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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb DL7DW:

In Bezug auf den sicheren Umgang mit Schusswaffen sehr wohl!

Dann erklär mir mal bitte, warum bei uns im Ordnungsamt mehrere geladene Jagdwaffen durch die Polizei abgegeben worden sind... woraufhin der übergebende Beamte erklärte, er habe auf den Waffentyp (u.A. K98 und Sauer 202) keine Einweisung und hätte deshalb keine Sicherheitsüberprüfung durchführen können. Da ist er lieber 50 km mit den nicht überprüften Gewehren im Kofferraum quer durch den Landkreis gefahren um sie bei der Waffenbehörde abzugeben. Zum Glück sind die Kollegen sachkundig und überprüfen jede Waffe wenn sie sie in die Hand nehmen.

Oder wieso man regelmäßig davon liest, dass sich Polizisten bzw. Polizeischüler "aus Versehen" gegenseitig mit ihren Dienstwaffen erschießen... Das zeugt für mich nicht von "sicherem Umgang mit Schusswaffen"!

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Kreppel:

Also heute steht noch in der WaffVwV (in Nr. 7.2 zu §7 WaffG):

 

 

Das wird wiederum meines Wissens nach heute ausschliesslich nur noch in Bayern praktiziert.

Oh die ewige WaffVwV......

 

Und Unfug ist es auch noch was dasteht:

 

Zitat

ie ihrer Art nach geeignet sind, die für den Umgang mit der beantragten Waffe oder Munition erforderliche Sachkunde

 

In der AwaffV wird aber gefordert:

 

Zitat

Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse

1.
über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands,
2.
auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite,
3.
über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

 

 

Gerade die für Sportschützen oder Jäger einschlägigen Rechtsvorschriften sind eben gerade nicht der Teil der Ausbildung. Wozu auch? Warum soll ein Streifenbeamte etwas über die  vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen, die nach Bundesjagdgesetz zugelassen Waffen, die sichere Aufbewahrung derselben,  oder die erfordernisse für Bedürfnisnachweise wissen?

 

 

 

Das in Bayern hier was bescheinigt ist ja schön, nur gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Sind die einschlägigen Stellen die das Bescheinigen nach §7 Abs 1 WaffG i.v.B. mit  §2 Abs 1  AwaffV überhaupt dazu berechtigt? M.e. nicht, denn entweder muss nach §2 AwaffV die zuständige Behörde den Prüfungsausschuss bilden, womit irgendwelche Polizeidienststellen raus sind. oder wir haben einen anderweitigen Nachweis der Sachkunde gem. §3 AWaffV und da ist von Polizeiausbildung nirgends die Rede.

 

Aber an Bananenrepublikzustände gewöhnt man sich ja...

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Vielleicht sollte der Staat sich darauf konzentrieren, Sachkundeprüfungen nach einheitlichen Regeln von beliehenen Institutionen abhalten zu lassen. Und die für alle ohne Ausnahme (wegen mir eine lite Version für die Bootsfahrer und Bergsteiger), fertig. Dann wird sich zeigen ob der Frankoniakatalog auf dem Klo oder die staatliche Ausbildung in der Dienstzeit mehr taugt, es ist dann aber auch ziemlich egal. Bestanden ja/nein/vielleicht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

 

 

Das in Bayern hier was bescheinigt ist ja schön, nur gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Sind die einschlägigen Stellen die das Bescheinigen nach §7 Abs 1 WaffG i.v.B. mit  §2 Abs 1  AwaffV überhaupt dazu berechtigt? M.e. nicht, denn entweder muss nach §2 AwaffV die zuständige Behörde den Prüfungsausschuss bilden, womit irgendwelche Polizeidienststellen raus sind. oder wir haben einen anderweitigen Nachweis der Sachkunde gem. §3 AWaffV und da ist von Polizeiausbildung nirgends die Rede

 

 

(2) Die staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition erfolgt durch die zuständige Behörde

 

Das dürfte dann das Innenministerium sein oder gibt es da auch noch Zweifel.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Joseg:

Das dürfte dann das Innenministerium sein oder gibt es da auch noch Zweifel.

Das ist (seit Langem) die zuständige örtliche Waffenbehörde des jeweiligen Lehrgangsanmeldenden.

 

 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb H.S.:

Dann erklär mir mal bitte, warum bei uns im Ordnungsamt mehrere geladene Jagdwaffen durch die Polizei abgegeben worden sind... woraufhin der übergebende Beamte erklärte, er habe auf den Waffentyp keine Einweisung...

Meinst Du die Frage ernst? 😂

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb H.S.:

Dann erklär mir mal bitte, warum bei uns im Ordnungsamt mehrere geladene Jagdwaffen durch die Polizei abgegeben worden sind... woraufhin der übergebende Beamte erklärte, er habe auf den Waffentyp (u.A. K98 und Sauer 202) keine Einweisung und hätte deshalb keine Sicherheitsüberprüfung durchführen können.

Und was soll das mit dem rechtlichen Sachverhalt der "Sachkunde" zu tun haben? Ob der gegeben ist, das kann ich nicht beurteilen, aber dass die Korrelation zwischen einer amtlichen Vermutung, man könne etwas, und der tatsächlichen Fähigkeit dazu eher bescheiden ist, das ist doch eigentlich bekannt. Erst recht wenn die Ausgestaltung dieser Vermutung ganz absichtlich als Bremse installiert wurde, und nicht etwas als Anreiz. (Letzteres ist zumindest bei den Amis bei den Funkamateuren der Fall, oder auch beim Civilian Marksmanship Program, wo gesagt wird, dass die Vorteile, die man durch ein gewisses Können bekommt, dazu dienen sollen, dass es vom Staat als wünschenswert angesehen wird, dass sich Leute auf eigene Kosten und eigene Zeit diese Fähigkeiten aneignen. Diese Motivation hat dem deutschen Waffenrecht wohl noch keiner unterstellt.)

 

Für die Ausgangsfrage: Wenn kein besonderes Interesse am Ergebnis besteht, warum nicht einfach das Amt fragen? Wenn die ihr OK geben, dann wird einem vermutlich nicht an den Karren gefahren, jedenfalls hat man dann einen Verbotsirrtum auf anderer Leute Verantwortung. Wenn nicht, dann halt nicht. Alternativ natürlich: Wenn man mit jemandem Haus, Bett und Zukunft teilt, dann ist es im Prinzip wünschenswert, dass man darauf vertrauen kann, dass diese Person jedenfalls bezüglich einer bloßen geringfügigen Ordnungswidrigkeit zu ihrem eigenen Vorteil auch dann die Klappe halten wird, sollte man sich einmal trennen. Ob dieser Wunsch realitätsnah ist, das muss jeder für sich selber nach seiner Situation beantworten. Wenn die Antwort darauf nein ist, dann auch die Frage, wieweit man sein Schicksal sonst mit dieser Person verknüpfen will.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Joseg:

Dann gab es den natürlich nicht

Habe ich so nicht gesagt, wenn ich etwas nicht kenne heißt das doch nicht dass dies nicht möglich wäre.

Meine Kenntnis bezieht sich auf ca. 20 Jahre Polizei Ost und ab 1990 ca. 20 Jahre Polizei ehemals West Berlin.

Früher war ja offensichtlich so manches noch möglich.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Und was soll das mit dem rechtlichen Sachverhalt der "Sachkunde" zu tun haben?

Da auf meinem Tisch täglich sichergestellte Waffen und Munition landeten könnte ich ein Buch darüber schreiben, dass eine Walther P99 als Spielzeugpistole angesehen wurde ist nur das kleinste Übel, bis hin zum Übersenden von Polenböller mit der Dienstpost.

So ab etwa 2008 ließ das Interesse am Waffenrecht erheblich nach, was auch mit den vielen Änderungen zu tun hat.

Ich erinnere nur an die Soft Air Waffen und das Hick Hack der Gerichte mit dem BKA bezüglich der zulässigen Joule!

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb uwewittenburg:

Früher war ja offensichtlich so manches noch möglich.

Könnten wie es ohne abwertende Wertung mit:  Früher war manches anders beschreiben?

 

vor 18 Minuten schrieb uwewittenburg:

So ab etwa 2008 ließ das Interesse am Waffenrecht erheblich nach, was auch mit den vielen Änderungen zu tun hat.

Ich erinnere nur an die Soft Air Waffen und das Hick Hack der Gerichte mit dem BKA bezüglich der zulässigen Joule!

Schreibst Du jetzt über Berlin oder überträgst Du die Berliner Entwicklung auf andere Bundesländer?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Joseg:

Könnten wie es ohne abwertende Wertung mit:  Früher war manches anders beschreiben?

besser???

vor 8 Minuten schrieb Joseg:

Schreibst Du jetzt über Berlin oder überträgst Du die Berliner Entwicklung auf andere Bundesländer?

Dass ich über Berlin schreibe ist den meisten hier doch bekannt, geht aber auch aus meinem Text zuvor deutlich hervor.

Aber wie H.S. es beschreibt dürfte dies auch auf andere BL zutreffen und ist keine Einzelerscheinung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Josef Maier:

Vielleicht sollte der Staat sich darauf konzentrieren, Sachkundeprüfungen nach einheitlichen Regeln von beliehenen Institutionen abhalten zu lassen. Und die für alle ohne Ausnahme (wegen mir eine lite Version für die Bootsfahrer und Bergsteiger), fertig. Dann wird sich zeigen ob der Frankoniakatalog auf dem Klo oder die staatliche Ausbildung in der Dienstzeit mehr taugt, es ist dann aber auch ziemlich egal. Bestanden ja/nein/vielleicht.

Ich weis ja nicht, wie deine Sachkunde so ausgesehen hat...

 

Aber da gibt es so etwas wie Richtlinien zur Ausbildung, Mindestlehreinheiten, und Prüfungskataloge....

 

Und ich gehe jede Wette ein, das wenn ich 20 von deinen Polizeisuperbubis auswähle und ein meine Prüfung setze, das die Korrektur der Prüfungen super schnell geht....

was auch keine schande ist, was interessiert den streifenbeamten die Reglungen zum kontingent der selbstladelangwaffen?

 

Un in punkto einheitliche Regeln: Die Sportschützenverbände haben wenigstens welche, die sind nämlich teil der Anerkennung nach §15, ach und bevor ichs vergesse, wer hat beim Fragenkatalog von wem Abgschrieben, DSB veim BVA oder andersrum? Tip: Beamte sind nicht die fleissigsten... in diesem Falle aber einfach ökonomisch, weil was die Verbände geliefert haben, ja gut war.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb uwewittenburg:

Aber wie H.S. es beschreibt dürfte dies auch auf andere BL zutreffen und ist keine Einzelerscheinung.

Mag sein wir wissen halt nicht auf welcher Basis über welche Bundesländer geschrieben wird.

 

vor 10 Minuten schrieb ASE:

 

Und ich gehe jede Wette ein, das wenn ich 20 von deinen Polizeisuperbubis auswähle und ein meine Prüfung setze, das die Korrektur der Prüfungen super schnell geht....

Mag sein, ich bin mir aber sicher dass ich die Zahl wenn ich an einen beliebigen Sportschützenstand gehe bei den dort anwesenden Schützen leicht toppen könnte. 

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Manch ein Polizist weiß nicht, dass CIP Munition von einem Schießstand in seiner CIP Dienstwaffe funktioniert.

Das muß er ja auch nun wirklich nicht.

vor 2 Stunden schrieb Joseg:

Mag sein, ich bin mir aber sicher dass ich die Zahl wenn ich an einen beliebigen Sportschützenstand gehe bei den dort anwesenden Schützen leicht toppen könnte. 

Da hast du vollkommen Recht, denn die meisten haben sich nach der bestandenen Sachkundeprüfung vor 20 - 30 Jahren kaum wieder um irgendwelche Regelungen gekümmert.

Das ist leicht an den Fragestellungen beim Zusammensein zu merken.

Es geht ja nicht gegen Polizisten, aber aus eigener Erfahrung weiß ich dass das auf der Polizeischule erlangte Wissen nicht für die eigentlich Sachkunde ausreicht.

War ja selbst froh dass ich nicht die Sachkundprüfung ablegen brauchte.

Im wesentlichen geht es ja um die Zuverlässigkeit, dem Umgang mit Waffen allgemein und dafür reicht das Wissen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb DL7DW:

Meinst Du die Frage ernst? 😂

Wenn diese Frage nicht so ernst wäre könnte man darüber lachen, leider mehren sich derartige Dinge, sicher nicht in jedem BL, aber über derartige Kuriositäten bekäme ich ein Buch voll.

Vieles wird totgeschwiegen, oder man winkt einfach ab, weil bisher dabei nichts passiert ist.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Manch ein Polizist weiß nicht, dass CIP Munition von einem Schießstand in seiner CIP Dienstwaffe funktioniert.

Immer noch besser wie der Wiederlader mit Prüfung und ziviler Sachkunde der seinen 98er mit Pulver aus Platzpatronen läd.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

 

Im wesentlichen geht es ja um die Zuverlässigkeit, dem Umgang mit Waffen allgemein und dafür reicht das Wissen.

Eben nicht.

 

Hatten wir hier im Forum nicht gerade die Diskussion, ob man einem Unberechtigten eine Waffe geben dürfe zum Transport zu einem Berechtigten? Was lange, also so seit 2003 natürlich passe ist(Straftat!)

Das sind genau die Fragen, wenn man keine Sachkundeprüfung nach aktuellem Recht abgelegt hat und sich den Rest vom Hörensagen zusammengesammelt hat.

 

Es ist eben nicht nur der Umgang, der stellt im Sachkundelehrgang gar keinen so großen anteil dar, da das generell schon vorher geübt worden sein soll, bevor man zu Lehrgang und Prüfung antanzt.

Es ist, siehe AWaffV ein gerüttet Maß gesetzlicher Regeln(WaffG, AWaffV, BeschußG) zu kennen, die im Polizeialltag aber auch gar keine Rolle spielen.

 

Und deswegen sollen leute, die privat Waffen haben wollen, eben einen enstprechenden Lehrgang erfolgreich absolvieren, bevor sie als Sachkundig gelten.

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb ASE:

 

Hatten wir hier im Forum nicht gerade die Diskussion, ob man einem Unberechtigten eine Waffe geben dürfe zum Transport zu einem Berechtigten? Was lange, also so seit 2003 natürlich passe ist(Straftat!)n

Das sind genau die Fragen, wenn man keine Sachkundeprüfung nach aktuellem Recht abgelegt hat und sich den Rest vom Hörensagen zusammengesammelt hat.

Nur sowas zu erkennen ist Aufgabe der Polizei, auch der Dienstkräfte die nicht privat Waffenbesitzer und oder Inhaber einer Ersatzbescheinigung sind.

Die müssen dann halt mal ins Gesetz schauen, das lesen und verstehen von Gesetzestexten ist übrigens auch Gegenstand der allgemeinen Ausbildung.

 

vor 41 Minuten schrieb ASE:

Es ist eben nicht nur der Umgang, der stellt im Sachkundelehrgang gar keinen so großen anteil dar, da das generell schon vorher geübt worden sein soll, bevor man zu Lehrgang und Prüfung antanzt.

Es ist, siehe AWaffV ein gerüttet Maß gesetzlicher Regeln(WaffG, AWaffV, BeschußG) zu kennen, die im Polizeialltag aber auch gar keine Rolle spielen.

Meinst Du nicht dass der Polizist der sich privat eine Waffe beschaffen will hat kein Interesse an Waffen und dem Umgang damit?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Joseg:

Meinst Du nicht dass der Polizist der sich privat eine Waffe beschaffen will hat kein Interesse an Waffen und dem Umgang damit?

Das ist richtig.

Leider werden diese Polizisten immer weniger. Vielen ist nicht mal bewußt dass man privat legal eine Waffe besitzen darf.

Eine aufgefundene Patrone wird als hochgefährlich angesehen und man möchte das Entschärferkommando anfordern, was zum Glück unterbunden wurde.

Viele sind sogar gegen Waffen und versuchen sich vor dem Schießtraining zu drücken. (Innendienstler)

Ich spreche aus meiner Erfahrung aus einer Berliner Direktion, wo ich mich jahrelang fast ausschließlich dienstlich mit Waffendelikten beschäftigt und auch versucht habe in 5 Abschnitten die Dienstgruppen nachzubeschulen.

Das Interesse war bescheiden.

Meine daraus gewonnene Erkenntnis war: "Wir nehmen erst mal alles ab und sollen dann andere entscheiden ob legal oder nicht"!

Dies wurde von Vorgesetzten auch gedeckelt.

Wenn ich dann von einem "Goldfasan" (goldene Sterne) gefragt werde welchen Straftatbestand ein Zivilstreifenpolizist erfüllt der ein 3. gefülltes privates Magazin (WBK Besitz) bei sich führt?

Lassen wir das, ich habe selbst nicht alles verstanden.

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