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IGNORED

Einsteckläufe und NRW-IDs


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Geschrieben

Moin Zusammen,

 

habt Ihr Erfahrung, wie es  mit den NRW-IDs bei Einsteckläufen aussieht?  Insbesonders Neuerwerb seit Einführung der IDs von einem Händler?

 

Habe gerade einen Einstecklauf - gemäß Waffengesetz nicht eintragungspflichttig, da die Grundwaffe ja das größere Kaliber hat - gekauft und der Verkauf hat sich verzögert, da die ID fehlte.

 

Mein Schluss daraus ist: Die Behörde wird den Erwerb ja wissen - was ja kein Problem ist. Aber im Falle eines späteren Verkauf des Einstecklaufes müsste ich ja dies meiner Behörde melden, damit der Datenbestand stimmt.

 

Richtig?

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb skipper:

Die Behörde wird den Erwerb ja wissen

Woher?

Der kaliberkleinere Einstecklauf für eine bereits vorhandene Grundwaffe ist weder erlaubnis- noch eintragungspflichtig.

Muss der Überlasser/Händler der Behörde das Überlassen anzeigen?

 

Geschrieben

Das NWR sagt dazu:

 

Sind Einsteckläufe für Hersteller und Händler buchführungs-/meldepflichtig?
Waffenfachhändler muss diese Einsteckläufe/-systeme und Reduzierhülsen in ihrem Waffenhandelsbuch führen, d.h., dass sie bis zum 01.09.2020 den Verkauf der Waffenbehörde des Käufers anzeigen und ab 01.09.2020 den Verkauf (die Überlassung) an das NWR melden.

Geschrieben

Im Bestand bekommen die selbstverständlich eine Waffenteile-ID.

Auch das Überlassen wird selbstredend gemeldet.

Der Ererber hat lediglich keine eintragunsgpflicht. Alles andere bleibt,

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Auch das Überlassen wird selbstredend gemeldet.

 

wenn ich dann mal den Einstecklau verkauft haben sollte, wäre folglich eine Meldung an meine Behörde sinnvoll, da - sollte ich mal die Grundwaffe verkauft haben - die Behörde davon ausgehen würde, das ich diesen Eisntecklauf ja noch hätte.

Geschrieben

Also, wenn ich das zusammenfassen darf:

 

Einsteckläufe bei vorhandener Waffen sind und waren frei zu erwerben und brauchen nicht in die WBK,

 

aber sind diese Einsteckläufe nach Dez 2020 (?) erworben worden, weiß immer die zuständige Ordnungsbehörde bescheid, aufgrund der Meldung im Waffenregister

 

 

Geschrieben
Am 28.1.2021 um 12:40 schrieb CZM52:

ja, und trotzdem könnte die Behörde den ihr bekannten Besitzer nach dem Verbleib fragen?

Also "quasi Eintragungspflicht" durch die Hintertür.

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