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Ertteilung einer WBK theoretisch möglich?


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Geschrieben

Hallo liebes Forum, 

 

ich bin "Jack", 25 Jahre alt, wohne in Schleswig Holstein und bin derzeit Student der Biomedizintechnik.

 

Ich bin schon seit längerer Zeit stiller Mitleser, nun habe ich aber auch mal ein Anliegen bei welchem ich Hilfe von erfahrenen Menschen gebrauchen könnte. Der Text wird etwas länger werden von daher danke ich jetzt schon allen die sich alles durchlesen :)

 

Fangen wir mal an:

 

Ich bin jetzt seit ca. 2-3 Monaten in einem örtlichen Schützenverein angemeldet, gehe alle 1-2 Wochen schießen und es macht mir wirklich total viel Spaß. Letztens kam dann im Verein das Thema "eigene WBK in Zukunft" auf...und da fangen jetzt die Probleme an. Es folgt eine Auflistung aller Dinge die ich bisher getan habe (Ich habe bei Anmeldung im Verein dem Vorstand und den Mitgliedern alles mitgeteilt, da ich von Anfang an mit offenen Karten spielen wollte).

 

  • Mit 11 oder 12 Jahren mit Freunden bei Karstadt Stifte geklaut, bis auf ein Hausverbot nichts weiter passiert.
  • Mit 12 oder 13 Jahren 2 mal beim Graffiti sprühen erwischt worden, bis auf ein "Verhör" bei der Graffiti Dienststelle nichts weiter passiert.

 

Diese beiden Punkte sind denke ich zu vernachlässigen (hoffe ich jedenfalls), nun kommen wir aber zu den wirklich problematischen Dingen:

 

  • In der 7. Klasse habe ich ein Butterfly Messer geschenkt bekommen, brauchte dieses nicht und habe es weiter verschenkt. Derjenige hat sich damit erwischen lassen und gesagt, dass er es von mir hatte. Polizei kam daraufhin bei mir Zuhause vorbei und hat mich dazu vernommen, ansonsten nichts weiter passiert.
  • In der 8. Klasse wurde ein Klassenkamerad auf dem Schulhof mit einem Schlagring gesehen, ich habe ihm angeboten diesen für ihn in meinen Ranzen zu tun damit er nicht damit erwischt wird. Dies wurde ebenso beobachtet und besagter Schlagring wurde bei mir gefunden. Die Schulleitung rief meine Mutter an und es wurde abgesprochen diesen freiwillig bei der Polizei abzugeben, was auch getan wurde. Auch hier ist nichts weiter passiert. (Dazu muss ich sagen, dass ich auch selber einen besessen habe, WELCHEN ICH ABER NIE BENUTZT HABE ODER ES VOR HATTE! Dieser wurde nicht abgegeben weil ich es schlicht und einfach vergessen habe, dass ich diesen auch noch besaß).

 

Und nun kommen wir zum größten Problem und eigentlich dem größten Fehler meines Lebens:

 

  • Anfang 2015 wurde von einem Mitglied meiner Familie in dem Haus in welchem ich auch wohne Cannabis angebaut. Es kam zu einem kleinen Brand bei welchem natürlich alles gefunden wurde. Daraufhin wurde gegen alle die theoretisch Zugang dazu hatten ermittelt, einschließlich mir. Bei der direkt im Anschluss erfolgten Hausdurchsuchung wurde besagter vergessener Schlagring in einer alten Grabbelkiste gefunden, die im Schrank in einem meiner Zimmer stand. Alle Verfahren gegen mich wurden hierbei fallengelassen!
  • Gegen Mitte des Jahres 2015 zerbrach die Freundschaft zwischen mir und meinen beiden besten Freunden aufgrund von Umzügen etc. Ich kam zu einem neuen Freundeskreis dazu in welchem gelegentlich Cannabis konsumiert wurde. So kam es, dass ich bis zum 2.3.2017 selber ca. 1 mal monatlich Cannabis konsumierte.
  • Am 3.3.2017 kam ich mittags in eine Polizeikontrolle -> Urintest positiv -> Blutentnahme -> 2,7ng aktives THC + 30ng THC-Carbonsäure. Daraufhin Führerscheinentzug, 8 Monate Abstinenz nachgewiesen und am 15.1.2018 meine MPU positiv bestanden. Seitdem weder Cannabis konsumiert, noch irgendwelche anderen Mittel (anderes wurde auch vorher nie konsumiert, nicht einmal Alkohol), keinen Kontakt mehr zu ehemaligen "Freunden" etc. 

 

So nochmal zusammengefasst, ich bin bisher ohne Vorstrafen, mein Führungszeugnis Belegart-0 sagt "Ohne Eintragungen", was im Auszug des BZR steht kann ich leider noch nicht sagen, aber es wird wohl nicht gut aussehen. 

 

Meine Frage ist nun: Ist es mit einer Vorgeschichte wie meiner möglich innerhalb der nächsten, sagen wir mal 1-2 Jahre, eine eigene WBK erteilt zu bekommen oder gibt es Paragraphen die ganz klar sagen "Punkt XY verstößt gegen diese Regelung, 10 Jahre warten und dann kannste es noch mal versuchen"?

 

Würden sich Zweifel an meiner Eignung auch in einem Fall wie meinem mit einer waffenrechtlichen MPU ausräumen lassen? Eventuell auch mit weiteren Auflagen?

 

Zum Abschluss noch mal: Bitte interpretiert meine Anfrage nicht im Sinne von "Ahhhh, der nächste Assi der ne Knarre haben will etc....." Der Schießsport ist seit langem eine Beschäftigung die mir wirklich viel Spaß macht und mich erfüllt. Ich bin mit den Menschen im Verein auf einer Wellenlänge und würde in Zukunft gerne auch an Wettkämpfen Teilnehmen und tiefer in die ganze Materie eintauchen. Falls es so sein sollte und ich mir den Weg zur eigenen WBK verbaut habe, dann ist das so. Dann werde ich mich mit den Vereinswaffen durchkämpfen und trotzdem meinen Weg gehen. Ich denke aber mit der eigenen WBK fühlt man sich eher als "vollwertiger Schütze". 

 

Ich danke euch schon mal im Voraus :)

 

 

Geschrieben

Das kann Dir nur das Amt sagen. Das Problem sind nicht die Strafen, sondern "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen", daß nicht sorgfältig mit Waffen und Munition umgegangen wird. Und das ist im Ermessen der Behörde. Nur die kann Dir eine Antwort geben.

Geschrieben

Hallo Jack, erstmal willkommen hier im Forum!

Zu Deiner Frage gibt es hier unzählige Threads. Bei keinem kommt etwas heraus. Du kannst gerne mal die Suchfunktion benutzen, dann kommst Du sehr rasch an Antworten. Einige werden Dir gefallen, andere nicht. Helfen wird kein Rat, außer dem, den Dir Fyodor schon gegeben hat. 

Wenn Du bereits 3 Monate Mitglied im Schützenverein bist, würde ich Dir raten, bis etwa zum 7. Monat zu warten und dann einfach bei Deinem Amt den Antrag auf Erteilung einer WBK zu stellen mit dem Hinweis, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgewiesen wird. Das wird der schnellste Weg sein, definitiv zu einer Antwort auf Deine Frage zu kommen. Investieren musst Du eben die Zeit beim Sport, die Gebühr für die Überprüfung und den Sachkundelehrgang. Aber vielleicht lernst Du ja auch was fürs Leben. 

 

Ansonsten hole ich mir schon mal Chips und Cola und warte auf die nächsten Antworten. 

Geschrieben

Hau in dieselbe Kerbe:

Der Amtsmann, der beurteilen soll, ob Du ein zuverlässiger Mensch bist, der ist hier unbekannt. Auch wie dick die Akte sein wird, die er sich durchlesen wird, können wir nicht sagen.

 

Es wäre also alles Spekulatius. Was man sagen kann, ist, daß Du genau mit den "einschlägigen" Fehlverhalten aufgefallen bist nämlich "Verstoß gegen WaffenGesetz" und "Straftat nach Betäubungsmittelgesetz". Damit steht sowohl Deine Zuverlässigkeit in Frage als auch Deine Eignung. Die Positive Dröhn-Probe ist jetzt auch erst knapp zwei Jahre her.

 

Wir haben in der Vergangenheit hier im Forum öfters mal dazu geraten, einen Kleinen Waffenschein zu beantragen, als Versuchsballon. Denn bei der Erteilung wird (eigentlich) genau so eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt wie bei allen anderen Waffenrechtlichen Erlaubnissen. Es kostet 50,-€ und Du kannst mit einigem Zutrauen dann davon ausgehen, daß das Ergebnis bei der WBK ähnlich ausgeht. Wenn Du seit 2 Jahren ein neuer Mensch bist und den Drogen und Gewaltspielzeugs-Souvenirs abgeschworen hast, sehe ICH persönlich kein Problem auf Dich zukommen. Aber das kann ich per Internet-Ferndiagnose nicht besonders verlässlich beurteilen.

Geschrieben

“Alle Verfahren gegen mich wurden hierbei fallengelassen!“
Nach welchem § wurden die Verfahren eingestellt?
Schon mal ne Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister geholt?
Unbeschränkter Bzr Auszug ans Amtsgericht schicken lassen und Einsicht genommen?
Davon ab wäre meine Einschätzung, dass die Vergehen schon einschlägig sind, um eine WBK abzulehnen, vor allem, da sie noch nicht so lange her sind. Aber genau weisst du es erst wenn du beantragst.

Gesendet von meinem HUAWEI GRA-L09 mit Tapatalk

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Andreas181:

Nach welchem § wurden die Verfahren eingestellt?

 

Zur Beurteilung inzwischen uninteressant.

Selbst bei der Einstellung nach 170.2 ist die Annahme der nicht gegebenen Zuverlässigkeit möglich und wird gerichtlich gedeckt.

Geschrieben

Keine Verurteilung mit mehr als 60 Tagessätzen so stehts geschrieben, Zuverlässigkeit gegeben.

 

Aktuell bei uns jemand mit 1,36 Promille erwischt, 40 Tagessätze a 80 Euro, den haben Sie schön Mass genommen, Richter war wohl schlecht drauf, aber WBK hat er vor kurzem bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Eignung aber nicht zwingend. Da "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"...

Dann ist wohl der beste Tip oben "Versuchsballon" kleiner Waffenschein.

Bearbeitet von lastunas
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Harry Callahan:

...

Die Fristen, die für die Begründung des Bedürfnis' notwendig sind.

 

Ja, ist schon klar, mit etwas Mühe und Spucke kann man auch direkt die WBK beantragen, die Verbandsbescheinigung nachliefern etc. Und umgekehrt ist der KWS inzwischen so begehrt, daß es wahrscheinlich in der Bearbeitungsfrist keinen Unterschied macht.

Bearbeitet von Tyr13
Geschrieben

Wow, danke euch für die schnellen Antworten! 

 

Also wenn es nach Tatsachen geht die „die Annahme rechtfertigen“ dann sieht es ja schon mal düster aus, zumindest wenn ich keinen seeeehr toleranten Sachbearbeiter haben werde. 

 

Nein, einen unbeschränkten Auszug aus dem BZR habe ich noch nicht, lediglich einen Einblick in mein Führungszeugnis habe ich im Rahmen meiner MPU Vorbereitung nehmen können. 

 

Nach welchem Paragraphen die Verfahren eingestellt wurden kann ich leider ebenso wenig sagen, dazu müsste ich in meine Unterlagen schauen, bin aber gerade in der Uni. 

 

Nur noch mal zur Ergänzung. Eine Fahrt unter THC Einfluss wird nicht als Straftat im Sinne des Verkehrsgesetzes gesehen sondern als Ordnungswidrigkeit. Fragt mich nicht wieso, aber es ist so. Jedenfalls habe ich nur ein Bußgeld dafür auferlegt bekommen, keine Geldstrafe. 

 

Und naja, was soll ich sagen. Es wäre wohl töricht zu behaupten, dass ich innerhalb von 2 Jahren zu einem komplett neuen Menschen geworden bin. Diese ganze Geschichte hat mir aber die Augen geöffnet, so dass ich mich jetzt von jeglichen schlechten Dingen und Menschen fern halte! 

 

Ich habe mir, wie man sieht, jetzt schon viel verbaut durch sowas. Ich will nicht, dass das so weiter geht. 

Vor allem wegen unnötigen Dingen wie einem versteckten bzw. vergessenen Schlagring etc.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Jack3d:

Also wenn es nach Tatsachen geht die „die Annahme rechtfertigen“ dann sieht es ja schon mal düster aus, zumindest wenn ich keinen seeeehr toleranten Sachbearbeiter haben werde. 

Und genau das können wir kaum errätseln. Daher möchte ich Dich ermutigen, den Versuch dennoch zu starten. Probier's einfach aus, gib z.B. den Antrag persönlich ab, wenn Dein Amt das mitmacht, biete an, Dich vorzustellen etc. Die meisten SB in Waffenbehörden, die ich kenne, mögen Kundenkontakt, wenn er denn nicht "feindselig" erfolgt. Sind normale Menschen, die 'nen Job machen, nicht notwendigerweise die oft beschworenen (privaten) Waffenbesitzer-Hasser.

 

Wenn es Dir hilft, Meine Prognose sieht eher positiv für Dich aus. Also: wenn's Dir wichtig ist, starte den Versuchsballon, dann ist die Ungewissheit weg.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jack3d:

Und naja, was soll ich sagen. Es wäre wohl töricht zu behaupten, dass ich innerhalb von 2 Jahren zu einem komplett neuen Menschen geworden bin. 

Dafür ein „Like“ von mir ?

Geschrieben

Danke für die Ermutigungen Leute! 

 

Ich denke ich werde dann wohl mal den Versuch starten und den KWS beantragen. 

 

Falls es nicht klappt werde ich eben warten müssen, naja, selbst versemmelt in dem Fall. 

 

Ich werde euch auf jeden Fall auf dem laufenden halten :) 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie schon erwähnt: Kleinen Waffenschein beantragen, dann hast du Gewissheit, ob du auch ne WBK bekommen kannst.

 

Eignungs- und Zuverlässigkeit sind bei beiden Anträgen gleichgestellt.

Bearbeitet von tocan
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Tyr13:

Probier's einfach aus, gib z.B. den Antrag persönlich ab, wenn Dein Amt das mitmacht, biete an, Dich vorzustellen etc.

So ist der SB vermutlich am besten zu überzeugen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Tyr13:

, gib z.B. den Antrag persönlich ab, wenn Dein Amt das mitmacht, biete an, Dich vorzustellen etc. Die meisten SB in Waffenbehörden, die ich kenne, mögen Kundenkontakt, wenn er denn nicht "feindselig" erfolgt. Sind normale Menschen, die 'nen Job machen, nicht notwendigerweise die oft beschworenen (privaten) Waffenbesitzer-Hasser.

 

 

Eine gesunde Skepsis sollte man sich vorbehalten- im Plauderton hat schon so mancher SB Dinge erzählt bekommen die ihn nichts angehen.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb chapmen:

im Plauderton hat schon so mancher SB Dinge erzählt bekommen die ihn nichts angehen.

Logorhoe ist immer schwierig. Allerdings meinst Du wahrscheinlich: Der SB kriegte Dinge zu hören, die ihn direkt etwas angingen, aber nachteilig für den Gesprächspartner waren.

 

Aber andererseits kann man im persönlichen Gespräch 2 positive Aspekte nutzen: Einmal kann (eventuell notwendige) Klärung direkt und ohne den Zeitverlust von Schriftverkehr erfolgen, zweitens gibt man seine non-verbalen Kommunikations-Informationen weiter, die sonst verloren gehen. Da muss man auch hier im Forum achten, niemand hört die Ironie bereits am Tonfall und wenn's eine lustige redewendung sein soll, kriegt's bestimmt einer in den falschen Hals.

Geschrieben

Nö, ich meinte das was ich geschrieben habe und nicht mit deiner Interpretation übereinstimmt.

Geschrieben

Also ich denke wenn man sich der Dinge bewusst ist die über einen selbst bei den Behörden bekannt sind und einigermaßen vorbereitet zum Gespräch geht und sich dazu etwas artikulieren kann, wird es höchstens daran scheitern, dass der SB wirkich Zweifel an der Eignung hat. 

 

Ich werde eure Ratschläge umsetzen und vorbereitet zum Gespräch gehen, wenn möglich auch im Vorfeld einen Termin ausmachen. 

 

Ist ja nicht so, dass ich eine weiße Weste hätte. Von daher werde ich mich gut vorbereiten :) 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Jack3d:

Also ich denke wenn man sich der Dinge bewusst ist die über einen selbst bei den Behörden bekannt sind.......

 

Du wirst dich wahrscheinlich wundern  was dir bewusst ist und was der Behörde bekannt ist.

Gibt ein Sprichwort, auch in der heutigen Zeit, oder besonders in der heutigen Zeit gültig: Gehe nicht zu deinem Fürsten wenn du nicht gerufen wirst.

 

Jeder wie er möchte.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Ich denke ich werde mir, bevor ich einen Antrag stelle, mal einen Auszug aus dem BZR zu meinem örtlichen Amtsgericht schicken lassen. 

 

Es hat ja alles keine Eile...

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