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IGNORED

Welcher Waffenhändler in BERLIN oder Brandenburg nimmt Matchbüchse zum Export an?


Varminter

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vor 19 Stunden schrieb gipflzipfla:

Wenn ich die Importerlaubnis, EU §37, selber einhole, koste mich diese ca. 78,- € an Verwaltungsaufwand für unsere BH.
Dann kann ich die Importerlaubnis versenden.... Und alles geht seinen Gang

 

vor 14 Stunden schrieb Varminter:

Nicht machbar, weil ich es als Ösi nicht übernehmen und einfach exportieren darf.

 

 

@Cannon Balls , Du verwechsellst etwas, ganz grandios !

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vor 13 Stunden schrieb Varminter:

 

Dafür hatte ich Triebel angedacht, weil mir diese Firma schon problemlos an meinen österreichischen Waffenhänder Styriaarms lieferte.

Dann telefoniere doch die wenigen Berliner Waffenhändler + Oranienburg, Trebbin ab und frage dort. 

 

 

Kann mir bitte jemand in einfacher Sprache erklären,  wie ich als VK einer Waffe ins Ausländ rechtssicher weiß, dass ich die Waffe dem Käufer überlassen darf?

Bearbeitet von Tatonka
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Ich würde sagen genauso wie man das beim Verkauf im Inland rechtssicher weiß (soweit das überhaupt möglich ist, selbst Menschen die Jura studiert haben streiten oftmals über die Bedeutung der geschriebenen Worte): Gesetze lesen und verstehen (wobei letzteres oftmals eine nicht unbeachtliche Hürde darstellt und das nicht aufgrund der kognitiven Fähigkeiten des Lesers).

 

Da man es als Verkäufer allerdings kaum wirklich rechtssicher hinbekommt und man sicherlich immer irgendwelche Richter findet die einem im Falle des Falles irgendwo etwas unterstellen würde ich persönlich lieber "einen Profi" bezahlen der dann dieses Theater auf sich nimmt, aus diesem Grund kann ich die Haltung nicht an einen Händler verkaufen (bzw den Verkauf abzuwickeln) zu wollen nicht verstehen...

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vor 10 Minuten schrieb BlackFly:

Ich würde sagen genauso wie man das beim Verkauf im Inland rechtssicher weiß (soweit das überhaupt möglich ist, selbst Menschen die Jura studiert haben streiten oftmals über die Bedeutung der geschriebenen Worte): Gesetze lesen und verstehen (wobei letzteres oftmals eine nicht unbeachtliche Hürde darstellt und das nicht aufgrund der kognitiven Fähigkeiten des Lesers).

 

Da man es als Verkäufer allerdings kaum wirklich rechtssicher hinbekommt und man sicherlich immer irgendwelche Richter findet die einem im Falle des Falles irgendwo etwas unterstellen würde ich persönlich lieber "einen Profi" bezahlen der dann dieses Theater auf sich nimmt, aus diesem Grund kann ich die Haltung nicht an einen Händler verkaufen (bzw den Verkauf abzuwickeln) zu wollen nicht verstehen...

 

 

Der Verkäufer würde es gern und jederzeit zu einem Händler in Berlin oder Brandenburg bringen, das ist nicht das Problem.

 

Aber der dafür vorgesehene Händler stieg aus.

 

Momentan überlegen wir Beide, was machbar ist.

 

Ich checke gerade die anderen Händler ab, die in Frage kommen.

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vor 1 Stunde schrieb Tatonka:

Dann telefoniere doch die wenigen Berliner Waffenhändler + Oranienburg, Trebbin ab und frage dort. 

 

 

Kann mir bitte jemand in einfacher Sprache erklären,  wie ich als VK einer Waffe ins Ausländ rechtssicher weiß, dass ich die Waffe dem Käufer überlassen darf?

 

 

Zwei Möglichkeiten: ich hatsche auf meine Bezirkshauptmannschaft vulgo Landsratsamt und beantrage EU-Verbringungsgenehmigung.

 

Diese sende ich deutschem Verkäufer und er geht auf sein Landsratsamt und beantragt EU-Ausfuhrgenehmigung von Buntland nach Schluchtenscheissercountry.

 

Umständlich, langwierig.

 

Oder der deutsche Kollege übergibt die Waffe einem deutschen Fachhändler, der bereit ist , zu exportieren.

 

Der macht ALLES mit meinem Händler aus, der meldet mir auch die Waffe in AT an.

 

Absolut kein Stress für Verkäufer und mich.

 

Erwähnen möchte ich noch, dass jeder unbescholtene Ösi ab 18 Jahre diese Waffe frei erwerben darf.

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  • 5 Wochen später...

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