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Gelbe WBK fortlaufendes Bedürfnis?


mart22

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Corona wird zum Glück gesondert gehandhabt. Am "wollen" hat es ja meistens nicht gelegen.

Ich hab auch über Corona meine "Bedürfnisfähigkeit " erhalten können und ende 2020 noch eine KW über Kontingent geholt. 2020 hatte ich 32 Trainings und einen Wettkampf, in 2021 42 Trainings und ein Landespokalschiessen und VM. Es " ging " eigentlich fast immer was, manchmal musste man halt etwas fahren.11.2020 bis 02.2021 war unsere längste Schliesszeit im eigenen Verein. Die wurde durch die Stadt verhängt. dann nochmal 4 wochen im April 2021, da hatten aber andere Stände auf.

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@tont ein sehr schöner Bericht, gefällt mir. Umso mehr, dass dies aus BaWü kommt.

 

Hier wird oft nur über die Behörden geschimpft. Umso schöner, wenn hier und da auch mal anderes berichtet wird. Viele Behörden wollen uns gar nix Böses. Die SB‘s haben es auch gut, da gibt es nicht so einen Zirkus mit Kunden wie in anderen Bereichen.

 

Leider gibt es wohl auch Ausnahmen, aber auch über die Behörde Dietzenbach / Landkreis Offenbach kann ich persönlich nur gutes berichten. Auch in meinen beiden Vereinen dort hat bisher keiner schlechte Erfahrungen dort gesammelt, im Gegenteil.

 

Oft liegt es da wahrscheinlich am Kunden selbst … wie es in den Wald ruft …

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Am 9.8.2022 um 14:37 schrieb flause:

 

Und ich zerbreche mir den Kopf, ob wir passive Mitglieder schon der Behörde melden müssen, ob der Verein prüfen muss, ob ein anderer (aktiver) Verein vorhanden ist, ob eventuell bereits seit 10 Jahren die Erlaubnis vorhanden ist etc.

Wenns so einfach ist... 

Deine einzige Pflicht ist die Meldung über den Vereinsaustritt an die Behörde. Alles weitere macht die dann mit dem Waffenbesitzer aus.

 

Was darüber hinaus geht könnte zum Verlust von zahlenden Mitgliedern führen. Anders ausgedrückt: hat dich nicht zu kümmern.

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vor 13 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

@tont ein sehr schöner Bericht, gefällt mir. Umso mehr, dass dies aus BaWü kommt.

Hier wird oft nur über die Behörden geschimpft. Umso schöner, wenn hier und da auch mal anderes berichtet wird. Viele Behörden wollen uns gar nix Böses.

 

 

Meine Erfahrung (ebenfalls Ba.-Wü.) bezogen auf die Waffenbehörde ist ebenfalls: Man kann "schwätze mit de Leut'", dann klärt sich vieles, und vieles wird halb so heiß gegessen, wie's gekocht wird. 

Das gilt wohl überwiegend.

Leider gibt es ab und zu Ausnahmen... (häufig mehr bedingt durch Missverständnisse, oder persönliche Auffassungen von SB, als durch sachliche/rechtliche Gegebenheiten).

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So, wie geschildert, läuft es hier in Mittelfranken auch. Wie sollte es auch anders laufen?

 

Ein ganz normaler Verwaltungsvorgang, Bestehen der Voraussetzungen und die vorübergehende Natur eines temporären Nichtvorliegens glaubhaft gemacht, fertig.

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Am 24.8.2022 um 15:39 schrieb tont:

Interessant, dass hier eine Bestätigung des Vereins als ausreichend angesehen wird. Irgendwie aber auch sehr benutzerfreundlich. Da dies natürlich weniger Aufwand und weniger Kosten für mich bedeutet, habe ich natürlich eine Bestätigung des Vereines vorgelegt, die auch anstandslos akzeptiert wurde.

Diese Verfahrensweise entspricht der bis zum 31.12.2025 bestehenden Übergangsregelung nach § 58 Abs. 21 WaffG. Bis dahin bekommen die Schießsportverbände Zeit, um das neue Verfahren zu etablieren.

Am 24.8.2022 um 15:39 schrieb tont:

 

Interessante Nebeninfo: Aufgrund einer relevanten Vorerkrankung, konnte ich in der Coronazeit nicht alle notwendigen Termine nachweisen. In den ersten 12 Monaten des überprüften Zeitraumes hatte ich deutlich zu wenig Schießtermine, in den zweiten 12 Monaten jedoch ausreichend. Ich war natürlich sehr gespannt, wie das gehandhabt wird. Ich habe in einer ergänzenden Mail an die Behörde daher kurz den Sachverhalt dargelegt und dass ich zwischenzeitlich meine sportliche und Wettkampftätigkeit wieder aufgenommen habe. Dies wurde so anstandslos akzeptiert. Ein eventuelles ärztliches Attest wurde nicht verlangt, welches ich jedoch problemlos hätte beibringen können.

 

Ach so… Behörde in BaWü

So sollte das auch laufen. Meines Wissens gab es zumindest in einigen Bundesländern Anweisungen an die Waffenbehörden, in Coronazeiten bzw. bei geschlossenen Schießständen die Umstände bei der Bedürfnisprüfung zu berücksichtigen.

 

Gruß vom Badesee

 

SBine

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