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IGNORED

Beantragung 1.WBK


Escoffier

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Beantragung der 1. WBK.

Ich habe gerade meinen Bedürfnisantrag an den Verband weggeschickt und fülle gerade den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis aus.

Hier stellen sich mir mehrere Fragen. Zum einen habe ich beim Bedürfnis  2 Waffe 1.(.32 S&W WC) +2. (9mm Luger) eingetragen. Die erste habe ich bereits gekauft und ist beim Büchsenmacher verwahrt inkl. Wechselsystem .22lfb.  Die 2. (9mm Luger) möchte ich mir innerhalb eines Jahres (Voreintrag) kaufen.

 

Wenn ich das ganze richtig sehe, müßte ich den Antrag 4 x ausfüllen????

1x grüne WBK (§10 Abs. 1 WaffG) inkl. Eintragung / 1. Waffe und Wechselsystem?

1x als Sportschütze (§14 WaffG) aber hier kommt ja kein HA Pistole drauf?

1x Erteilung eines Munitionserwerbscheins (MES)(§10 Abs. 3 WaffG) oder Änderung/ Ergänzung einer WBK zum Munitionserwerb .32 S&W WC + .22lfb

und dann müsste ja noch der Voreintrag für 9mm irgendwie beantragt werden, da er ja auf dem Bedürfnis steht - angeblich immer nur 1 Waffe pro Antrag?

 

Normalerweise würde ich ja alles auf einem Antrag ankreuzen, das ist aber online nicht möglich.

 

Um es vorweg zu nehmen - wir haben 2 SB/rinnen nicht sehr kooperativ ;)

 

Im Verein ist auf Grund von Corona und Urlaubs/Ferienzeit auch kaum jemand da - deshalb hoffe ich hier auf Hilfe!

 

Sorry für die blöden Fragen - aber beim 1. Mal möchte ich nicht 5x mit dem Antrag hin und her laufen.

 

Gruß Escoffier

 

 

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vor 10 Minuten schrieb Escoffier:

Wenn ich das ganze richtig sehe, müßte ich den Antrag 4 x ausfüllen????

1x grüne WBK (§10 Abs. 1 WaffG) inkl. Eintragung / 1. Waffe und Wechselsystem?

Jedes Amt benutzt sein eigenes Formular. Bei meinem Amt kann man mehrere Waffen auf ein Formular drauf packen und mit einem Formular beantragen. Das Formular kannst Du wahrscheinlich auf der Webseite Deines Amts runterladen. Füll es aus so gut es geht und geh dann zum Amt, die sollen mal gucken ob es richtig ist. 

 

Und natürlich sagst Du nicht das Du bereits eine Waffe gekauft hast. Du hast bislang nur eine Waffe vorbestellt und willst sie erwerben, sobald Du die WBK hast. Rechtlich hast Du nichts falsch gemacht, aber manche SBs bekommen Herzstolpern wenn Du sie mit den feinen Unterscheiden des zivilrechtlichen/waffenrechtlichen Erwerbs konfrontierst.

 

Bezüglich des Wechselsystems weiß ich nicht genau. IMO zählen Wechselsysteme nicht als eigenständige Waffe, zählen also nicht nur 6/2-Regel. Bekommen aber trotzdem eine eigene Zeile auf der WBK und müssen nicht extra beantragt werden.

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WS einfach so kaufen wenn Grundwaffe vorhanden. Beim Mun Erwerb für 22 w8llen einige Behörden dann wieder ein Bedürfnis. Am besten du offenbarst mal welcher Verband und welche Behörde. Sei Schlau und beantrage die gelbe gleich mit, machst ja wohl, und kauf dir einen 22er Unterhebel oder so für kleines Geld. Dann hast die Berechtigung für 22.

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vor 38 Minuten schrieb Escoffier:

1x Erteilung eines Munitionserwerbscheins (MES)(§10 Abs. 3 WaffG) oder Änderung/ Ergänzung einer WBK zum Munitionserwerb .32 S&W WC + .22lfb

Munitionsserwerbscheine werden nicht mehr ohne weiteres ausgestellt und sind eher die absolute Ausnahme.

Auf der grünen WBK wird in die Zeile mit der Waffe oder dem WS in der Spalte wo es um Munition geht einfach ein "Ja" von der SBINE geschrieben und abgestempelt, kostet eine kleine Gebühr 15€ .

Theoretisch kannst du dir auf die gelbe WBK eine Repetierwaffe in einem Kaliber kaufen für die du eine Waffe auf der grünen WBK hast und dir die 15€ sparen.

Bei Waffen auf der gelben WBK ist Erwerb und Besitz der dazugehörigen Munition automatisch inbegriffen, in der gelben WBK gibt es auch keine Zeile dafür.

Dann kannst du aber bei Verkauf der Waffe auf der gelben WBK ohne Berechtigung für die Munition der Waffe auf der grünen WBK da stehen wenn du dir den Stempel in der grünen WBK gespart hast.

Also besser in der grünen WBK den Waffenerwerb mit abstempeln lassen.

Das sind Kleinigkeiten, da kommst du aber später selbst drauf.

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Danke erst mal für Eure Antworten.

 

Der Verband ist RSB also DSB

 

Das Formular wäre dieses: https://secure.formular-system.de/formserver/engine/formular?ticket=-X93WY1MpgMs-BrflPKAsXwl

 

Günstiger Unterhebel wird schwierig, da nur Kurzwaffenschrank ;)

Aber soweit ich von der Sachkunde noch weiß, ist das WS keine Waffe, somit Bedürfnisfrei - muß nur eingetragen werden, somit müßte ja der Munitionserwerb auch eingetragen werden, so wie Shiva auch geschrieben hat

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Escoffier:

Danke erst mal für Eure Antworten.

 

Der Verband ist RSB also DSB

 

Das Formular wäre dieses: https://secure.formular-system.de/formserver/engine/formular?ticket=-X93WY1MpgMs-BrflPKAsXwl

 

Günstiger Unterhebel wird schwierig, da nur Kurzwaffenschrank ;)

Aber soweit ich von der Sachkunde noch weiß, ist das WS keine Waffe, somit Bedürfnisfrei - muß nur eingetragen werden, somit müßte ja der Munitionserwerb auch eingetragen werden, so wie Shiva auch geschrieben hat

 

 

richtig

RSB, wo ist Dein Verein?

sehe gerade RLP, Neuwied, wo genau? (kannst auch priv. email snden)

Bearbeitet von Schmidt & Wiese
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vor 27 Minuten schrieb callahan44er:

Du sagst es müsste...........wie gesagt, gibt Behörden die Zicken da rum!

Die Geschichten des KVRs?

 

Meine Behörde stempelt auch keinen Munierwerb für das Wechselsystem ab, aus einem vollkommen auch mir logischen Grund, der Stemepl für die Grundwaffe inkludiert die Wechselsysteme.

Ich gebe, zu mir ist es dreifach egal;

A) ich die Munition der Ws über JJS kaufen kann

B) ich für das andere Kaliberwechselsystem auch noch eine Grundwaffe in dem Kaliber habe

C) auch noch eine Lamgwaffe im Kaliber des Wechselsystems habe

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vor einer Stunde schrieb kulli:

Meine Behörde stempelt auch keinen Munierwerb für das Wechselsystem ab, aus einem vollkommen auch mir logischen Grund, der Stemepl für die Grundwaffe inkludiert die Wechselsysteme.

Und für mich ist das nicht logisch. Die Grundwaffe hat ein Kaliber x. Dafür gibt es einen Stempel. Das WS hat aber Kaliber y, was ist damit? 

Möglicherweise akzeptiert der Ladeninhaber den fehlenden Stempel, aber mal angenommen man fährt mit dieser WBK und der Munition für das WS in ein anderes Bundesland und wird dort kontrolliert. Wie will man da die Erwerbsberechtigung nachweisen, wenn die Cops eine andere Logik haben. Was spricht gegen einen schlichtem Stempel in die Zeile des Wechselsystems?

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vor 7 Stunden schrieb Escoffier:

Es geht mir eigentlich um die .22lfb. Das Wechselsystem ist dabei und nehme ich auch. Ich möchte jedoch die .32 eingetragen bekommen, somit habe ich einen Platz für eine .22lfb noch frei

 

Vorsicht: der Verband könnte das vorhandene WS in .22lr mit Recht schon als ausreichend für Disziplin 2.10 ansehen und Dir keine reinrassige .22lr mehr genehmigen. Hast Du das mit dem (gerade wechselnden) Zuständigen beim RSB geklärt?

 

Das .22lr WS für meine noch zu beschaffende .32Wlong werde ich erst dann kaufen, wenn ich mir hinreichend sicher bin das ich meine derzeitige reinrassige .22lr SpoPi für 2.10 behalten werde... sonst habe ich nachher ein Problem wenn ich diese austauschen möchte, denn da ist ja noch die .32long mit .22lr WS... Meine (bundesweit bekanntermaßen unflexible) Behörde ist da bestimmt nicht so pragmatisch und erlaubt einen 1:1 Tausch ohne erneuten Voreintrag und Bedürfnisbescheinigung... seufz.

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vor einer Stunde schrieb Parallax:

 

Vorsicht: der Verband könnte das vorhandene WS in .22lr mit Recht schon als ausreichend für Disziplin 2.10 ansehen und Dir keine reinrassige .22lr mehr genehmigen.

Wenn Griffstück mit WS nicht mehr in den Prüfkasten für 2.10/2.40 passt, ist alles paletti.

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"2.10" sollte natürlich "2.40" heißen...

 

vor 5 Stunden schrieb matokla:

Wenn Griffstück mit WS nicht mehr in den Prüfkasten für 2.10/2.40 passt, ist alles paletti.

 

Was will ich mit einer .22lr SpoPi die nicht für 2.40 zugelassen ist? Der Klassiker ist .32long für DSB 2.45 mit WS .22lr für DSB 2.40 - der Prüfkasten ist für beide der gleiche (30x15x5cm). Die üblichen Verdächtigen wie GSP und Pardini SP/HP passen da sowohl in .32long als auch .22lr rein.

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vor 5 Stunden schrieb Parallax:

Was will ich mit einer .22lr SpoPi die nicht für 2.40 zugelassen ist?

Ich zB kann nur 2x im Monat 25m GK nach 2.53/2.55 schiessen. Deshalb hole ich am Sa. mein .22 WS für die X-Six ab, damit ich meine GK-Pistole wenigstens mit KK schiessen kann. Und die passt nicht in den Kasten. Somit steht meinem Bedürfnis für ne AW93 nix im Weg.

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vor 1 Stunde schrieb matokla:

Deshalb hole ich am Sa. mein .22 WS für die X-Six ab, damit ich meine GK-Pistole wenigstens mit KK schiessen kann. Und die passt nicht in den Kasten.

 

Das ist korrekt (und ist zu schwer für BDS Diszis :-)), nur hat der Threadstarter von einer .32long gesprochen, also wohl was für DSB 2.45 (Zentralfeuer). Der Gedanke dahinter ist wohl Backupwaffe per WS für eine spätere reinrassige .22lr.

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