Ich akzeptiere deine Kritik und fasse sie positiv auf, falls ich in meinem Beitrag etwas falsch darstelle.
Hinsichtlich Gewährleistungsfall kann ich auch hier nur für das Beispiel Leupold sprechen, deren Garantie/Gewährleistung nicht dadurch berührt wird, dass der Artikel exportiert wird. Man kann seinen Anspruch national geltend machen, aber auch, mit Umständen verbunden den Artikel ins HQ in den U.S. einsenden. Abgesehen hiervon, bleibt die Frage, ob man sich das antun möchte bei einem EP von unter 250. Nichtsdestotrotz hat man Lifetime Warranty außer auf die elektronischen Teile.
Eine andere Frage an dich wäre, was man jetzt nach meinen Darlegungen falsch macht, wenn man vom Hersteller die ECCN erfragt (falls der Artikel eine hat),und selber nachforscht oder mit der ECCN den Zoll befragt ob man damit ausreisen darf. Es geht doch im Prinzip darum, beim Ausreiseprozess etwas u.U. bzw. im Zweifelsfall anzumelde. Das schlimmste was man machen kann, ist einfach so durch die Kontrollen zu gehen.
Bei einem klaren Fall kann man das machen, bei nur ein bisschen Zweifel fragt man am Airport entsprechende Autoritäten und im schlimmsten muss der Artikel da verbleiben.
Ganz explizit geht es mir darum mit dem Vorurteil aufzuräumen, ZF zu exportieren sei verboten. Es steht einfach generell auf jeder Händlerseite ITAR, ITAR ITAR und daher No.