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IGNORED

Einfuhr der eigenen Waffe USA (Tourist)


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Geschrieben

Nabend Zusammen!

Ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage an die Erfahrenen und insbesondere diejenigen unter euch, die öfter in der USA ihren Urlaub verbringen oder dort wohnen. 
Für mein Anliegen habe ich die Suchfunktion bemüht aber keine zurückliegenden Beiträge gefunden.

 

Ich bin leidenschaftlicher Fliegenfischer und mache gerade meinen Jagdschein. Ich besuche regelmäßig die Rocky Mountains um dort zu fischen. Insbesondere in der Yellowstone Gegend hat in den vergangenen 5 Jahren die Grizzly Population stark zugenommen und allein in der ersten Jahreshälfte gab es mehrere Angriffe, darunter mind. 1 tödlichen.
Um nicht nur mit "Bearspray" am Gürtel durch das Backcountry zu streifen, möchte ich deshalb auch eine Handfeuerwaffe mitnehmen. 
Was sind da so die Einreisebestimmungen? Welche Kniffe gibt es die Waffe am bequemsten einzuführen und legal bei sich haben zu dürfen?

 

Freue mich über Antworten!

 

Beste Grüße

Bill

Geschrieben (bearbeitet)

Die Begründung „Schutz vor Bären“ dürfte nicht für eine Einfuhrerlaubnis taugen. Das hier war übrigens der erste Google Eintrag:

https://www.nps.gov/romo/planyourvisit/rules_regulations.htm


Zitat:

Open carry of handguns and rifles, and transport of the same in vehicles, is permitted. Concealed carry is allowed pursuant to a legal Colorado concealed carry permit and applicable state reciprocity laws. [...] Recreational target shooting or discharge of a firearm is not allowed. Firearms should not be considered a wildlife protection strategy. Bear spray and other safety precautions are the proven methods for preventing bear and other wildlife interactions. Possessing or carrying a weapon (bow and arrow, crossbow, sling shot, gas or air propelled gun, etc.) is prohibited.

 

Gruß

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Stefan Klein:

Die Begründung „Schutz vor Bären“ dürfte nicht für eine Einfuhrerlaubnis taugen. Das hier war übrigens der erste Google Eintrag:

Meines Wissen zählt visa waiver (eigentlich für den Sinn und Zweck dieses Gesetzes unlogisch) nicht als Visum. Damit wäre gar keine Begründung nötig. Es gibt auch keine direkte Zweckbindung der Waffen. Man kann zum Beispiel auch auf einem non-immigrant visa eine Sammler-FFL bekommen, muss aber halt den Jagdschein nachweisen, weil ohne (oder eine andere Ausnahme) der Waffenbesitz verboten wäre. Die Sammlerwaffen sind dann aber nicht an die Jagd gebunden.

 

Auch wenn unter dem Recht des Bundes alles OK ist, sollte man mit dem Recht der Einzelstaaten vorsichtig sein. Manche haben Vorschriften speziell bezüglich Ausländern, und teilweise sind die sehr konfus und auch praktisch nie vor Gericht, so dass sich ein Richter erstmal überlegen müsste, was der Quark bedeuten soll. Kalifornien wäre ein Extremfall.

 

Mir wäre es für den genannten Zweck vermutlich zu viel Aufwand pro Nutzen. Gehen tut vermutlich vieles, wenn man sich dahinterklemmt.

Geschrieben

Das 6NIA ist gedacht für Sport- und Jagdtouristen. Also die temporäre Mitnahme von Feuerwaffen ohne das Ziel des endgültigen Verbleibs in den USA. Im Speziellen ging es dem Threadstarter doch um die Frage, ob für einen Hiking-Urlaub die Mitnahme einer Kurzwaffe zum Zweck des Schutzes gegen Bären möglich sei.

 

Gruß

 

Stefan

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Stefan Klein:

Das 6NIA ist gedacht für Sport- und Jagdtouristen. Also die temporäre Mitnahme von Feuerwaffen ohne das Ziel des endgültigen Verbleibs in den USA.

Sicher, aber ohne rechtliche Erfordernis oder Prüfung, dass die Waffen auch wirklich sportlich oder zur Jagd verwendet werden sollen. Solange sich jemand sicher ist, dass eine andere Verwendung legal ist, ist auch das OK. 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Stefan Klein:

Die Begründung „Schutz vor Bären“ dürfte nicht für eine Einfuhrerlaubnis taugen. Das hier war übrigens der erste Google Eintrag:

https://www.nps.gov/romo/planyourvisit/rules_regulations.htm


Zitat:

Open carry of handguns and rifles, and transport of the same in vehicles, is permitted. Concealed carry is allowed pursuant to a legal Colorado concealed carry permit and applicable state reciprocity laws. [...] Recreational target shooting or discharge of a firearm is not allowed. Firearms should not be considered a wildlife protection strategy. Bear spray and other safety precautions are the proven methods for preventing bear and other wildlife interactions. Possessing or carrying a weapon (bow and arrow, crossbow, sling shot, gas or air propelled gun, etc.) is prohibited.

 

Gruß

 

Stefan

Danke für die ersten Antworten.

Colorado ist ja eher ein liberaler Staat, mir geht es tatsächlich um die Yellowstone Staaten wie Wyoming, Montana oder Idaho. Vor allem letzteres sehr gun-friendly States, in denen meines Wissens nach auch für das "concealed carry" keine preit beantragt werden muss (non-residents), ob das allerdings auch Touristen aus dem Visa-naiver Program inkludiert, weiß ich derzeit noch nicht.

vor 33 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Meines Wissen zählt visa waiver (eigentlich für den Sinn und Zweck dieses Gesetzes unlogisch) nicht als Visum. Damit wäre gar keine Begründung nötig. Es gibt auch keine direkte Zweckbindung der Waffen. Man kann zum Beispiel auch auf einem non-immigrant visa eine Sammler-FFL bekommen, muss aber halt den Jagdschein nachweisen, weil ohne (oder eine andere Ausnahme) der Waffenbesitz verboten wäre. Die Sammlerwaffen sind dann aber nicht an die Jagd gebunden.

 

Auch wenn unter dem Recht des Bundes alles OK ist, sollte man mit dem Recht der Einzelstaaten vorsichtig sein. Manche haben Vorschriften speziell bezüglich Ausländern, und teilweise sind die sehr konfus und auch praktisch nie vor Gericht, so dass sich ein Richter erstmal überlegen müsste, was der Quark bedeuten soll. Kalifornien wäre ein Extremfall.

 

Mir wäre es für den genannten Zweck vermutlich zu viel Aufwand pro Nutzen. Gehen tut vermutlich vieles, wenn man sich dahinterklemmt.

 

Danke für deine Antwort. Völlig richtig, Visum und Visa Waiver sind zwei verschiedene Gruppen. Die ATF etc. wollte ich auch noch anschreiben aber vlt. gibt es hier im Forum genau für mein Anliegen ja die richtigen Ansprechpartner. Ich denke jetzt den Jagdschein hier zu machen, kann einem in jedem Fall nur helfen oder? Auch weil ich generell sehr interessiert bin, drüben auch einmal jagen zu gehen. Sei es auf Turkey oder Buck ;)

 

Wenn man sich wie ich öfter im Epizentrum der Grizzlybär Population aufhält, wird es unweigerlich irgendwann zu einer Begegnung kommen. In so einem Fall möchte ich einfach vorbereitet sein. Mir hat eine Begegnung mit einem großen Schwarzbär 10m vor mir gereicht. Und dies passierte in Colorado inmitten einer Kleinstadt am Fluss. Gewarnt wurde ich nur durch das Bellen eines Schäferhundes auf der anderen Uferseite.

 

Freue mich auf weitere Antworten!

Bill

Geschrieben

Bisweilen haben wir unserer ATF Form 6 immer an imports at atf.gov geschickt. (Sport, mit der Ausschreibung und persönlicher Einladung des Ausrichters) Dann kam es idR recht fix mit "approved" per Mail zurück. Oder eine Rückfrage des Mitarbeiters, falls eine Eintragung fehlte oder falsch war oder das alte Formular genutzt wurde.

 

In den Staaten wo wir gewesen sind war nur der Transport (wie bei uns) gestattet, kein CCR oder gar open carry. Wir waren aber nur für 10- 14 Tage da.

Geschrieben

Bei "Bären-Epizentren" handelt es sich oft um National Parks, State Parks, Wildlife Refugees, u.ä. Dort darf man eh keine Waffe dabeihaben.

 

Das Problem wird IMHO überschätzt. Kluges Verhalten plus Bärenspray senkt das Risiko massiv.

 

Ich hatte auch schon mal vor einer Schwarzbärenmutter mit Kind gestanden - weil ich Fehler gemacht habe. Und einen ums Zelt streichenden Bären hatte ich auch schon wegen des Deppen von Nachbarn, der die Kühlbox nachts einfach draußen hingestellt hat.

Beim Lachsfischen sollte man tunlichst einen aus der Gruppe abstellen, der die Bären beobachtet und warnt, damit man sich rechtzeitig zurückziehen kann.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb weyland:

Bei "Bären-Epizentren" handelt es sich oft um National Parks, State Parks, Wildlife Refugees, u.ä. Dort darf man eh keine Waffe dabeihaben.

In Nationalparks darf man das seit einiger Zeit. Meine Erfahrung in Glacier war aber, dass der Park hinreichend überlaufen ist, dass ordentliche Schuhe (mit denen man schneller als jemand anders ist) als Verteidigung ausreichen sollten. Anders dagegen im benachbarten Nationalwald, der nicht Teil des Parks ist. Da habe ich ordentliche Tagestouren gemacht, auf denen ich nicht einer Seele begegnet bin.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb weyland:

Bei "Bären-Epizentren" handelt es sich oft um National Parks, State Parks, Wildlife Refugees, u.ä. Dort darf man eh keine Waffe dabeihaben.

 

Das Problem wird IMHO überschätzt. Kluges Verhalten plus Bärenspray senkt das Risiko massiv.

 

Ich hatte auch schon mal vor einer Schwarzbärenmutter mit Kind gestanden - weil ich Fehler gemacht habe. Und einen ums Zelt streichenden Bären hatte ich auch schon wegen des Deppen von Nachbarn, der die Kühlbox nachts einfach draußen hingestellt hat.

Beim Lachsfischen sollte man tunlichst einen aus der Gruppe abstellen, der die Bären beobachtet und warnt, damit man sich rechtzeitig zurückziehen kann.

 

Proud NRA Member hat Recht, eine Waffe darf bspw. im Yellowstone geführt werden (zumindest US-Staatsbürger), da viele Jäger diesen Park als Transitstraße benutzen und sonst einen großen Umweg in Kauf nehmen müssten. Einzig die Schussabgabe ist strafbar - was für mich nebensächlich wäre, wenn es tatsächlich um Leib und Leben geht. Entscheidend wäre hier die Info, ob auch Touristen eine Waffe führen dürften, sofern diese über eine Hunting License o.ä. für angrenzende Gebiete verfügen.

 

Ich denke nicht, dass man von einem Fehler sprechen kann, wenn plötzlich ein Bär vor einem steht. Manche Begegnungen sind einfach überraschend, da Bären nicht neon-pinkes Fell haben. Es ist dann schieres Glück, ob es sich bei dem Bären um eine Mutter mit Cubs handelt oder um einen starken Bullen, der seinen frischerlegten Riss verteidigen will. Beide Szenarien können schnell tödlich enden.

Aber richtig, solche Dummheiten wie Essen im Camp offen stehen lassen oder ähnliches sind tunlichst zu vermeiden aber ich campe nicht in Zelten.

vor 4 Minuten schrieb Proud NRA Member:

In Nationalparks darf man das seit einiger Zeit. Meine Erfahrung in Glacier war aber, dass der Park hinreichend überlaufen ist, dass ordentliche Schuhe (mit denen man schneller als jemand anders ist) als Verteidigung ausreichen sollten. Anders dagegen im benachbarten Nationalwald, der nicht Teil des Parks ist. Da habe ich ordentliche Tagestouren gemacht, auf denen ich nicht einer Seele begegnet bin.

 

Gerade dein Punkt trifft auf mein Nationalpark-Verhalten nicht zu, da ich die Massen bewusst meide und ins Backcountry an entlegene Fischplätze gehe, an denen ich vor den Selfiestick Touristen meine Ruhe habe ;)

 

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Darf ich als eingeladener Sportschütze einen 1942er Karabiner 98K sowie ein nach KWKG abgeändertes Sturmgewehr G3 in die USA einführen? Oder würden diese Waffen unter die verbotenen Gegenstände gem. ATF fallen? Danke und Gruß J.K.!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Coolan1968:

Darf ich als eingeladener Sportschütze einen 1942er Karabiner 98K sowie ein nach KWKG abgeändertes Sturmgewehr G3 in die USA einführen? Oder würden diese Waffen unter die verbotenen Gegenstände gem. ATF fallen? Danke und Gruß J.K.!

 

 

aus welchem Land? Das gibts in DE nicht:  "ein nach KWKG abgeändertes Sturmgewehr G3"

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb CZM52:

 

 

aus welchem Land? Das gibts in DE nicht:  "ein nach KWKG abgeändertes Sturmgewehr G3"

Ist ja auch egal, Sie wissen, was ich meine: eine "Selbstladebüchse." Modell G3 oder ähnlich. Noch einmal meine Frage: ist die Einfuhr eines G3 - Halbautomaten sowie eines K98 in die USA zum temporären Gebrauch dort (z.B. zur Teilnahme an einem Schießwettkampf, auf Einladung) erlaubt? Danke!

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