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Fachaufsichtsbeschwerde


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Geschrieben

Hallo,

hätte mal ne Frage.

An wen richte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde in Baden-Württemberg und wie verhält es sich mit dem Ansprechpartner bezüglich einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Gruß Colt S.

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Colt S.:

An wen richte ich eine Fachaufsichtsbeschwerde in Baden-Württemberg und wie verhält es sich mit dem Ansprechpartner bezüglich einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

 

Hängt logischerweise von der Behörde ab, gegen die es sich richtet. Es dürfte, wenn Dir fachliche und disziplinarische Vorgesetzte nicht bekannt sind, auch genügen, sie direkt an die Stelle zu schicken, über die Du Dich beschweren magst, mit Bitte um Weitergabe an die zuständige Stelle. Du hast nach Artikel 17 GG der Recht, die Beschwerde zu machen, und nach gängiger Rechtsauffassung auch darauf, dass sie gelesen und beantwortet wird, aber nicht auf eine Begründung oder bestimmte Handlung.

Geschrieben

Puhhh, am besten erstmal in den Keller gehen, ein Bier holen und dann eine Nacht drüber schlafen. Lohnt sich das wirklich so ein Faß aufzumachen?

Ich frage mal vorsichtig, da "Überreaktionen" derzeit scheinbar in der Luft u. Nerven blank liegen, dazu stehen wohl auch noch die Sterne schlecht (wird gemunkelt) :)

Geschrieben

Im Volksmund werden solche Beschwerden auch gerne mal mit „fff“ bezeichnet:

 

formlos, fristlos, fruchtlos…

 

Ob das wirklich so ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. 

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb cb01:

Ob das wirklich so ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. 

Dürfte stark situationsabhängig sein, ob das monierte Verhalten erwünscht ist oder der entsprechende Vorgesetzte den Betreffenden eh, vielleicht aus ganz anderen Gründen, auf dem Kiecker hat.

Geschrieben

An die Behörde, die die Entscheidung  getroffen hat, richtet sich i.d.R. eine Fachaufsichtsbeschwerde. Wenn man nicht nur Dampf ablassen, sondern Erfolg mit seinem Anliegen haben möchte, empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Geschrieben

Um mal praktisch zu werden:

An den Landrat oder den Oberbürgermeister.

 

Einen Anwalt braucht man für eine Beschwerde nicht, es fragt sich aber, was genau anliegt - ist ein Widerspruchsverfahren und Klage am VG möglich oder sinnvoll?

Geschrieben

@ Colt S.

Grundsätzlich an die Behörde (Behördenleitung) des Bediensteten, gegen den sich die Beschwerde richten soll....das Ganze nennt sich dann Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde...einzulegen innerhalb von vier Wochen.

Ich empfehle jedoch, erst mal ne Nacht darüber zu schlafen und sich dann rechtlichen Rat bei einem Anwalt zu holen, denn das Ganze kann auch nach hinten los gehen, wenn man es im Überschwange der Gefühle übertreibt bei der Schilderung des erlittenen Unrechts.   

Ggf. findet man sich dann als Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verleumdung, Übler Nachrede und Vortäuschung einer Straftat wieder...nicht gerade angenehm,...

Da Du zum konkreten SV nichts schreibst, kann ich Dir da auch weiter keine Tipps geben...

Liebe Grüße

GKLDRangemaster

 

Geschrieben

ich würde auch erstmal Ruhe bewahren,...... auch dort arbeiten nur Menschen,......

 

habe aber auch schon den Fall erlebt, das alleine die Androhung so einer Fachaufsichtsbeschwerde das Verfahren beschleunigte,.......

der Sachbearbeiter hatte wohl schon zwei Beschwerden am Hals,......und gab lieber klein bei,....

Geschrieben

Bevor man das ganze hochoffiziell macht, hilft einfach mal eine freundliche Anfrage  weiter oben zu dem strittigen Sachverhalt mit der Bitte  um Einschätzung, wer denn jetzt wohl in der Angelegenheit Recht hat.

Also z.B. das entsprechende Fachdezernat im Innenministerium des Landes, das für die Dienstanweisungen der Waffenbehörden zuständig und auch kundig ist. Der Landrat oder Oberbürgermeister ist zwar der Dienstherr, hat aber von Waffenrecht keine Ahnung.

Der Sachbearbeiter muss sein Vorgehen erklären und darlegen, aber ohne dass die ganze Sache persönliche Auswirkungen hat, oder in der Personalakte landet.

Geschrieben

Ich hab das Thema schon durch, allerdings nicht in BaWü sondern im Saarland.

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich damals beim Ressortleiter der Waffenbehörde eingereicht, die Antwort kam vom Landrat.

 

Die Fachaufsichtsbeschwerde geht an die entsprechende Fachaufsichtsbehörde, hier bei uns ist das das Innenministerium. Das kann je nach Bundesland aber anders geregelt sein.

 

Dienstaufsichtsbeschwerde geht gegen ein Verhalten einer Person, die Fachaufsichtsbeschwerde klärt die Rechtsauffassung der Waffenbehörde. Ich habe ein Schreiben meiner Waffenbehörde in der u.a. der Satz steht" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Ministerium " . Am Ende gab es einen Meinungsaustausch zwischen IM und Waffenbehörde und ab da vertrat der Kreis die gleiche Rechtsauffassung wie das Ministerium.

 

Solche Beschwerden wirken immer irgendwie. Weil das im Kopf bleibt bei den Entscheidern als auch bei der Person gegen die sie gerichtet war. Ich werde seit dem in der Waffenbehörde " besser " behandelt als vorher. Und auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage bekomme ich seit dem entweder immer eine genaue Antwort ......oder doch was ich wollte................ 

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