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Wechsellauf Langwaffe


MAHRS

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Servus ins Forum! Natürlich bekomme ich auch mein Profilbild nicht gewechselt ... vielleicht hat jemand einen Tipp. Der mit "zweimal klicken" brachte kein Ergebnis. Aber deshalb wollte ich nicht einen Beitrag schreiben.

 

Stichwort Wechsellauf Langwaffe.

Bei der Kurzwaffe ist das klar. Lauf (oder Wechselsystem) einfach kaufen gehen, wenn Kaliber gleich oder kleiner. Eintragen, fertig.

Wie schaut das bei Langwaffen aus? Ich schieße einen Selbstlader Ordonnanz und könnte jetzt den gleichen nochmal kaufen - quasi als Ersatzteillager.

 

Wie müsste man da vorgehen?

 

Besten Dank

 

 

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Ähmja, das hab' ich wohl. Ich schieb's auf den winzigen Bildschirm auf dem Telefon und bin schon ruhig... insofern:

 

vor einer Stunde schrieb trecker:

Neues Bedürfnis beantragen 

...wird das zweckmäßigste sein. Bei älteren Ordonnanzwaffen wird man üblicherweise vermutlich nicht von einem einfachen Austausch ohne Nacharbeit ausgehen können. Wobei Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 3.5 bei Wechselsystemen ja von "Wechselläufen" und Verschluss spricht, was ja eine Einpassungsnotwendigkeit inkludiert. Gemeint waren ja eigentlich "Austauschläufe", aber hey... :unknw:

 

Standardtipp: Mal mit Deinem Sachbearbeiter sprechen, was er da hinsichtlich "Wechselsystem" für Möglichkeiten sieht. Da habe ich schon die kuriosesten Dinge gesehen, wenn der SB mitspielt.

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Beim AR15 geht das wohl....aber "Ordonnanz"? Stelle ich mir z.B. bei nem M14, Garand oder Ljungman irgendwie rechtlich hakelig vor...Lauf und Verschlussgehäuse sind da ja recht fest miteinander verbunden. 

 

Aber andere, fundierte Meinungen würden mich aber interessieren...so ein "Wechselsystem" für meinen M1A wäre schon nett.

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hm...gute Frage. Technisch vielleicht, weil der Verschluss bei den älteren Ordonnanzmodellen mit dem fest verschraubten Verschlussgehäuse verriegelt - nicht mit dem Lauf, wie beim AR15.

 

Hab jedenfalls noch nie ein Garand-/Ljungman-/StGW44-Wechselsystem o.Ä. gesehen. Und das AR15-Lego (nicht falsch verstehen, habe selbst eines und auch ein WS dafür) als Stilblüte und damit als Ausnahme unseres Flickwerk-Waffengesetzes eingeschätzt.
 

Ich muss diesen Monat noch meine 27er verlängern, da frage ich doch einfach mal meine Sachbearbeiterin. Finde die Idee aber interessant, ein zweites M1A-System zum Wechseln zu haben (eines mit ZF, eines offen).

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