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IGNORED

Bedürfnis für Salutwaffen


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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb ASE:

: "behalten will" wird  nicht darunter fallen

Hallo ASE

 

genau dies ist aber meine Begründung.

Ich habe meine Salutwaffen legal gekauft, mit viel Geld bezahlt. jetzt sagt der Gesetzgeber mir, wenn du kein Bedürfnis hast, musst du die Waffen vernichten (einem Berechtigtem überlassen ist lächerlich, da es so gut wie keine Berechtigten gibt). Ich will aber meine legal gekauften Salutwaffen, die zur Zeit des Kaufes keine Waffen waren, behalten. oder der Staat soll mir den Wert ersetzen.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

@ASE doch, als die gekorenen 4mm M20-Waffen plötzlich wie die Ursprungswaffe behandelt wurden, konnte man diese aus wirtschaftlichen Gründen behalten. Wirtschaftliches Bedürfnis = „behalten will“, da man bei Abgabe einen Vermögensverlust erlitten hätte 

Bearbeitet von cb01
Geschrieben (bearbeitet)

@steven

 

 

vor 25 Minuten schrieb steven:

Hallo ASE

 

genau dies ist aber meine Begründung.

Ich habe meine Salutwaffen legal gekauft, mit viel Geld bezahlt. jetzt sagt der Gesetzgeber mir, wenn du kein Bedürfnis hast, musst du die Waffen vernichten (einem Berechtigtem überlassen ist lächerlich, da es so gut wie keine Berechtigten gibt).

Genau das ist ja immer das Problem beim solchen eingriffen ohne echte Altbesitzregelung: Der (legale) Markt bricht natürlich ein. Ein Verwertung durch Staatshand hätte ökonomisch das gleiche Ergebnis. 

Zitat

Ich will aber meine legal gekauften Salutwaffen, die zur Zeit des Kaufes keine Waffen waren, behalten. oder der Staat soll mir den Wert ersetzen.

Das ist in der Vergangenheit schon häufig gescheitert: Pumpguns mit Griff, Kurze Pumpen, kleinkalibrige Zentralfeuerpistolen etc. Das wird dann als hinnehmbares Übel gewertet. 

 

Der Gesetzesentwurf lässt darauf schliessen, daß abseits der genannten Bedürfnisse keine Salutwaffen im Volk sein sollen. Vergleiche es mit den Magazinen: Wer von diesen vor Stichtag Europaletten voll gekauft hat, darf diese nun behalten, kraft einfacher Meldung. Genau so eine Regelung ist bei Salutwaffen nicht vorgesehen worden. Und das spricht eine deutliche Sprache: Der GG geht von einer sehr kleinen Zahl Betroffener aus und er erwartet das Klagen keine wirkliche Fahrt aufnehmen können. Bei Magazinen, die ja vor rallem zum benutzen gekauft wurden geht er, zusammen mit dem Wissen um die illegitime Überinterpretation der EU-FWR- einfach von einem größeren potentiellen Backlash aus und hat eine Altbesitzreglung als Ventil geschaffen. Auf die paar Dekobesitzer glaubt er eben scheissen zu können. Im technischen Sinne zurecht wie frühere Vorbots=Enteignungsrunden gezeigt haben.  

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb cb01:

@ASE doch, als die gekorenen 4mm M20-Waffen plötzlich wie die Ursprungswaffe behandelt wurden, konnte man diese aus wirtschaftlichen Gründen behalten. Wirtschaftliches Bedürfnis = „behalten will“, da man bei Abgabe einen Vermögensverlust erlitten hätte 

Ja, zum Preis, das diese voll auf das Kontingent angerechnet wurden. Weswegen man von gesetzgeberischer Seite davon ausging, das das "Problem" einfach mangels Interesse an mit 4mmM20 verstopften WBKs verschwinden würde.

Das war auch intendiert: Nachdem durch die Registrierungspflicht der Wechselsysteme der diesbezügliche illegale Markt trockengelegt wurde (4mm-M20 Griffstück + unregistriertes WS= illegale unregistrierte Gesamtwaffe) sollte nun das noch offene Kontingents-Schlupfloch für Besitzer registrierter Wechselsysteme geschlossen werden.  

Das war eben elegant gelöst, bei den Dekowaffen klappt das so nicht, also Holzhammer und Klagen abwarten, die alle scheitern werden.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo ASE

 

genau dies ist aber meine Begründung.

Ich habe meine Salutwaffen legal gekauft, mit viel Geld bezahlt. jetzt sagt der Gesetzgeber mir, wenn du kein Bedürfnis hast, musst du die Waffen vernichten (einem Berechtigtem überlassen ist lächerlich, da es so gut wie keine Berechtigten gibt). Ich will aber meine legal gekauften Salutwaffen, die zur Zeit des Kaufes keine Waffen waren, behalten. oder der Staat soll mir den Wert ersetzen.

 

Steven

Die Antwort der Gerichte wird vermutlich wie folgt lauten:

Zitat

Um die erforderliche Erlaubnis – hier eine Waffenbesitzkarte – zu erlangen, ist der Kläger ohne Einschränkungen der Bedürfnisprüfung nach dem Waffengesetz unterworfen. Seine vormals zum Erwerb der Waffen getätigten Aufwendungen sind kein besonderes wirtschaftliches Interesse im Sinne des § 8 WaffG. Andernfalls würde der Altbesitz derartiger Waffen stets das Bedürfnis für deren weiteren Besitz darstellen und somit ein Automatismus vorliegen, den der Gesetzgeber in dieser Form nicht wollte.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ASE:

Was könnten andere Bedürfnisgründe sein, die sich nicht doch wieder auf die in der Norm beschriebenen zurückführen lassen?

Knoble schon eine weile, aber gar nicht so einfach. Den reinen Knall kann man auch anders erzeugen, insbesondere mit erlaubnisfreien PTB Waffen (Kreis) oder Geräten (Rechteck).

 

 

Da bleiben wohl einige Spezialanwendungen übrig.

Mir fiel, als das Thema aufkam, etwa jagdliche Hundeausbildung ein (Schussfestigkeit u.ä.)... es wird mit einer Langwaffe eine Schussabgabe simuliert, ohne, dass dafür die "scharfe" Langwaffe bemüht werden muss. 

 

Zu PTB-Waffen als Substitut: Gerade, wenn (s. Beispiel) der Jäger bereits eine Salut-Langwaffe besitzen sollte, ist überhaupt nicht einzusehen, dass er diese ab- und in die Verschrottung gibt, um sich dann für o.g. Zweck extra eine PTB-Waffe zu kaufen. 

 

Aber, zugegeben, das ist eher eine Anwendungs-Nische. Freilich passt diese in das Schema der "nicht abgedeckten anderen Bedürfnisgründe". 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb ASE:

Auf die paar Dekobesitzer glaubt er eben scheissen zu können. 

 

 

Sorry, dass ich hier auf Begrifflichkeiten herumreite - aber um Deko-Waffen geht's im vorliegenden Fall nicht.

Der Unterschied Deko - Salut ist klar, auch vom Gesetzgeber formuliert, und gerade im Hinblick auf Besitzstandswahrung für "Altdeko" (im Ggs. zu Salut) bedeutsam. 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Hallo

 

was sind eigentlich die sogenannten "Teilesätze", die zum Schluss verkauft wurden. D.H. die Gehäuse mit Abzugseinrichtung. Ohne Dekolauf und Dekoverschluss? 

Ich blick nicht mehr durch.

 

Steven

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb WOF:

Ohne wesentlicheTeile fehlt die Waffeneigenschaft.

Hallo WOF

 

wesentliche Teile sind seit Neuestem ja erweitert worden. Was ist mit einer Star Z70? Ist die Abzugseinheit ein "wesentliches Teil"? Oder eine Thomson M1A1? Alles Deko bzw. Dekoteilesätze.

 

Steven

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb steven:

wesentliche Teile sind seit Neuestem ja erweitert worden.

Ja, das kommt auf den Einzelfall an.

Einfache Repetierer gehen auf diese Weise aber

immer noch weg. Kurzwaffen noch nie.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb WOF:

Ja, das kommt auf den Einzelfall an.

Hallo WOF

 

bis vor Kurzem wurden doch jede Menge Halb- und Vollautomaten (ohne Lauf und Verschluss) als "Dekoteilesatz" verkauft. Oder Palettenweise AKs, mit Dekolauf und Dekoverschluss, die komplett zu demontieren waren. Für 99Euro von Transarms. Was ist mit denen? "Normale" Dekos oder anmeldepflichtig?

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb WOF:

Ja, das kommt auf den Einzelfall an.

Nö,  wesentliche Teile sind eindeutig definiert.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb WOF:

Besitz bleibt frei,

Gut,  zum xten mal.

 

Eine ansammlung von wesentlichen Teilen ( Bezug auf "Dekoteilesätze") unterliegt dem Waffengesetz.

Nach wie vor gibt es zur Thematik "Dekoteilesätze" und wesentliche Teile nur Ansichten, aber keine rechtlich verbindlichen.

Geschrieben

Einzelfallprüfung = Check auf wesentliche Teile.

Das ist ja nicht bei jeder Waffe gleich.

 

Betrachte nicht die Ansammlung von Teilen sondern die

Deko-Waffe. Besitzstand bleibt -anders als bei Salut- frei.

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb WOF:

Betrachte nicht die Ansammlung von Teilen sondern die

Deko-Waffe.

Genau dafür fehlt die eindeutige Aussage bei "Dekoteilesätzen".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb WOF:

Einzelfallprüfung = Check auf wesentliche Teile.

Das ist ja nicht bei jeder Waffe gleich.

Bei "Dekoteilesätzen" ist nach neuer Definition überwiegend mehr wie ein wesentliches Teil enthalten.

Das BKA erklärt es mit Bildchen.......

 

Und nochmal - ich beziehe mich nicht auf Repetierer und co.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Wo wird denn ein Teilesatz aufgefunden?

Das ist Verkaufsrhetorik - die Teile sind mit

Sicherheit alle montiert. 

Wer wesentliche Teile rumliegen hat geht

auf dünnem Eis.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

Bei "Dekoteilesätzen" ist nach neuer Definition überwiegend mehr wie ein wesentliches Teil enthalten.

Das BKA erklärt es mit Bildchen.......

Wenn Lauf und Verschluß deaktiviert sind machen

die ja kein Problem. Es ging hier um das Gehäuse!

Geschrieben
Gerade eben schrieb WOF:

Wer wesentliche Teile rumliegen hat geht

auf dünnem Eis.

Neben "kompletten" "Dekoteilesätzen" dürften genügend "neu wesentliche" Teile im Umlauf und Besitz sein.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Wenn Lauf und Verschluß deaktiviert sind machen

die ja kein Problem.

Wir drehen uns im Kreis.

Kannst du rechtlich belegen das der Besitz von "kompletten" "Dekoteilesätzen" im zusammengebauten oder zerlegten Zustand als solche weiterhin behandelt werden?

Ist seitenweise auf WO durchgekaut, ohne belegbares Ergebniss.

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