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IGNORED

Historische Waffen - was tun mit dem Kreuz mit Haken ;-)


DE_Cosmo

Empfohlene Beiträge

Bin kein Jurist, aber §86 a StGB:

........................Eine Straftat liegt nur vor,
wenn das Kennzeichen offen sichtbar ist, d.h. von einem größeren, durch
persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrnehm-
bar ist, wobei drei Personen genügen........

 

Scheint das für mich klar zu regeln. Beim 98er müsste man da schon mittels Beamer arbeiten, ums darzustellen.

 

 

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vor 4 Stunden schrieb MT80:

Wenn die Grünen erfahren, daß wir nicht nur mit bösen Waffen sondern mit noch böseren Nazi-Waffen schießen...

wenn ich als Reicher von der Politik erschossen werde, dann bitte mit einer nicht-nazi-Waffe. Das soll ja weniger weh tun.

 

@Cannon Balls aber nicht, dass du beim nächsten Ordonnanz-Wettkampf mit der Marke an der Brust aufläufst. Wenn doch, dann aber nur mit nem 98er. Ein Enfield macht die Geschichte dann unglaubwürdig und es wäre keine Ordonnanz mehr. 

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vor 2 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

aber nicht, dass du beim nächsten Ordonnanz-Wettkampf mit der Marke an der Brust aufläufst.

😅 Da mein Vater und ich den gleichen Vornamen haben und ich auch die Verleihurkunde habe würde das noch nicht mal auffallen. Und nachrechnen kann ja heute auch keiner mehr. 

Erst in der 10.Klasse hat meine Tochter gemerkt, das meine Zeugnisse, nach denen sie mich immer gefragt hat wenn sie mal ne 5 geschrieben hat, nicht im Krieg bei einem Bombenangriff verbrannt sein können. 

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vor 2 Stunden schrieb Weinberger:

Bin kein Jurist, aber §86 a StGB:

........................Eine Straftat liegt nur vor,
wenn das Kennzeichen offen sichtbar ist, d.h. von einem größeren, durch
persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrnehm-
bar ist, wobei drei Personen genügen........

 

Scheint das für mich klar zu regeln. Beim 98er müsste man da schon mittels Beamer arbeiten, ums darzustellen.

 

 

Danke 👍 Das ist doch mal eine Rückmeldung die man auch mal so zitieren kann. "Meine Hakenkreuzorden von Opa bohre ich ja auch nicht auf" finde ich da persönlich weniger Öffentlichkeitstauglich 🙂

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vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:

So weit kommts noch.

vor 2 Stunden schrieb Weinberger:

......................Eine Straftat liegt nur vor,
wenn das Kennzeichen offen sichtbar ist, d.h. von einem größeren, durch
persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrnehm-
bar ist, wobei drei Personen genügen........

Unter der Voraussetzung hätte zumindest ICH das Bild editiert.................

 

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vor 3 Stunden schrieb Weinberger:

Bin kein Jurist, aber §86 a StGB:

........................Eine Straftat liegt nur vor,
wenn das Kennzeichen offen sichtbar ist, d.h. von einem größeren, durch
persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrnehm-
bar ist, wobei drei Personen genügen........

 

Scheint das für mich klar zu regeln. Beim 98er müsste man da schon mittels Beamer arbeiten, ums darzustellen.

 

 

 

Man könnte sich evtl. auch auf §86 Absatz 4 berufen:

"(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

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vor 4 Stunden schrieb Qnkel:

 

Scheiße, unser Stand hat vier Bahnen. Also darf man nicht ganz rechts stehen, sonst könnten drei das Kreuz sehen.

 

Zum Glück hab ich n Spanier...

Die 3 müssten mit Lupe und Lampe arbeiten, denke, das ist keinesfalls eine Situation, die man als öffentlich bezeichnet.😀

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