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Erfahrung: Export Zielfernrohr aus USA (Leupold)


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Sorry für das spammen hier, aber ich versuche nur den Weg nachzuvollziehen.

 

Die Gegenstände, die unter ITAR fallen sind in der USML geregelt.

In der USML sind die Zielfernrohre wie folgt geregelt:

Category I—Firearms, Close Assault Weapons and Combat Shotguns

(f) Riflescopes manufactured to military specifications (See category XII(c) for controls on night sighting devices.)

 

Damit wäre das Zielfernrohr aus ITAR raus, da es laut Hersteller nicht unter diese Spezifikationen fällt.. Dann würde sinngemäß die Prüfung nach EAR erfolgen, welche in Deinem speziellen Fall positiv verlaufen ist, da Du die ECCN Nummer vom Hersteller erhalten hast und Deutschland keine Beschränkung hat.

 

So in etwa korrekt?

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Es ist schon interessant und teilweise auch amüsant (aber nur teilweise), welche Fantasievorstellungen bei einigen Usern grassieren, die ihr vermeintlich detailliertes Wissen doch eher aus rudimentären Sprachkenntnissen oder falscher und mehrheitlich angstbeseelter Mundpropaganda ziehen.

2 Beispiele, bei denen vor dem Kauf die Rechtslage in den U.S. of A. über U.S. Customs gründlichst gecheckt wurde, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden:

 

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LEUPOLD MkIV, 8,5-25x50 mit TMR-Absehen (Tactical Milling Range), neu, OVP, direkt von einem US-Händler online gekauft. KEIN ITAR!

 

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LEUPOLD Ultra M1A 16x, MilDot, wurde von LEUPOLD in vergleichweise kleiner Stückzahl zur Ausstattung des Springfield M1A als Designated Marksman Rifle hergestellt und ausschließlich zur militärischen Verwendung an U.S. Army, U.S. Navy u. USMC ausgeliefert.

Vor ca. 8 Wochen von einem privaten Anbieter aus den USA gekauft, KEIN ITAR!

 

Zur Beruhigung evtl. vorhandenen Nervenflatterns genügt eine Emailanfrage an U.S. Customs mit kurzer Schilderung der Kaufabsicht und genauer Beschreibung des Kaufgegenstandes der zur Ausfuhr beabsichtigt ist, bei mangelnden Sprachkenntnissen kann man auch den Anbieter in den USA bitten, diese Anfrage vorzunehmen. Die Informationen aus einer solchen Anfrage sind in der Mehrzahl der Fälle entspannend.

 

CM

 

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Am 12.11.2018 um 17:12 schrieb Kai:

Sorry für das spammen hier, aber ich versuche nur den Weg nachzuvollziehen.

 

Die Gegenstände, die unter ITAR fallen sind in der USML geregelt.

In der USML sind die Zielfernrohre wie folgt geregelt:

Category I—Firearms, Close Assault Weapons and Combat Shotguns

(f) Riflescopes manufactured to military specifications (See category XII(c) for controls on night sighting devices.)

 

Damit wäre das Zielfernrohr aus ITAR raus, da es laut Hersteller nicht unter diese Spezifikationen fällt.. Dann würde sinngemäß die Prüfung nach EAR erfolgen, welche in Deinem speziellen Fall positiv verlaufen ist, da Du die ECCN Nummer vom Hersteller erhalten hast und Deutschland keine Beschränkung hat.

 

So in etwa korrekt?

Ja, so ist der Ablauf korrekt. Im Falle eines Leupold ZFs hat Leupold eine Webseite mit Liste online, welche ZF ITAR sind.

https://www.leupold.com/service-support/resources/global-trade-compliance

 

Wenn man wenig Mühe haben will einfach Hersteller anschreiben/anrufen, bzw. wie in vorposts erwähnt Email an eine der Obrigkeiten.

Am 12.11.2018 um 18:05 schrieb cartridgemaster:

 

LEUPOLD MkIV, 8,5-25x50 mit TMR-Absehen (Tactical Milling Range), neu, OVP, direkt von einem US-Händler online gekauft. KEIN ITAR!

Spannend: schaut man nach, fällt auf, dass einige Mark 4 8.5-25x50 ITAR sind. Hier aber überwiegend ER/T (also die Variante Extend Range Tactical Riflescope).

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Am ‎12‎.‎11‎.‎2018 um 18:05 schrieb cartridgemaster:

Es ist schon interessant und teilweise auch amüsant (aber nur teilweise), welche Fantasievorstellungen bei einigen Usern grassieren, die ihr vermeintlich detailliertes Wissen doch eher aus rudimentären Sprachkenntnissen oder falscher und mehrheitlich angstbeseelter Mundpropaganda ziehen.

Eine Krankheit die vorzugsweise Lehrer und Polizisten befällt.

Sie glauben immer alles zu wissen - hält aber nur selten einer

Nachprüfung stand.

  • Like 1
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Am 12.11.2018 um 18:05 schrieb cartridgemaster:

Zur Beruhigung evtl. vorhandenen Nervenflatterns genügt eine Emailanfrage an U.S. Customs mit kurzer Schilderung der Kaufabsicht und genauer Beschreibung des Kaufgegenstandes der zur Ausfuhr beabsichtigt ist, bei mangelnden Sprachkenntnissen kann man auch den Anbieter in den USA bitten, diese Anfrage vorzunehmen. Die Informationen aus einer solchen Anfrage sind in der Mehrzahl der Fälle entspannend. 

 

CM

 

 

Nur kurz dazu,

 

ich habe mir mal die Mühe gemacht und dort angefragt, das U.S. Customs and Border Protection (CBP) Information Center hat mich an das U.S. Census Bureau verwiesen und die an das Bureau of Industry and Security, obwohl die Wiederladepresse jetzt nicht so kompliziert sind wie Zielfernrohre.

 

Es bestätigt allerdings die These, dass nur wenige diese exportregeln verstehen und man deswegen am Flughafen durchaus in Diskussionen kommen kann.

  • Like 1
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Am 20.11.2018 um 15:40 schrieb Kai:

das U.S. Customs and Border Protection (CBP) Information Center hat mich an das U.S. Census Bureau verwiesen und die an das Bureau of Industry and Security

 

Weil der US-Zoll damit eben auch nichts zu tun hat. :closedeyes:

 

Aber Hauptsache, bei denen wird "die Rechtslage gründlichst gecheckt" und man unterstellt anderen rudimentäre Sprachkenntnisse und angstbeseelte Mundpropaganda... :rolleyes:

 

Und vielleicht hat's auch nicht jeder verstanden, weil er nichtmal im Deutschen die Beiträge richtig lesen kann:

 

Es ging mir hier primär um die pauschal rausgehauenen, falschen Aussagen zu Waffenteilen. Kann man wie gesagt im Thread recht klar erkennen, wenn man ihn denn lesen würde...

 

Die Thematik Zielfernrohre ist da tatsächlich etwas diffiziler, wobei mich tatsächlich die Antwort der tatsächlich zuständigen Stelle bezüglich des von privat gekauften, vermutlich unter ITAR fallenden militärischen Zielfernrohrs interessieren würde (die richtige Stelle der USML wurde oben ja sogar zitiert). Und nein, der Zoll ist's nicht...

 

Am 14.11.2018 um 01:40 schrieb WOF:

Sie glauben immer alles zu wissen - hält aber nur selten einer

Nachprüfung stand.

Du meinst so wie Deine andauernden Versuche, mit irgendwelchen Vermutungen irgendetwas zu unterstellen? So stellt sich halt jeder selber so bloß, wie er möchte... ;)

  • 6 months later...
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Ich hole dieses interessante Thema mal nach oben weil ich mich gerade frage, wie man rausbekommt, ob ein Teil ITAR-reguliert ist oder nicht. In meinem konkreten Fall geht es um Magazine für eine PPQ (10 Schuss), PMAGs für ein AR-15 (10-Schuss) und eine Picatinny-Sattelmontage für eine Remington 870 Flinte.

 

Hat irgend jemand eine Email-Adresse vom Zoll, TSA oder sonst einer zuständigen Stelle von der man sich eine Antwort erwarten kann? Ich würde ja gern im ersten Schritt erst mal eine offizielle Stellungnahme zu den Artikeln bekommen. Über ITAR kursiert im Netz soviel Halbwissen und es gibt so viel Unklarheit, dass es schwer ist, sich selbst eine eindeutige Antwort zu ergoogeln (das Gesetz ist ja auch absichtlich schwammig und flexibel formuliert).

Posted (edited)

Den Rest des Threads hast Du aber schon gelesen, "United States Munitions List" und so?

Was zum Thema Magazine soll denn da schwammig sein?

Und was sollen Zoll oder TSA damit zu tun haben?

Edited by weyland
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vor einer Stunde schrieb Herman Upmann:

Ich hole dieses interessante Thema mal nach oben weil ich mich gerade frage, wie man rausbekommt, ob ein Teil ITAR-reguliert ist oder nicht. In meinem konkreten Fall geht es um Magazine für eine PPQ (10 Schuss), PMAGs für ein AR-15 (10-Schuss) und eine Picatinny-Sattelmontage für eine Remington 870 Flinte.

 

Hat irgend jemand eine Email-Adresse vom Zoll, TSA oder sonst einer zuständigen Stelle von der man sich eine Antwort erwarten kann? Ich würde ja gern im ersten Schritt erst mal eine offizielle Stellungnahme zu den Artikeln bekommen. Über ITAR kursiert im Netz soviel Halbwissen und es gibt so viel Unklarheit, dass es schwer ist, sich selbst eine eindeutige Antwort zu ergoogeln (das Gesetz ist ja auch absichtlich schwammig und flexibel formuliert).

Bevor hier wieder irgendwer Schwachsinn schreibt: Nimm dir die Regelungen her, lies sie, versuch sie zu verstehen (kann dauern, liegt aber meist nicht an dir:)), kopier alles wichtige raus, und dann gehste damit zum Zoll, TSA oder wen auch immer und zeigt im was er zu beachten hat. Alles andere kann gut gehen, muss aber nicht.

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vor 20 Stunden schrieb George:

dann gehste damit zum Zoll, TSA oder wen auch immer und zeigt im was er zu beachten hat. Alles andere kann gut gehen, muss aber nicht.

Andererseits aber auch: It's better to ask forgiveness than to ask permission. Zoll, TSA, usw. haben Leute, die weder als Fachanwälte geschult sind noch das als ihre Aufgabe ansehen. Was soll Dir ein Typ mit dem Äquivalent der mittleren Reife zu exportrechtlichen Feinheiten sagen? Ganz böse Zungen sagen sogar, daß ich als ich noch keine 21 war gelegentlich etwas Alk von der besseren Sorte im Reisekoffer hatte, die man nicht in Läden kriegt, die sich ohne oder mit offensichtlich falschem Ausweis abspeisen lassen.

 

Wiederlader und Schmuggler handeln auf eigenes Risiko.

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Am 11.6.2019 um 10:56 schrieb Proud NRA Member:

Andererseits aber auch: It's better to ask forgiveness than to ask permission.

 

Am 11.6.2019 um 10:56 schrieb Proud NRA Member:

Wiederlader und Schmuggler handeln auf eigenes Risiko. 

Manchmal wäre es echt besser, wenn Du Deine Finger still hälst und nicht so einen gefährlichen (für Dich nicht, aber für die, die auf das was Du schreibst reinfallen) Unsinn schreiben würdest. :bump:

 

Am 11.6.2019 um 10:56 schrieb Proud NRA Member:

Ganz böse Zungen sagen sogar, daß ich als ich noch keine 21 war gelegentlich etwas Alk von der besseren Sorte im Reisekoffer hatte, die man nicht in Läden kriegt, die sich ohne oder mit offensichtlich falschem Ausweis abspeisen lassen.

Und das ist ja eindeutig mit einem ITAR-Verstoß zur heutigen Zeit vergleichbar...

 

 

 

Am 10.6.2019 um 12:49 schrieb Herman Upmann:

In meinem konkreten Fall geht es um Magazine für eine PPQ (10 Schuss), PMAGs für ein AR-15 (10-Schuss)

ITAR

 

Am 10.6.2019 um 12:49 schrieb Herman Upmann:

eine Picatinny-Sattelmontage für eine Remington 870 Flinte.

Kann ggf. "nur" EAR unterliegen. Das hängt aber ein bisschen vom Hersteller und dem Produkt ab.

"Normale" Optikmontagen sind vor einer Weile aus der ITAR-Liste genommen worden, explizit für Behörden oder Militär entwickelte und gefertigte Montagen unterliegen aber nach wie vor ITAR. Das sollte man also besser mit dem Hersteller vorher klären. Tendenziell bekommt man da aber pauschal ablehnende Antworten, wenn man überhaupt eine Antwort bekommt.

 

 

Posted
On 6/11/2019 at 10:56 AM, Proud NRA Member said:

Andererseits aber auch: It's better to ask forgiveness than to ask permission.

Das würde ich in Bezug auf amerikanische Behörden auch niemandem empfehlen. Wer die USA kennt, und mal gesehen hat wie Amtsträger dort auftreten, sehnt sich wirklich nach unserem  - zumindest in diesem Fall noch-relativ normalen und gelassenen Land zurück. Für mich sind die kurz davor faschistoid zu werden. Allein die übergewichtigen DEA Leute mit ihren Hunden, die die Passagiere bei der Ausreise am Flughafen anbrüllen wie Lee Ermey persönlich reichen mir da schon.

 

Ja, PMAG sind definitiv ITAR, steht sogar auf der Packung drauf wie ich jetzt weiß. Das Problem das ich mit der USML habe ist, dass wenn man nur danach geht, eigentlich alles was irgendwie im entferntesten mit Schusswaffen zu tun hat unter ITAR fällt. Heißt es doch:

 

Category I—Firearms, Close Assault Weapons and Combat Shotguns

*(a) Nonautomatic and semi-automatic firearms to caliber .50 inclusive (12.7 mm)

 und dann weiter unten:

 

(h) Components, parts, accessories and attachments for the articles in paragraphs (a) through (g) of this category.

 

Das ist doch dann quasi ALLES was man sich vorstellen kann. Nun wissen wir aus einigen Beiträgen, dass das natürlich nicht so ist. Wir immer bei Gesetzen, ist nicht nur das Gesetz entscheidend sondern auch Verwaltungsvorschriften, Interpretationen etc. etc. Und darüber einen Überblick zu bekommen finde ich halt gerade schwer.

 

Und was soll immer die Frage was Zoll und TSA damit zu tun haben sollen? Die werden sicher keine rechtssichere Aussage treffen können uns sind behördenmäßig vlt. auch nicht zuständig, aber wer guckt denn in die Koffer rein? Und zieht die bei Verdacht raus? Also zumindest das Risiko minimieren bei Eigenmitnahme kann man schon wenn man die vorher fragt. Allerdings hat man dann natürlich wieder das Risiko direkt beim Fragen an den falschen zu geraten und gleich eingelocht zu werden. Irgendwo stand nämlich, dass man als Ausländer in den USA ein ITAR Teil nicht mal besitzen darf. Keine Ahnung ob es stimmt.

 

  • Like 1
  • 3 years later...
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Habe mich um das Thema in letzter Zeit mal wieder gekümmert. Anscheinend gab es bei ITAR schon 2020 Änderungen weshalb die meisten normalen Zielfernrohre nicht mehr unter ITAR reguliert werden sondern über die Commerce Control List des Departments of Commerce.

 

Departments of State and Commerce Issue Final Rules Amending Export Regulations on Firearms and Ammunition: Wiley

 

So wie ich das verstehe kann man also die ECCN Nummer des ZFs beim Hersteller erfragen und wenn die in der Commerce Control Liste auftaucht wäre es legal das nach Deutschland mitzunehmen. Vielleicht ist das hier für viele auch schon ein alter Hut, aber ich bin erst jetzt auf diese Änderungen gestoßen. Kann das jemand bestätigen bzw. mehr dazu sagen? Wäre ja für deutsche Schützen die öfter in den USA sind eine gute Nachricht.

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