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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben (bearbeitet)
59 minutes ago, knight said:

Was German sagen will: Wenn man Beamte und Politiker auf dumme Gedanken bringt, dann haben sie dumme Gedanken.

Sorry...die dummen Gedanken kommen von alleine....siehe die diversen Armbrustvorstöße bzw. wie die Teile Waffen gleichgestellt wurden vgl. https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Die-Armbrust-Part-3c-Bund/posting-35591731/show/ oder Dein Paradebeispiel mit den Wurfsternen, die auch eine nette Historie hat: https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-1/posting-32228646/show/ 

Letzten Link habe ich schon mal gebracht.....da ist auch interessant wie sich da Sachen ändern können.......und ich werde da das Gefühl nicht los, dass sich da Beamte und Politiker gegenseitig aufschaukeln....

 

Quote

Oder wie ich es immer sage: Es gibt einen Unterschied zwischen dem Sozialkundebuch Band I, Untertitel "So wie wir es den Kindern in der Schule erklären" und dem Band II, Untertitel "So wie es wirklich läuft"

 

 

 

 

oder ganz kurz: Präventionsstaat https://de.wikipedia.org/wiki/Präventionsstaat gekoppelt mit Nanny-State  https://de.wikipedia.org/wiki/Staatliche_Bevormundung#Hintergrund_des_Begriffes_Nanny-State

 

bj68

 

 

Edit: Nachtrag:

Ging mir gerade durch den Kopf: "Das Ganze" macht durchaus Sinn, wenn man vom (Grund)-Satz ausgeht, dass Privatpersonen keine "Waffen oder Gegenstände die geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen" besitzen oder gar verwenden sollen, sprich ein generelles Waffen/Gegenstände-Verbot, was in der Diskussion zu dem Teil auch schon mal von einem Politiker kam....

Mit dem Gedanken geht dann auch der Präventionsansatz Hand in Hand und auch die restriktive Anwendung (So wenig Waffen wie möglich in Privatbesitz).....ein meiner Meinung nach ziemlicher Unterschied zu CH (wo Du klagen kannst vgl. Punkt 3.2 zweiter Unterpunkt  https://www.protell.ch/de/Rechtsschutz-Versicherung ) und auch zu A und CZ. 

Aus dem Ganzen ist das Handeln, der Politiker und Behörden dann wieder logisch zu sehen...plus dass da dann auch die UN und andere Organisationen munter in der Suppe rühren........

 

 

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MrCoopa:

Ich gönne jedem Jäger seine Waffen, kenne auch viele Jäger persönlich, aber man muss auch Probleme beim Namen nennen, das hier eine gewaltige Schieflage zwischen den Bedürfnisgruppen herrscht. 

Vielleicht bist du da dann auch neidisch auf die Waffenerben. Die bekommen die Waffen so einfach. Sie brauchen noch nicht einmal eine Sachkunde.

Zwar ist der Jagdschein nicht zum Waffen horten gedacht, aber es steht dir frei die Ausbildung zum Jäger zu absolvieren. Dann merkst du auch, dass das ein völlig anderer und vor allem teurer, anstrengender und weitaus mühevoller Weg zum Waffenerwerb ist.

Nebenbei bemerkt sind die allermeisten Jäger, die ich kenne, da eher sparsam, um das Wort geizig in diesem Zusammenhang mal nicht so direkt zu nennen. Folglich haben die gar nicht so viele Waffen. Die sind Arbeitsgeräte und im dem entsprechenden Zustand, der auf biegen und brechen immer wieder repariert wird, bevor der Jäger sich eine neue Flinte kauft.

Wie auch immer - meine Überzeugung ist, dass es generell mit dem privaten Waffenbesitz Essig wäre, wenn es die privaten Jäger nicht gäbe und die Jagd komplett in Staatshände wäre. Wenn der private Jäger mit seinen privaten Waffen nicht gäbe, wären auch die Waffen aller Sportschützen weg.

Also nicht neidisch meckern was Andere für Erlaubnisse haben, sondern selbst dafür sorgen. Das gilt in allen Bereichen. Schließlich ist der Jäger an sich keine besondere Person. Er hat nur mehr Mühe aufgewendet das zu werden. Dieser Weg steht aber auch jeden frei.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb BJ68:

So wenig Waffen wie möglich in Privatbesitz

 

vor einer Stunde schrieb BJ68:

Aus dem Ganzen ist das Handeln, der Politiker und Behörden dann wieder logisch zu sehen...plus dass da dann auch die UN und andere Organisationen munter in der Suppe rühren........

 

 

 

serveimage2.jpg

Geschrieben

Ist schon aufgefallen, dass man nun zwischen einem Bedürfnis für den Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen getrennt hat?

Zitat

„(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schuss-waffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder ei-nes ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu ma-chen, dass
1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflich-tigen Schusswaffen betreibt,

...

 

Zitat

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schuss-waffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder ei-nes ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu ma-chen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

...

 

Geschrieben

Da brauche ich mal Hilfe. Für mich liest sich das so, dass von einem Sportschützen, dessen erste WBK älter als 10 Jahre ist, generell kein Bedürnisnachweis zum Fortbestehen abverlangt ist, unabhängig davon, wann der letzte Waffeneintrag erfolgt ist.

 

Zitat

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaf-fen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintra-gung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbser-laubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbe-stehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mit-gliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Floppyk:

Da brauche ich mal Hilfe. Für mich liest sich das so, dass von einem Sportschützen, dessen erste WBK älter als 10 Jahre ist, generell kein Bedürnisnachweis zum Fortbestehen abverlangt ist, unabhängig davon, wann der letzte Waffeneintrag erfolgt ist.

 

 

Das ist korrekt, es gilt der erste Eintrag einer Waffe in deine erste WBK

Geschrieben

@German

 

Milgram-Experiment kennst bestimmt, oder? Ob du willst oder nicht, du bist ein Teil des Systems und hälst es am laufen. Das läufst wie geschmiert.... 😉

 

Wiki Link

 

Soziologisch ist das Experiment daher als Beleg für die Wirksamkeit der Norm des Gehorsams gesehen worden. Über die Sozialisation erlerne das Individuum Gehorsamkeit und Unterordnung. Zunächst im familiären System, später in der Institution Schule. In beiden gesellschaftlichen Kontexten, die für die Prägung des Individuums entscheidend seien, werde Folgsamkeit und Unterordnung positiv sanktioniert. Die Gehorsamkeitsnorm ist an Institutionen und Individuen gebunden, die über einen hohen sozialen Status und/oder Autorität verfügen. Denn wie sich in den Variationen des Versuches andeutete, sinkt mit dem sozialen Status des Versuchsleiters die Bereitschaft zur Gehorsamsleistung. Insbesondere wenn die Autorität in einen bürokratischen Prozess eingebunden ist, der die Delegation der Verantwortung auf eine Institution ermöglicht, steigt die Chance auf Gehorsam selbst bei Befehlen, die als unmoralisch empfunden werden.

 

 

 

Also auch bei Gesetzen die keinen Sinn machen, ist der "Gehorsam" bereits antrainiert... Wir Deutschen sind perfekt konditioniert. 😉

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Das ist korrekt, es gilt der erste Eintrag einer Waffe in deine erste WBK

Dann wäre das eine erfreuliche Klarstellung und Vereinfachung für Sportschützen, die dann auch von dem lästigen Schießbuch entbindet.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Floppyk:

Dann wäre das eine erfreuliche Klarstellung und Vereinfachung für Sportschützen, die dann auch von dem lästigen Schießbuch entbindet.

Zumindest meint das mein Sachbearbeiter, mit dem ich gestern lange telefoniert habe.

Aber ich denke es geht in die Richtung

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Zumindest meint das mein Sachbearbeiter, mit dem ich gestern lange telefoniert habe.

Aber ich denke es geht in die Richtung

Ja, die Sachbearbeiter....was die so meinen war schon immer interessant.

Geschrieben

Das werden wir den Sportschützenverbänden zu verdanken haben. Denn die haben nur mit der ersten Bedürfnisbestätigung zum Erwerb zu tun. Die beiden Bestätigungen nach 5 und 10 Jahren kann vom Verein erfolgen und danach ist Ruhe. Somit haben sich die Verbände erfolgreich gegen die drohenden Flut von Bestätigungen gewehrt. So vermute ich das jedenfalls.

Immerhin - nun sind die Regeln zum Bedürfnis klar gefasst. Das wurde ja bislang auch aus Seiten der Schützen bemängelt, weil einige Ämter scheinbar viel zu willkürlich immer wieder neue Bestätigungen forderten.

Sollte sich das jedenfalls bestätigen, dass 10-jährige Sportschützen nun schon im Grundsatz "raus" sind, ist das schon mal positiv.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Zaphod68:

Wenn man nichts mehr erwerben will...

Nö, so wie sich das liest, ist der Erwerb der ersten Waffe entscheidend. Das ist ja ausdrücklich so benannt.

Aber sicher kann man erst sein, wenn die WaffVwV draußen ist. Diese muss ja nun folgen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Zaphod68:

Es ging um den Erwerb ohne Schiessbuch (als Nachweis der regelmäßigen Teilnahme am sportlichen Schiessen)!

Nein, lese noch einmal das Zitat. Es steht im Kontext zum im Besitz befindlichen Waffen und das Fortbestehen des Bedürfnisses für diese Waffen.

 

Zitat

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaf-fen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintra-gung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbser-laubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbe-stehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mit-gliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“

Das ist im Plural geschrieben und bezieht sich nicht auf einzelne Waffen.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb chapmen:

Ja, die Sachbearbeiter....was die so meinen war schon immer interessant.

 

...und wird künftig noch deutlich interessanter werden, nachdem die Sachbearbeiter Hilfspolizei spielen dürfen/müssen/sollen:

 

Wie steht es so schön in der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung:

 

[...]

§ 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen.“
b) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Zur Erforschung des Sachverhalts kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen das persönliche Erscheinen des Antragstellers oder des Erlaubnisinhabers verlangen.“

 

Eine (Ge-)Sichtkontrolle also.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Floppyk:

Ist schon aufgefallen, dass man nun zwischen einem Bedürfnis für den Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen getrennt hat?

 

 

Interpretiere ich das richtig, dass man, bei Neuantrag einer Wbk erstmal 1 Jahr mit einer Vereinswaffe schiesst, um das Bedürfnis zum Erwerb glaubhaft machen zu können und dann mit der erworbenen Waffe 2 Jahre schiesst, bevor man sie besitzen, bzw. zuhause lagern darf?

 

Also das ganze Prozedere jetzt 2 Jahre länger dauert?

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Bullseye83:

Interpretiere ich das richtig, dass man, bei Neuantrag einer Wbk erstmal 1 Jahr mit einer Vereinswaffe schiesst, um das Bedürfnis zum Erwerb glaubhaft machen zu können und dann mit der erworbenen Waffe 2 Jahre schiesst, bevor man sie besitzen, bzw. zuhause lagern darf?

 

Also das ganze Prozedere jetzt 2 Jahre länger dauert?

 

Nein, völlig falsch. Bitte keine Gerüchte Streuen und dramatisieren, auch wenn die Lust daran noch so groß ist.

 

 Man hat Erwerb und Besitz sinnvollerweise getrennt, weil es ja nun verscheidene Regeln für beie Apsekte des Bedrüfnisnachweises gibt.

 

 

Bearbeitet von ASE

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