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Munitionserwerb als deutscher Sportschütze in der Schweiz


Domenicus

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Hallo zusammen

 

ich habe deutscher Sportschütze in Grenznähe eine Menge schweizer Schützenkollegen.

Da dort gerne Sammelbestellungen zu günstigen Preisen durchgeführt werden frage ich mich, wie das ganze rechtlich für mich ausähe.

Ich weiss, dass ich zum Verbringen von Munition eine Erlaubnis der waffenrechtlichen Behörde brauche.

 

Gibt es Schützen in einer ähnlichen Situation, die in der Schweiz Munition kaufen, und mir hierzu ihre Erfahrungen berichten können?

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vor 1 Stunde schrieb Domenicus:

Ich weiss, dass ich zum Verbringen von Munition eine Erlaubnis der waffenrechtlichen Behörde brauche.

Schau mal nach dem Zollsatz für Munition und bedenke die Einfuhrumsatzsteuer.

Wahrscheinlich wird die Munition dann preislich unattraktiv.

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Zoll ist das Thema. Wenn du in Luxemburg etwas kaufst kannst du damit (Zoll-/steuerrechtlich) einfach nach Hause fahren. Egal ob Lebensmittel, Elektronik oder Munition (für die du halt die entsprechenden Genehmigungen benötigst). Bei einzelnen Waren gibt es noch zusätzliche Einschränkungen (Kaffee,...), grundsätzlich ist Eigenbedarf aber abgabenfrei.

Aus der Schweiz etwas einführen ist dagegen das selbe Procedere wie aus China oder den USA. Es werden Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig. 

http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Einfuhr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/einfuhr-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

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vor 9 Stunden schrieb Domenicus:

ich habe deutscher Sportschütze in Grenznähe eine Menge schweizer Schützenkollegen.

 

vor 8 Minuten schrieb howagga:

...

Da gibt's 300€ Freibetrag, oder?

 

 

Das hängt jetzt davon ab...

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Eingeschraenkte-Reisefreimengen/eingeschraenkte-reisefreimengen_node.html

 

 

Eventuell sind es auch nur 90€.

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Ist halt die Frage, wie weit der Weg ist. Evtl lohnt da auch ein Umweg....

 

So oder so wären wir wieder bei

vor 43 Minuten schrieb howagga:

Bei der Einfuhr gibts dann einen Freibetrag, nicht die Welt, aber wenn man eh öfter über die Grenze fährt....

 

 

 

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Hat die in der Schweiz sammelbestellte, günstiger als in Deutschland zu bekommende Munition eine gültige CIP-Prüfung und dementsprechende CIP-Kennzeichnung?

 

Wenn nein, ist der Erwerb (und voraussichtlich auch die Einfuhr) mit einer "normalen" Erwerbsberechtigung in Form eines Jagdscheins oder eines Stempels in einer WBK nicht erlaubt.

 

Am 26.10.2018 um 12:00 schrieb Domenicus:

Ich weiss, dass ich zum Verbringen von Munition eine Erlaubnis der waffenrechtlichen Behörde brauche.

Es ist zwar zu hoffen, dass grenznahe deutsche Waffenbehörden auf den obigen Umstand achten, sicher ist das zwar nicht.

Also selbst wenn die Behörde eine Erlaubnis zum Verbringen von Munition erteilt, sollte man darauf achten...

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Am ‎26‎.‎10‎.‎2018 um 12:00 schrieb Domenicus:

ich habe deutscher Sportschütze in Grenznähe eine Menge schweizer Schützenkollegen.

Da dort gerne Sammelbestellungen zu günstigen Preisen durchgeführt werden frage ich mich, wie das ganze rechtlich für mich ausähe.

Ich weiss, dass ich zum Verbringen von Munition eine Erlaubnis der waffenrechtlichen Behörde brauche.

Gibt es tatsächlich Dinge die Inder Schweiz günstige als bei uns sind, würde mich wundern.

Hat schon seinen Grund warum der grenznahe Schweizer bei uns für seinen Lebensunterhalt einkaufen geht.

 

Außerdem müsste die Munition ja deutlich über 25% günstiger sein als bei uns, (Zoll 3-8% keine Ahnung, Einfuhrumsatzsteuer 19%) damit das überhaupt nachdenkenswert wird (ohne die Genehmigungsgebühren zu betrachten).

 

mach mal ein konkretes Beispiel?

 

Glaube nicht das RUAG dort unter dem BRD Preis die Geco abgibt.....

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Am 26.10.2018 um 20:50 schrieb erstezw:

Luxemburg ist EU, die Schweiz Drittland. 

Sagt dir aber nichts, merkt man schon.

Falsch, die Schweiz ist ein sogenannter "assoziierter Staat", für welchen aufgrund des Schengenbeitritts alle waffenrechtlichen EU-Regelungen gelten. Diesbezüglich ist sie wie ein Mitgliedstaat zu behandeln (siehe hierzu Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 14).

 

Sprengstoffrechtlich ist die Schweiz ansonsten in der Tat ein Drittstaat.

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Vielen Dank für die Antworten.

 

Der Grund, warum ich nach dem Erwerb in der Schweiz frage, ist einfach der, dass die meisten meiner Schützenkollegen dort herkommen.

Aber nüchtern betrachtet stimmt das Kosten/Nutzenverhältnis tatsächlich nicht, bei angenommenen 18cts/rd für 9mm in der Schweiz gegenüber 23cts/rd inkl. Versand bei einem beliebigen egun-Angebot lohnt sich das nicht, besonders da bei den für eine anständige Sammelbestellung nötigen Mengen natürlich jede Freigrenze locker gerissen wird.

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