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IGNORED

Kamera auf dem stand.


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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Hitman:


Es muss einen Aushang geben, in welchem genau aufgeführt ist, welcher Zweck verfolgt wird und welches das berechtigte Interesse ist. Ich glaube kaum, dass etwas "unangebrachtes" hier für ausreichend ist.

 

SV_DSGVO.jpeg

Geschrieben (bearbeitet)

Es kommt hier und da (in unterschiedlichen Formulierungen) die bekannte Argumentation durch "Wer nicht zu verbergen hat ..." - finde ich bedenklich.

 

Man könnte durchaus auch fragen, ob alles was technisch und vielleicht auch rechtlich möglich ist, tatsächlich sein muß.

 

Fakt ist, daß die Überwachung in allen Bereichen ständig ausgebaut wird.

Das gilt nicht nur für Bild und/oder Tonaufzeichnungen (Callcenter, Banken), sondern auch für Internetaktivitäten, Mobiltelefonate (Möglichkeit für Bewegungsprofile), Kraftfahrzeuge, die ständig Daten senden, Bargeldauszahlungen usw.

 

Wer das nicht will, hat zwar oft die "freie" Wahl, muß aber regelmäßig mit empfindlichen Nachteilen rechnen.

 

Ähnliche Situation wie bei der Aufbewahrungskontrolle - man kann sein Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Anspruch nehmen mit der Konseqenz, dann in Kürze seine Erlaubnisse abgeben zu müssen.

 

Anderes Beispiel - wer beim DSB Wettkämpfe schießt, muß dulden, daß sein Name in den Ergebnislisten im Netz auftaucht.

Wahlmöglichkeit auch hier: nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen.

Konsequenz: Keine Nachweismöglichkeit beim Bedürfnis für ÜK-Waffen.

 

Das Ganze sind aber nur Beispiele, die sich im zulässigen (?) Rahmen bewegen.

Was nun, wenn Mißbrauch stattfindet?

Im hier geschilderten Fall werden die Aufnahmen ja offensichtlich auch "analysiert"?

Was ist, wenn Aufzeichnungen den Weg in die Öffentlichkeit finden?

 

Ich hatte die Frage an anderer Stelle schon mal am Beispiel der Teilnahme am Straßenverkehr gestellt.

Wer kann wirklich von sich behaupten, sich dort immer fehlerlos und hundertprozentig im Rahmen der STVO zu bewegen?

Also niemals ein Geschwindigkeitsschild zu übersehen, überall rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeicher betätigen, keinesfalls den Schulterblick durch den in den Seitenspiegel ersetzen, jeden Getränkekasten und jede Flasche darin im Koffenraum durch Spanngurt sichern, vor jedem Fahrtantritt Kontrolle der Beleuchtungsanlage ...

Das ist natürlich überzeichnet, aber Ihr wißt, worauf ich hinaus will.

 

Übertragt das nun auf den Schießsport unter der waffenrechtlichen Prämisse der Null-Toleranz.

Dazu dann Videoaufzeichnungen, die später von (möglicherweise Theoretikern?) am Schreibtisch ausgewertet werden?

Tolle Aussichten ...

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

Keiner der Schützen wird gezwungen, sich auf diesem Stand aufzuhalten.

Ja, genau!

Weil ein paar "Übereifrige Überwachungsfanatiker" meinen sie müssten alles überwachen sollen andere (es trifft ja auch alle Mitglieder der dort schießenden Vereine) den Stand einfach nicht mehr nutzen.

Wenn in DE die Grundrechte immer weiter ausgehöhlt werden, sagst Du dann auch "Keiner wird gezwungen, sich in diesem Land aufzuhalten."?

 

vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

Da müssen sich dann auch Nutzer mit Gotteskomplex fügen.

Mit dem scheinst Du ja auch ganz gut gesegnet zu sein - nur eben in die andere Richtung, wie der TE.

 

vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

Die Herrschaften, die eine Videoüberwachung auf Schiessständen ablehnen, haben dazu meistens einen Grund.

Wahrung ihrer Rechte?

 

Vor Jahren hatte das Finanzamt mal so eine "tolle Art" an sich:

"Geben Sie uns eine Vollmacht, dass wir jedes Ihrer Konten bei jeder Bank einsehen dürfen!"

Eine Ablehnung wurde dann als "Begründeter Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung" gewertet.

DAMALS wurde dem noch vom Gericht ein Riegel vorgeschoben, mittlerweile dürfen die das m.W. "anlasslos".

 

vor 16 Stunden schrieb Kreppel:

Oder es werden halt Mietverträge mit widerspenstigen freiheitsliebenden Nutzern oder Nutzergruppen gekündigt.

Ja, GENAU!

Jeden der solchen Maßnahmen, die ggf. rechtswidrig sind widerspricht so schurigeln, dass die anderen gar nicht erst auf die Idee kommen!

Feind ist, wer anders denkt!

 

vor 16 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Aber jemand, der bei einer Frage der Abwägung soweit berechtigter Interessen im Verein deshalb zum Staat rennen würde anstatt zu argumentieren, wäre bei uns unten durch.

Und da fragst Du noch, WARUM jemand gleich (und anonym) zum Datenschutzbeauftragten geht?

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb SIG-Fan:

Nochmal BTT: Also, nun Butter bei die Fische: Warum ist Videoüberwachung auf Tankstellen-Privatgelände legal, aber deiner Meinung nach nicht legal auf (Schützen-)Vereinsgelände?

Zuerst mal solltest Du den Unterschied zwischen "Privat-Gelände" und einer Tankstelle / einem Supermarkt / ... erkennen!

(M)Ein Privatgrundstück (und das ist wohl in dem Artikel mit "Privat-Gelände" gemeint) ist etwas völlig anderes, als ein zwar in Privat-Besitz (sofern man bei den verschiedenen Rechtsformen, die es da gibt überhaupt von "Privat" sprechen kann) befindliches Gelände, auf dem aber "öffentlicher Verkehr" stattfindet.

 

  Und das ist ganz einfach:

vor 15 Stunden schrieb Handgunner:

... kriminalitätsprognose für eine tankstelle, wertstoffhof, baumarkt,.......... ja klar - ist recht !

Habt Ihr schon mal 'was von Ladendiebstahl und Tankbetrug gehört?

"In den letzten Monaten - ohne Videoüberwachung - hatten wir .... Es steht zu erwarten, dass das ohne Videoüberwachung so bleibt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass das nach Installation ... nur noch x % ..."

 

Wobei ich mich bei dem Wertstoffhof frage, wie die dort argumentieren.

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb EkelAlfred:

Zeit, dass sich jemand wehrt - das geht durchaus auch anonym.

Sehe ich genau so!

 

vor 14 Stunden schrieb SIG-Fan:

Komisch, unser Verein mit knapp 400 Mitgliedern ist vollständig videoüberwacht. Wir vermieten unsere Stände an Fremdvereine, Sicherheitsdienste und Bundesbehörden. Ferner veranstalten wir auch seit Jahren erfolgreich unser IPSC Match, siehe:

...

Noch nie hat sich jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört.

Bloß, weil sich "Noch nie jemand an unserer umfangreichen Videoüberwachung gestört hat", bedeutet das noch lange nicht, dass das rechtskonform oder auch nur gerechtfertigt wäre!

Jahrzehntelang "hat sich noch nie jemand" an der Feuerwehrabgabe in BaWü gestört, die jeder Mann zwischen 18 und 60 Jahren (und mit wenigen Ausnahmen für bestimmte Berufe) zahlen musste, der nicht in der Freiwilligen Feuerwehr war.

Bis, ja bis "irgend so ein Drecksack" sich doch tatsächlich erdreistet hat dagegen zu klagen, weil ... Art. 3 GG

"Entweder auch jede Frau zahlt oder ich zahle auch nicht!"

Das Gericht stellte dann fest, dass die Feuerwehrabgabe von Beginn an verfassungswidrig war - und jahrzehntelang hatte das niemand gemerkt, wollte es nicht merken oder meinte (als "Eintreiber") sogar "Hoffentlich merkt das keiner!".

 

vor 14 Stunden schrieb SIG-Fan:

Vielleicht liegt das Problem ja woanders.

Bestimmt!

Es liegt an der Gleichgültigkeit der "großen Masse", die wie Rindviecher "dem vorne" hinterherlaufen, ohne zu fragen wohin das führt!

Frag' doch mal, was sich diejenigen "in Sachen Privatsphäre" denken, die "jeden Scheiß" in die asozialen Medien plärren müssen ...

Ein paar mal "Mann, war ich gestern wieder breit!" mit passendem Foto und sich hinterher wundern, warum am die Stelle nicht bekommen hat ...

 

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist genau diese Argumentation, die ich so bedenklich finde - daß die Inanspruchnahme von (Grund-)Rechten einen Verdacht begründen soll.

 

 

Die Aussage von @TriPlex "Wahrung ihrer Rechte?" wird von @Kreppel als "Dinge tun, die man eigentlich nicht tun darf" übersetzt??

 

Gut, auch Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Recht.

 

Aber offenbar haben gerade wir als LWB uns schon so an Regulierung und Kontrolle gewöhnt, daß wir das als ganz normal empfinden?

 

 

 

 

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Also offen gesagt, in so einem Umfeld möchte ich weder meine Freizeit verbringen, noch möchte ich mich in einem solchen Umfeld aufhalten, in dem dann auch noch allerlei Leute mit potentiell gefährlichen Gegenständen spielen.

Das letzte zuerst:

Die "spielen mit potentiell gefährlichen Gegenständen", egal, ob videoüberwacht oder nicht.

Die Standaufsicht gehört ja wohl immer auf den Stand, wo sie notfalls "körperlich" eingreifen kann.

Wozu dann die erwähnte "Oberaufsicht" noch da sein muss UND das per Videoüberwachung, damit sie NICHT auf dem eigentlichen Stand sein muss hätte ich gerne mal erklärt.

 

Was willst Du machen, wenn es in Deiner Nähe nur einen SOLCHEN Stand gibt?

Doppelt oder dreimal so weit fahren?

Mit dem Schießen aufhören?

vor 14 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wie soll man denn der Sicherheitskultur an einem Ort vertrauen, wo man sich "argumentierst Du wird Dir gekündigt" anhören muss? Der Satz alleine ist wohl eine wesentliche Ursache von allem zwischen Flugunfällen und militärischen Katastrophen und bestimmt auch bei Schusswaffenunfällen gut vertreten, zu denen es aber normal keine Untersuchungsberichte wie bei den anderen genannten Kategorien gibt.

Das werden diese machtgeilen Blockwarte aber nie begreifen!

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Elo:

Es ist genau diese Argumentation, die ich so bedenklich finde

 

Du meinst so, wie einer angeblich behinderten Person Nazi-Methoden zu unterstellen, ihr Ahnungslosigkeit zu attestieren und hier einfach wild anzunehmen, dass die Videoaufzeichnung vor Ort illegal sei?

 

Oder meinst Du das eher nicht?

 

vor 7 Minuten schrieb Elo:

daß wir das als ganz normal empfinden?

 

Nein, als normal empfinde ich es auch nicht.

 

Aber es ist nunmal leider regelmäßig so, dass Schiessstände zerschossen werden, ohne dass es einer war und die Betreiber dann auf den Kosten sitzen bleiben (oft genug erlebt) und dass sich manche Leute meinen nicht an's Gesetz halten zu müssen (leider auch oft genug erlebt) und der verantwortliche Betreiber dann Probleme bekommt oder zumindest bekommen kann. Mein Beispiel mit dem von anderen Schützen gestohlenen Gehörschutz ist dann tatsächlich nur "Beifang", das hab' ich bisher nur einmal erlebt.

 

Es wäre schön, wenn das nicht "normal" wäre, ist es aber leider. Und da kann ich jeden in der Verantwortung stehenden Vorstand verstehen, wenn er sich absichert.

 

Die, die hier die große Klappe haben, übernehmen meist selber keine Verantwortung. Da schreit und schimpft es sich halt leicht.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb SIG-Fan:

der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Gelände sind dir bekannt?

 

Vermutlich überfordert dich die Idee, dass man das Recht auf Video-Überwachung des eigen Grundstücks befürwortet, aber gleichzeitig "großflächige Videoüberwachung des öffentlichen Raums" ablehnt?

 

Merke: nicht nur den Max Musculo trainieren, sondern auch mal mal das eigene Logikverständis.

Wie weiter oben schon mal geschrieben: "PRIVAT" ist etwas anderes als "Geschäft mit Publikumsverkehr"!

WER ist hier also "überfordert" und WER sollte "auch mal mal das eigene Logikverständis trainieren"?

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb TriPlex:

Wozu dann die erwähnte "Oberaufsicht" noch da sein muss UND das per Videoüberwachung, damit sie NICHT auf dem eigentlichen Stand sein muss hätte ich gerne mal erklärt.

 

Es wurde im Thread bereits mehrfach erklärt.

 

Und wenn die Standaufsicht Leute mit "einfacher körperlicher Gewalt" vom Stand entfernt, die ggf. im Auftrag des Standbetreibers dessen Aufsichtspflicht wahrnehmen, dann muss halt gefilmt werden.

 

vor 5 Minuten schrieb TriPlex:

diese machtgeilen Blockwarte

 

Vielleicht ist das hier aber gar nicht der Fall. Wir haben bisher nur eine Seite gehört, die Behauptungen aufgestellt hat.

Und wie und mit welchem Unterton diese Behauptungen aufgestellt wurden, kann man ja nachlesen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Kreppel:

Du meinst so, wie einer angeblich behinderten Person Nazi-Methoden zu unterstellen, ihr Ahnungslosigkeit zu attestieren und hier einfach wild anzunehmen, dass die Videoaufzeichnung vor Ort illegal sei?

 

Ich denke, Du weiß selbst, daß ich das nicht gemeint habe.

 

Nein, ich meine Argumentationen wie solche, daß der Zweck die Mittel heiligt, daß wer nicht zu verbergen hat, keine Bedenken haben muß oder daß mehr Kontrolle nicht schaden kann ("sich absichern").

 

Die Verantwortung bei Ausübung eines Ehrenamtes geht in alle Richtungen und beinhaltet auch die Rechte Betroffener.

 

 

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Tatonka:

Deine abwertende, fast schon beleidigende Beschreibung der zweiten Vorsitzenden (etwas korpulente Dame, Körperbehindert und wenig Leistung im Leben, ist doch für das eigentliche Problem völlig unerheblich und entwertet deine Schilderung der Sachlage. Würde dir eine hübsche, schlanke behinderte Vorsitzende mit Kamera besser gefallen? Oder dürfen Behinderte gar keine Funktionen im Verein haben? Oder nur gutaussehende Ken's und Barbie 's.

Natürlich nicht "nur gutaussehende Kens und Barbies", aber Menschen, die "sonst nichts haben" - außer vielleicht auch noch Minderwertigkeitskomplexe wegen ihres Äußeren - neigen mglw. eher dazu "Macht" auszunutzen, wenn sie die dann irgendwo haben.

In dem "Dicken, alten Buch" stehen so einige Weisheiten, wie z.B. "Hüte Dich vor den Gezeichneten!"

Das kann man durchaus in o.g. Richtung interpretieren.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Elo:

Ich denke, Du weiß selbst, daß ich das nicht gemeint habe.

 

Wir diskutieren hier aber über einen Fall, in dem genau so argumentiert wird.

Und kennen nur die eine Seite.

 

Hier weiss keiner, ob in dieser konkreten Situation nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für eine legale Videoaufzeichnung gegeben sind.

Aber das Maul aufreissen tun einige.

 

Und dass es durchaus legal möglich ist, in der beschriebenen Situation eine legale Videoüberwachung aufzusetzen und zu betreiben, ist auch unwiderlegbar. Man muss sich halt an die entsprechenden rechtlichen Vorgaben halten. Bezüglich der Aufzeichnungsfrist kann man ggf. noch diskutieren, aber auch da gibt es Argumente und Möglichkeiten, die solche Fristen als notwendig erscheinen lassen können.

 

vor 4 Minuten schrieb Elo:

oder daß mehr Kontrolle nicht schaden kann.

 

Im hier gegebenen Fall bin ich sogar ziemlich sicher, dass das so ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb TriPlex:

aber Menschen, die "sonst nichts haben" - außer vielleicht auch noch Minderwertigkeitskomplexe wegen ihres Äußeren - neigen mglw. eher dazu "Macht" auszunutzen, wenn sie die dann irgendwo haben.

 

Nur, um das hier nochmal zu wiederholen:

 

vor 2 Minuten schrieb Kreppel:

Wir diskutieren hier aber über einen Fall, in dem genau so argumentiert wird.

 

Und es geht grade so weiter.

Bearbeitet von Kreppel
Geschrieben

Ist doch eigentlich ganz einfach. Wer über keinen eigenen Schießstand verfügt, mietet sich in einen Schießstand ein oder wird Mitglied in der den Schießstand betreibenden (Verein ?) Organisation.

 

Stimmt da iergendwas nicht, passt da was für mich nicht oder sind aus meiner Sicht da nur merkwürdige Leute unterwegs ... geh ich halt woanders hin oder stelle selber was auf die Beine.

 

PS: Immer auf den Staat schimpfen aber im Zweifel vom Selben Rechte einfordern ... aber nur wenn es für einen passt ... merkwürdig. Und ... ein Recht auf Anmietung eines Schießstandes nach MEINEN Regeln, sowie das Recht auf Nutzung eines Schießstandes in  meiner Nachbarschaft ... gibt es schlicht nicht.

 

Freiheit, wie manche hier Freiheit verstehen, hat halt ihren Preis ...

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb knight:

Ein Vereinsgelände ist kein Privatgelände.

 

vor 13 Stunden schrieb Kreppel:

Und da bist Du Dir sicher?

Ein öffentlich zugänglicher Raum nach §4 BDSG ist ein gemieteter Schießstand sicherlich nicht. Er kann weder von jedermann betreten noch genutzt werden.

vor 6 Stunden schrieb Handgunner:

ein vereinsgelände ( in dem fall schiessanlage  ) ist KEIN öffentlicher raum !  oder läuft da bei euch jeder durch, der an der strasse vorbeikommt ?

Wollt Ihr etwa behaupten, dass ein Vereinsgelände/-gebäude dasselbe ist, wie eine private Wohnung?

 

Ihr beiden solltet Euch mal mit den Begriffen auseinandersetzen!

Neben "rein privat" (z.B. privates Wohngrundstück) und "öffentlicher Raum" (also z.B. Straßen, Plätze, Bahnhöfe) gibt es noch andere Begriffe.

Z.B. "Orte, an denen begrenzt öffentlicher Verkehr" stattfindet oder "halböffentlicher Raum" - und ratet mal, was dazu so alles gehört!

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Die Sache, die darauf zu sehen ist, nämlich, dass der A.B. an einem bestimmten Tag Schießübungen gemacht hat, wird vermutlich sowieso dokumentiert, so dass er diesbezüglich nichts an Privatsphäre verliert.

Eine Notiz "war (von bis) anwesend" hat aber eine ganz andere Qualität, als eine durchgehende Videoaufzeichnung (ggf. mit "Nase bohren" o.ä.), die womöglich auch noch mit Ton ist und so alles speichert, was dort gesprochen wurde.

 

Geschrieben

 

vor 2 Minuten schrieb TriPlex:

Wollt Ihr etwa behaupten, dass ein Vereinsgelände/-gebäude dasselbe ist, wie eine private Wohnung?

 

Nein, das hat hier keiner getan. Das unterstellst soweit ich das sehe nur Du.

 

vor 3 Minuten schrieb TriPlex:

Ihr beiden solltet Euch mal mit den Begriffen auseinandersetzen!

 

Das wäre eher Dir anzuraten. Vielleicht kommst Du ja noch drauf.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb TriPlex:

"halböffentlicher Raum" - und ratet mal, was dazu so alles gehört!

Wir sind Grundbesitzer, das Schützenhaus ist unser Eigentum. Das Grundstück ist voll umschlossen (eingefriedet mit Mauern und Zaun) Zutritt nur mit

Genehmigung. Gekennzeichnet als Schießanlage!

Wir haben hier das Hausrecht und wer uns nicht passt, der kommt auch nicht herein auf unser Gelände oder ins SH.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Kreppel:

Wir diskutieren hier aber über einen Fall, in dem genau so argumentiert wird.

 

Ich spreche hier nur für mich und ich glaube, daß es mir gelungen ist, das auf sehr sachlicher Ebene zu machen.

 

Bitte nutze nicht die Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer im Zusammenhang mit meinen Beiträgen - die bitte mit diesen diskutieren.

Ich habe in keiner Weise Personen diffamiert, nicht ansatzweise.

 

Ich mache mir - natürlich aufbauend auf dem im Eingangsbeitrag geschilderten Sachverhalt - Gedanken über die möglichen Auswirkungen auf die Betroffenen und finde das durchaus legitim.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kreppel:

Üblicherweise "Dinge tun, die man eigentlich nicht tun darf".

Ich schreibe "Wahrung eigener Rechte" und Du nennst das so?!

 

Was bist Du denn für einer?

JEDER Bürger, der auf seine Rechte besteht ist für Dich automatisch verdächtig?!

Das lässt tief blicken!

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Elo:

Ich mache mir - natürlich aufbauend auf dem im Eingangsbeitrag geschilderten Sachverhalt - Gedanken über die möglichen Auswirkungen auf die Betroffenen und finde das durchaus legitim.

 

Ich mache mir da auch Gedanken. Und komme* zu dem Schluss, dass wenn ich in der verantwortlichen Position wäre, das genau so machen würde.

Und ich finde das nicht nur legitim, das ist auch - entgegen den Behauptungen einiger hier - auch vollkommen legal umsetzbar.

 

Ob das im hier diskutierten Fall vor Ort alles so gegeben ist, wie es dafür sein muss, wissen wir beide nicht, ließe sich aber sicher herausfinden.

Dann könnte man den Vereinsfunktionären bei der Gelegenheit auch gleich mal zur Kenntnis geben, wie halböffentlich über sie geredet wird. Schließlich sind anonyme Anzeigen beim Datenschutzbeauftragten ja auch vollkommen legitim...

 

* Ganz unabhängig davon, dass gewisse Diskussionsteilnehmer hier regelmäßig ihre offensichtliche Sachunkenntnis unter Beweis stellen und ich mir grob vorstellen kann, wie da so ein Schießen aussehen mag, bei dem man keine Kameras und keine Dritten dabei haben möchte.

 

vor 10 Minuten schrieb Elo:

Ich spreche hier nur für mich und ich glaube, daß es mir gelungen ist, das auf sehr sachlicher Ebene zu machen.

 

Bitte nutze nicht die Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer im Zusammenhang mit meinen Beiträgen

 

Du diskutierst in einem Thread zu einer ganz konkreten Sachlage. Das hier ist kein allgemeiner Thread zu Bürgerrechten oder zum allgemeinen Sinn oder Unsinn des Datenschutzes.

 

Und Du greifst meine Klarstellung zum hier diskutierten Fall auf und willst sie verallgemeinern. Kannst Du tun, da muss ich aber nicht mitspielen. Solche sinnlos-Diskussionen gibt es auf WO zu genüge.

 

Das BDSG und DSGVO im geschilderten Kontext unter recht einfach zu erfüllenden Voraussetzungen eine Videoüberwachung erlauben ist nicht wegzudiskutieren, entgegen der "das ist alles illegal"-Behauptungen hier.

 

 

Bearbeitet von Kreppel

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