Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK Eintrag falsch - Waffe erworben


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe als angehender Sportschütze und hoffentlich bald auch Jäger ein kleines Problem und bin gerade etwas in Panik.

Ich wollte mir einen Revolver kaufen im Kaliber 4mm Rf Lang, der Bedürfnis frei ist, weil mit F im Fünfeck und unter 7,5J.

Habe bei Egun gesucht nach dem Reck R30 und einen günstigen gefunden. Was ich nicht gesehen habe, ist, ich habe auf einen Revolver von Reck geklickt, der von meiner Suche abwisch. Nämlich einen Reck R20 im toten Kaliber 4mmM20.

Voreintrag in wbk nach 5 Monaten dann endlich bekommen und die WBK als lesbaren scan an den Händler geschickt. Der hat die Waffe verschickt und nicht gemerkt, dass das Kaliber auf dem Voreintrag nicht stimmt.

Auf dem Amt einen Tag später, wurde das dann bemerkt und mein Sachbearbeiter meinte, er muss das klären und behält mal alle Unterlagen da. Ich sagte zu ihm, dass ich fest in dem Glauben war, dass es das Kaliber 4mmRf lang ist, bevor ich den Revolver bekam. Der Händler meinte dann er wird deswegen Ärger bekommen von seiner Waffenbehörde. Eigentlich war mein SB da ganz normal und ich sagte auch, das ich es richtig finde, dass das jetzt erst geklärt werden muss, weil ich das absolut verstehe, da muss ja das richtige Kaliber stehen. Und bin gegangen. 4 Tage später (heute) bekomme ich jetzt ein Schreiben, in dem er mich zur Stellungnahme eines illegalen Waffen Kaufs auffordert mit der Androhung mir die Eignung kostenpflichtig abzusprechen. Und jetzt versteh ich die Welt nicht mehr, denn ich war kommunikativ, bin per Telefon immer erreichbar, und verstehe nicht weswegen der SB jetzt wegen eines Revolvers unter 7,5J direkt so eskaliert. Und ich weiß jetzt nicht ob ich erst zum SB oder zum Anwalt gehen sollte...

Danke schon mal für Hilfe und sorry sollte das hier im Falschen topic sein.

 

Freundliche Grüße

Geschrieben

Hallo Walkercat!

 

Shit, das ist blöd gelaufen, aber ich bin mir relativ sicher, dass du die Eignung bzw. Zuverlässigkeit nicht verlierst. Allerdings würde ich sofort einen Anwalt einschalten und ihn machen lassen.

Willst du uns vielleicht die zuständige Behörde nennen? Eventuell kann hier jemand eine Einschätzung zu dem Amt geben?

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

Da hat dein SB leider keinen großen Spielraum. Du hast eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ohne entsprechende Erlaubnis erworben - das ist eine Straftat. Die entsprechende Strafvorschrift findest du im WaffG §52:

"(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 [...] eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt [...]"

 

Das Gesetz unterscheidet hier nicht, ob es um einen Revolver mit < 7,5J oder um einen im Kaliber .357 Magnum geht. Beide sind erlaubnispflichtig, nur bei < 7,5J wird die Erlaubnis eben leichter erteilt. In deinem Fall kann man vermutlich von Fahrlässigkeit ausgehen, da ist die mögliche Strafe geringer. Trotzdem ist da nach §5 WaffG die Zuverlässigkeit erst mal gefährdet. Ob sie dir aberkannt wird hängt davon ab, ob es zu einem Verfahren und einer Verurteilung kommt und wie hoch die Strafe ausfällt. Wenn du Glück hast wird die Sache auch vorher eingestellt, dann hast du gute Chancen die Zuverlässigkeit mit einem Schuss vor den Bug zu behalten. Aber ein weiterer - auch kleiner - Verstoß gegen das WaffG in Zukunft wäre dann Grund genug um die Zuverlässigkeit abzuerkennen.

 

Du solltest dir auf jeden Fall einen guten Fachanwalt suchen, das ist eine ernste Sache. Und ja, die Sache an sich ist lächerlich. Aber unser Gesetz bildet das nicht ab.

 

edit: typo

Bearbeitet von pulvernase
  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb pulvernase:

In deinem Fall kann man vermutlich von Fahrlässigkeit austehen, da ist die mögliche Strafe geringer.

 

Oder auch nicht. Vielleicht hat er sich ja nur in einer Liste um einen Eintrag verklickt, was soweit wohl noch keine Strafbarkeit begründen würde und auch keine Unzuverlässigkeit. Auch olympische Schützen beschießen mal die Scheibe neben der ihren. Dann hat unglücklicherweise der Händler das nicht sorgfältig geprüft, weil ist ja eh nur ein Spielzeugkaliber. Weder Händler noch Käufer haben darüber getäuscht, sondern sich vielmehr so verhalten, dass es spätestens einer der Behörden eigentlich auffallen musste. Kann ein völlig unschuldiger Irrtum sein.

 

Erstens: Klappe halten. In diesem Forum, unter Schützenkameraden, usw.

 

Zweitens: Mit einem Anwalt einen Vortrag der Fakten vorbereiten.

Geschrieben

Blöd gelaufen, dass es der SB gemerkt hat und nicht Du. So kann man dir unterstellen, dass Du die Waffe bewusst erwerben wolltest.

 

Hättest Du es beim Empfang des Pakets bemerkt und gleich dem Händler und deiner Behörde gemeldet, hätte nur der Händler das Problem (illegales überlassen).

Jetzt hängst Du mit im Boot wegen illegalem Erwerb.

 

Da würde ich einen Fachanwalt einschalten, bevor Du dich weiter um Kopf & Kragen redest.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Walkercat:

Und jetzt versteh ich die Welt nicht mehr, denn ich war kommunikativ, bin per Telefon immer erreichbar, und verstehe nicht weswegen der SB jetzt wegen eines Revolvers unter 7,5J direkt so eskaliert.

 

 

Hier passt wieder der Klassiker des Forums, diesmal mit einem perfekten Beispiel, warum die Frage jedes Mal wieder so gestellt gehört und die implizierte Antwort zeigt, dass das eben doch von Relevanz ist:

 

Sachkundig bist Du aber schon, oder?

 

Zum Thema selber: Der Tipp mit dem Anwalt ist der einzig Richtige, denn die Antwort auf die nicht gestellte Frage ergibt sich bereits aus dem Thread-Thema.

Die Kriterien "leichtfertig" und "nicht sachgemäß" sind hier nunmal erfüllt. Dass der Fehler erst auf dem Amt und nicht von Dir bemerkt wurde, trägt sein Übriges bei.

 

Wäre das Verhältnis zum SB gut und wüsstest Du, was Du tust, wäre ein Anwalt vielleicht vermeidbar.

So wie sich das hier liest, ist der Anwalt aber die bessere Lösung. Leider muss man da dann auch erstmal einen finden, der weiss, was er tut. Viel Erfolg dabei.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb CZM52:

und selbst wenn, fällt es erst beim SB auf

 

Naja so ne Nachfrage: "Die Waffe passt nicht zur EWB der Person! Trotzdem überlassen?" wäre ja praktisch.

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Qnkel:

Da müsste ein Händler mal beantworten, ob beim Überlassen im NWR die EWB abgefragt wird oder nur die Person.

Person und Gültigkeit der EWB....nicht UMFANG der EWB

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Dafür kann der Händler bei "rosa" durchblättern und scannen, wer wann was von wem gekauft hat. Datenschutz im besten Deutschland das wir je hatten.

 Das ist ja deine Baustelle wem du wie welche Daten gibst.....

Geschrieben (bearbeitet)

Wo genau ?

 

Und selbst wenn es so wäre ( nochmal, soll WO stehen?) dann interessiert bei der Roten dein Deckblatt und ggf. die Ergänzungen/Erweiterungen/einschränkungen der Behörde, was juckt mich dein Bestand ?

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben

 

Interessant wäre, was nach dem Hinweis des SB passiert ist. Es wäre ja eigentlich folgerichtig (und sachkundig) gewesen, den Revolver sofort erstmal beim einem Händler seines Vertauens "einzulagern", oder?

 

Denn mal ganz ehrlich, alle, die hier so hoch vom Roß nach der Sachkunde brüllen, so ganz unverständlich scheint mir die Sache nicht, das doch jedem passieren. Je nachdem, wie "prominent" das Kaliber auf dem Waffenbegleitschein (gab es so was denn überhaupt?) stand, hätte ich mir auch gut vorstellen können, dass ich das übersehen hätte. EWB vorgelegt, Händler, Kaliber 4mm - passt doch alles. Nur hätte ich dann dem SB nach Erkennen des Fehlers gleich an Ort und Stelle versichert, die Waffe bis zur Klärung zu verwahren und den Nachweis geführt - anstatt zu Hause zu sitzen und mit der "illegal erworbenen" Waffe auf Nachricht zu warten. Dann hätte man die Sache u.U. schon entschärfen können, bervor der SB zu seinem Abteilungsleiter gestiefelt wäre, um sich seine Anweisung abzuholen.

Geschrieben

Schade das du keinen Leihschein hattest um die Waffe erstmal ausgiebig Probe zu schiessen

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Denn mal ganz ehrlich, alle, die hier so hoch vom Roß nach der Sachkunde brüllen, so ganz unverständlich scheint mir die Sache nicht, das doch jedem passieren.

 

Wenn Du das sagst.

 

Ich kenne keinen, der sich schonmal eine "falsche" Waffe gekauft hat.

Im Zweifelsfall fragt man nach.

"Das kann doch jedem passieren" ist sicherlich nicht die Ausrede, die eine Waffenbehörde bei so einem Vorgang hören will.

Genausowenig wie "verstehe nicht, wieso der SB wegen eines Revolvers unter 7,5 Joule direkt so eskaliert" der richtige Ansatz ist.

Da wurde etwas grundsätzlich nicht verstanden.

 

 

vor 37 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Je nachdem, wie "prominent" das Kaliber auf dem Waffenbegleitschein (gab es so was denn überhaupt?) stand, hätte ich mir auch gut vorstellen können, dass ich das übersehen hätte. EWB vorgelegt, Händler, Kaliber 4mm - passt doch alles.

 

Den Startbeitrag hast Du aber schon gelesen, oder?

 

Es handelte sich um eine Auktion, sowohl am Waffenmodell als auch an der Kaliberangabe war eindeutig zu identifizieren, worum es sich gehandelt hat.

 

Es bestand keine (echte) Eile, es wäre genügend Zeit und Gelegenheit gewesen, seine Erwerbsberechtigung zu prüfen. Und selbst bei fehlerhaft abgegebenem Gebot hätte man noch vom Kauf zurücktreten können. Kostet halt im Zweifelsfall etwas, ist dann halt so.

 

Bis zum Behördenbesuch hätte es ebenfalls noch einmal einige Gelegenheiten gegeben, den Fehler zu bemerken.

 

Durch Gier, Unwissen oder Unvorsichtigkeit, oder halt "aus Versehen" wurde eine Waffe erworben, die nicht hätte erworben werden dürfen.

 

Wie ich eingangs bereits sagte, sind damit die Kriterien "leichtfertig" und "nicht sachgemäß", die das Waffengesetz als Bewertungsmaßstab für eventuelle Folgen eines solchen Handelns anlegt, grundsätzlich erstmal erfüllt.

 

Und daher ist der Verweis auf die Sachkunde eben nicht "hoch vom Roß gebrüllt", sondern eben wesentliche Grundlage für den Umgang mit Waffen.

Ist sie nicht gegeben, hat man halt im Zweifelsfall keinen Umgang mit Waffen (mehr).

 

 

 

 

Geschrieben

Gibt einen Grund dass man auch für die 4mm-Dinger ne Sachkunde braucht...

Da wird "rausreden" schwer. 

 

Und das man direkt zur Behörde rennt ohne die Lieferung zu kontrollieren, ist ebenso ziemlich unklug.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.