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IGNORED

Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?


Multivan

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vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wer öffentliche Gebäude betritt weiß dass dort jeder kontrolliert wird.

 

 

In bestimmten Gerichten, ja. In Besucherbereichen von Bundestag und Landtagen, ja.

 

Aber ansonsten weiß ich von keinem öffentlichen Gebäude (zumindest nicht in Süd-/Südwestdeutschland), wo regelmäßig kontrolliert wird.

In typischen öffentlichen Gebäuden wie öffentl. Bibliotheken, Rathäusern. Landratsämtern etc... bislang unbekannt. 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Die Frage ist in dem Zusammenhang, was für einen "Normalo" überhaupt relevant ist...

Noch nie als Kläger oder Zeuge geladen gewesen? Viel interessanter wäre in dem Zusammenhang die Frage nach der Rechtsgrundlage für das abfingern. Oder der Haftung, wenn bei der Gelegenheit was auf den Boden geworfen wird oder nachher doppelt da ist. 

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vor 11 Stunden schrieb karlyman:

Aber ansonsten weiß ich von keinem öffentlichen Gebäude (zumindest nicht in Süd-/Südwestdeutschland), wo regelmäßig kontrolliert wird.

In typischen öffentlichen Gebäuden wie öffentl. Bibliotheken, Rathäusern. Landratsämtern etc... bislang unbekannt. 

Noch?

Jüdisches Museum auf jeden Fall.

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  • 2 Wochen später...

Ich gehe regelmäßig (oft) in den Wald und habe immer mein Esee-6 dabei. Einfach so. Weil ich mein Messer mag. Und vielleicht muss ich mir mal einen eingezogenen Schiefer aus dem Finger pulen. 

Mir würde, selbst nach intensiver Überlegung, kein einziger Grund einfallen, wann und warum mich die Exekutive auf diesen Waldwanderungen körpernah durchsuchen sollten, wo dann auch zufällig das Messer aufgefunden wird. Ich kann mich auch nicht erinnern, daß mir die Exekutive jemals im Wald über den Weg gelaufen wäre. Immer die Kirche im Dorf lassen. 

Wer sich mit solchen Fragen wie der Eingangsfrage durchs Leben plagt, sollte das Messer lieber daheim lassen. 

 

 

 

Bearbeitet von Sentenced7
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