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Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben

Ist laut meiner Waffenbehörde auch so, gemeldete Magazine müssen in den Einser. Macht nach der "Logik" des Verbots ja auch Sinn, denn es ist ja nur dem Alteigentümer aufgrund der "großzügigen" Altbesitzregelung der Umgang damit erlaubt. Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund für das Verbot mehr.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb sealord37:

Ist laut meiner Waffenbehörde auch so, gemeldete Magazine müssen in den Einser. Macht nach der "Logik" des Verbots ja auch Sinn, denn es ist ja nur dem Alteigentümer aufgrund der "großzügigen" Altbesitzregelung der Umgang damit erlaubt. Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund für das Verbot mehr.

  WENN die bei der zuständigen Behörde als Altbesitz gemeldeten Magazine "verbotene Gegenstände" wären...wäre die Behörde garnicht befugt/zuständig diese "Anmeldung" anzunehmen.....

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb sealord37:

Wenn das Magazin nun so ungefährlich wäre, dass man nicht mit maximalen Mitteln den Zugriff durch andere als dem Altbesitzer verhindern müsste, dann gäbe es ja auch keinen Grund für das Verbot mehr.

... dafür, den Magazinbesitz nicht mit Straße oder Bußgeld zu belegen.

Kleine Korrektur von mir. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb CZM52:

  WENN die bei der zuständigen Behörde als Altbesitz gemeldeten Magazine "verbotene Gegenstände" wären...wäre die Behörde garnicht befugt/zuständig diese "Anmeldung" anzunehmen.....

 

Die Magazin sind laut WaffG Anlage 2 verbotene Gegenstände, soviel ist erstmal klar. Die Anmeldung als Altbesitz macht, dass das Verbot gegen mich nicht wirksam wird. Jedoch beim selben Magazin gegenüber jedem anderen. Das mag im Gesetz unlogisch oder handwerklich schlecht geregelt sein, aber es steht nunmal so da. Wie es am Ende, wegen Kollision mit anderen Vorschriften, wirklich zu bewerten ist, wird irgendwann vielleicht ein Richter entscheiden.

Wenn es ganz blöd läuft, sieht er es wie du, dei Behörde hätte die Anmeldung nicht annehmen dürfen, und erklärt vielleicht alle Altbesitzmeldungen für ungültig.

Unmöglich?

Geschrieben

Tja, meine Behörde hat mir auf Anfrage per E-Mail bestätigt daß meine Altbesitzmagazine (gemeldet, vor 2017 gekauft, genauer gesagt in den 90ern) gar nicht speziell aufbewahrt werden müssen.

Hab sie in einem Karton im Waffenraum.

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