Zum Inhalt springen
IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Elo

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Rooster:

Soll ich noch eine PDF hier reinsetzen oder reicht das Video?

Der zeigt doch nur einen Teil und andere Teile bespricht er nur stichpunktartig. Wäre also gut wenn Do doch noch ein pdf erstellen könntest. Allerdings scheinen die Schreiben auch nicht bei jedem gleich zu sein und ich weiss nicht welches Schreiben er hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Das mit dem Bankschließfach kann ich ja nachvollziehen weil es unpratikabel für die meisten ist und würde als Schutzbehauptung herhalten.

Für den Ersatzschlüssel halte ich es für geeignet. Es sei denn, Du mißtraust den Banken, was ja nicht zwingend falsch sein muß.

Und für den Urlaub ist es auch nicht das schlechteste. Wohin mit dem Schlüssel am FKK Strand? Und bei jeder Fummelei an Flughäfen und bei der Rückkehr vom Landgang auf das Kreuzfahrtschiff den extrem seriösen Sicherheitsdienstleistern aus aller Herren Länder erzählen, daß das nur der Waffenschrankschlüssel ist und es sich NICHT lohnt, da einen Kumpel zum Bruch vorbei zu schicken wegen Bargeld, Gold, Uhren und Diamanten.

 

Und zum Übergang von unangemeldeten überfallartigen Hausbesuchen auf solche mit Terminvereinbarung ist das Bankfach so hilfreich wie das Zeitschloß. Hat sich eigentlich schon jemand in der Aufregung oft genug vertippt beim Billigzahlenschloß?

Bearbeitet von Josef Maier
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Josef Maier:

überfallartigen Hausbesuchen

 

Das würde genau den Menschen genommen, wenn die Aufbewahrung in einem Schließfach als nicht sicher genug eingestuft wird. Denn wenn der Schlüssel dort liegt, kann man den LWB auch mit Gewalt nicht dazu bringen, den Tresor zu öffnen. Mal abgesehen davon, die Räuber würden ihm Glauben schenken...

 

Gut, es ist unpraktisch, vorab zum Schließfach, dann zum Tresor, dann zum Stand, dann zum Tresor, dann zum Schließfach...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nicht perfekt aber kann man trotzdem gut lesen.

 

Scheint im großen und ganzen inhaltlich dem zu entsprechen was Ghost_TV auch hatte, es waren aber ein paar Details anders (Fettschrift an einigen Stellen z.B.). Auch hier wieder der Punkt das sie unter dem ersten Punkt schreiben das es nur für Schränke gilt die lediglich mit einem Schlüssel geöffnet werden, es für Schränke mit z.B. Zahlencode und Notschlüssel also eigentlich nicht gilt. Dies ist natürlich einerseits blödsinn und andererseits schreiben die ja auch selber in einem Hinweis auf der dritten seite das Zahlenschlösser mit Notschlüssel doch betroffen sind

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Rooster Danke!

 

Nun bin ich gespannt, ob in den Schreiben der einzelnen Waffenbehörden Abweichnungen (über das Merkblatt hinaus) auftauchen.

 

PS.:

Kennt jemand Waffenschrankhersteller, deren Aktien an der Börse gehandelt werden?

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Das würde genau den Menschen genommen, wenn die Aufbewahrung in einem Schließfach als nicht sicher genug eingestuft wird. Denn wenn der Schlüssel dort liegt, kann man den LWB auch mit Gewalt nicht dazu bringen, den Tresor zu öffnen.

 

So sieht es aus, nicht der Schlüssel ist das "schwächste Glied der Kette" sondern der Besitzer...

 

Hierüber lassen sich auch für die Zukunft prima weitere Willkürmaßnahmen zur Drangsalierung der Waffenbesitzer herbeiführen, dem Einfallsreichtum sind quasi keine Grenzen gesetzt.

 

Gerade ich, der beruflich im Versicherungsbereich beheimatet ist, kann nur noch den Kopf schütteln. Natürlich schreiben wir auch unseren Kunden bei Bargeld und Wertsachen gewisse Mindestanforderungen an Wertschutzschränke vor, keine Versicherung auf dem Markt war bislang jedoch so irre, nach einem Schadenfall nachträglich die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kunden anzulasten, bzw. vorab diese vorzugeben.

 

Wer es immer noch nicht merkt, dass es hier nicht um Sicherheit, sondern nur um das Verleiden unseres Hobbys und die Reduzierung der LWB geht, dem ist nicht mehr zu helfen...

 

Es soll ja LWB geben, die klauen nicht im Kaufhaus, fahren nicht besoffen Auto, schubsen keine Omas vom Nachttopf und irgendwie "Rechte" oder "Reichsbürger" zu sein, kann man ihnen auch trotz aller Spitzfindigkeiten nicht anhängen.

 

Da hat man doch wieder eine Supermöglichkeit, sie anderweitig zu kriminalisieren.

 

Vom Wortlaut eindeutig ist jedoch das Behördenschreiben, siehe "mindestens gleicher Widerstandsgrad" wie der Waffenschrank. Wer also noch Schränke nach altem Recht (VDMA Einstufung) hat, für den reicht also ein einfacher Möbeltresor, Stufe B mit Zahlenschloss aus. Kosten so ca. EUR 100-150. 

Sollte eine Behörde das anders sehen, hat sie halt direkt das nächste Gerichtsverfahren an der Backe kleben...

 

P.S. Im ach so fernen Luxemburg ist es übrigens legal, ein z.B. (legal besessenes) vollauto G36 oder eine solche MP5 im einfachen Blechspind oder Holzschrank aufzubewahren...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb Wauwi:

Waffenschrank. Wer also noch Schränke nach altem Recht (VDMA Einstufung) hat, für den reicht also ein einfacher Möbeltresor, Stufe B mit Zahlenschloss aus. Kosten so ca. EUR 100-150. 

 

Naja, es wird doch schon argumentiert, wenn man sich jetzt einen passenden Schlüsseltresor anschaffen würde, dass genau dies nicht ginge, weil eben kein Altbestand mehr. Dann müsste es also mindestens ein Nuller sein…

 

Hat eigentlich die Tresorlobby da wieder ihre Finger drin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Wauwi:

keine Versicherung auf dem Markt war bislang jedoch so irre, nach einem Schadenfall nachträglich die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kunden anzulasten

Ich kann also den Schlüssel zum Tresor mit den Juwelen, Bargeld und Uhren zwischen den Socken halbherzig verstecken, der Einbrecher findet ihn, räumt den gewaltlos geöffneten Tresor aus und die Versicherung zahlt ohne jedes weitere Zicken?

 

Stichwort "Sorgfaltspflichten des VN", gibts Bücher voller Urteile zu.

 

Märchenstunde?

Bearbeitet von heinzaushh
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und je nach Lesart dürfen im Schlüsseltresor nicht auch Waffen aufbewahrt werden. Also der Schlüssel für den B-Schrank nicht im B-Würfel mit Zahlenschloss, wenn das auch Waffen drin sind..

 

In weiterer Konsequenz braucht man dann für jeden Waffenschrank mit Schlüssel einen eigenen Schlüsseltresor, da ja bei gemeinsamer Aufbewahrung der Schlüssel auch theoretisch die Waffen wie in einem Schrank gemeinsam anzusehen sind, und dann sind das plötzlich mehr als in einem Schrank sein dürfen...

 

Gaga. Einfach nur Gaga und weltfremd.

Bearbeitet von Fyodor
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Steigerung aus Mönchengladbach?

 

https://scontent-fra3-2.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/427801108_7135685859840680_7644411168429628974_n.jpg?

 

(Linkquelle: Facebook - Michael Jgh - ohne Account aufrufbar)

 

Es könnte aber etwas gutes haben.

Das bisher bekannte "Informationsschreiben" bietet nur sehr begrenzt Ansatzpunkte für eine gerichtliche Überprüfung.

Wenn aber nun Personen zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert und Rechtsfolgen angekündigt werden, sollte das ein Verwaltungsakt sein, der entsprechende Rechtsmittel eröffnet?

Erstaunlich, daß da nun so schnell vorgeprescht wird.

 

Anmerkung:

Verifizieren läßt sich das Dokument erst mal nicht.

Bearbeitet von Elo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Elo:

Das bisher bekannte "Informationsschreiben" bietet nur sehr begrenzt Ansatzpunkte für eine gerichtliche Überprüfung.

Wenn aber nun Personen zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert und Rechtsfolgen angekündigt werden, sollte das ein Verwaltungsakt sein, der entsprechende Rechtsmittel eröffnet?

Vorsicht, man erinnere sich an das 2-Schuss Dilemma........

Ich finde es sehr optimistisch bei Gerichtsverfahren "pro LWB" zu prophezeien.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

vor 6 Minuten schrieb heinzaushh:

Ich finde es sehr optimistisch bei Gerichtsverfahren "pro LWB" zu prophezeien.

 

Wie geschrieben, geht es nur um die Möglichkeit, das überprüfen zu lassen.

 

Nehmen wir mal an, das ist authentisch und die Behörde fordert von allen "Kunden" die entsprechenden Nachweise.

Für einen ansehlichen Teil würde das vermutlich Neuanschaffung bedeuten?

 

Wie verhalten sich die anderen Behörden in NRW, wenn das problemlos durchläuft?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 34 Minuten schrieb heidegeist:

Hallo, 

hat hier wirklich jemand selbst ein solches Schreiben direkt von einer Behörde erhalten? Nicht daß hier ein Fake viral geht…

 

Viele Grüße!

Das PP Recklinghausen / NRW ist diesbezüglich aktiv.

Aktuell aber ohne eine Aufforderung Nachweise einreichen zu müssen. Aber mit der Androhung das man bei einer Vor Ort Sichtung bei Nichterfüllung dem Betroffenen seine Zuverlässigkeit absprechen will.

 

PS: Korrektur! Lese erst jetzt das du dich auf die Version aus Mönchengladbach (Elo) bezogen hast.

 

 

Bearbeitet von Astanase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb Elo:

Wie verhalten sich die anderen Behörden in NRW anderen Bundesländern, wenn das problemlos durchläuft?

 

Habe da mal frei gedacht...

 

Bei uns möchte ich meinen, weiß ich, was folgt. Das ist ein Testballon für andere Bundesländer. Weitere Drangsalierung incoming...

 

Wenn man den Schlüsseltresor nicht im gleichen Raum befestigt, dann muss man bei der nächsten Kontrolle die Leute durch noch mehr Räume der eigenen Wohnung führen? Wenn man ihn im gleichen Raum aufstellt, der auch die Waffentresore beinhaltet, wird das als nächstes Sicherheitsproblem angesehen?

 

Oder man kauft "einfach mal" alles neu mit Zahlenschloss, etc, lässt umrüsten, wenn geht, da werden neue Investitionen fällig, wie es neue Steuern gibt...

Bearbeitet von Last_Bullet
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Wauwi:

 

So sieht es aus, nicht der Schlüssel ist das "schwächste Glied der Kette" sondern der Besitzer...

 

Hierüber lassen sich auch für die Zukunft prima weitere Willkürmaßnahmen zur Drangsalierung der Waffenbesitzer herbeiführen, dem Einfallsreichtum sind quasi keine Grenzen gesetzt.

 

Gerade ich, der beruflich im Versicherungsbereich beheimatet ist, kann nur noch den Kopf schütteln. Natürlich schreiben wir auch unseren Kunden bei Bargeld und Wertsachen gewisse Mindestanforderungen an Wertschutzschränke vor, keine Versicherung auf dem Markt war bislang jedoch so irre, nach einem Schadenfall nachträglich die Aufbewahrung des Schlüssels dem Kunden anzulasten, bzw. vorab diese vorzugeben.

 

Wer es immer noch nicht merkt, dass es hier nicht um Sicherheit, sondern nur um das Verleiden unseres Hobbys und die Reduzierung der LWB geht, dem ist nicht mehr zu helfen...

 

Es soll ja LWB geben, die klauen nicht im Kaufhaus, fahren nicht besoffen Auto, schubsen keine Omas vom Nachttopf und irgendwie "Rechte" oder "Reichsbürger" zu sein, kann man ihnen auch trotz aller Spitzfindigkeiten nicht anhängen.

 

Da hat man doch wieder eine Supermöglichkeit, sie anderweitig zu kriminalisieren.

 

Vom Wortlaut eindeutig ist jedoch das Behördenschreiben, siehe "mindestens gleicher Widerstandsgrad" wie der Waffenschrank. Wer also noch Schränke nach altem Recht (VDMA Einstufung) hat, für den reicht also ein einfacher Möbeltresor, Stufe B mit Zahlenschloss aus. Kosten so ca. EUR 100-150. 

Sollte eine Behörde das anders sehen, hat sie halt direkt das nächste Gerichtsverfahren an der Backe kleben...

 

P.S. Im ach so fernen Luxemburg ist es übrigens legal, ein z.B. (legal besessenes) vollauto G36 oder eine solche MP5 im einfachen Blechspind oder Holzschrank aufzubewahren...

 

Das steht aber leider noch der Passus mit dabei: Und muss der aktuellen Aufbewahrungsnorm entsprechen.

Altbestand gilt nur, wenn a) der Tresor vor dem Stichtag in 2017 angeschafft wurde und bei der zuständigen Behörden auch angemeldet wurde.

Dazu hatte ich ein Screenshot meiner Waffenbehörde bereits gepostet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.