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IGNORED

Wie wird ein Wechselsystem eingestuft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Astanase:

3.1 
Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.
3.2 
Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.

 

Unter was fällt dann ein 08/15 Glock "Conversion Barrel" (z.B. .40 S&W auf 9mm) bei dem der Verschlussabstand nachgearbeitet werden muss ?  Wird da aus dem 'bestimmten Waffenmodell' dann

eine 'bestimmte Waffe' und aus dem Austauschlauf automatisch ein Wechsellauf ?

Geschrieben

@Siggi Ramone

 

Meinen Quellen nach wurde das bei der Einführung des WaffG einfach verwechselt, redaktioneller Fehler, eigentlich sollte es anders heissen, was ja auch im gemeinen Sprachverständnis Sinn machen würde, (Wechsel -> Nutzer, Austausch-> Büchsenmacher) aber jetzt hat man halt  Wechselsysteme mit Austauschläufen  die vom Nutzer ohne nacharbeit eingesetzt werden können und Wechselläufe die der Büxer einpassen muss. 

 

@All

 

Die zitierte Anlage zum WaffG beinhaltet auch die Norm:

 

Da man als Legalbesitzter einer Waffe das Wechselsystem erlaubnisfrei erwerben darf, kann die 2/6 Regel nicht angewendet werden.

Diese bezieht sich einschränkender Weise nämlich auf die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen nach §14 WaffG.

 

Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er in der Anlage die typische Formulierung "unter beachtung des §14 Abs" etc hieingeschrieben. Bei der Eintragungspflicht hat er das ja auch gemacht.

 

 

Gerüchten zufolge soll es irgendwo Behörden geben, die da gerichtliche Nachhilfe brauchen.

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Siggi Ramone:

 

Unter was fällt dann ein 08/15 Glock "Conversion Barrel" (z.B. .40 S&W auf 9mm) bei dem der Verschlussabstand nachgearbeitet werden muss ?  Wird da aus dem 'bestimmten Waffenmodell' dann

eine 'bestimmte Waffe' und aus dem Austauschlauf automatisch ein Wechsellauf ?

Wenn er nachgearbneitet wird wird aus einem Austauschlauf kein Wehsellauf, weil er nie ein Austauschlauf, sondern von Anfang an ein Wechsellauf war ;)

 

Was mich wundert ist, warum man die noch frei erweben darf, wenn eine NAchbearbeitung erforderlich ist, die man selbst nicht durchführen darf.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb CZM52:

Wechselsysteme sind Austauschläufe einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses sowie der für sie bestimmten Gehäuseteile, sofern diese Gehäuseteile technisch erforderlich sind und Austauschlauf, Verschluss und Gehäuseteile in ihrer Gesamtheit keine bestimmungsgemäß verwendbare Waffe ergeben.

Ist dann ein 08-Lauf mit Gabelstück und Verschluß ein Wechselsystem oder zählt das bereits als kpl. Waffe, da man da ja zum Abgeben eines Schusses nicht unbedingt das Griffstück dazu braucht?

P08 Schießen ohne Griffstück

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb thomas.h:

da man da ja zum Abgeben eines Schusses nicht unbedingt das Griffstück dazu braucht?

wo braucht man das denn überhaupt,.... ausser zum etwas angenehmeren halten desselben,......

denke man kann jedes WS abfeuern wenn man mit dem Hämmerchen hintendrauf haut,......

nur mit Griffstück machts einfach mehr Spass,......, vor allem bei schnellen Schussfolgen,......

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb thomas.h:

Na ja, ohne Verriegelung (im Gegensatz zur 08) nicht gerade empfehlenswert.

wenn Du jetzt nicht gerade nen Masseverschluss hast, verriegeln alle modernen Pistolen über Kämme z.B. 1911er, bzw. über den Laufblock direkt im Auswurffenster,......

 

und gerade bei der 08 möchte ich das Kniegelenk nicht zwischen den Fingern halten,,.....

 

und ich habe nie, nie, aber auch never, ever behauptet, das sowas empfehlenswert wäre,....... also bitte nicht machen,.....!

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