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IGNORED

Waffen ausleihen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

(.. die Suchfunktion sagt immer ich soll 13 sekunden warten, es war sicher schon oft Thema , sorry)

Vor gut einem Jahr hatte ich meine beiden ersten Langwaffen (Schwede und AR) und eine Pistole war beim Waffenhändler aufbewahrt wegen der Fristen. Der Händler meinte er könne mir die Pistole nicht ausleihen, da ich noch kein Bedürfnis dafür hätte. (ich wollte damit zu einem Kurs damals)

 

Konkret geht es jetzt um meinen Sohn (über 25), der irgendwann demnächst eine WBK beantragen könnte. Wenn er diese dann bekommen hat - muss er jetzt für alle Waffen die ich habe Bedürfnisse haben um sich die ausleihen zu können um alleine zum Schiessstand zu fahren ? 

 

LG

Zelde

Bearbeitet von Zelde
Geschrieben

Er darf als WBK-Inhaber von einem Berechtigten für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck leihen.

Der BüMa hat das wahrscheinlich mit dem WBKlosen jagdscheininhaber verwechselt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Er darf als WBK-Inhaber von einem Berechtigten für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck leihen.

Der BüMa hat das wahrscheinlich mit dem WBKlosen jagdscheininhaber verwechselt.

..die ziemlich selten sein dürften. Auch Zelde (Ob JS-Inhaber oder nicht) hat ja für seine beiden LW eine WBK.

Aber da haben wir wieder das "Bedürfnisprinzip", das aus Furcht viel zu oft falsch angezogen wird.

Bearbeitet von Hephaistos
Geschrieben

Da hast du recht. Aber es gibt sie.

ICh bin auch immer verwundert wenn ich auf diese treffe.

Die haben keinen BEdarf eine Waffe dauerhaft zu erwerben. Manche jagen mit Papas Ausrüstung oder werden vom Jagdherrn bedarfsgerecht und anassbezogen ausgestattet.

Denen darf man eben keine KW leihen.

Geschrieben

Das sind auch  ganz normale Leute. Auf Grund der Gegebenheiten brauchen sie nur keine eigene Waffe.

  • 8 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe auch eine Frage zu der Thema. 

 

Ich habe eine Flinte und eine Kurwaffe in 9mm. 

 

Nun möchte ich eine KK Kurzwaffe erwerben und möchte daher ein paar Modelle ausprobieren. Der Kaliber .22 lr is im meiner WBK nicht eingetragen.

 

Darf ich trotzdem eine KK Kurzwaffe von eine bekannte(LWB) mit nach Hause bringen damit ich morgen auf dem Schießstand schießen kann?

 

Ich möchte auch videos mit Sportwaffen in verschiedene Kaliber, die für Sport von DSB zugelassen sind, machen. Darf ich solche Waffen ausleihen und nach Hause bringen?

 

 

EDIT:

Antworten, die die Dummheit der Frage hervorheben, sind nicht bevorzugt.

Bearbeitet von Eklavya
Geschrieben

Dafür musst du mit dem "Verleiher" einen Leihschein ausfüllen, also für jeden von euch einen. Danach kannst du die Waffe bis zu 30 Tagen ausleihen. Am besten übernimmst von ihm auch die Munition.

Ist eine problemlose Angelegenheit.

Geschrieben
2 minutes ago, alzi said:

... §12 des WaffG konsultieren

Danke für den Hinweis. Theorie habe ich gelesen. 

 

Mir interessiert wie das in der Praxis aussieht. 

 

5 minutes ago, alzi said:

Sachkunde seit wann?

Darf ich fragen, warum is das nun wichtig?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Eklavya:

Danke für den Hinweis. Theorie habe ich gelesen. 

 

Mir interessiert wie das in der Praxis aussieht. 

?????

Es ist in der Praxis wie in der Theorie.

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