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Neuer Waffen Bedürfnisnachweis beim Erwerb


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb PetMan:

Hier können neue zb 2 Waffen auf grün beantragen ( Voreintrag ) UND gleichzeitig die gelbe beantragen.

Das ginge hier natürlich auch …

 

Ich meinte, dass wenn du dich bereits in der Erwerbsstreckung befindest (hast 2 Waffen innerhalb der letzten 6 Monate erworben), bekommst du hier keine weitere Erwerbsberechtigung in Form einer erstmaligen Gelben oder eines Voreintrages in der Grünen.

Bearbeitet von MT1965
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb PetMan:

Du musst beantragen und kaufen ( erwerben ) trennen. Kaufen dürftest du zb 10 Waffen auf einmal, sie aber nicht " erwerben ". Erwerben heist im Waffenrecht die Gewalt darüber erlangen, das hat mit Kaufen nicht viel zu tun. Deine Behörde könnte dir 4 Voreinträge in eine Grüne machen, nur 2 innerhalb von 6 Monaten zu erwerben liegt dann in deiner Verantwortung. Kaufst du mehr und willst eintragen lassen wird das Amt den Verstoß bemerken und reagieren

Ja, habe ich leider doof geschrieben.Aber du wusstes ja zum Glück was ich meine.

 

Also wäre es quasi möglich eine Gelbe WBK zu beantragen wenn ich noch in der 2/6 Regelung bin.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WinDoof:

Also wäre es quasi möglich eine Gelbe WBK zu beantragen wenn ich noch in der 2/6 Regelung bin.

Bei unserer Waffenbehörde keinesfalls … null chance!

Argumentation der Behörde: Da du wg der 2/6-Regel eh nicht erwerbsberechtigt bist, wird dir auch keine (weitere) Erwerbsberechtigung ausgestellt!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb MT1965:

Bei unserer Waffenbehörde keinesfalls … null chance!

Argumentation der Behörde: Da du wg der 2/6-Regel eh nicht erwerbsberechtigt bist, wird dir auch keine (weitere) Erwerbsberechtigung ausgestellt!

Okay, darf ich fragen wo du herkommst ?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MT1965:

Yep … Kreis Pinneberg,

Ich weis das ihr da viel Ärger habt bei eurer Waffenbehörde in Pinneberg, habt ihr endlich mal eine oder einen neuen da auf den Posten bekommen

 

oder ist die olle Tante da immer noch 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb MT1965:

Hier würdest du auch keine weitere Erwerbsberechtigung (Voreintrag auf Grün oder neue Gelbe) ausgestellt bekommen, wenn du dich innerhalb der Frist des Erwerbsstreckungsgebotes (2/6-Regel) befindest.

Das ist aber falsch. Du darfst 2/6 erwerben. Auch schon einen Tag nach Ablauf dieser Frist. Wenn jetzt das Amt drei Monate für die Bearbeitung einer Erwerbsberechtigung braucht, und du erst beantragen darfst wenn 2/6 vorbei ist, machen die Dir da mal eben 2/9 draus.

Geschrieben

Der Witz dabei ist ja, wenn sie noch keine Gelbe ausstellen weil 2 Einträge auf der grünen noch keine 6 Monate alt sind........wie ist es den dann wenn man irgendwann die gelbe bekommt. Wenn ich dann 2 neue Voreinträge auf Grün hole müsste ich nach deren Logik die Gelbe abgeben bis ich wieder aus 2/6 raus bin..............die Spinnen, die Römer 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Fyodor:

und du erst beantragen darfst wenn 2/6 vorbei ist, machen die Dir da mal eben 2/9 draus.

Beantragen darfst du doch jederzeit … auch innerhalb des Erwerbstreckungsgebotes!

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Wenn ich dann 2 neue Voreinträge auf Grün hole müsste ich nach deren Logik die Gelbe abgeben bis ich wieder aus 2/6 raus bin...

Stimmt, aber das wird wohl nicht gefordert.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb MT1965:

Stimmt, aber das wird wohl nicht gefordert.

Ok, dann müssten die mir erklären wo der Unterschied ist . Und das schriftlich mit Rechtsgrundlage. Hab ich mehrfach praktiziert bei meiner Behörde. Und Plötzlich gings dann doch.....

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb PetMan:

Der Witz dabei ist ja, wenn sie noch keine Gelbe ausstellen weil 2 Einträge auf der grünen noch keine 6 Monate alt sind........wie ist es den dann wenn man irgendwann die gelbe bekommt. Wenn ich dann 2 neue Voreinträge auf Grün hole müsste ich nach deren Logik die Gelbe abgeben bis ich wieder aus 2/6 raus bin..............die Spinnen, die Römer 

Das Frage ich mich ja auch.Das würde ja gar kein Sinn ergeben.

 

Die Dame von der Behörde sagte mir bei meiner Grünen WBK das ich warten muss bis ich aus der Erwerbsstreckung raus bin.Erst dann kann ich für Grün neu beantragen.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WinDoof:

das ich warten muss bis ich aus der Erwerbsstreckung raus bin.Erst dann kann ich für Grün neu beantragen.

Nur das beantragen und erwerben 2 Paar schuh sind, also Quatsch

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Nur das beantragen und erwerben 2 Paar schuh sind, also Quatsch

Ja so hat die Dame mir das gesagt.Und wo ich frage ob ich früher beantragen kann (Bearbeitungszeit ca 6-8 Wochen) habe ich nur eine pamige antwort bekommen das es erst nach der Frist gehen würde.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb WinDoof:

Und wo ich frage ob ich früher beantragen kann (Bearbeitungszeit ca 6-8 Wochen) habe ich nur eine pamige antwort bekommen das es erst nach der Frist gehen würde.

Hier war es bisher immer so, dass ich am Tage X (Erwerbsdatum vorletzte Waffe plus 6 Monate) meine neue Erwerbsberechtigung in den Händen hielt! Das war aber auch vor den Zeiten der Regelabfrage beim Verfassungsschutz … ich weiss nicht, wie es sich jetzt verhalten würde.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb PetMan:

Du musst beantragen und kaufen ( erwerben ) trennen.

So ist es. Anträge stellen kann man jederzeit und erwerben kann der Sportschütze immer genau so viel, wie sein Erwerbsstreckungsgebot hergibt (sowie im genehmigten Ausnahmefall ggf. auch mal mehr).

 

Die Waffenbehörde kann auch jederzeit genehmigen und weist ggf. halt auf eine momentan bestehende Erwerbssperre hin. Deswegen einen Antrag auszusitzen, geht also gar nicht. Und da die Bearbeitungszeiten bei vielen Waffenbehörden recht lange sind (gerade jetzt in Zeiten der Verfassungsschutzanfrage) ist es von Seiten des Antragstellers ja nur legitim, einen Antrag schon sehr früh zu stellen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 27.3.2020 um 18:52 schrieb Ronny87:

 

Wenn man die Möglichkeit hat 3 x die Woche oder jedes Wochenende trainieren zu können, ist das kein Problem und wenn man das Geld dafür hat.

 

Aber es gibt auch Leute die Beruflich das nicht schaffen... durch Schichtarbeit oder Wochenendarbeit.

 

Dann muss man auch sehen das nicht jeder Verein gleich ist. Bei uns zb. Muss man Standgebühr, Leihwaffe und Muntion zahlen (für Kurzwaffe ist es billiger und für Langwaffe etwas teurer)

 

Warum jetzt soviel Geld in den Wind schießen? 

 

Das ist schon ein Unterschied ob ich jetzt 20€ fürs schießen ausgebe oder 200€.

 

Und am Ende muss man dann eh mit der Waffe die man sich gekauft hat richtig trainieren. Da nicht jede Waffe gleich ist.

 

Das 1. JAHR ist nun mal ein teures Jahr, weil man da seine Pflicht erfüllen muss aber auch seine Sachkunde machen und ein Waffenschrank kaufen muss, Behörden Gebühren Zahlen muss. Jahresgebühr, evtl einmalig Anmeldegebühr usw usw usw zahlen muss.

 

Wenn man das hinter sich hat und man sein Trainings Zeug kaufen darf. (Waffe/Muni/Optik/Zubehör usw.)

 

Spart man sich am Ende dann eine Menge Geld und man kann dann auch mal öfters zum Training gehen. 

 

Nicht zu vergessen, nicht jeder hat sein Sportschützen Verein vor der Haustür... es gibt Leute die müssen da auch 20 km fahren. Also Spritkosten sollte man auch nicht vergessen. 

 

 

oder Kurzwaffe - 75 km und Langwaffe 101 km Entfernung. 1 x im Monat Kurzwaffe und 1 x im Monat Langwaffe wird vom SLG bezahlt wer öfter schießen will muss sich das selber organisieren und das ist nicht so einfach wenn der Verein keinen eigenen Stand zu verfügung hat.

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