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ralfurban

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Alle Inhalte von ralfurban

  1. Alles klar, vielen Dank. Den Entwurf hab ich gelesen, daher die Aussage zu "meinem Wissenstand". Momentan kommen aber ständig Schützenkameraden, die aus "SPD-Ecke" oder von den "Grünen", von der "FDP" oder von einem "AFD-Insider" irgendwas gehört haben wollen. Dieses Zeug hat wohl niemand ständig auf dem Schirm. Daher habe ich mich hier schlau machen wollen, ob es verlässlich was Neues gibt. Meine Infos habe ich hier bekommen, ich danke Euch! Kann ich am Mittwoch wieder was richtig stellen. Gruß Ralf
  2. Wenn ich rechtssicher dagegenhalten kann, dann tue ich das auch. Das mit dem rechtssicher ist aber so eine Sache, es gibt ja noch kein überarbeitetes WaffG, und wo manche ihr "Wissen" herholen, weiß ich auch nicht. Da ich mich aber nicht täglich mit allem beschäftigen möchte, was derzeit Politiker und "Experten" wann und wo von sich geben, mache ich mich schlau, und stelle dann richtig. So ist zumindest meine Vorgehensweise.
  3. Danke, genau so ist auch mein Wissensstand. Wollte mich im Verein aber nicht zanken, da momentan alle eine Heiden-Angst vor der WaffG Überarbeitung haben und jeder mit neuen horror-Meldungen kommt. Ist ja schlimm genug, was man uns zumuten will, aber so schräg hatte ich es noch nicht gehört. Gruß Ralf
  4. Hallo miteinander, ich beteilige mich nach längerer Zeit mal wieder in fragender Weise: Wir hatten heut im Verein eine wirre Diskussion. Jemand war der Meinung, dass im überarbeiteten WaffG die Magazingröße für halbautomatische Langwaffen auf 5 Schuss begrenzt werden soll. Ich habe das so noch nirgendwo gelesen, weiß auch nicht, wie das bei meinem Tigr gehen soll bzw. ob es dafür überhaupt kleinere Magazine gibt. Weiß evtl. jemand was dazu? Derselbe jemand behauptete auch, das zwar A/B Schränke Bestandschutz haben, aber sobald ich mir eine neue Waffe zulegen will, dürfte ich diese neue Waffe nur in einem 0er oder 1er Schrank aufbewahren, obwohl in meinem A/B Schrank noch Platz ist. Erscheint mir weder logisch, noch habe ich so etwas irgendwo gelesen. Ich halte es für Blödsinn, konnte aber nicht sofort mit Beweisen gegenhalten. Vielen Dank schon mal! Gruß Ralf PS. Ich habe kein entsprechendes Thema gefunden. Falls ich nur blind bin, könnte ein Admin meinen Beitrag vielleicht an die richtige Stelle schieben. Danke!
  5. Kommt ganz darauf an, wie lange der Kauf her ist und wie man mit seinem Sachbearbeiter klar kommt. Ich habe im letzten halben Jahr zwei Fälle erlebt, in denen das Umschreiben problemlos möglich war. 1. Fall, mein Sohn: Selbstladebüchse beim Büchsenmacher gekauft, ganz schnell eintragen lassen, nach 2x Schießen, ca. 1 Woche später, Abnutzungserscheinungen an der Munitionszuführung. Büchsenmacher informiert, er sagt zurückschicken, er telefoniert mit der Behörde, schickt die andere (baugleiche) Waffe, mit dem Schriftkram zum Amt, eine ausgetragen, neue eingetragen. Kosten: 2x 20 EUR. 2. Fall, ich selbst: Selbstladebüchse Tigr gekauft, eintragen lassen, DANN erst gemerkt, dass ich die falsche Waffe gekauft hatte. War ein Tigr mit dem kurzen Lauf, kein Tigr 05. Sofort bei Egon reingestellt und verkauft. Zwischenzeitlich mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, ob ich für die "richtige" Tigr ein neues Bedürfnis brauche. Seine Aussage: Das "alte" Bedürfnis, was ja eigentlich "verbraucht" ist, wäre noch so neu, dass ich kein neues Bedürfnis bräuchte. Kosten 2x 20 EUR für aus- und die Neue wieder eintragen, leider aber nochmal 70 EUR für einen neuen Voreintrag. Den kann ich Ihnen nicht ersparen, meinte er. Beide Fälle mit grüner WBK, also kein Jäger oder so was. Mein Tip, schnell mit Sachbearbeiter oder Händler sprechen. Der Händler liefert ja Ersatz für eine nicht reparable Waffe. Viele Grüße Ralf
  6. Hallo, nur kurz meine bescheidene Meinung, wie sie mir damals von unserem Ausbilder in der Sachkunde "eingeprügelt" worden ist. Ehefrau ohne eigene WBK = kein Zugriff, auch kein Transport zum Schießplatz Es geht hier nicht nur um das Ausbildungsniveau, sondern vor allem um die Überprüfung der Zuverlässigkeit usw. Ehefrau mit eigener WBK = Zugriff ja, gemeinsame Aufbewahrung ja, und das unabhängig vom Kaliber Ich darf einem Schützenkameraden mit WBK meine Waffen ja auch für den Urlaub bis zu 1 Monat übergeben. Inwieweit der Gesetzgeber bei der gemeinsamen Aufbewahrung zwischen gelber und grüner WBK unterscheidet, weiß ich allerdings nicht. Besser ist natürlich, beide haben beides... So teuer ist das Ganze auch nicht. Viele Grüße Ralf
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