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IGNORED

Wechselsystem 9mm und Waffe 9mm


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Geschrieben

Ich plane aktuell für meine Sig P220 .45Auto ein Wechselsystem in 9mm zu kaufen. Später soll es dann noch eine „eigenständige“ Waffe in 9mm sein.

 

Kann es bei der Waffe in 9mm dann Probleme beim Bedürfnis/Voreintrag geben?

 

Ist es vielleicht schlauer, erst die Waffe in 9mm zu kaufen und dann das Wechselsystem?

 

 

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Geschrieben

Wechselsysteme werden beim Bedürfnis nicht berücksichtigt. Falls doch jemand kräht, eine 9mm mit Optik, die andere für Disziplinen mit offener Visierung.

 

Ein Wechselsystem was nicht auf die Waffe eingepasst wurde, ist immer die schlechtere Wahl.

Geschrieben

Optik gibt es im DSB nicht, von daher muss das vorher gut überlegt sein, damit man sich nichts verbaut.

Zum Wechselsystem bei der P220...., dies ist mit Sicherheit besser, also so manch andere rein 9mm Waffe, wird ja auch durch Sig auf die Waffe angepasst!



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Geschrieben
  Am 11.1.2019 um 17:05 schrieb -Sven-:

Kann es bei der Waffe in 9mm dann Probleme beim Bedürfnis/Voreintrag geben?

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ja

  Am 11.1.2019 um 17:34 schrieb Essener:

Wechselsysteme werden beim Bedürfnis nicht berücksichtigt.

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möööööööööp!

 

 

 

....und es gibt in D nur eine Waffenbehörde und nur einen Schießsportverband ohne Untergliederungen....

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 11.1.2019 um 18:35 schrieb -Sven-:

Also erst die reine Waffe, dann das Wechselsystem

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idR dürfte es (aus waffenrechtlicher Sicht) keine Probleme geben, wenn Du erst das WS erwirbst und dann die 9mm willst.

 

ABER......Dein (Landes-)Verband und/oder Deine Behörde könnte das anders sehen.....

 

 

 

 

...derartiges wurde schon gelegentlich berichtet

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Na, dann gehe ich dem Problem doch aus dem Weg. Dann hole ich mir ein Bedürfnis für eine 9mm und anschließend das bedürfnisfreie/voreintragsfreie Wechselsystem.


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Geschrieben
  Am 11.1.2019 um 19:59 schrieb callahan44er:
Äh, warum?!
Alzi hat es in Beitrag 8 erklärt.


Als Beispiel ein Auszug aus dem Bedürfnisantrag des Hess.Sch.Verbandes, Punkt 4: dort muss versichert werden:

"Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe."

Besitzt du eine für diesen Wettbewerb (9mm) zugelassene Waffe, wenn du u eine .45er mit 9mmWS besitzt?

Diese Frage kannst du nicht ein-eindeutig mit NEIN beantworten, nichts anderes meinte ich mit Antwort #2 und alzi mit #8.

(Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)
Geschrieben
  Am 11.1.2019 um 20:30 schrieb icegregor:

Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)

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Weil sie bedürnisfrei sind vll......!

 

Sollte das Bedürfnis dann wirklich wirklich nicht erteilt werden lagert er das WS wieder für nen Monat beim Büxer ein. Die Gebühren halten sich für 1 mal aus und 1 mal eintragen auch im Rahmen. Und man hat einen freund gewonnen, ob bei der behörde oder beim.Verband.

Geschrieben



  Am 11.1.2019 um 20:41 schrieb kulli:
Weil sie bedürnisfrei sind vll......!


Das heisst erstmal nur, dass du um ein WS zu erwerben nicht zum Verband für ne Bescheinigung rennen musst.

Eine 45er mit 9er WS is definitiv *zugelassen* und *geeignet* für einen Wettkampf in der 9mm Klasse. Und für diesen Wettkampf willst du nun einen Antrag auf ne eigenständige Waffe stellen
.
Auf welche Idee könnte ich da als Verband kommen?
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 11.1.2019 um 20:30 schrieb icegregor:

Alzi hat es in Beitrag 8 erklärt.

Aufklappen  

Wer?

  Zitat

 

 



Als Beispiel ein Auszug aus dem Bedürfnisantrag des Hess.Sch.Verbandes, Punkt 4: dort muss versichert werden:

"Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe."

Aufklappen  

Hat er nicht, da 45er.

  Zitat

 



Besitzt du eine für diesen Wettbewerb (9mm) zugelassene Waffe, wenn du u eine .45er mit 9mmWS besitzt?

Diese Frage kannst du nicht ein-eindeutig mit NEIN beantworten, nichts anderes meinte ich mit Antwort #2 und alzi mit #8.

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Kann man so sehen, muss man nicht und wird hier nicht! Weder  im Verband noch Behörde.

  Zitat

 



(Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)

Aufklappen  

Wenn das so wäre, wäre es auch kein Grund eine zweite Waffe im z.b. Kaliber 9mm mit Optik zu bekommen, da Umbau zu umständlich. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
  Am 11.1.2019 um 17:05 schrieb -Sven-:

für meine Sig P220 .45Auto ein Wechselsystem in 9mm zu kaufen. Später soll es dann noch eine „eigenständige“ Waffe in 9mm sein.

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Kehre die Reihenfolge um, und es ist problemlos (wie schon oben beschrieben):

1. .45er Komplettwaffe

2. 9mm Komplettwaffe

3. WS 9mm für Pos. 1

 

Andersrum durchaus möglich, aber wesentlich komplizierter (z.B. "Leistungssteigerung" wäre eine Argumentationsgrundlage)

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 11.1.2019 um 22:51 schrieb erstezw:
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Mal ehrlich, wen interessiert der Hessische SV???!

Dieser Kasperverein würde hier doch schon oft genug thematisiert. Wer da noch Mitglied drin ist, ist's selber schuld!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Du willst doch hier nur stänkern.

Frage des TE war, KANN diese Konstellation zu Problemen führen. und sollte er lieber den "sicheren" Weg gehen, der in KEINEM Fall zu Irritationen führt.
Das wurde ihm beantwortet.

Geschrieben
  Am 12.1.2019 um 07:08 schrieb icegregor:

Du willst doch hier nur stänkern.

Frage des TE war, KANN diese Konstellation zu Problemen führen. und sollte er lieber den "sicheren" Weg gehen, der in KEINEM Fall zu Irritationen führt.
Das wurde ihm beantwortet.

Aufklappen  

Wenn er das so genau wissen muss, warum fragt er nicht bei seinem Verband und seiner Behörde und das schriftlich? Fakt ist, das ich keinen kenne wo das zu Problemen geführt hat und das sind einige inkl. mir.

Geschrieben

kann diese Diskussion nicht ganz nachvollziehen,..... ich habe 4x  9mm Pistolen und zwei WS dazu ganz normal als Sportschütze. Gab da nie große Probleme beim Beantragen,....

hier wird ein Fass aufgemacht wegen der zweiten oder vlt. doch lieber erst das WS,....????

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 11.1.2019 um 20:41 schrieb kulli:

Weil sie bedürnisfrei sind vll......!

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FALSCH!

 

erlaubnisfrei ist nicht = bedürfnisfrei!

 

bedürfnisfreier Erwerb gilt für die 4mm-Flitschen bis 7,5J (die sind aber trotzdem erlaubnispflichtig)

 

 

WS (kleiner-gleich Originalkaliber) können erlaubnisfrei erworben werden. idR wird hier das Bedürfnis der Grundwaffe - für den erleichterten/erlaubnisfreien Erwerb - zugrundegelegt.

 

 

kleiner, aber feiner Unterschied.

und wenn der (Teil-)Verband und/oder SB da (WS vorhanden und Waffe in dem Kaliber beantragt) nicht mitspielt (d.h. kein erweitertes Bedürfnis sieht), tja dann ......

Bearbeitet von alzi

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