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Erwerb & Besitz Magazinerweiterungen "Base-Pads"


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Geschrieben

Hallo Leute,

 

mich würde interessieren, wie der Erwerb & Besitz von Magazin "Base-Pads" mit +2/+5 Erweiterungen ab 01.09. aussehen? Z.B. um vorhandene legal angemeldete "Hicap" Magazine zu erweitern. (30er auf 35 usw.)

 

Beste Grüße

GEB

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die gesetzliche Definition ist einfach.

Nicht so einfach ist, was daraus "gedeutet" wird.

Zum Magzingehäuse gehören die Bestandteile, welche Patronen aufnehmen.

Dies lässt sich am konkreten Boden leicht fetsstellen.

Nur weis man nicht, ob irgendwer da irgendwas so interpretiert, das es natürlich ganz anders auszulegen wäre.

Nutzen tut es einem wenig, denn nach wie vor muss blockiert werden und nur rumliegen haben, ist auch wenig befriedigend.

Es wird eher schwerer eine blockiereinrichtugn für ein 35er Magazin zu finden,s tatt der handelsüblichen 30er.

 

Zitat

4.4.3 Magazingehäuse sind diejenigen Bestandteile von Wechselmagazinen, die dazu bestimmt sind, die Patronen aufzunehmen.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Naja es ist ja immer vom Gehäuse die rede, ein Magazinboden ist kein Gehäuse... und ob ein angemeldetes Altbesitz-Highcap dann 30 oder 35 Patronen aufnehmen kann, dürfte egal sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb GEB:

Naja es ist ja immer vom Gehäuse die rede, ein Magazinboden ist kein Gehäuse... und ob ein angemeldetes Altbesitz-Highcap dann 30 oder 35 Patronen aufnehmen kann, dürfte egal sein.

Es ist von allen möglichen Besatndteilen die Rede. Sobald ein Besatndteil bestimmt ist Patronen aufzunehmen, ist es Magazingehäuse.

Eigentlich klar beschrieben.

Der +5 nimmt i.d.R. keine Patronen auf. Er nutzt einem aber auhc nicht viel.

Ich hab auch welche leigen, bis hin zu +18. Das nimmt dann ber Patronen auf und ist damit Magazingehäuse.

 

Und auch das legal angemeldete Altbesitz 30er (oder erweitert 35er) muss auf 10 Patronen begrenzt werden.

Die Ausnahmen sind vor dem Hintergrund irrelevant.

Mit +5 Boden im Regal ist man auch nicht besser für den Krieg gerüstet ;)

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Man wird hier ein Wirbel um die Magazine gemacht, hätte wenn und wäre. Erst einmal abwarten ab den 01.09.2020 was eure Behörden dazu sagen und ob

die überhaupt ab den 01.09. was zu den Magazine was sagen können, denn die meisten eurer Behörden scheinen noch im Schlafmodus zu sein so lahm wie 

die sind !

Geschrieben (bearbeitet)

@Waffen Tony und alle:

rein aus Wissbegierigkeit würden mich die (nahezu) irrelevanten Ausnahmen trotzdem interessieren und ich meine jetzt nicht die international antretenden Sportschützen mit BKA-Ausnahmegenehmigung (so es denn je eine geben wird), sondern:

 

Auch wenn es sehr theoretisch erscheinen mag (mich interessiert es eher vom rechtlichen Konstrukt her), darf denn bspw. jemand der vorher schon nicht an die 10-Schuss Magazinbegrenzung im 20er/30er etc. GK-HA LW Magazin gebunden war, sondern bspw ein Sammler, Sachverständiger, Jäger, Handelslizenzinhaber, Schießschulenbetreiber, Personenschützer (okay, bei LW eher seeeehhhhhr theoretisch) usw, ein vor 06/2017 erworbenes und dann nun bald angemeldetes Magazin nach dem 01.09.2020 "offen" auch nutzen, da ja sein "Altmagazin" nicht vom Verbot betroffen ist (und er auch kein Sportschütze mit 10er Blockiervorschrift ist) oder trifft ihn dann immer noch der Bannstrahl weil GK-HA LW mit Magazin jenseits 10 Patronen = Kat A-Waffe?

Wohlgemerkt alles mit Magazin angemeldet zum entsprechenden Datum/Frist und vor 06/2017 erworben, also alle Verbotsmerkmale rein fürs Magazin an sich müssten entfallen, da ja das Verbot diesem gegenüber dann nicht wirksam wird.

Und wie sieht es nach dem 01.09.2021 für den erwähnten Personenkreis aus, genauso wie ab 01.09.2020?

Bearbeitet von dusty_dragon
Geschrieben (bearbeitet)

Dann nochmal die AWaffV lesen. Oder reden wir nicht von halbautomatischen Langwaffen?

Wie ich sagte, die Ausnahmen können wir außen vor lassen. Sie sind ohne Belang.

Heute würde ich sogar davon ausgehen, dass selbst die Jäger auf dem Stand betroffen sind, wenns vors BVerwG ginge. Aber das brauchen wir nicht diskutieren. es spielt auch da keine Rolle.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Was soll denn da nicht sportlich in Frage kommen?

Jedermannschießen hat die gleichen beschränkungen.

Für wen und wie viele will man denn da diskutieren?

Das kann man sich doch alles schenken.

 

Oder ist hier jemand ganz konkret dabei, den es betreffen würde?

Ist das dann wiederum von irgendeiner relevanz?

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb dusty_dragon:

@Waffen Tony

Du meinst generelles Verbot HA GK LW mit mehr als 10 Patronen, richtig?

 

Welche Ausnahmen meinst Du denn?

 

Es gibt einige Ausnahmemöglichkeiten.

Sie sind für die meisten Leute nur ohne jede relevanz, weil es sie einfach nicht betrifft.

Selbst da wo es gekonnt werden würde, gäbe es dann auch  nur wenige, wo es auch geschehen würde.

Daher sind das alles nette Nebengeplänkel, aber sie nutzen niemanden.

Es spielte vorher keine rolle und jetzt noch weniger.

 

Die 10er Begrenzung haben wir schon lange und die ist auch nicht aufgehoben worden.

Sie wird in keinster Weise durch den magazinverbotsirrsinn berührt.

Geschrieben (bearbeitet)

Du beziehst dich aber imho auf die rein sportliche Sicht (10er Begrenzung bestand auch bis dato schon), aber die oben genannten Personenkreise hat diese Regelung doch nicht oder nur in Teilgebieten betroffen, in anderen gar nicht.

So zumindest mein laienhaftes Verständnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch wenn es nicht die große Relevanz besitzt, ich schrieb ja bereits, dass es eh nur ein Gedankenspiel sei, aber auch egal ... am Großen und Ganzen wirds nichts ändern, da hast Du wohl recht.

Bearbeitet von dusty_dragon
Geschrieben (bearbeitet)

Wie ich schon sagte, ist der Personenkreis (und Jäger kann man da außen vorlassen) nicht existent.

Auch fürs Jedermannschießen ist bei 10 Schuss Schluss.

Jeder schießt innerhlab seines Bedürfnisses und alle anderen nicht mit nach 6AWaffV ausgeschlossenen Waffen.

 

*Jäger

-fraglich , ob sies dürfen, wenns durchgeklagt wird (also das im rahmen des Bedürfnisses anerkannt wird). Da bin ich mittlerweile skeptisch wie man in Leipzig entscheidet.

-interessiert es auch nicht. Eine handvoll Leute machen da vielleicht mal einendrauf. es spielt einfach keine rolle.

Wofür auch?

 

Über was will man hier also eine Diskussion anstrengen?

 

Der Regelefall ist und bleibt: Blockade auf 10.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Und auch das legal angemeldete Altbesitz 30er (oder erweitert 35er) muss auf 10 Patronen begrenzt werden.

 

Und wie begrenzt man z.B. ein 08-Trommelmagazin, ich habe dazu noch keine Magazinbegrenzer gefunden?

Oder gibt's da dann vielleicht Ausnahmen für Waffensammler? :confused:

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Waffen Tony:

Und auch das legal angemeldete Altbesitz 30er (oder erweitert 35er) muss auf 10 Patronen begrenzt werden.

Nur dann, wenn du sie zum sportlichen Schießen verwenden willst. Solange sie nur "rumliegen" oder zu einem anderen legalen Zweck verwendet werden, gibt es dafür keinen Zwang.

 

Ansonsten nenne bitte die Quelle, falls wir etwas übersehen haben.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Nur dann, wenn du sie zum sportlichen Schießen verwenden willst. Solange sie nur "rumliegen" oder zu einem anderen legalen Zweck verwendet werden, gibt es dafür keinen Zwang.

 

Ansonsten nenne bitte die Quelle, falls wir etwas übersehen haben.

Darüber hat gar keiner gesprochen.

Die quellen sind auch schon benannt. Du kannst dich also entspannt zurücklehnen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb thomas.h:

Und wie begrenzt man z.B. ein 08-Trommelmagazin, ich habe dazu noch keine Magazinbegrenzer gefunden?

Oder gibt's da dann vielleicht Ausnahmen für Waffensammler? :confused:

Das wird deine Angelegenheit sein. wenn du sie benutzen willst, musst du sie blockieren.

Wenn du es nicht kannst, darfst du sie nicht benutzen ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

Wie ich schon sagte, ist der Personenkreis (und Jäger kann man da außen vorlassen) nicht existent.

Auch fürs Jedermannschießen ist bei 10 Schuss Schluss.

Jeder schießt innerhlab seines Bedürfnisses und alle anderen nicht mit nach 6AWaffV ausgeschlossenen Waffen.

 

 

Zahlenmäßig viele Magazine "Ü10" für LW dürften in D Zubehör für (Alt-)Deko-"Waffen" sein.

In oder bei der Deko-Waffe im Schrank oder in der Präsentationsvitrine.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Mit diesen hat man dann auch keine Probleme wegen des Schießens.

Obs wirklich Millionen von Magazinen für Dekowaffen gibt?

Würde man die Daten aus dem NWR bekommen, werden vermutlich die meisten Langwaffen keine Magazinprobleme haben.

Dem Dekowaffenbesitzer kanns ja auch egal sein. Mehr als wegnehmen wird man ihm die Magazine nicht und die sachkundigen wissen um die Problematik.

 

Das ist jetzt nicht an dich gerichtet, sondern allgemeine:

 

Es ist tatsächlich leicht amüsant, wie im Vorfeld der Gesetzesänderungen Probleme kleingeredet werden.

Dann wird wütend losgeschnaubt udn dann geht man schnell dazu über irgendeine vermeintliche Lücke zu erpicken.

Egal wie wenig bedeutend das in der Praxis ist.

Dann läuft der ganze Prozess von vorn ab.

 

P.S.: Wir hatten schon lange nicht mehr die Idee, bei den Grünen einzztreten und die Partei zu übernehmen ;)

 

Bearbeitet von Gast

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