Hintergrund  der Gesetzesbegründung eher defensiv vorgehen.

 

Geschrieben

Hallo ASE

 

ich gebe dir vollkommen recht. 

Ist mal wieder ein gutes Beispiel von der Inkompetenz der Gesetzesschreiber.

Und muss bei der Evaluierung des Waffengesetzes berücksichtigt werden.

 

Steven

Geschrieben

Lies es einfach rückwärts:

 

Zitat

Anscheinswaffen

1.6.1 Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2 Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3 unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

 

Ist etwas eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe (1.6.3) oder eine Nachbildung (1.6.2) dann ist es eine Anscheinswaffe, wenn es wie eine Schusswaffe nach 1.6.1 aussieht. Diese Waffen, also die  nach 1.6.1, sind dann Anscheinswaffen, wenn sie wie Feuerwaffen aussehen.

 

Also: Wenn eine unbrauchbar gemachte Schusswaffe oder eine Nachbildung wie eine Feuerwaffe aussieht, unterliegt sie dem Führverbot.

 

Diese verquaste Formulierung kommt daher, das es ja auch

 

a) Schusswaffen nach 1.6.1 geben kann, also <0.5J Softairs die nicht wie Feuerwaffen aussehen

b) Es Nachbildungen von a), also nicht schussfähige Nachbildungen der Softairs aus a)   

c) unbrauchbar gemachte Softairs entsprechend a)

 

geben könnte.

 

Die wären dann keine Anscheinswaffen und dürfen geführt werden.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HangMan69:

bau dir was aus holz zusammen und fertig...

Hallo HangMan69

 

so in etwa hatte ich es mir gedacht. 

Aber offenbar ist das auch problematisch. Selbst wenn eine Segeltuchtasche drüber gezogen ist. oder gerade deswegen.

Verrücktes Waffengesetz.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

bau dir was aus holz zusammen und fertig...

....ist der Verstoß gegen §42a.

 

Sobald es nicht cringe ist, greift der.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

Hm...

 

Wenn man der Logik folgt, ist auch ein Zeigefinger eine Anscheinswaffe, sobald ich ihn ausstrecke so tue als hätte ich eine Waffe in der Jackentasche.

 

Meine Meinung dazu:

Keine Waffenähnlicher Gegenstand, keine Anscheinswaffe.

 

Noch dazu wenn unter dem Segeltuch ein Holzgestell ist, das abgedeckt nach gar nichts waffenähnlichem aussieht.

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Steinpilz:

Hm...

 

Wenn man der Logik folgt, ist auch ein Zeigefinger eine Anscheinswaffe, sobald ich ihn ausstrecke so tue als hätte ich eine Waffe in der Jackentasche.

 

Wird strafrechtlich auch so bewertet.

 

 

 

vor 30 Minuten schrieb Steinpilz:

 

Meine Meinung dazu:

Keine Waffenähnlicher Gegenstand, keine Anscheinswaffe.

 

Ja. Aber der optische Nachbau eunes MGs ist genau das. 

vor 30 Minuten schrieb Steinpilz:

 

Noch dazu wenn unter dem Segeltuch ein Holzgestell ist, das abgedeckt nach gar nichts waffenähnlichem aussieht.

Das wäre völlig ok.

Aber der Cringe bei Enteckung lässt das Bußgeld attraktiv erscheinen.....

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