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IGNORED

GK Waffen unter 18 Jahren


sidolin

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Moin,

eine Frage an die Experten: mal angenommen - Befähigung Jugendaufsicht liegen vor- ein Jugendlicher, der den Jugendjagdschein gelöst hat: Darf mit GK- Waffen auch z.B. sportlich geschossen und Wettkämpfe bestritten werden? Es wird ja seitens der Jagdausbildung auch ein GK- Kurzwaffenschießen ausgeführt, für das es extra eine Bescheinigung gibt. Auf Hochwild ist ja auch ein Kaliber jenseits 6,5 mm vorgeschrieben, wäre also auch abgedeckt. Bin mal gespannt auf die Antworten!

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Dein Frage bezieht sich ja explizit auf sportliches Schießen und Wettkämpfe, also bleiben Übungsschießen und Wettkämpfe nach DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift außen vor.

 

Grundsätzlich gelten ja die bekannten Regelungen des WaffG [insbes. § 13 (7)], man könnte nur noch schauen, ob das Jagdrecht dazu irgend etwas hergibt und das dürfte fraglich sein:

 

Bundesjagdgesetz - § 16 Jugendjagdschein
(1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.
(2) Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
(3) Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
(4) Im übrigen gilt § 15 entsprechend.

 

Ob das sinnvoll/logisch ist, bleibt eine andere Frage ...

Bearbeitet von Elo
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Schießen ab 18

Erwerb sportlich idR erst später. (mit Jägerprüfung von wegen "besonders toller sachkunde" auch schon früher, steht doch irgendwo so angemerkt)

 

 

aber geht hier ja nur ums schießen und wettbewerbe.... wo ist da jetzt das problem?

was hab ich übersehen?

welche info wurde bislang vorenthalten?

welche frage wurde noch nicht gestellt?

befähigung jugendaufsicht hat damit jetzt was zu tun?

Bearbeitet von alzi
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vor 40 Minuten schrieb alzi:

Schießen ab 18

Erwerb sportlich idR erst später. (mit Jägerprüfung von wegen "besonders toller sachkunde" auch schon früher, steht doch irgendwo so angemerkt)

 

 

aber geht hier ja nur ums schießen und wettbewerbe.... wo ist da jetzt das problem?

was hab ich übersehen?

welche info wurde bislang vorenthalten?

welche frage wurde noch nicht gestellt?

befähigung jugendaufsicht hat damit jetzt was zu tun?

Erwerb ist klar und war auch nicht die Frage, Jugendaufsicht habe ich für  diejenigen reingeschreiben, die eigentlich immer was zu meckern haben. Wo genau steht denn im Gesetz, das auch schiessportliche Aktivitäten mit der " besonders tollen Jägerausbildung" möglich sind? Um das Ganze zu vervollständigen: Die Sachkunde bei den Jägern und die etlichen Waffenhandhabungen in den Kursen sehe ich in der Tat als hochwertiger an. Nichts desto Trotz sieht man immer wieder Umgangsfehler bei Manchen.Ihr dürft mich jetzt steinigen....

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Das ganze hat mir Sachkunde etc nichts zu tun, sondern mit den Regeln zum Schießen durch Minderjährige auf Schießständen.

 

§27 Waffg:

Zitat

 Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer schriftlichen oder elektronischen Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.

 

Nach bestander Jägerprüfung darf natürlich auch auf dem Schießstand geschossen werden:

 

Zitat

(7) Inhabern eines Jugendjagdscheines im Sinne von § 16 des Bundesjagdgesetzes wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen, die Schusswaffen führen und damit schießen; sie dürfen auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

 

 

Damit sollte gelte:

 

Der Inhaber einen gültigen Jugendjagdscheines darf das jagdliche Schiessen und Jagdliche Disziplinen Trainieren. Eine Einschränkung auf dieses Trainings auf Langwaffen ist nicht gegeben.

Aber: sportliches Schiessen mit GK ist zunächst mal raus. Jedoch kann der jugendliche Jäger sein jagdliches Übungschiessen zufällig so gestallten, wie es in einer genehmigten Sportordnung niedergeschrieben ist. Wie "Training jagdliches Schiessens" auszusehen hat, ist ja nicht so klar umrissen wie das sportliche. Ob man da auf Scheibe Präzision, Duell, Fallplatten Speedsteel aus dem Holste als Grundlage nimmt, alles kann jagdlich erforderliche Situationen simulieren, Routine in der Handhabung der Jagdwaffe, Treffsichereheit beim schnellen Schuss unter stress etc trainieren.  Allerdings auf Wettkämpfe zu fahren wird den Bogen definitiv überspannen, da hier der sportliche Kontext nicht mehr abgestritten werden kann.  

Bearbeitet von ASE
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Ist natürlich ganz interessant darüber nachzudenken ob man das sportliche Schießen doch erlaubt wäre: 

 

Gleichstellungsfragen (also richtige, nicht so ein Woke-Zeugs) zwischen jugendlichen Jägern und jugendlichen Sportschützen

vs.

Ohnehin schon gegebene privilegierung der jungendlichen& erwachsenen Jäger beim Umgang mit Schusswaffen. Löcher in Pappscheiben schiessen zu dürfen hat in D strengere Altesauflagen als löcher in Lebewesen. Beim Jäger geht der GG kraft des Wunsches letzteres zu tun von einer geistigen Gesundheit aus, die der Pappscheibenlocher erst durch Alterung oder durch MPU beweisen muss....

 

Dumm nur daß dies i.d.R. dann ein Richter tun muss. hoffe nicht das dies der Hintergrund der Frage war.

 

 

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Jedoch kann der jugendliche Jäger sein jagdliches Übungschiessen zufällig so gestallten, wie es in einer genehmigten Sportordnung niedergeschrieben ist. Wie "Training jagdliches Schiessens" auszusehen hat, ist ja nicht so klar umrissen wie das sportliche. Ob man da auf Scheibe Präzision, Duell, Fallplatten Speedsteel aus dem Holste als Grundlage nimmt, alles kann jagdlich erforderliche Situationen simulieren, Routine in der Handhabung der Jagdwaffe, Treffsichereheit beim schnellen Schuss unter stress etc trainieren.  Allerdings auf Wettkämpfe zu fahren wird den Bogen definitiv überspannen, da hier der sportliche Kontext nicht mehr abgestritten werden kann.  

 

Vorsicht! Das ist eine Grauzone. Für die Aufsicht und den Schießstandbetreiber kann das brenzlig werden. Bei den Alterserfordernissen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß, §27 ist bußgeldbewehrt.

 

Edit, Nachtrag: §9 AWaffV auch.

Bearbeitet von lrn
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vor 47 Minuten schrieb lrn:

 

Vorsicht! Das ist eine Grauzone. Für die Aufsicht und den Schießstandbetreiber kann das brenzlig werden. Bei den Alterserfordernissen versteht der Gesetzgeber keinen Spaß, §27 ist bußgeldbewehrt.

Den Post und die referenzierten und die Grundlagen(§13 Abs 7 WaffG) gründlich lesen, dann gibt es auch keine Grauzone: dem jugendlichen Jäger ist das jagdliche Schießtraining sowie das Training jagdlichen Wettkampfschiessens ausdrücklich erlaubt.

 

Wie er das Training gestaltet, bleibt gerade ihm überlassen, da, anders als beim sportlichen Schießen, nirgends normiert ist in welcher gestallt jagdliches Training stattfindet. Und da es keine Norm gibt, welche festlegt was jagdliches Schiessen ist,  Egal ob 25m Präzision(Fangschuss, allgemeiner Umgang mit der Schusswaffe) oder dynamischere Übungen(von Duell bis zu Elementen des IPSC -> Fertigkeiten zur Verteidigung gegen angreifendes Wild)

 

Ich gehe nur mit, das wenn man sich in den Rahmen eines Sportschützen-Wettkampfs begiebt, man sich nicht mehr auf ein jagdliches Framing berufen kann. 

 

Man kann natürlich die  DJV-Regeln zum jagdlichen Schießen ins Feld Führen, aber diese sind nirgends im Gesetz referenziert. Gewiss  ist es jagdliches Schießen wenn man nach diesen Regeln schiesst. Aber  wenn man z.b. steel challenge aus dem Holster schiesst als Verteidigungsübung gegen Sauen, weil z.b. genau das nicht geübt wird beim DJV, wirst du da keinem einen Strick draus drehen können.

Oder eben wenn sich ein jugendlicher Jäger mit dazu stellt, wenn 150/20s geschossen wird.  

 

Ferner ist das jagdliche Übungschiessen geradezu erwünscht, manche Fraktionen wünschen sich eine Übungspflicht...

Bearbeitet von ASE
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Jetzt auch noch IPSC als jagdliches Schießen, cool. Ich verstehe Deine Argumentation schon, ASE, aber man kann nur dringend davon abraten, der zu folgen. Würde auch kein Richter tun. Weil es eine äußerst virtuose, um nicht zu sagen waghalsige Interpretation ist. Geht in Richtung "wünsch Dir was", sorry.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb lrn:

Würde auch kein Richter tun. Weil es eine äußerst virtuose, um nicht zu sagen waghalsige Interpretation ist. Geht in Richtung "wünsch Dir was", sorry.

 

Vllt mal mit  ehr normen Arbeiten und die Feinheiten des WaffG erkunden und genießen lernen.

 

Zitat

Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
2. geschossen wird
a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
b) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),
c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
d) in der jagdlichen Ausbildung, oder

 

Darf der Jäger nach seiner Ausbildung überhaupt nicht auf dem Schießstand schiessen? Jagdliches Schiessen steht nämlich nicht da nur jagdliche Ausbildung..... WO macht der DJV, der keine genehmigte Sportordnung hat, eigentlich seine Wettkämpfe? Im Wald?

 

 

------------------------------------------------

Um das zu verstehen muss man den Unterschied zwischen Jägern und Sportschützen herausfinden: 

 

Sportschützen und Sonstige:  §14 regelt, lies erlaubt, des  schießen überhaupt nicht.

Für Jugendliche auch nicht anwendbar, da §4 Abs 1 Nr 1 (18 Jahre) nichrt erfüllt. deswegen dürfen Jugendliche noch nichtmal sonstigen Umgang mit Waffen haben.

Es bleibt also nur die Normenkette §10 Abs 5 <---> §12 Abs 4 --> §27 WaffG -> §§ 6,7 und 9 AwaffV. => Schießen ohne Erlaubnis auf einer Schießstätte.

Jugendliche dürfen daher nur mit den in §27 Abs 3. Umfang mit Waffen haben.

Besonderheit: 14-jährige Jäger in Ausbildung mit Nachweis dürfen wiederum mit allen Jagdwaffen nach Bundesjagdgesetz schießen. Du wirst eine lange brauchen, überhaupt eine Waffe die nach Bundesjagdgesetz für irgendwas mit Jagd, jagdlichem Training, Jagdlichem Wettkampf nicht zugelassen ist zu finden. Sportliches tuning ist hier völlig unbeachtlich.

Zusammenfassung: der Sportschütze und jedermann schießt erlaubnisfrei. Die Erlaubnisfreiheit ist an aber  bestimmte Vorraussetzungen gekoppelt, nämlich §§ 6,7 und 9 AwaffV. 

INsbesondere ist hier die Vorraussetzung, das nach §9AwaffV nach einer genehmigte Sportodnung geschossen wird.

 

 

Jäger: Bei  volljährigen Jahrsjagdscheininhabern (§13 Abs. 6) steht nur schießen im Rahmen der Jagd. Das mit dem Schießen auf Schießständen durch volljährige war für den GG offensichtlich, bei den jugendjagscheininhabern hat er aber mit der Schwurbelpower von WO gerechnet, und deshalb den den Jungjägern nach §13 Abs 7  zusätzlichdirekt und expressis verbis  auch das jagdliche Training und den jagdlichen Wettkampf ohne weitere Erlaubnis gestattet. Mit dieser zusätzlichen Formulierung hat er klargestellt, das gerade diese auf Schießständen schießen dürfen.  

 


Für den Jungjägernach Abs. 7 ist also die Kette §12 Abs 4 --> §27 WaffG -> §§ 6,7 gar nicht beachtlich. Er hat seine Erlaubnisfreiheit bereits in seinem Paragraphen enthalten. Und der GG hat den Willen klar erkennen lassen, die jugendlichen Jäger hinsichtlich des Umgangs mit Waffen besser zustellen als die gleich alten Sport oder Freizeitschützen.

 

Nun gibt es noch folgendes Problem: Jagd ist klar, aber was ist jagdliches Training und des jagdlicher Wettkampf? Das hat der Gesetzgeber nirgends präzisiert. Im Gegensatz dazu hat er relativ genau die Grenzen des sportlichen Schießens definiert, also festgelegt wann sportliches schießen vorliegt und damit die o.g. Kette  §12 Abs 4 --> §27 WaffG ->§9 AWaffV greifen kann.

 

Ganz unmöglich ist es aber im Umkehrschluss, das ein Jäger diese Übungen nicht mehr ausführen dürfe. Es ist reichlich absurd anzunehmen, das ein Jugendjagscheininhaber nicht 20 Schuss Präzision oder Duell üben dürfe, also gewissermaßen niemals das durch genehmigte Sportordnungen kartographierte Gebiet betreten zu dürfen.

 

 

Hätte der GG dies gewollt, so hätte er,  analog  den Sportschützen , mithilfe eines Gebots von genehmigten "Jagdübungsordnungen" klar umreissen können, was jagdliches Training und jagdlichen Wettkampf nun genau darstellt. Genau das hat er aber an keiner Stelle des WaffG gemacht. Nun kann ein Richter entgegen dem was du glaubst aber nicht aus der hohlen Hand festlegen, was nun genau die beiden vorgenannten Begriffe beschreiben und das etwas, das zwar auch Sport ist, nicht zugleich jagdliches Training sein kann. Es mag bestimmte Disziplinen geben, bei denen der Verdacht eher naheliegt, z.b. Silhuettepistole auf 200m, welche keine jagdlich denkbare Situation abdecken. Aber die üblichen Kurzwaffenübungen auf 5-25m sind allesamt brauchbar, jagdliches Schiessen zu trainieren, in Handhabung, Treffsicherheit, Reaktionsgeschwindigkeit, gerade die dynamischen Disziplinen, die Sau wartet nicht auf 25m.....  

 Fazit: Jäger haben einfach die bessere Lobby. Es sei ihnen gegönnt.

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 3 Minuten schrieb lrn:

 

Mit vielen Worten unter Beweis gestellt. ^^ Bassd scho. Bin raus.

Gut.

Das versachlicht die Diskussion.

Ich werde deine vielen Normenverweise und Urteilesreferenzen vermissen.

Besonders jene, welche nirgends niedergeschrieben sind bzw kein Aktenzeichen haben weil nur in deinem Kopf existent. 

 

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Darf jetzt eigentlich ein volljähriger Jäger auf dem Schießstand schiessen?

 

Zitat

1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,
2. geschossen wird
a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,
b) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),
c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3) oder
d)in der jagdlichen Ausbildung, oder

Erklär doch mal. Schwurbelpowers assemble

 

§13 steht nur zur Jagd....

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Das waren sehr ausführliche, fachlich Kompetene Darlegungen , ASE. Machst du das beruflich? Bist du Anwalt?  Mir geht es auch nicht darum, irgendwelche Tricks auszuprobieren, sondern z.B. mal Mehrdistanz zu trainieren. Mit dem relativ seltenen Einsatz der KW auf der Jagd schießt man üblicherweis auch nicht auf 25 m.

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vor 10 Stunden schrieb ASE:

Nun kann ein Richter entgegen dem was du glaubst aber nicht aus der hohlen Hand festlegen, was nun genau die beiden vorgenannten Begriffe beschreiben und das etwas, das zwar auch Sport ist, nicht zugleich jagdliches Training sein kann.

Mit Pech vielleicht aber doch. Die Auslegung von Gesetzen, deren (so natürlich nirgendwo explizit genannter, aber überall heraustriefender) Zweck in Schikane und Entrechtung besteht, lädt zu einer gewissen ad-hoc-Interpretation doch geradezu ein. Nimm als hypothetischen Extremfall jemanden, der offen zugibt, den Aufwand mit dem Jagdschein nur deshalb auf sich genommen zu haben, um irgendwie noch eine Chance zu haben, ins internationale Spitzenfeld im IPSC vorzustoßen. Da kann man nun sagen, dass sichere Handhabung, geschmeidige Bewegung, Visualisierung und korrekte Abarbeitung von Situationen alle auch jagdlich verwendbar seien. Andererseits hätte ein Richter vermutlich nicht ganz unrecht mit der Annahme, dass der Gesetzgeber das offensichtlich nicht wollte, worauf er sich bemüht, diese Lücke zu schließen, wie auch immer, und natürlich im Grunde willkürlich. Wie das ausginge, wenn man es durchficht, weiß nur der liebe Gott, aber ein Potential für Ärger wäre in meinem konstruierten Szenario wohl offensichtlich enthalten.

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@Proud NRA Member

 

Nun, wie immer kann man ein Bedürfnis und auch ein Absicht zerreden, da hast du schon Recht.

Ich habe denke ich auch deutlich gemacht, daß es

 

a) durchaus Disziplinen gibt, bei denen keine jagdliche Situation erkennbar bzw kein jagdliches Training erkennbar ist

b) Man gerade Wettkämpfe(du sprachst von Spitzenfeld im IPSC) nicht praktizieren sollte, da hier der Rahmen definitiv sportlich ist.

 

 

Man muss ja nun auch in der Praxis denken, wenn man "jagdliches Schiessen" bewerten möchte. Vorraussetzung dafür ist, was Schießstandtechnisch überhaupt machbar ist, um ein sinnvvoles Training zu gestalten.

Es ist ja nicht gerade so, das die Pistolenstände, nicht mal die der meisten Jägerschießstände/Vereinigungen, ein absolut realistisches Training erlauben.

 

Zahlenmässig 25m statisch >> 25m Mehrdistanz > 25m dynamisch

Bei den ersten beiden Hauptrefferzone immer in 1.50 höhe, nicht unbedingt das, was man jagdlich antrifft.

 

Also muss man sein jagdliches Training eben auch den Standgegebnheiten anpassen, besser als nichts ist das ohnehin

 

 

 @sidolin sprach nun speziell von Mehrdistanz. Schauen wird mal:

 

Fertigkeitsschießen:

20 m 10 Sek. 5 Schuss stehend beidhändig
15 m 10 Sek. 5 Schuss stehend beidhändig

10 m 10 Sek. 5 Schuss stehend starke Hand

5 m 10 Sek. 5 Schuss stehend schwache Hand

 

Parcoursschießen:
20 m 5 Schuss stehend 1. Scheibe von links
15 m 5 Schuss kniend 2. Scheibe von links
10 m 5 Schuss stehend 3. Scheibe von links
5 m 5 Schuss starke Hand 4. Scheibe von links

 

 

Ich wüsste nicht was hier nicht als "jagdliches Schießtraining Nachsuche mit der Kurzwaffe"  ausgelegt werden sollte. Besser und näher dran als reines 25m statisch ohnehin 

 

 

@sidolin falls zufälligerweise @lrn Aufsicht hat:

 

1) in jägertypischer Kluft erscheinen, entweder Lodenjockel oder Orange-Man, deine Wahl.

2) Waffe ausleihen, auf den Stand gehen. Enftfernungsmesser auspacken, Distanz messen.

3) Vor jeder Serie: Horrido und Hallali  und Waidmannsheil rufen

3) Nach der letzten Serie auf 5m: Inbesitznahme-Bruchzeichen in den besten Schuss der Scheibe stecken, Andächtig den Hut/Cap herunternehmen, Schweigeminute

4) Alle Scheiben vor dem Schießstand im freien Streckelegen. Dabei Horrido und Hallali nicht vergessen.

5) Fürst-Pless-Horn zücken und hineinschmettern was der Loden hält. Ansatz und Tonlage sind egal, Hauptsache schön laut

 

Jetzt sollte auch der letzte begriffen haben, das es sich um jagdliches  Training handelt.

Bearbeitet von ASE
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vor 4 Stunden schrieb ASE:

@Proud NRA Member

Nun, wie immer kann man ein Bedürfnis und auch ein Absicht zerreden, da hast du schon Recht.

Ich will nichts zerreden, aber mir jedenfalls fällt es leichter, Probleme, technische, wirtschaftliche, juristische, von den Extremfällen her zu denken.

 

Wenn man sich darüber einig ist, dass es Fälle gibt, wo einem ein Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit--ob richtig oder falsch ist erstmal egal--nicht folgen würde; wenn es weiter Fälle gibt, wo man denkt, dass man gute Chancen hätte, dass er es tun würde: dann ergibt sich daraus, dass man es dazwischen mit einer großen Grauzone zu tun hat, eben weil der Gesetzgeber diese Grenze nicht weiter definiert hat. Wie weit man Grauzonen ausprobieren will ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft, im vorliegenden Fall wohl auch der der Eltern, und auch der Lebenssituation, angefangen mit der Wahrscheinlichkeit, dass einen auf dem eigenen Stand jemand zu verpfeifen versucht.

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Von meiner Seite was zu dem Thema aus der Praxis meiner 4 Kinder:

1. Die Tochter habe ich in dem Alter 1 Jahr ins Ausland geschickt: Oklahoma/USA. Da durfte sie mit 16 GK schiessen und hatte richtig Spaß!

2. Der älteste Sohn hatte eine Ausnahmegenehmigung, als Sportschütze mit 16 GK schiessen zu dürfen. Er hatte aber davor schon etliche Deutsche Jugendmeistertitel beim BDS und wurde vom BDS-Verein dafür mit einer Bescheinigung ausgestattet, u.a. zur Verstärkung der Mannschaft des Vereins/Verbands, was er auf der Deutschen auch in der Mannschaft tat.

3. Der zweite Sohn hat den Jagdschein gemacht und mit 16 fleißig GK trainiert - jagdlich natürlich. Beim BDS wurde auf der Deutschen aber ausdrücklich vermerkt:  Jugendliche < 18 mit Jagdschein dürfen dennoch nicht an GK-Wettbewerben teilnehmen. Auch im Verein hat er nie an Wettkämpfen teilgenommen (mit  KK natürlich schon, aber kein GK).

4. Der dritte Sohn ist jetzt gerade so weit. Eigentlich war Lösung 1 für ihn geplant, aber Corona machte da nen Strich durch die Rechnung. Mal sehen, was wir bei ihm machen. EIn bisschen GK darf er aber: BDF. Damit macht er jetzt seinen ersten Wettkampf nächste Woche!

 

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Ich bin der Meinung, daß die Argumentation von @Proud NRA Member durchaus bedenkenswert ist.

 

Leider hat sich das deutsche Waffenrecht (Waffengesetz / Allgemeine Waffengesetz-Verordnung [AwaffV] / Gesetz über das Nationale Waffenregister [WaffRG], flankiert von der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz [WaffVwV] / BKA-Leitfaden sowie dem Jagd- Beschuß- und Sprengstoffrecht (hab ich was vergessen?) und garniert mit einer Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zu einem Gebilde entwickelt, das der Normalbürger nur noch schwer versteht.

Siehe die etlichen threads hier im Forum, die im Grunde ganz banale Fragen behandeln, aber trotz intensiver Diskussion zu keinem eindeutigen Ergebnis führen.

 

Lassen sich Betroffene auf gerichtliche Klärung ein, werden sie oft mit meines Wissens nirgendwo im Gesetz normierten Grundsätzen wie beispielsweise „so wenig Waffen im Volk wie möglich“ konfrontiert, die nichtsdestotrotz wohl Eingang in die Rechtsprechung gefunden haben.

 

Ein gutes Beispiel war vor einigen Jahren das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Halbautomaten für Jäger.

Die von allen erwartete Auslegung zu Gunsten der beiden Kläger wurde von allen Vorinstanzen bestätigt. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich sehr ausführlich mit der Thematik auseinandergesetzt und die „bürgerfreundliche“ Auslegung bestätigt.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat dann in dieser Form wohl kaum jemand gerechnet.

 

Das soll nun keinesfalls ein Aufruf zu „vorauseilendem Gehorsam“ sein, ich will damit sagen, daß man auf diesem Feld vor Überraschung nicht gefeit ist und mit Fallstricken rechnen sollte.

 

Wenn der Inhaber eines Jugendjagdscheins sein jagdliches Mehrdistanz-Übungsschießen trainiert, wäre z. B. daran zu denken, daß die Aufsicht einen gültigen Jagdschein mitführen muß.

Bearbeitet von Elo
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Vllt vor der weitern Diskussion erstmal die Schießvorschrift des DJV für Kurzwaffen durchlesen:

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/DJV_Schießvorschrift_01_April_2015_Leseversion.pdf

 

Zeitschiessen: 3/7 Duellserien aus der 45°voranschlag.

Fertigkeitschiessen : 10 Schuss Scheibe 4 Sekunden sichtbar. Waffe befindet sich in einer Aussentasche/Untergeschnallten Futterel(Holster?) und muss vollständig von der Kleidung verdeckt sein. Es wird jeweils ein Schuss unter Ziehen aus dem Holster/Tasche                                       abgegeben. 

Schnellfeuerschiessen: 8 Sekunden für 5 Schuss aus der 45°voranschlag.

 

Wo da jetzt der Unterschied zu sportschützenüblichen Disziplinen ist...

Ich gehe jetzt erstmal zum Buchmacher um Geld darauf zu setzen, das sich hier noch einer finden wird, der jetzt sagen wird, dass die DJV-Schießvorschrift kein jagdliches Schiessen/Training beschreibt.....
Ich haben den Eindruck gewonnen, das hier viele hier völlig im Sportschützen-Paragraphensumpf versunken sind und sich deswegen innerlich dagegen wehren das Jäger und auch jugendliche Jäger einfach mehr dürfen.

 

 

Zitat

Wenn der Inhaber eines Jugendjagdscheins sein jagdliches Mehrdistanz-Übungsschießen trainiert, wäre z. B. daran zu denken, daß die Aufsicht einen gültigen Jagdschein mitführen muß.

Kannst du dafür einen Belegstelle angeben? Ich finde da dazu nichts dazu, das vorschreiben würde, dass auf einem genehmigten Schießstand die Aufsicht einen Jagdschein benötigt.

 

Bei der Jagd also solches im Prinzip ja, wobei nur "jagdlich erfahren" gefordert ist. In D wohl mit Jagdscheininhaber gleichbedeutend.

Zitat

 Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

 

Nun ist Jagd ungleich jagdliches Training.

Bearbeitet von ASE
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