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Vorlage Formular für Bedürfnisfortbestand?


cvk

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Moin,

bei uns trudeln jetzt zum ersten Mal seit dem neuen WaffG die Anfragen der Waffenbehörde zur Prüfung des Fortbestandes des Bedürfnisses nach 5 (bzw. 10 Jahren) ein.

Noch (bis 31.12.2025) dürfen wir das ja als Verein bescheinigen.

Bevor ich ich jetzt selbt eine Vorlage bastele -- hat jemand von euch schon eine schöne und könnte die teilen? Vielen Dank!

Viele Grüße

Christian

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vor 54 Minuten schrieb cvk:

selbt eine Vorlage bastele ...

 

In der Kürze liegt die Würze. Was willst du alles mitteilen? Folgende Zeile reichte bisher immer aus:

 

 

Sehr geehrte Frau ABC,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass XYZ Mitglied in unserem Schießverein ist und den Schießsport im Verein aktiv betreibt.

Mit freundlichen Grüßen

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Bei uns hat das Thüringer Landesverwaltungsamt festgestellt dass für die Bestätigung der Mitgliedschaft im Verein nach mehr als 10 Jahren die Vorlage des Mitgliedsausweises(Chipkarte) vollkommen ausreichend ist, unser Verein stempelt in dem Bezug nichtsmehr, da kann die Behörde im Kreis tanzen, ich hänge das Schreiben hier mal ran, passus über Fazit des TSB.

 

20230210_195743.JPG

Bearbeitet von lastunas
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vor 1 Stunde schrieb MAHRS:

In der Kürze liegt die Würze. Was willst du alles mitteilen? Folgende Zeile reichte bisher immer aus:


Was mich bei dem Schreiben der Waffenbehörde stört, ist, daß sie eine Verbandsbestätigung fordern, deshalb wollte ich im Schreiben WaffG §58 (21) erwähnen.

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vor 1 Stunde schrieb cvk:


Was mich bei dem Schreiben der Waffenbehörde stört, ist, daß sie eine Verbandsbestätigung fordern, deshalb wollte ich im Schreiben WaffG §58 (21) erwähnen.

Bei meinem Schreiben was ich letzte Woche vom J4 Hamburg bekam steht nichts von Verbandsbestätigung. Witzigerweise darf ich mir als SLG Leiter sogar selber meine Mitgliedschaft bestätigen (laut Landessportleiter nach Telefonat mit dem J4).

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