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IGNORED

SEK reitet bei Corona-Skeptiker ein und beschlagnahmt Waffen


heletz

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vor 21 Stunden schrieb rwlturtle:

Bevor mich noch jemand anzeigt, lies bitte selbst nach:

Feigling! 😛

 

Und wofür sollte Dich jemand anzeigen?

Für die Nennung eines Namens und einer Zeitschrift, in der vor Jahrzehnten mal etwas beschrieben war, was so in DE m.W. sowieso nicht funktioniert hat UND was heutzutage, im digitalen (IP-) Telefon-Netzwerk schon gar nicht mehr funktioniert.

Oder hast Du Angst der Geist der so nicht mehr existenten AT&T würde Dir Alpträume bescheren?

 

P.S.: Danke für den Link

 

@all

Richard Cheshire beschrieb in seiner Zeitschrift TAP "wie man in Connecticut kostenlos telefonieren kann":

«Wir schreiben nur, was die Kids nicht tun sollen, und zwar ganz detailliert. Ihr sollt nicht einen a,4Kilo-Ohm-Widerstand parallel schalten mit einem o,3-Mikrofarad-Kondensator und es in dieser Form an die Datenleitung anschließen. Das wäre nicht erlaubt. »

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 22 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wäre ja auch unsinnig

 

Wobei es sicher Mittel und Wege gäbe, würden die betreffenden Kreise wirklich von einer peniblen Sorge um die Grundrechte umgetrieben. Dass jemand unter Aufsicht sich an den anordnenden Richter oder seien Anwalt wenden darf, man dafür zur Not etwas wartet, wäre prinzipiell ja schon denkbar. Das ist halt eine Frage der Prioritäten.

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vor 59 Minuten schrieb Proud NRA Member:

.........seien Anwalt wenden darf, man dafür zur Not etwas wartet, wäre prinzipiell ja schon denkbar.

Bei einer "normalen" HD selbst schon praktiziert. Bei Waffen gibt es eben Handlungsanweisungen auch für die eigene Sicherheit.

Habe mir die benannte einzuziehende Waffe freiwillig ohne HD aushändigen lassen. Da aber eine falsche nicht benannte Waffe für die keine Genehmigung vorlag, mündete dies in eine vollständige HD aus wobei Unmengen von Waffen gefunden wurden die im 2. WK auf polnischem Territorium benutzt wurden.

Derjenige wußte nicht mal wieviel und was er hatte, sondern wer wußte nur noch was ihm fehlte.

Die Mitwirkung am Verfahren verhinderte schlimmeres, durch die Hinzuziehung von Waffensachverständigen bewirkte dass der Großteil dort bleiben konnte. Nur ein geringer Teil wurde beschlagnahmt um diese waffenrechtlich zu begutachten, wobei er dann auch einige zurück bekam.

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Mei, aber auch Polizisten sind nur Menschen, die sich nicht gerne ärgern lassen wollen. 
Ein mir bekannter Jurist meinte mal in eigener Sache von seinem Recht Gebrauch machen zu wollen, die Aussage und somit Kooperation mit der Polizei zu verweigern. 
Das reizte die Polizisten sehr, der Jurist gewann zwar etwas nutzlose Zeit, aber machte sich dadurch selbst sehr verdächtig und lenkte massiv den Verdacht  auf die Person, die er eigentlich durch seine  Aussage Verweigerung schützen wollte. Daher machte die Polizei selbst eine Anzeige gegen die Person, die der oberschlaue Jurist schützen wollte. 
Dumm gelaufen. 

Bearbeitet von IMI
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Am 5.6.2022 um 11:23 schrieb WOF:

Ein Zeuge muss nur aussagen wenn der Staatsanwalt

das anordnet. Was ein Uniformständer will ist egal.

In Bayern gilt aktuell:

§ 163 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 bis 7 ersetzt:

„(3) Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Buches entsprechend. Die eidliche Vernehmung bleibt dem Gericht vorbehalten.

 

Also muss die Staatsanwaltschaft nicht selbst "einladen" sondern die Polizei kann das für die Staatsanwaltschaft übernehmen. In wie weit man sich dann vorab den "Auftrag der Staatsanwaltschaft" zeigen lassen kann oder es reicht wenn die Polizei schreibt "im Auftrag der Staatsanwaltschaft laden wir ..." kann ich nicht sagen da ich bisher nur freiwillig ausgesagt habe. 😉 

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