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IGNORED

30er Magazine


sniperd

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb CZM52:

Und, wer KLeinlich sein will, kann ja auch mal Aufbewahrungsvorschriften zu Verbotenen Gegenständen nachlesen.

 

Oh nein, bitte icht. Ich hoffte schon die ganze Zeit, dass dieser Sachverhalt NICHT erwähnt wird!

 

Nachtrag: JETZT habe ich mir eins aufgemacht...

Bearbeitet von 762
Nachtrag
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Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, daß es bald Erleichterungen in der Magazinproblematik geben wird.

 

Man arbeitet wohl an Polymermagazinen, die eine begrenzte Haltbarkeit, also ein Verfallsdatum haben.

Gekennzeichnet werden die mit einer stilisierten Uhr, der Kalenderwoche und einer Bauartprüf- und Chargennnummer.

 

Wettkämpfschützen, für die z. B. ein IPSC-Wettbewerb im Ausland ansteht, können diese TLU-Magazine (time limited use) bei lizensierten Händlern (so ähnlich wie damals bei Armatix) erwerben und dann beim entsprechenden Wettkampf nutzen.

Wenige Tage später zerfällt dann der rechtlich maßgebliche Magazinkörper.

Federn, Zubringer und Bodenplatte können wiederverwendet werden, ob es dafür ein Pfandsystem geben wird oder ob die Eigentum sind, ist offenbar noch nicht entschieden.

 

Man munkelt alledings, daß es bei den Grünen noch Widerstand gibt, da die Rückstände des Magazinkörpers derzeit noch nicht kompostierbar sind.

Ein weiteres Problem besteht darin, daß die Mags mit einem RFID-Chip gekennzeichnet werden sollen und Chips sind ja derzeit bekanntlich Mangelware ...

Bearbeitet von Elo
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3 hours ago, Rene2109 said:

Beim DSB in der Regel, wie bei den meisten anderen Verbänden auch, je nach Disziplin max. 5.

Nur KW hat eine max. 5 Regelung, für Büchsen gibt es kein max in der SpO, das max für Büchsen kam aus dem WaffG, bzw. AWaffV und da kann man sich auch nicht sicher sein ob das damals zählte oder nicht wenn der BKA-Bescheid nicht ausschließlich 10er Magazine erlaubte, bzw. erwähnte.

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vor 10 Minuten schrieb sniperd:

,das max für Büchsen kam aus dem WaffG, bzw. AWaffV und da kann man sich auch nicht sicher sein ob das damals zählte oder nicht wenn der BKA-Bescheid nicht ausschließlich 10er Magazine erlaubte, bzw. erwähnte.

Satirische Beiträge bitte als solche kennzeichnen!

Bearbeitet von Raiden
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vor 23 Stunden schrieb CZM52:

 Erlaubnis durch Behörde--> Verbot NICHT Wirksam

Klugscheißmodus: Also ICH habe von "meiner" unteren Waffenrechtsbehörde keine Erlaubnis bekommen sondern eine Anmeldebestätigung. Und die Nicht - Wirksamkeit des Verbotes für mich ergibt sich nicht aus einer Erlaubnis der Behörde sondern direkt aus dem Gesetzestext. 

 

Ob das jetzt gut oder schlecht ist weiß ich aber auch nicht, das zeigt sich dann bei einer der nächsten Evaluierungen :021: unseres wAffenrechts Waffenrechts.  Ich ändere das mal lieber wieder, nicht daß ich wegen Deligitimierung und Zersetzung meine letzten paar Jahre eingesperrt werde.

Bearbeitet von Josef Maier
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So, gerade wieder vom Stand zurück. Mit Absicht die MP44 mitgenommen und es gab von der Aufsicht nur 3 Fragen:

 

1. Sind die 30er Magazine gemeldet?

2. Sind die auf 10 Schuss blockiert?

 

und

 

3. Willste der Ergonomie halber nicht doch lieber die kurzen 10er nehmen?

 

 

Und genau so kenne ich das auch auf allen anderen Ständen, die ich besuche.

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vor 6 Minuten schrieb 762:

So, gerade wieder vom Stand zurück. Mit Absicht die MP44 mitgenommen und es gab von der Aufsicht nur 3 Fragen:

 

.......................

 

 

Und genau so kenne ich das auch auf allen anderen Ständen, die ich besuche.

ECHT?

 

Ich erwarte da zuerst immer, "Darf ich auch mal".....

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Am 21.10.2022 um 15:16 schrieb Rene2109:

Ich schrieb ja auch nicht immer, sondern "in der Regel". Die Feinheiten der deutschen Sprache. Und 6 oder 8 ist immer noch nicht voll bei den Magazinen um welche es hier geht.

 

Am 21.10.2022 um 15:16 schrieb Rene2109:

Ich schrieb ja auch nicht immer, sondern "in der Regel". 

 

Ich finde, bei den vielen Abweichungen von "max. 5 Schuss", die es in genehmigten Sportordnungen gibt,  ist noch nicht mal das "in der Regel" eine wirklich zutreffende Formulierung.

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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

 

 

Ich finde, bei den vielen Abweichungen von "max. 5 Schuss", die es in genehmigten Sportordnungen gibt,  ist noch nicht mal das "in der Regel" eine wirklich zutreffende Formulierung.

In den überwiegenden und meistgeschossenen (was Wettkämpfe betrifft) ist es schon die Regel.

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BDS Sporthandbuch allgemeiner Teil

A 11.01 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Sowohl beim Training als auch im Wettbewerb müssen immer alle Vorschriftend des Waffengesetzes, insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6, 7, 10 und 11 unbedingte eingehalten werden.

Bei Selbstlade-Langwaffen dürfen nur Magazine mit einer höchstzulässigen Kapazität von 10 Patronen verwendet werden. Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10-Schuss-Magazine sind, beschränken.

Waffen mit Gurtzuführung und Waffen, die ursprünglich mit Gurtzuführung konzipiert wurden, sind nicht zugelassen.

Die Verwendung von außenliegenden Trommelmagazinen ist unzulässig.

 

 

auf 10 Schuss begrenzte Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10-Schuss-Magazine sind?

 

Sind das jetzt begrenzte 20iger/30iger oder 10er mit "Greifhilfe?

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vor 22 Stunden schrieb CZM52:

Zeitlang waren mal mal keine blockierten 30iger zugelassen beim BDS, wurde aber auch wieder geändert 

Hallo @CZM52, weißt du noch,  ab wann die blockierten 30iger wieder in der SpO zugelassen wurden?

Hast du ggf. auch was schriftliches oder in welchem Rahmen du von  der Rücknahme erfahren hast?

Gilt das für die "normalen" LW-Disziplinen oder IPSC?

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vor 23 Stunden schrieb CZM52:

Zeitlang waren mal mal keine blockierten 30iger zugelassen beim BDS, wurde aber auch wieder geändert 

Das wurde geändert, weil manche Schlaumeier das lange Magazin als Auflage verwendet haben

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