Zum Inhalt springen
IGNORED

Airsoft im Garten wie rechtskonform


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe im Garten eine 7m breite Fläche die mit 1,90 geschlossenem Zaun ohne Löcher aus profilholz an 2 Seiten und an einer Seite mit der gartenhütte verschlossen ist. 
 

darüber ist ein Lauben Dach und zur vierten Seite mein Haus.

 

meint ihr es reicht wenn ich die vierte Seite mit LKW plane verschließe beim schießen oder gibts eigentlich keine Möglichkeit das quasi Rechtssicher im Garten zu machen?

Geschrieben

Um was für eine Airsoft handelt es sich?

Um eine mit <0,5J? In diesem Fall ist hier nichts groß weiter zu beachten, das WaffG ist hier nicht anzuwenden (1)

Um eine mit >0,5J aber weniger als 7,5J und damit eine mit dem F im Fünfeck? Auch dann ist das eigentlich kein großes Ding, sofern der Besitzer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können ist hier auch nichts weiter zu beachten. Eine vollständiges verschließen ist nicht notwendig sofern eben nicht in die "offene Richtung" geschossen wird. Das einzige was eventuell problematisch sein könnte: Wenn der Zaun nicht hoch genug ist und wenn es nicht überdacht ist könnte man theoretisch auch in den Himmel Schießen und das Geschoß dann außerhalb des Grundstücks landen (2). Wenn man allerdings Probleme mit den Nachbarn befürchtet dann kann man natürlich auch gerne die offene Seite zuhängen, dann ist das aber nur ein Sichtschutz und da tut es auch ein gespanntes Bettlaken. Und wenn man nun ganz weit ausholt muss man natürlich auch noch darauf hinweisen das die Airsoft eine Anscheinswaffe sein kann, dies wäre dann aber ggf nochmal ein anderes Thema was aber im eigenen Garten (befriedetes Besitztum) auch nicht das Problem darstellt, außerhalb (also auch beim Transport dahin) kann es dann allerdings auch wieder ein illegales führen sein (3)

 

Oder wer es lieber im juristendeutsch hätte:

(1) Anlage 2 WaffG

Zitat

Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen 
1.Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.1, ausgenommen Blasrohre),

a)die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt, oder

Anmerkung: §42 ist das Verbot des Führens in entsprechenden Verbotszonen und bei öffentlichen Veranstaltungen, kommt beim Schießen im Garten normalerweise nicht zum tragen

 

(2) §12 WaffG

Zitat

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

 

(3) §42a WaffG

Zitat

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb BlackFly:

die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können

 

Ist halt die Frage, wie man das "Können" definiert. Auf der einen Seite könnte man sagen, dass der Schütze zuverlässig einen kleinen Kugelfang treffen kann, also nichts weiter erforderlich ist. Auf der anderen Seite könnte man verlangen, dass auch bei einem Schuss z.B. in einem 45-Grad-Winkel in die Luft in der ungünstigsten Richtung nichts raus kann, was ein großes Grundstück oder vollständige Umbauung erfordern würde. Ein Richter würde es wohl irgendwo in der Mitte zwischen diesen extremen, aber sprachlich und inhaltlich plausiblen, Interpretationen ansiedeln, vielleicht auch etwas gnädiger für Airsoft als für Paintball oder Metallgeschosse.

Geschrieben

Ja, ich habe hier sehr weit ausgeholt.

Bei einem Schießstand im freien (also für "richtige" Schusswaffen) muss ja auch so bebaut sein das man im 45° Winkel nicht rausschiessen kann. Die Rückseite darf allerdings offen sein, der Gesetzgeber traut einem Schützen also scheinbar tatsächlich zu das er die Waffe in die richtige Himmelsrichtung halten kann aber nicht das er sie auch im richtigen Winkel halten kann.

Ich denke/hoffe aber das ein Richter dies bei einer Airsoft auch nicht ganz so streng sieht wie bei einer Desert Eagle, sicher sein kann man sich aber nie...

Solange aber erstens kein Gutachter in den Garten kommt (dies wird er höchstens im zweiten Fall) und zweitens niemand außerhalb des Grundstücks getroffen und/oder Verletzt wird, solange wird da auch keiner so genau drauf schauen. Dumm wäre es aber wenn man mit den Nachbarn auf dem Kriegsfuß steht, dann trifft der zweite fall häufiger ein als man denkt und oftmals auch als es eigentlich technisch möglich ist...

 

So wie ich das verstanden habe ist der Garten aber sogar an 3 Seiten umbaut und es ist sogar noch ein Dach darüber. Also eigentlich sollte hier nichts passieren können solange die Bebauung so ist das sie nicht von der Airsoft durchschlagen wird (keine Ahnung um was für eine Airsoft es sich handelt, keine Ahnung was die 3,5J einer starken Airsoft alles durchschlagen aber ein 7,5J Luftgewehr haut schon durch das eine oder andere Brett)

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb BlackFly:

Dumm wäre es aber wenn man mit den Nachbarn auf dem Kriegsfuß steht, dann trifft der zweite fall häufiger ein als man denkt und oftmals auch als es eigentlich technisch möglich ist...

Manchmal reicht auch ein "grün angehauchter" Passant der dann nervös mit dem Handy die Polizei ruft und einen mit einer Schußwaffe hantierenden Bürger meldet!

Von daher sollte man auch eher auf Sichtschutz achten.

Geschrieben

Naja, die Frage ist doch nach der rechtlichen Absicherung.

Da kann gerne ein "grün angehauchter Passant" kommen, Beweis Fotos machen und die Polizei rufen. Wenn diese dann kommt sollte man lieber nicht mit der Softair vor deren Nase rumfuchteln sofern man nicht in ein 9mm großes Loch schauen will, aber sonst passiert bis auf ein nettes Pläuschchen vermutlich nix außergewöhnliches. Die werden kommen und sagen das es Beschwerden gab, dann wird die Sachlage erklärt und dann werden die auch sagen das alles in Ordnung sei und sich mit freundlichen Worten verabschieden (und vielleicht noch den Ratschlag erteilen das man, wenn man das nicht wiederholen möchte, einen Sichtschutz aufhängen kann, dies aber eigentlich nicht nötig sei).

Der Nachbar der einem dann die nächsten 25 Jahre das Leben zur Hölle macht wäre für mich ein gewichtigeres Argument...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb BlackFly:

, aber sonst passiert bis auf ein nettes Pläuschchen vermutlich nix außergewöhnliches

Vielleicht.... 

Oder eine andere mögliche Version der Geschichte:

Während du eine Stunde später schon auf der Terrasse beim Kaffee trinken sitzt, quietschen draußen auf der Straße Reifen, plötzlich stehen da 6, 7 BMW X5 aus denen breitschultrige Typen in Jeanshose mit oberschenkelholster, schusssicherer Weste und Sturmhaube springen, jeweils links und rechts am Ende der Straße steht auch ein VW Bus mit Blaulicht. 

Das erwartete "nette pläuschen" führst du auf dem Bauch liegend mit einer kabelbinderähnlichen 8 auf dem Rücken..... 

Geschrieben

oder die Mittelvariante:

 

Die Herrn kommen zu weit und beschlagnahmen erstmal alles und lassen sich auf keine Diskussion ein.....über Anwalt bekommst Du nach xx Wochen Deinen Krempel wieder zurück und stelltst fest, die Anwaltskosten waren um einiges teurer als wie das sichergestellte Gut...außer Spesen (und Stress) nichts gewesen....und so neben bei hast Du einen kleinen Eintrag im informellen Polizeicomputer, was zu netten Überraschungen bei (Verkehrs)-Kontrollen führt....

 

bj68

Geschrieben

Naja, das deswegen gleich alle Spezialkräfte aus ganz Deutschland eingeflogen werden und sich zum Kaffeekränzchen in meinem Garten treffen glaube ich ehrlich gesagt eher weniger...

Und auch das beschlagnahmen ist eher ungewiss da die daraus folgenden Konsequenzen anders wären: Es gibt keine rechtliche handhabe für das beschlagnahmen also zahlt die Kosten der Vater Staat. Wenn man beim beschlagnahmen Widerspruch einlegt dann muss innerhalb einer Woche ein Richter darüber entscheiden ob das beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt ist, dies ist eindeutig zu verneinen und dafür braucht man auch nicht mal einen Anwalt und kommt damit auch ohne kosten weg. 

 

Klar ist der Sichtschutz eine einfache Option im sich Ärger zu ersparen, rechtlich notwendig ist er aber nicht und in der Praxis gehe ich auch davon aus das die schlimmste folgen sein werden das man sein Spiel unterbrechen muss.

 

PS: Der 12 jährige Junge am Bahnhof mit seinem Spielzeug hat ja auch kein SEK Einsatz ausgelöst. Die Beschlagnahme der "Waffe" sehe ich auch als übertrieben an, ist aber noch damit einigermaßen zu rechtfertigen das es im öffentlichen Raum war, im Garten auf befriedeten Besitztum ohne Publikumsverkehr ist das nochmal eine ganz andere Nummer

Geschrieben

Solche SEK-Einsätze hat es schon oft genug gegeben.

Da praktisch immer eine Hausdurchsuchung gleich mal

mit gemacht wird findet sich auch so gut wie immer etwas

womit man den Deliquenten am Haken hat - dann hat er

nämlich die Kosten am Bein.

Und die Herren in der schwarzen Bekleidung wissen genau

wie man das macht...

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Mittelalter:

Das erwartete "nette pläuschen" führst du auf dem Bauch liegend mit einer kabelbinderähnlichen 8 auf dem Rücken..... 

Und der Hund ist auch tot.....

Bearbeitet von Valdez

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.