Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

Ist laut meiner Waffenbehörde auch so, gemeldete Magazine müssen in den Einser. Macht nach der "Logik" des Verbots ja auch Sinn, denn es ist ja nur dem Alteigentümer aufgrund der "großzügigen" Altbesitzregelung der Umgang damit erlaubt. Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund für das Verbot mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb sealord37:

Ist laut meiner Waffenbehörde auch so, gemeldete Magazine müssen in den Einser. Macht nach der "Logik" des Verbots ja auch Sinn, denn es ist ja nur dem Alteigentümer aufgrund der "großzügigen" Altbesitzregelung der Umgang damit erlaubt. Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund für das Verbot mehr.

  WENN die bei der zuständigen Behörde als Altbesitz gemeldeten Magazine "verbotene Gegenstände" wären...wäre die Behörde garnicht befugt/zuständig diese "Anmeldung" anzunehmen.....

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb sealord37:

Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund für das Verbot mehr.

... dafür, den Magazinbesitz nicht mit Straße oder Bußgeld zu belegen.

Kleine Korrektur von mir. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb CZM52:

  WENN die bei der zuständigen Behörde als Altbesitz gemeldeten Magazine "verbotene Gegenstände" wären...wäre die Behörde garnicht befugt/zuständig diese "Anmeldung" anzunehmen.....

 

Die Magazin sind laut WaffG Anlage 2 verbotene Gegenstände, soviel ist erstmal klar. Die Anmeldung als Altbesitz macht, dass das Verbot gegen mich nicht wirksam wird. Jedoch beim selben Magazin gegenüber jedem anderen. Das mag im Gesetz unlogisch oder handwerklich schlecht geregelt sein, aber es steht nunmal so da. Wie es am Ende, wegen Kollision mit anderen Vorschriften, wirklich zu bewerten ist, wird irgendwann vielleicht ein Richter entscheiden.

Wenn es ganz blöd läuft, sieht er es wie du, dei Behörde hätte die Anmeldung nicht annehmen dürfen, und erklärt vielleicht alle Altbesitzmeldungen für ungültig.

Unmöglich?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.