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IGNORED

Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Colt S.:

Vorurteile sind eine üble Sache

Manchmal kann man sie durch ein ruhiges emotionsloses Gespräch aus der Welt schaffen - zugeben das man selber vielleicht überreagiert hat und dem Gegenüber das gleiche zugestehen.

Manchmal klapp es manchmal nicht.

Ich habe Mitte der 90er mal ein "Feldrandgespräch" mit einem mir unbekannten Anwohner gehabt, wir haben uns über 30 Minuten über meinen "Arbeitgeber" unterhalten. Ich war für den

Anwohner ja nur ein Fahrer der auf dem Acker war. Was hat der mir alles erzählt was ich (der Wessi ) so für ein schlechter Mensch bin. Naja nach dem ich weiter arbeiten wollte verabschiedeten

wir uns mit der Bitte seinerseits meinem AG (dem Wessi der ich ja selber war) nichts von dem Gespräch zu erzählen. Ich meinem Gesprächspartner versprochen nichts zu sagen wenn ich den

Wessi das nächste mal sehe was ja sein wird wenn ich in den Spiegel schaue. Reaktion darauf: Kinnlade fiel runter und er wurde bleich, ich fragte ihn nur ob irgendetwas von der Meinung die

er über mich (Wessi) hätte in dem Gespräch bestätigt wurde und sagt das wenn nur die Hälfte stimmen würde dann läge er jetzt im Graben und sein Hund würde um sein Herrchen trauern.

Er hat sich dann Entschuldigt und meinte das ich doch ganz anders wäre als die Leute über mich sprechen.

Wir haben danach noch öfter Feldrandgespräche geführt da er mich ja kennen gelernt hat und seine Vorurteile nicht bestätigt wurden.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

Manchmal kann man sie durch ein ruhiges emotionsloses Gespräch aus der Welt schaffen - zugeben das man selber vielleicht überreagiert hat und dem Gegenüber das gleiche zugestehen.

Manchmal klapp es manchmal nicht.

Ich habe Mitte der 90er mal ein "Feldrandgespräch" mit einem mir unbekannten Anwohner gehabt, wir haben uns über 30 Minuten über meinen "Arbeitgeber" unterhalten. Ich war für den

Anwohner ja nur ein Fahrer der auf dem Acker war. Was hat der mir alles erzählt was ich (der Wessi ) so für ein schlechter Mensch bin. Naja nach dem ich weiter arbeiten wollte verabschiedeten

wir uns mit der Bitte seinerseits meinem AG (dem Wessi der ich ja selber war) nichts von dem Gespräch zu erzählen. Ich meinem Gesprächspartner versprochen nichts zu sagen wenn ich den

Wessi das nächste mal sehe was ja sein wird wenn ich in den Spiegel schaue. Reaktion darauf: Kinnlade fiel runter und er wurde bleich, ich fragte ihn nur ob irgendetwas von der Meinung die

er über mich (Wessi) hätte in dem Gespräch bestätigt wurde und sagt das wenn nur die Hälfte stimmen würde dann läge er jetzt im Graben und sein Hund würde um sein Herrchen trauern.

Er hat sich dann Entschuldigt und meinte das ich doch ganz anders wäre als die Leute über mich sprechen.

Wir haben danach noch öfter Feldrandgesprä

Ich habe es versucht am 14.02.2022 mit dem Bereichsleiter ein vernünftiges Gespräch zu führen und ihn darauf hinzuweisen das ein Repetierer keine halbautomatische Langwaffe darstellt auch habe ich ihn höflich darauf hingewiesen das er durch seinen Widerruf vom 04.01.2011 mich daran hindert weiterhin an Wettkämpfe teilnehmen zu können.

Das Resultat war das er verlangt hat das sein von ihm gefertigter Widerruf 1:1 auszuführen sei und danach hat er mich des Büro´s verwiesen mit der Begründung das er von meinen genannten Gründen nichts wissen will.

Ich persönlich hatte bis zu 08.12.2021 mit ihm noch nicht zu tun gehabt, er hatte bis dato nur mit dem Anwalt zu tun.

Ich hatte also bis zu diesem Zeitpunkt mit ihm keinerlei Streitigkeiten, aber anscheinend hat sein früherer Untergebener ganz Arbeit geleistet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

er hatte bis dato nur mit dem Anwalt zu tun.

Ich hatte also bis zu diesem Zeitpunkt mit ihm keinerlei Streitigkeiten

Du merkst doch hoffentlich den Wiederspruch? 
 

 

Ich erkläre es aber gern…

Der muss sich mit dem von Dir beauftragten Anwalt rumärgern und Du denkst der findet Dich klasse?

Ne, oder?

 

Ich sag es nochmal, das wird nix mehr…

Bearbeitet von grizzly45
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Geschrieben

Was heißt hier mit dem Anwalt rum ärgern?

Da stellt sich doch die Frage wer hat denn eigentlich die Sache losgetreten?

Um so zu reagieren wie der Referatsleiter muss etwas anderes geschehen sein, mit aller Wahrscheinlichkeit dürfte hier der frühere Untergebene sein Werk getan haben.

Außerdem hat er als Beamter gegenüber den Bürgern die Verpflichtung das solche negativen Auswüchse persönlicher Art auf seiner Seite zu unterbleiben haben oder täusche ich mich hier?

Wenn er dieses nicht kann zwischen persönlich und dienstlich zu trennen ist er schlicht und ergreifend falsch am Platz.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Colt S.:

Was heißt hier mit dem Anwalt rum ärgern?

Da stellt sich doch die Frage wer hat denn eigentlich die Sache losgetreten?

Um so zu reagieren wie der Referatsleiter muss etwas anderes geschehen sein, mit aller Wahrscheinlichkeit dürfte hier der frühere Untergebene sein Werk getan haben.

Außerdem hat er als Beamter gegenüber den Bürgern die Verpflichtung das solche negativen Auswüchse persönlicher Art auf seiner Seite zu unterbleiben haben oder täusche ich mich hier?

Wenn er dieses nicht kann zwischen persönlich und dienstlich zu trennen ist er schlicht und ergreifend falsch am Platz.

Setz doch mal an diesem Punkt an und verabschiede Dich von Idealvorstellungen über diese Welt. Was meinst Du wieviele Menschen nicht in der Lage sind danach zu trennen? Verdammt viele, wenn nicht irgendwie soagr alle. Positiv, wie negativ. Das ist leider so. Man muss sich eigentlich im gewissen Sinne jede Situation erarbeiten. Du kommst irgendwo zur Tür herein und wirst in den ersten Sekunden schon mal einsortiert, bevor du dein Anliegen überhaupt vorgetragen hast. Das kann gut für Dich ausgehen, aber eben auch nicht. Vielleicht hat der Mitarbeiter (nenne nie jemanden direkt Untergebenen) seinem Referatsleiter von Dir berichtet und vielleicht ist da  ein Vorurteil entstanden, das Du ungewollt  bei Eurem Treffen sofort bestätigt hast. Man kann sich spontan mit ganz wenigen Worten, Gesten ja sogar (leider) seiner Kleidung unbeliebt machen.

 

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Colt S.:

Was heißt hier mit dem Anwalt rum ärgern?

Da stellt sich doch die Frage wer hat denn eigentlich die Sache losgetreten?

Um so zu reagieren wie der Referatsleiter muss etwas anderes geschehen sein, mit aller Wahrscheinlichkeit dürfte hier der frühere Untergebene sein Werk getan haben.

Du bist / warst mit dem Anwalt aus diversen Gründen nicht zufrieden, der Anwalt hat, nach Deinen Angaben, diverse Dinge von Dir nicht vorgebracht, verschlampt oder was auch immer und Du bist der Meinung Dein Anwalt (ja, es war "Dein Anwalt", den Du Dir gegenüber der Behörde ausgesucht hast - die Behörde konnte sich den / Deinen Anwalt nicht aussuchen) sich gegenüber der Behörde so verhalten hat, dass die Behörde so richtig froh über Deinen Anwalt bzw. Dich ist. Wenn das wirklich Deine Meinung ist, dann denke noch mal darüber nach und nur mal so zur Info, wenn mir jemand Schreiben von einem Anwalt zukommen lässt, dann werde ich es vermeiden mich mit diesem Menschen noch weiter zu beschäftigen, außer über meinen Anwalt. Das gilt vor allem dann, wenn ich (wie die Behörde) meinen Anwalt noch nicht mal selbst bezahlen muss.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Weinberger:

Setz doch mal an diesem Punkt an und verabschiede Dich von Idealvorstellungen über diese Welt. Was meinst Du wieviele Menschen nicht in der Lage sind danach zu trennen? Verdammt viele, wenn nicht irgendwie soagr alle. Positiv, wie negativ. Das ist leider so. Man muss sich eigentlich im gewissen Sinne jede Situation erarbeiten. Du kommst irgendwo zur Tür herein und wirst in den ersten Sekunden schon mal einsortiert, bevor du dein Anliegen überhaupt vorgetragen hast. Das kann gut für Dich ausgehen, aber eben auch nicht. Vielleicht hat der Mitarbeiter (nenne nie jemanden direkt Untergebenen) seinem Referatsleiter von Dir berichtet und vielleicht ist da  ein Vorurteil entstanden, das Du ungewollt  bei Eurem Treffen sofort bestätigt hast. Man kann sich spontan mit ganz wenigen Worten, Gesten ja sogar (leider) seiner Kleidung unbeliebt machen.

 

Sorry, normalerweise haben solche Sachen in Behörden nichts zu suchen.

Der Bereichsleiter hat jeden mit dem gleichen Respekt und ohne Vorurteile zu behandeln, deswegen wird er aus Steuermitteln bezahlt und ist somit der Allgemeinheit entsprechend verpflichtet.

Wenn er dieses nicht aufgrund von Vorurteilen gewährleisten kann ist er absolut fehl am Platz.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

Sorry, normalerweise haben solche Sachen in Behörden nichts zu suchen.

Der Bereichsleiter hat jeden mit dem gleichen Respekt und ohne Vorurteile zu behandeln, deswegen wird er aus Steuermitteln bezahlt und ist somit der Allgemeinheit entsprechend verpflichtet.

Wenn er dieses nicht aufgrund von Vorurteilen gewährleisten kann ist er absolut fehl am Platz.

 

Das gilt für den Gegenüber aber auch . 😄

Geschrieben
Gerade eben schrieb HBM:

Du bist / warst mit dem Anwalt aus diversen Gründen nicht zufrieden, der Anwalt hat, nach Deinen Angaben, diverse Dinge von Dir nicht vorgebracht, verschlampt oder was auch immer und Du bist der Meinung Dein Anwalt (ja, es war "Dein Anwalt", den Du Dir gegenüber der Behörde ausgesucht hast - die Behörde konnte sich den / Deinen Anwalt nicht aussuchen) sich gegenüber der Behörde so verhalten hat, dass die Behörde so richtig froh über Deinen Anwalt bzw. Dich ist. Wenn das wirklich Deine Meinung ist, dann denke noch mal darüber nach und nur mal so zur Info, wenn mir jemand Schreiben von einem Anwalt zukommen lässt, dann werde ich es vermeiden mich mit diesem Menschen noch weiter zu beschäftigen, außer über meinen Anwalt. Das gilt vor allem dann, wenn ich (wie die Behörde) meinen Anwalt noch nicht mal selbst bezahlen muss.

Sorry, hier entsteht anscheinend der Eindruck ich hätte mich nur über den Anwalt mit der Behörde unterhalten, dem ist nicht so, ich habe z.B. selbst versucht im laufenden Verfahren Kopien von Urkunden direkt bei der Behörde einzureichen, die wurden nicht angenommen mit dem Hinweis ich hätte einen Anwalt folglich sollte ich es über den Anwalt machen, jegliche Kommunikation wurde mit meiner Person abgelehnt.

Auch nachdem ich die Erben-WBK beantragt hätte wurde ich auf den Anwalt verwiesen.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Colt S.:

Wenn er dieses nicht aufgrund von Vorurteilen gewährleisten kann ist er absolut fehl am Platz.

Durchaus möglich, ist nicht selten. Es nutzt dir aber nichts!

Und Prozesse kann man sehr gut wegen völlig belanglosen

Regeln aus der Prozessordnung verlieren!

Um das zu vermeiden brauchst du einen Anwalt, und zwar

einen Guten (dein Gegner hat den!).

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Colt S.:

ich habe z.B. selbst versucht im laufenden Verfahren Kopien von Urkunden direkt bei der Behörde einzureichen, die wurden nicht angenommen mit dem Hinweis ich hätte einen Anwalt folglich sollte ich es über den Anwalt machen, jegliche

Du verstehst es wirklich nicht? 

Das gibt es doch gar nicht... 

 

Ich kann dir nur sagen, ich hätte mich an deren Stelle exakt genau so verhalten.... 

Auch wenn du evtl das Recht auf deiner Seite hattest. 

Aus ihrer Sicht bist du der Querulant, der sogar mit dem Anwalt um die Ecke gekommen ist um den Hubert einen Haufen auf seinen Schreibtisch zu setzen. 

Das hat der Hubert auch in der Kantine und beim Sommerfest jedem erklärt. 

Und außerdem hatte er noch extra zerrerei, weil der Landrat früh um zehn schon im Büro war und wissen wollte, warum es jetzt vor Gericht geht. 

Also weiß jetzt jeder im Haus, dass man von dem Typ Colt besser Abstand hält, weil der macht nur Ärger. 

Ganz einfach... 

 

Und du meinst, nur weil du fröhlich Guten Morgen ihr Luschen in die Runde schmetterst, sind die plötzlich gut drauf und sagen dem Hubert, dass du eigentlich doch ganz okay bist? 

Geschrieben
Gerade eben schrieb raze4711:
Gerade eben schrieb Colt S.:

Sorry, normalerweise haben solche Sachen in Behörden nichts zu suchen.

Der Bereichsleiter hat jeden mit dem gleichen Respekt und ohne Vorurteile zu behandeln, deswegen wird er aus Steuermitteln bezahlt und ist somit der Allgemeinheit entsprechend verpflichtet.

Wenn er dieses nicht aufgrund von Vorurteilen gewährleisten kann ist er absolut fehl am Platz.

 

Das gilt für den Gegenüber aber auch .

Das mag durchaus richtig sein, wenn aber durch die Gegenseite Sachen konstruiert werden und sich nicht an Vorschriften und vor allem an die Wahrheit hält ist das ein enormes Problem für sich.

Man hat versucht mir zweimal eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen, war aber nix, dann hat man versucht mir die Gefahr eines Amoklaufs unterzuschieben, man hat meine Rechte welche sich aus dem Grundgesetz ergeben "mit  Füssen getreten", man hat sämtliche Vorschriften und das Waffengesetz nach dem eigenen Gusto ausgelegt um Schaden anzurichten.

Trotzdem habe ich immer noch versucht mit dem Gegenüber im Gespräch zu bleiben, leider ist dieses nicht gewünscht gewesen.

Das Motto des Bereichsleiters ist wohl das, ich bin hier wer und du bist nur ein kleiner Bürger welcher nix zu melden hat und mir ausgeliefert ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Colt S.:

Das mag durchaus richtig sein, wenn aber durch die Gegenseite Sachen konstruiert werden und sich nicht an Vorschriften und vor allem an die Wahrheit hält ist das ein enormes Problem für sich.

Man hat versucht mir zweimal eine Unzuverlässigkeit nachzuweisen, war aber nix, dann hat man versucht mir die Gefahr eines Amoklaufs unterzuschieben, man hat meine Rechte welche sich aus dem Grundgesetz ergeben "mit  Füssen getreten", man hat sämtliche Vorschriften und das Waffengesetz nach dem eigenen Gusto ausgelegt um Schaden anzurichten.

Trotzdem habe ich immer noch versucht mit dem Gegenüber im Gespräch zu bleiben, leider ist dieses nicht gewünscht gewesen.

Das Motto des Bereichsleiters ist wohl das, ich bin hier wer und du bist nur ein kleiner Bürger welcher nix zu melden hat und mir ausgeliefert ist.

 

Das ist deine Meinung .

Die Behörde war anderer Meinung .

Das Gericht war anderer Meinung .

Das Berufungsgericht ( wenn ich das richtig in  Erinnerung habe war das auch dabei ) war anderer Meinung . 

 

Meinung der Behörde kennen wir nicht. 

Meinung des Gerichts kennen wir nicht. 

Die Schriftsätze dazu wurden nicht eingestellt. 

Also kennen wir nur deine Meinung .

 

Und frag mal Rund , wer mit dir der gleichen Meinung ist . 

Auch wenn es schwer fällt . Fehler muss man sich auch selbst eingestehen können .

 

Geschrieben

1. Aus Jahrzehnte langer Lebenserfahrung und einer ähnlich lange Ehe mit einem Juristen ist mir klar, dass sich im Recht glauben und Recht bekommen weit auseinander liegen.

Weiter weis ich, dass die Forderung nach allem und zwar sofort, sonst kommt der Anwalt, bei Behörden auch nicht zum Ziel führt. Eher zum Mauern.

Warum fängst Du nicht klein an? Lass Dir alles zum Eingang deines Briefs zeigen. Wenn damit alles papiermäßig seitens der Behörde ok ist, hat sich das Thema erledigt, wenn nicht wird weiter gebohrt. Ein Schritt nach dem anderen. Das Ganze dauert jetzt schon so lange, da kommt es auf etwas mehr Zeit auch nicht an.

2. Ohne Dir nahe treten zu wollen habe ich oft genug erlebt, dass Personen die sich von allen verfolgt, belogen und betrogen fühlen gerne mal übersehen, dass sie an der Situation nicht ganz unschuldig sind. Manchmal hilft etwas Selbstreflexion und einen Schritt zurücktreten.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mats:

Manchmal hilft etwas Selbstreflexion und einen Schritt zurücktreten.

Ein guter Anwalt stutz auch mal den Kopf zurecht.

Und baut dann eine geeignete Strategie auf. Das 

muss nicht immer ein Prozess sein.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Mittelalter:

Du verstehst es wirklich nicht? 

Das gibt es doch gar nicht... 

 

Ich kann dir nur sagen, ich hätte mich an deren Stelle exakt genau so verhalten.... 

Auch wenn du evtl das Recht auf deiner Seite hattest. 

Aus ihrer Sicht bist du der Querulant, der sogar mit dem Anwalt um die Ecke gekommen ist um den Hubert einen Haufen auf seinen Schreibtisch zu setzen. 

Das hat der Hubert auch in der Kantine und beim Sommerfest jedem erklärt. 

Und außerdem hatte er noch extra zerrerei, weil der Landrat früh um zehn schon im Büro war und wissen wollte, warum es jetzt vor Gericht geht. 

Also weiß jetzt jeder im Haus, dass man von dem Typ Colt besser Abstand hält, weil der macht nur Ärger. 

Ganz einfach... 

 

Und du meinst, nur weil du fröhlich Guten Morgen ihr Luschen in die Runde schmetterst, sind die plötzlich gut drauf und sagen dem Hubert, dass du eigentlich doch ganz okay bist? 

Was soll das was du da von dir gibst?

Soll ich das hinnehmen das ich keine Wettkämpfe mehr bestreiten kann weil man mir unter äußerst fragwürdiger Begründung meine Waffen gezwackt hat.

Soll ich wenn es nachdem was du hier von dir gegeben hast zu allem ja und Amen sagen?

Ich persönlich bin kein Querulant und ein umgänglicher Zeitgenosse, mein Motto lautet, tue Recht und scheue niemanden.

Frage an dich, würdest du dir deine Waffen unter solch fragwürdigen Umständen zwacken lassen ohne dich zu wehren?

Ich hätte gerne auf den Anwalt verzichtet und die Sache gerne selbst geregelt aber vor Gericht stellenweise herrschte Anwaltszwang, nur das hierzu.

Ich weis nicht ob du die ursprüngliche Forderung der Behörde kennst, falls nicht hier ist diese, ich sollte der Behörde nachweisen das ich mit all meinen Waffen und Wechselkomponenten die letzten drei Jahre bei Kreis-, Bezirks- und Landesmeisterschaften geschossen habe hier wurde auch verlangt das ich für Waffen welche auf der gelben-WBK stehen diesen Nachweis erbringen sollte.

 

Geschrieben

Nicht die Bevollmächtigung des Anwalts ist das Problem, das hat jede Behörde x-mal im Jahr, sondern das "nebenbei" noch direkt mit der Behörde diskutieren wollen des Mandanten.

 

Mandant <> Anwalt <> Behörde. Punkt.

 

Keine Behörde ist so brunzdämlich, mit jemandem direkt, ohne Anwalt, zu kommunizieren, wenn bereits eine Bevollmächtigung vorliegt.

 

Möglichkeiten einen erfahrenen Anwalt für Verwaltungs- und/oder Waffen-Recht zu finden:
Landesverband/ Verband fragen (Welche Anwälte haben bereits Vereine/ Verbände/ Betreiber von Ständen etc. vertreten?)

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Gerade eben schrieb vaquero357:

Möglichkeiten einen erfahrenen Anwalt für Verwaltungs- und/oder Waffen-Recht zu finden:
Landesverband/ Verband fragen (Welche Anwälte haben bereits Vereine/ Verbände/ Betreiber von Ständen etc. vertreten?)

Sorry, du hast mich jetzt zum "lachen gebracht", der Anwalt der meine Interessen vertreten sollte nennt sich Fachanwalt für Waffenrecht und Jagdrecht und ist außerdem Justiziar in einem Schießsportverband.

Das ich mit diesem so auf die "Schnauze" gefallen bin war nicht voraus zu sehen.

War halt ein Griff ins Sch...haus.

Nicht falsch verstehen war nix gegen dich.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
Gerade eben schrieb vaquero357:

Keine Behörde ist so brunzdämlich, mit jemandem direkt, ohne Anwalt, zu kommunizieren, wenn bereits eine Bevollmächtigung vorliegt.

Mag sein das du hier durchaus Recht hast, allerdings muss die Behörde Verpflichtungen nachkommen welche mit der Angelegenheit mit welcher der Anwalt mit der Vertretung beauftragt ist nichts zu tun haben.

Geschrieben

Behörden haben nicht immer Recht und manchmal hat man schon Schwierigkeiten bei den einfachsten Dingen.

Nachdem Unterlagen von mir bei der Behörde nicht angekommen sind (komisch da ich sie persönlich abgegeben habe)

und ich diese unter Fristenwahrung zur Hauptarbeitszeit nachreichen durfte, habe ich alles was die Behörde von mir

bekam in Kopie mit Eingangsstempel und Unterschrift versehen lassen. Irgendwann hatte der SB dann keinen Stempel

mehr und durfte auch nicht mehr Unterschreiben das die Unterlagen abgegeben wurden. "Dies dürfe nur noch die

Posteingangsstelle" sagte der SB bei der Antragsabgabe, ich muss allerdings dazu sagen das es nicht die Waffenbehörde

betraf sondern Finanzamt und Landwirtschaft.

 

Komisch Komisch.

Geschrieben

Aus dem was du schilderst habe ich bereits vorher gelernt und gebe an Behörden meine Post nur noch per Einschreiben mit Rückschein auf.

Gerade das Finanzamt hat mich auch schon angemahnt ich sollte meine Steuererklärungen abgeben und hätte schon ein Zwangsgeld festgelegt.

Nach dem ich das Finanzamt mit der Kopie des Rückscheins konfrontiert habe waren die Steuererklärungen plötzlich auffindbar.

Ähnlichen habe ich mit dem Landratsamt Heidenheim erlebt, hier hat man die Briefmarke samt Poststempel von einem Schreiben von mir entfernt, Pech nur für den Verursacher in hatte den Rückschein,

anscheinend war der Verursacher strickt doof oder von sich überzeugt das er auf dem Briefkopf den Hinweis "Einschreiben mit Rückschein" nicht beachtet hat.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Colt S.:

Ähnlichen habe ich mit dem Landratsamt Heidenheim erlebt, hier hat man die Briefmarke samt Poststempel von einem Schreiben von mir entfernt, Pech nur für den Verursacher in hatte den Rückschein,...

Du bist echt der einzige Mensch den ich kenne, und ich kenne viele Menschen die mit mir über "Behördendinge" reden, der zwei unterschiedliche Behörden / Sachbearbeiter hat die von einem Brief die Briefmarke incl. Poststempel entfernen. Vielleicht liegt es gar nicht an Deinem fehlenden "Charme" sondern Du ziehst evtl. auch genau solche Sachbearbeiter an. Ansonsten müsste ich davon ausgehen, dass der einzige gemeinsame Nenner eben Deine Person ist.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

Vielleicht liegt es gar nicht an Deinem fehlenden "Charme" sondern Du ziehst evtl. auch genau solche Sachbearbeiter an.

Ist nicht auszuschließen du kennst doch bestimmt jemanden in deinem Umfeld der immer den Knochen im Frikasse oder das einzige schlechte Bier findet.

Leider sind diese Personen selten in der Qualitätskontrolle.

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