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IGNORED

Wechselsystem 9mm und Waffe 9mm


-Sven-

Empfohlene Beiträge

Ich plane aktuell für meine Sig P220 .45Auto ein Wechselsystem in 9mm zu kaufen. Später soll es dann noch eine „eigenständige“ Waffe in 9mm sein.

 

Kann es bei der Waffe in 9mm dann Probleme beim Bedürfnis/Voreintrag geben?

 

Ist es vielleicht schlauer, erst die Waffe in 9mm zu kaufen und dann das Wechselsystem?

 

 

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Optik gibt es im DSB nicht, von daher muss das vorher gut überlegt sein, damit man sich nichts verbaut.

Zum Wechselsystem bei der P220...., dies ist mit Sicherheit besser, also so manch andere rein 9mm Waffe, wird ja auch durch Sig auf die Waffe angepasst!



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vor einer Stunde schrieb -Sven-:

Kann es bei der Waffe in 9mm dann Probleme beim Bedürfnis/Voreintrag geben?

ja

vor 58 Minuten schrieb Essener:

Wechselsysteme werden beim Bedürfnis nicht berücksichtigt.

möööööööööp!

 

 

 

....und es gibt in D nur eine Waffenbehörde und nur einen Schießsportverband ohne Untergliederungen....

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vor 29 Minuten schrieb -Sven-:

Also erst die reine Waffe, dann das Wechselsystem

idR dürfte es (aus waffenrechtlicher Sicht) keine Probleme geben, wenn Du erst das WS erwirbst und dann die 9mm willst.

 

ABER......Dein (Landes-)Verband und/oder Deine Behörde könnte das anders sehen.....

 

 

 

 

...derartiges wurde schon gelegentlich berichtet

Bearbeitet von alzi
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Äh, warum?!
Alzi hat es in Beitrag 8 erklärt.


Als Beispiel ein Auszug aus dem Bedürfnisantrag des Hess.Sch.Verbandes, Punkt 4: dort muss versichert werden:

"Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe."

Besitzt du eine für diesen Wettbewerb (9mm) zugelassene Waffe, wenn du u eine .45er mit 9mmWS besitzt?

Diese Frage kannst du nicht ein-eindeutig mit NEIN beantworten, nichts anderes meinte ich mit Antwort #2 und alzi mit #8.

(Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)
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vor 7 Minuten schrieb icegregor:

Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)

Weil sie bedürnisfrei sind vll......!

 

Sollte das Bedürfnis dann wirklich wirklich nicht erteilt werden lagert er das WS wieder für nen Monat beim Büxer ein. Die Gebühren halten sich für 1 mal aus und 1 mal eintragen auch im Rahmen. Und man hat einen freund gewonnen, ob bei der behörde oder beim.Verband.

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Weil sie bedürnisfrei sind vll......!


Das heisst erstmal nur, dass du um ein WS zu erwerben nicht zum Verband für ne Bescheinigung rennen musst.

Eine 45er mit 9er WS is definitiv *zugelassen* und *geeignet* für einen Wettkampf in der 9mm Klasse. Und für diesen Wettkampf willst du nun einen Antrag auf ne eigenständige Waffe stellen
.
Auf welche Idee könnte ich da als Verband kommen?
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vor 57 Minuten schrieb icegregor:

Alzi hat es in Beitrag 8 erklärt.

Wer?

Zitat

 

 



Als Beispiel ein Auszug aus dem Bedürfnisantrag des Hess.Sch.Verbandes, Punkt 4: dort muss versichert werden:

"Der Antragsteller /die Antragstellerin besitzt keine für diesen Wettbewerb zugelassene Waffe."

Hat er nicht, da 45er.

Zitat

 



Besitzt du eine für diesen Wettbewerb (9mm) zugelassene Waffe, wenn du u eine .45er mit 9mmWS besitzt?

Diese Frage kannst du nicht ein-eindeutig mit NEIN beantworten, nichts anderes meinte ich mit Antwort #2 und alzi mit #8.

Kann man so sehen, muss man nicht und wird hier nicht! Weder  im Verband noch Behörde.

Zitat

 



(Und wo steht, dass WS NICHT auf das Bedürfnis "angerechnet" werden (sollen) ?)

Wenn das so wäre, wäre es auch kein Grund eine zweite Waffe im z.b. Kaliber 9mm mit Optik zu bekommen, da Umbau zu umständlich. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 7 Stunden schrieb -Sven-:

für meine Sig P220 .45Auto ein Wechselsystem in 9mm zu kaufen. Später soll es dann noch eine „eigenständige“ Waffe in 9mm sein.

Kehre die Reihenfolge um, und es ist problemlos (wie schon oben beschrieben):

1. .45er Komplettwaffe

2. 9mm Komplettwaffe

3. WS 9mm für Pos. 1

 

Andersrum durchaus möglich, aber wesentlich komplizierter (z.B. "Leistungssteigerung" wäre eine Argumentationsgrundlage)

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vor 8 Stunden schrieb erstezw:

Mal ehrlich, wen interessiert der Hessische SV???!

Dieser Kasperverein würde hier doch schon oft genug thematisiert. Wer da noch Mitglied drin ist, ist's selber schuld!

Bearbeitet von callahan44er
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vor 12 Minuten schrieb icegregor:

Du willst doch hier nur stänkern.

Frage des TE war, KANN diese Konstellation zu Problemen führen. und sollte er lieber den "sicheren" Weg gehen, der in KEINEM Fall zu Irritationen führt.
Das wurde ihm beantwortet.

Wenn er das so genau wissen muss, warum fragt er nicht bei seinem Verband und seiner Behörde und das schriftlich? Fakt ist, das ich keinen kenne wo das zu Problemen geführt hat und das sind einige inkl. mir.

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vor 12 Stunden schrieb kulli:

Weil sie bedürnisfrei sind vll......!

FALSCH!

 

erlaubnisfrei ist nicht = bedürfnisfrei!

 

bedürfnisfreier Erwerb gilt für die 4mm-Flitschen bis 7,5J (die sind aber trotzdem erlaubnispflichtig)

 

 

WS (kleiner-gleich Originalkaliber) können erlaubnisfrei erworben werden. idR wird hier das Bedürfnis der Grundwaffe - für den erleichterten/erlaubnisfreien Erwerb - zugrundegelegt.

 

 

kleiner, aber feiner Unterschied.

und wenn der (Teil-)Verband und/oder SB da (WS vorhanden und Waffe in dem Kaliber beantragt) nicht mitspielt (d.h. kein erweitertes Bedürfnis sieht), tja dann ......

Bearbeitet von alzi
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