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IGNORED

Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?


black_friday

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Hallo,

mal eine Frage zur Entnahme von Teilen von Salutwaffen:

Angenommen, ich habe ein Waffenmodell in zwei Ausführungen: Einmal scharf auf WBK und als (bisher) freie Salutausführung (mit BKA Raute).

Da man, falls die geplanten Änderungen am Waffengesetz wirklich durchgehen, praktisch kein Bedürfnis mehr für Salutwaffen bekommt würde mich interesieren, ob ich z.B. den Verschluss der Salutwaffe als Ersatzteil für die scharfe Waffe behalten dürfte.

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Das wirklich Idiotische der wohl kommenden Regelung für Salutwaffen zeigt sich ja an einem solchen Beispiel.

 

Ein LWB, egal ob auf Basis von Gelber WBK oder JS, besitzt neben "scharfen"/schussfähigen Repetierbüchsen auch solche in Salutausführung, bislang "frei" ab 18.

Für die Salutwaffen bestätigt man ihm kein "Bedürfnis" (nach Neuregelung wohl erforderlich), und veranlasst ihn, diese zu verschrotten - dabei könnte er exakt solche Waffen "in scharf"/schussfähig von heute auf morgen via Gelbe WBK oder JS erwerben. Es wäre somit für keine Seite irgend etwas "gewonnen".  

 

Also, den normalen Verstand muss man da ausschalten, sonst nimmt er Schaden...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 3 Minuten schrieb karlyman:

Ein LWB besitzt neben "scharfen" Repetierbüchsen auch solche in Salutausführung, bislang "frei" ab 18.

Für die Salutwaffen bestätigt man ihm kein "Bedürfnis" (nach Neuregelung wohl erforderlich), und veranlasst ihn, diese zu verschrotten - dabei könnte er exakt eine solche Waffe "in scharf" morgen via Gelber oder JS erwerben.

Und tut er es? Nein! Die Aufbewahrungsrichtlinien wurden in 17 ausreichend verschärft das nix mal eben geht.(die Freunde mit Waffenraum mal außen vor) Mal eben zu Bauhaus und nen kleinen Spind für kleines Geld in irgendeine ecke sind vorbei.

Ein Ersatz K98 im Schrank tut weh weil er Platz benötigt.

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Der "Platz im Schrank" ist aber auch das Einzige, was (neben dem Kaufbetrag, für Ordonnanzbüchsen aber i.d.R. überschaubar) dagegen steht.

Nur nebenbei - für Salutwaffen, so man denn ein Bedürfnis für diese anerkannt bekäme, würde ja künftig auch ein Platz im 0er-Scnhrank erforderlich...

 

Im Grunde gehört - wenn LWB auch Salutwaffen besitzen - für den Fall, dass der Referentenentwurf so Gesetz wird, gegenüber der Waffenbehörde die Ansage gemacht:

 

Entweder, es wird für die Salutwaffen (meist Salutumbauten von Ordonnanzbüchsen) ein Bedürfnis für den Weiterbesitz anerkannt.

Oder (falls nicht): die zu verschrottenden Salutwaffen werden Stück für Stück (d.h. 1:1, via  "Gelbe", JS etc.) durch schussfähige Exemplare ersetzt.

 

Seitens der Behörde wäre dann zu überlegen, was in welchem Fall "gewonnen" wäre.

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Seitens der Behörde wäre dann zu überlegen, was in welchem Fall "gewonnen" wäre.

Nein, denn denen geht es um die Anwendung des Gesetzes, nicht um Sinn und Vernunft dahinter.

 

Ich habe ach das Problem, daß ich für meine Revolver für eine Disziplin gerne Zweitwaffen als Ersatz hätte. Ich besitze aber für andere Disziplinen noch Revolver, die zwar gänzlich verschieden sind, aber in der ersten Disziplin auch zugelassen sind. Mein SB rät mir daher: Überlasse die Revolver für die zweite Diszplin an einen Kumpel oder Waffenhändler. Dann kaufe die Ersatzwaffen für Disziplin eins, und erwirb danach die Revolver für Disziplin zwei wieder zurück. Direkt Ersatzwaffen für Disziplin eins geht nicht. :gaga: 

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Nein, denn denen geht es um die Anwendung des Gesetzes, nicht um Sinn und Vernunft dahinter.

 

 

Na gut, dann werden die üblichen Ordonnanzwaffenhändler in absehbarer Zeit etwas Mehr-Umsatz haben...

 

Salut K98, K11, Enfield etc. (natürlich strikt nur deren entnommene erlaubnispflichtige Teile; vg.. Threadthema) gehen auf den Tisch der Behörde und von dort in den Schrott...

"Scharfe" K98, K11, Enfield etc. werden dafür beim LWB neu angeschafft, 1:1-Ersatz.

 

:fool: ... aber so ist das.

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vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Salut K98, K11, Enfield etc. (natürlich strikt nur deren entnommene erlaubnispflichtige Teile; vg.. Threadthema) gehen auf den Tisch der Behörde und von dort in den Schrott...

Hallo karlyman

 

und wer genau trägt den Verlust? So eine Salutwaffe kann gerne mal 1.000 bis 4.000 Euro gekostet haben. Die möchte ich nicht so ersatzlos abgeben.

 

Steven

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vor 13 Minuten schrieb steven:

.....und wer genau trägt den Verlust?

So eine Salutwaffe kann gerne mal 1.000 bis 4.000 Euro gekostet haben. Die möchte ich nicht so ersatzlos abgeben.

 

 

Über den Verlust musst du dich beim weisen Gesetzgeber beklagen, dem die Werterhaltung deines Eigentums wenig bis nichts bedeutet.... Was soll ich da sagen?

 

Ein vierstelliger Betrag bei ganz seltenen Exemplaren im Salut-Bereich kann im Einzelfall sicher mal vorkommen, ja. Die "Masse" der Salutumbauten dürfte sich jedoch beim Erwerb deutlich unter 500,-, eher sogar unter 300,- € bewewgt haben. Und in dem preislichen Bereich sind heute, gerade bei den gängigen, damals massen-gefertigten Ordonnanzbüchsen (die meist Basis für Salutumbauten waren) auch die "scharfen" Originale zu haben.

 

Dass die Sache ärgerlich und völlig sinnlos ist, davon braucht ihr mich nicht zu überzeugen...

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vor 13 Stunden schrieb German:

Ein komplettes Wechselsystem wäre es.

Als kalibergleiches oder -kleineres Wechselsystem in "x - Platz" wenn es denn zufällig paßt? Klingt so unsinnig und schwachsinnig daß man es ja probieren kann, mehr als eine Ablehnung kann nicht kommen. Dann kann man immer noch schlachten und in den Müll werfen, halt nicht am letzten Tag den Erwerb (von sich selbst) anzeigen.

Bearbeitet von Gast
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vor 35 Minuten schrieb karlyman:

Ein vierstelliger Betrag bei ganz seltenen Exemplaren im Salut-Bereich kann im Einzelfall sicher mal vorkommen, ja. Die "Masse" der Salutumbauten dürfte sich jedoch beim Erwerb deutlich unter 500,-, eher sogar unter 300,- € bewewgt haben.

Hallo karlyman

 

da liegst du ziemlich daneben.

Eine Ruger 10/22 vor 20 Jahren in Salut. OK, die war günstig. Kostete so 500 bis 600 DM.

Eine PPSH41 oder eine Thompson M1A1 in Salut lag vor einigen Jahren schon bei 1.000 Euro.

Ein StGW44 oder ein MG34 in
Salut dürfte heute bei 3 - 4.000 Euro liegen.

Wer davon einige hat kommt auf den von mir genannten Wertverlust.

 

Steven

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Bei irgend einer der vergangenen "Waffenrechtsverbesserungen" wurde afair, wenn auch nicht von allen Behörden (aha, Bundesrecht:00000733:) das wirtschaftliche Interesse am Besitz und Eigentum als Bedürfnis anerkannt. MIT Rechtsschutzversicherung als Sponsor wäre das für betroffene Besitzer von Salut"waffen" ja einen Versuch wert. Falls nötig.

Bearbeitet von Gast
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vor 8 Minuten schrieb VP70Z:

das wirtschaftliche Interesse am Besitz und Eigentum als Bedürfnis anerkannt.

Vermutlich so wie bei den Dekowaffen: Altbesitz ja, aber Verkauf, oder sogar vererben, geht nicht. So hast Du nominell keinen Verlust, auch wenn Du Dir davon nichts kaufen kannst.

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Wenn man die aktuell anstehenden Änderungen auf eigene finanzielle Verluste reduziert kann es ja so schlimm nicht sein. Etwas zielbringender wäre vielleicht die nicht der Realität entsprechenden, und damit (bewusst?) falschen Kostenrechnungen des Entwurfs anzugreifen.

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vor 44 Minuten schrieb steven:

 

Eine Ruger 10/22 vor 20 Jahren in Salut. OK, die war günstig. Kostete so 500 bis 600 DM.

Eine PPSH41 oder eine Thompson M1A1 in Salut lag vor einigen Jahren schon bei 1.000 Euro.

Ein StGW44 oder ein MG34 in
Salut dürfte heute bei 3 - 4.000 Euro liegen.

Wer davon einige hat kommt auf den von mir genannten Wertverlust.

 

 

Das habe ich ja nicht bestritten, dass es das gibt.

Andererseits, und wie gesagt:

 

Die Masse der verbreiteten Salutwaffen dürften gängige Ordonnanzrepetierer sein. Einen Salut-Carcano, Salut-K98 Pred.44, nicht zu schönen Enfield No.4 oder K11 bekam man vor wenigen Jahren noch auf eGun (oder bei entsprechenden Händlern "aus der Kiste") für knapp 200 bis 450 €.

 

Ungefähr in der Höhe dürfte auch deren "scharfe" Ersatzbeschaffung liegen. 

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vor 38 Minuten schrieb VP70Z:

Rechtsschutzversicherung als Sponsor wäre das für betroffene Besitzer von Salut"waffen" ja einen Versuch wert. Falls nötig.

 

Könnte interessant sein, das durchzufechten; wenn man will.

 

Genauso interessant könnte es, wie gesagt, sein, als LWB mit der Waffenbehörde über das dargelegte Modell "Bedürfnis für Salutwaffen" vs. "Abgabe und Ersatzbeschaffung" zu reden.

 

Beim einen oder anderen Mitarbeiter, oder Dienststellenleiter, könnte da tatsächlich ein entsprechender Nachdenk-Vorgang einsetzen.

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

 

Beim einen oder anderen Mitarbeiter, oder Dienststellenleiter, könnte da tatsächlich ein entsprechender Nachdenk-Vorgang einsetzen.

Der dann rückwirkend eine Gesetzesänderung anregt?

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Von Gesetzesänderung reden wir nicht. Ohne Gesetzesäneerung wäre das Thema mit den Salut-"Waffen" noch nicht mal auf dem Tisch.

Es geht um Gesetzesanwendung, in Kombination mit der Anwendung des Denkapparates.

Und da könnte man sich als Mitarbeiter ja durchaus fragen: "Was ist denn die generelle Intention des WaffG-Gesetzgebers"...

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vor 12 Minuten schrieb karlyman:

Und da könnte man sich als Mitarbeiter ja durchaus fragen: "Was ist denn die generelle Intention des WaffG-Gesetzgebers"...

Das ist Aufgabe der Richter. Der einfache SB hat sich solche Fragen erstmal nicht zu stellen, sondern das Gesetz anzuwenden.

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vor 28 Minuten schrieb karlyman:

 

Es geht um Gesetzesanwendung,

..

Eines nicht existenten Gesetzes.

Mal davon abgesehen interessiert die Denkweise eines SB das BMI herzlich wenig. Oder sollen jetzt indirekt die Waffenbehörden die Interessen des "LWB" gegenüber dem BMI vertreten, sofern sie überhaupt die gleichen Interessen haben?

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