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Frage zum WBK Antrag


jan701

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Moin

 

Ich habe eine Frage zum WBK Antrag. Ich war für ca 1 Jahr Mitglied eines Vereins und des BDS. Ich musste aber leider aus dem Verein austreten, weil ich für 2 Jahre im Ausland studiert habe. Ich habe davor die meisten Einträge im Schießbuch fertig gemacht und habe bereits die Sachkundeprüfung bestanden. Ist es irgendwie möglich, dass ich mir die bereits abgeleisteten Trainings anrechnen lasse, wenn ich jetzt wieder einem Verein vom BDS beitrete oder muss ich wieder ein Jahr schießen, um die WBK zu bekommen?

 

Auch wenn ich leider vermute, dass ich wieder ein Jahr ohne WBK schießen muss, bin ich mir nicht sicher und dachte, dass man mir hier vielleicht weiterhelfen kann.

Vielen Dank

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die termine musst du im jeweiligen jahr des antrages nachweisen (sind also wech)! jedoch deine mitgliedschaftszeit sollte dir vom bds angerechnet werden können, soweit du auch tatsächlich von deinem damaligen verein beim bds als mitglied gemeldet worden bist...

 

bei der sachkunde bin ich mir nicht sicher ob es da einen zeitraum gibt, in dem man nach bestandener prüfung den antrag für eine wbk einreichen muss bevor die "gültigkeit" der sachkunde verfällt! das ist aber wie gesagt nur eine vermutung...

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.. die abgeleisteten Trainingseinheiten spielen leider keine Rolle - wenn Du jetzt in einen Verein eintrittst, musst Du wieder ein Jahr warten und regelmäßig schießen.

Die Anrechnung einer BDS-Mitgliedschaft (möglicherweise bestehend? - was eigentlich ohne Verein gar nicht geht) bringt Dir daher auch nichts.

Die Sachkundeprüfung hat dagegen Bestand !

 

Beste Grüße

sundance

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vor 22 Stunden schrieb Raiden:

Selbst bei fortwährender Mitgliedschaft würden Termine von vor zwei Jahren nichts bringen. Die Nachweise sind für die letzten 12 Monate vor der Antragstellung zu erbringen.

 

Richtig. 

Allerdings könnte er, wenn Corona nicht dazwischen steht, jetzt 18 Tage in Folge auf den Schießstand gehen und am 23.12.21 dann beim Verein/Verband seinen WBK-Bedürfnis-Antrag stellen und sobald der zurück ist gleich zum Amt.

Sprich wenn man es mit der Brechstange erzwingt hätte er im Januar 2022 oder kurz danach seine erste eigene Waffe (je nachdem wie lange Verband und Behörde für die Prüfung und Genehmigung des Antrags brauchen).

Durch den Vereinsaustritt muss er jetzt neu eintreten, kann zwar auch sofort die 18 Tage schießen gehen, kriegt aber vor irgendwas um 23.12.22 (also ein Jahr nach definitiver Zugehörigkeit zum Verband) eben kein Bedürfnis bescheinigt. Also Waffe in 2023!

 

Bearbeitet von Bounty
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vor 13 Stunden schrieb Sebastians:

Warum musstest du austreten?

War nicht sicher, dass du den Weg zurück ins gelobte Land gehst?

Weil ich mein Studium im Ausland angefangen habe und es in Deutschland fertig machen will. Leider weiß ich aber noch nicht, welche Uni mich aufnimmt. Daher kann es halt sein, dass ich eventuell ein paar hundert km weit weg wohne. Dann müsste ich mir erstmal einen neuen Verein suchen.

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vor 7 Stunden schrieb jan701:

Leider weiß ich aber noch nicht, welche Uni mich aufnimmt.

Ist ein Argument.

Je nach dem, wie weit die infragekommende Wunsch-Uni vom alten Verein entfernt ist & wie hoch der Vereinsbeitrag war, wäre ich vllt. zur Sicherheit trotzdem Mitglied geblieben. Lässt sich natürlich von außen nicht beurteilen.

Also Geduld; Hobby & Beruf beißen sich halt manchmal.

Bleibt nur zu hoffen, das auch politisch Ruhe dafür bleibt.

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Das Problem ist doch, daß gerade junge, unerfahrene Schützen sich der Vereins- und Verbandszwang-Problematik im Bezug auf das Waffenrecht gar nicht bewusst sind.

 

Natürlich wäre es schlauer gewesen, wenn @jan701 Mitglied im alten Verein (und/oder zumindestens Verband, falls der BDS das, Einzelmitgliedschaft im Verband, allgemein oder zu mindestens  für Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland/ ohne Wohnsitz im Inland erlaubt) geblieben wäre, auch während des Auslandsaufenthaltes, und nun einfach einen Vereinswechsel durchführen könnte. Aber Studenten haben zumeist wenig Geld, und die fixe Idee "ich spar mir 2 Jahre Mitgliedsbeiträge" ist ja erstmal ganz nachvollziehbar. Auf die Frage "macht es einen Unterschied ob ich Mitglied bleibe oder kündige" muss man in dem Zusammenhang halt auch kommen. Nur darf man jetzt halt nicht klagen, wenn man seine Waffe deutlich später genehmigt bekommt, die Spielregeln haben sich die letzten 3 Jahre nicht geändert...

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Ich hab keine Ahnung wer jan701 ist und was genau sein Anliegen ist und was er bezweckt.

Angeblich hast Du ja Sachkunde und somit zumindest ein minimum an Ahnung wie die Sachen gesetzlich geregelt sind aber auf alle Fälle weißt Du wo Du nachschauen must.

 

Du beschäftigst dich nun seit über zwei Jahren mit der Frage wie Du an eine WBK kommst ….

Auch wenn deine alten posts nicht zusammen passen (August 19, LuPi im Verein auf Probe ohne Verbandsanmeldung …. Nov 19, alle Voraussetzungen für WBK erfüllt).

 

Geh halt in einen Verein, mach es so wie alle anderen und wie es das Gesetz vorsieht aber solche nicht die Hintertüre in Foren wie diesen.

 

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