Kommt ganz darauf an, wie lange der Kauf her ist und wie man mit seinem Sachbearbeiter klar kommt.
Ich habe im letzten halben Jahr zwei Fälle erlebt, in denen das Umschreiben problemlos möglich war.
1. Fall, mein Sohn: Selbstladebüchse beim Büchsenmacher gekauft, ganz schnell eintragen lassen, nach 2x Schießen, ca. 1 Woche später,
Abnutzungserscheinungen an der Munitionszuführung. Büchsenmacher informiert, er sagt zurückschicken, er telefoniert mit der Behörde,
schickt die andere (baugleiche) Waffe, mit dem Schriftkram zum Amt, eine ausgetragen, neue eingetragen. Kosten: 2x 20 EUR.
2. Fall, ich selbst: Selbstladebüchse Tigr gekauft, eintragen lassen, DANN erst gemerkt, dass ich die falsche Waffe gekauft hatte.
War ein Tigr mit dem kurzen Lauf, kein Tigr 05. Sofort bei Egon reingestellt und verkauft. Zwischenzeitlich mit meinem Sachbearbeiter
gesprochen, ob ich für die "richtige" Tigr ein neues Bedürfnis brauche. Seine Aussage: Das "alte" Bedürfnis, was ja eigentlich "verbraucht" ist,
wäre noch so neu, dass ich kein neues Bedürfnis bräuchte. Kosten 2x 20 EUR für aus- und die Neue wieder eintragen, leider aber nochmal
70 EUR für einen neuen Voreintrag. Den kann ich Ihnen nicht ersparen, meinte er.
Beide Fälle mit grüner WBK, also kein Jäger oder so was.
Mein Tip, schnell mit Sachbearbeiter oder Händler sprechen. Der Händler liefert ja Ersatz für eine nicht reparable Waffe.
Viele Grüße
Ralf