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Waffenaufbewahrung und Magazingröße


ralfurban
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Hallo miteinander,

ich beteilige mich nach längerer Zeit mal wieder in fragender Weise:

Wir hatten heut im Verein eine wirre Diskussion. Jemand war der Meinung, dass im überarbeiteten WaffG die Magazingröße für halbautomatische Langwaffen auf 5 Schuss

begrenzt werden soll. Ich habe das so noch nirgendwo gelesen, weiß auch nicht, wie das bei meinem Tigr gehen soll bzw. ob es dafür überhaupt kleinere Magazine gibt.

Weiß evtl. jemand was dazu?

Derselbe jemand behauptete auch, das zwar A/B Schränke Bestandschutz haben, aber sobald ich mir eine neue Waffe zulegen will, dürfte ich diese neue Waffe nur in

einem 0er oder 1er Schrank aufbewahren, obwohl in meinem A/B Schrank noch Platz ist.

Erscheint mir weder logisch, noch habe ich so etwas irgendwo gelesen.

Ich halte es für Blödsinn, konnte aber nicht sofort mit Beweisen gegenhalten.

 

Vielen Dank schon mal!

Gruß Ralf

 

PS. Ich habe kein entsprechendes Thema gefunden. Falls ich nur blind bin, könnte ein Admin meinen Beitrag vielleicht an die richtige Stelle schieben. Danke!

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Das sind Gespräche wie ich sie auch kenne. Von nix eine Ahnung aber die mit Inbrunst vortragen. Nein, 5 Schuss Magazine sind und waren nie im Gespräch. Und wenn du in deinen A/B Schränken noch Platz hast darfst du natürlich auch neu erworbene Waffen da drin lagern. Sind die alten Schränke aber " voll" muss für weitere Waffen ein Schrank nach neuer Norm her.

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Danke, genau so ist auch mein Wissensstand.

Wollte mich im Verein aber nicht zanken, da momentan alle eine Heiden-Angst vor der WaffG Überarbeitung haben und jeder mit neuen

horror-Meldungen kommt. Ist ja schlimm genug, was man uns zumuten will, aber so schräg hatte ich es noch nicht gehört.

 

Gruß Ralf

 

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vor 10 Minuten schrieb ralfurban:

Wollte mich im Verein aber nicht zanken, da momentan alle eine Heiden-Angst vor der WaffG Überarbeitung haben und jeder mit neuen

 horror-Meldungen kommt. 

Die Logik muss man nicht verstehen, oder?

 

Wenn einer Blödsinn erzählt, darf man ihm das gerne sagen. Das halte ich sogar für kameradschaftlich. Natürlich gibt's Verbohrte, aber der Rest verdient eine Richtigstellung.

 

Keine Toleranz für Ignoranz! *fahneschwingundfaustreck* ;)

 

 

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Wenn ich rechtssicher dagegenhalten kann, dann tue ich das auch. Das mit dem rechtssicher ist aber so eine Sache, es gibt ja noch kein überarbeitetes WaffG,

und wo manche ihr "Wissen" herholen, weiß ich auch nicht. Da ich mich aber nicht täglich mit allem beschäftigen möchte, was derzeit Politiker und "Experten" wann und

wo von sich geben, mache ich mich schlau, und stelle dann richtig. So ist zumindest meine Vorgehensweise.

 

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vor 11 Stunden schrieb ralfurban:

Wenn ich rechtssicher dagegenhalten kann, dann tue ich das auch. Das mit dem rechtssicher ist aber so eine Sache, es gibt ja noch kein überarbeitetes WaffG,

"Rechtsicher " kann z.Z. keiner sein was die Änderungen angeht. Das Verfahren zur Änderung läuft noch. Was man machen kann ist aber sich den Referentenentwurf zur Änderung durchlesen. Ja, ich weiß, starker Tobak den zu lesen und auch nicht für jeden verständlich. Aber grade die Sache mit den Magazinen wird dort verständlich behandelt. Zu den Tresoren steht da gar nix neues drin, also bleibt es da wie es ist. Der Referentenentwurf wurde hier mehrfach verlinkt im Board, auch die Stellungnahmen der Verbände.

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Gegenüber Latrinenparolen am Stammtisch kann man freundlich und sachlich den Stand der Gesetzgebung (zu den Tresoren) bzw. des bislang bekannten Gesetzesvorhabens (Mag.-Größe gem. Referentenentwurf) dagegensetzen.

Siehe oben (PetMan).

 

Nicht mehr, aber auch nicht weniger. 

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Kenn ich auch, die Hardverbohrten, meisst Ältere die strikt zb auf Zusatzbeschuss bei Verwendung von Stahlschrot beharren, auch der Verweis auf die Ulmer Tabelle, per Handy gezeigt, die sagt Stahlschrot bis 3,2mm normalgasdruck 740bar ohne Einschränkung des Chokes kann aus jeder Waffe mit Normalbeschuss Nitro verschossen werden brachte Sie nicht zur Vernunft, ich hab aufgegeben, die wenigen Jungschützen haben mir geglaubt und verstanden, die Alten kriegst du nicht rum, da ist alles in Stein gemeisselt.

 

Auch zum tresor, selbes Thema, nen A mit Bestandsschutz für 5 LW, wenn du Dir mehr kaufst und die passen immer noch rein zb 8, ist dein Problem, aber gesetzeskonform!!

Edited by lastunas
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Ach, im Endeffekt find' ich solche Latrinenparolen mindestens neutral. Klar, sie verbreiten zwar Panik, Angst und völlig falsche Informationen, aber es zwingt die Leute mal wieder seit langer Zeit, selbst nach Informationen zu suchen und sich zu engagieren.

Außer natürlich sowas: "Ich weiß aus sicherer Quelle, daß das Alles nicht so schlimm kommen wird..."

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vor 2 Stunden schrieb lastunas:

Auch zum tresor, selbes Thema, nen A mit Bestandsschutz für 5 LW, wenn du Dir mehr kaufst und die passen immer noch rein zb 8, ist dein Problem, aber gesetzeskonform!!

Jepp, die A Schränke sind bis 10 LW zugelassen, egal was dran steht. Also in einen für 5 Waffen ausgewiessenen darf man bis 10 Reinpacken wenn sie passen. In die alten B Schränke unter 200 KG dürfen bis 10 Waffen rein, wenn entsprechend angedübelt. Da sind die neuen 0er Schränke schlechter gestellt. Da dürfen unter 200Kg immer nur 5 rein. Das mit dem andübeln haben sie wohl in der Definition für die 0er " vergessen "..................

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Alles klar, vielen Dank.

Den Entwurf hab ich gelesen, daher die Aussage zu "meinem Wissenstand".

Momentan kommen aber ständig Schützenkameraden, die aus "SPD-Ecke" oder von den "Grünen", von der "FDP" oder von einem "AFD-Insider"

irgendwas gehört haben wollen. Dieses Zeug hat wohl niemand ständig auf dem Schirm. Daher habe ich mich hier schlau machen wollen,

ob es verlässlich was Neues gibt.

Meine Infos habe ich hier bekommen, ich danke Euch!

Kann ich am Mittwoch wieder was richtig stellen.

 

Gruß Ralf

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Am 10.3.2019 um 15:08 schrieb PetMan:

In die alten B Schränke unter 200 KG dürfen bis 10 Waffen rein, wenn entsprechend angedübelt. JDa sind die neuen 0er Schränke schlechter gestellt. Da dürfen unter 200Kg immer nur 5 rein. Das mit dem andübeln haben sie wohl in der Definition für die 0er " vergessen"

Die 5 Stk Einschränkung gilt aber nur für Kurzwaffen.

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Am 10.3.2019 um 15:08 schrieb PetMan:

Jepp, die A Schränke sind bis 10 LW zugelassen, egal was dran steht. Also in einen für 5 Waffen ausgewiessenen darf man bis 10 Reinpacken wenn sie passen. ...

Im "Notfall" schafft das Prinzip Schaft unten/Schaft oben ganz schön Platz, für einige Zeit ...

 

Habe ich "früher" auch mal so gehandhabt, allerdings wird bei stetigem Familienzuwachs bei den Waffen sich der Neu-Erwerb nicht umgehen lassen. Konnte zum Glück noch einen guten und günstigen  B-Schrank 2016 erwerben, zusätzlich zum bereits vorhandenen.

 

Im Moment paßt alles rein, falls die nächste Verschärfung greift oder auch der Familienzuwachs (bei den Waffen) überhand nimmt, denke ich mittlerweile über eine Klasse-Null-Schutztür und ein paar Sack Zement nach für einen Waffenraum im Keller. Wandstärke zwischen 60 und 80 Zentimetern vorhanden, ein kleines Kellerfenster müßte wohl zugemauert werden, dann paßt der Rest.

 

 

mfg

Harry

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