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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


bumm

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Am 18.12.2018 um 18:36 schrieb Asgard:

Wird ein Beamter aus dem Dienst entlassen verliert er seine Pensionsansprüche nicht,

 

Soso.

 

Zitat

Ein Beamter, der ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung - nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - nachversichert. 
Dies ergibt sich aus § 8 SGB VI.
Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn getragen.
So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI.

 

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Du versteht es anscheinend nicht. Wenn dieses Entscheidung bzw. vergleichbare Entscheidungen die individuelle Unzuverlässigkeit aufgrund individueller Verstöße begründen würden, dann würde dagegen niemand meckern. Und es ist wahrlich keine Eigenart von sog. Reichsbürgern bzw. Leuten, die die diese zugeschriebene(n) Rechtsmeinung(en) vor sich hertragen, im Einzelfall gegen diese und jene und auch waffenrechtliche Regelungen zu verstoßen. Auch unter LWB ist de Zahl derjenigen, die hier und da gegen das Waffenrecht verstoßen Legion und den einen oder anderen erwischt es eben - und das sind keine sog.Reichsbürger.

Der Umstand, daß es möglicherweise im konkreten Fall keinen "Unschuldigen" getroffen hat und im Einzelfall eigentlich alle froh sein können, daß ein "schwarzes Schaf" entfernt wurde, rechtfertigt nicht, eine bestimmte Gruppe von Leuten, deren Gemeinsamkeit allein darin besteht, eine verquerte und absurde Rechtsmeinung zu unserem Staat zu haben und mehr oder minder lautstark zu vertreten, allein wegen dieser Auffassung als grundsätzlich rechtsuntreu und unzuverlässig im waffenrechtlichen Sinne abzuqualifizieren und damit jedem dieser Leute ungeachtet seines individuellen Strafregisters die WBKen und Waffen wegzunehmen. Und allein darum geht es. Und selbst wenn diese Gruppe öfter als der Durchschnitt der LWB insgesamt mit spezifisch waffenrechtlichen oder allgemeinen Delikten auffallen würden, dann würde dies diese "Begründung" allenfalls bei Vorliegen der Umstände wie bei den kriminellen Rockergangs zulässig sein, wobei man unter rechtsstaatlicher Sicht auch bei diesen begründete Zweifel haben kann, denn ungeachtet deren sozusagen Gang-spezifische Kriminalität sind m.W. die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnis auch nicht mehr als andere durch waffenrechtliche oder andere Delikte aufgefallen. 

Unzuverlässigkeit ist ein individuelles Merkmal und wenn man meint, dies aus einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit ableiten zu dürfen oder zu wollen, dann muß diese Gruppe bei unveränderten Verhältnissen bislang in einem sehr deutlich und derart überdurchschnittlichen Umfang aufgefallen sein, daß dies zu einem gravierend hohen Risiko der Delinquenz des Einzelnen führt. Das ist Rechtsstaat.

Andernfalls könnte man mit derselben "Begründung" allen vereinsorganisierten Sportschützen und allen Jägern die WBKen entziehen. Warum? Jedermann weiß, daß in den Vereinen gesoffen wird - erst gestern habe ich es wieder erlebt, nachmittags trudeln sie mit ihren Wummen ein und als erstes ziehen sie sich ein, zwei Bier (NICHT alkoholfrei) rein, von dem Gesaufe nach dem Ballern nicht zu reden (und dann halb bis ganz besoffen greifen sie sich Wummen und Mun und torkeln oder schwanken heim). Und daß Jäger dem Trunk ergeben sind ist ja nun wirklich Allgemeinwissen. Klar, nicht jeder ist so ein Spezi, aber nach meinen sicherlich nicht ganz unrepräsentativen Erfahrungen weit mehr als 20, 30% - und Du findest garantiert nicht 30% sog. Reichsbürger mit WBKen, die wie auch immer delinquent sind.

Das mit dem "Akzeptieren nicht die Rechtsordnung" in ihrer Allgemeinheit und Absolutheit ist und bleibt vorgeschobener, rechtsstaatswidriger Unfug, denn dann wären die Jungs überwiegend vorbestraft aber zumindest schon "regulär" ohne WBKen, denn wir wissen, daß der geringste Verstoß genügt um die Zuverlässigkeit zu riskieren. qed.

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Am 22.12.2018 um 16:22 schrieb heletz:

Daher urteilen die Gerichte völlig zu Recht:

"Dem von den Antragstellern geltend gemachten Gesichtspunkt, dass es während eines Zeitraums von über 15 Jahren keine Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Geboten oder sonstige "Übergriffe" gegeben habe, sei kein entscheidungserhebliches Gewicht beizumessen, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden müsse."

OVG Rheinland-Pfalz 7 B 11152/18

 

Dazu noch kurz:

Wenn eine Einzelfallentscheidung mit konkreten Verstößen unabhängig von irgendeiner Gruppenzugehörigkeit begründet wird ist das insofern nicht zu beanstanden. 

Eine andere Frage ist freilich, und dies ist völlig losgelöst von der "Reichsbürger"- oder sonstiger "Gruppenhaft"- oder "Meinungsdiskrimierierungs"-Problematik, ob es überhaupt rechtens ist, ein 15jähriges und längeres einwandfreies Verhalten bei der Prognose, ob ein aktueller Verstoß wirklich die Zuverlässigkeit beeinträchtigt, also ein signifikantes Risiko begründet, daß künftig in relevanter Weise gegen das WaffG verstoßen wird, unberücksichtigt zu lassen und sich auf den Allgemeinplatz, daß ein Restrisiko nicht heingenommen werden müsse, zurückgezogen werden darf. Denn ein Restrisiko nimmt der Staat bei allen Dingen hin, bei jedem AKW, bei jedem Gaswerk, Industriebau, bei jedem Führerschein, völlig egal was, nichts ist 100% perfekt und schadenssicher. Allein der Straßenverkehr: Das Risiko, während des Autofahrens einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden, ist keinesfalls Null, das Risiko eines Momentanversagens ist da, das Risiko, irgendetwas zu übersehen, verwirklicht sich täglich zifach, hundertfach, tausenfach .... Und da nahezu alle allein waffenrechtliche Verstöße tatsächlich folgenlos bleiben darf man bei dem Restrisiko auch nicht allein auf die Wahrscheinlichkeit, z.B. gegen eine Aufbewahrungsvorschrift zu verstoßen, abstellen sondern muß die Wahrscheinlichkeit von Folgen für die Gemeinschaft berücksichtigen. Und diese Wahrscheinlichkeit ist weit, weit, weitaus kleiner als allein die aus dem Führen von Kfz sich ergebenden Risiken. Tatsächlich wollen sich diese Richter überhaupt nicht mit der Fragen der persönlichen Zuverlässigkeit beschäftigen, denn andernfalls müßten sie erkennen, daß es für jeden nicht gänzlich verblödeten LWB schon die dunkelgelbe Karte darstellt, sich überhaupt gegen die Bezweifelung seiner Zuverlässigkeit und drohenden Entzug der WBKen zur Wehr setzen zu müssen, zu wissen, daß jeder weiterer Verstoß "tödlich" sein wird. Wer mit auch nur ansatzweise Hirn im Kopf wird von da an nicht 150% penibel sein? Diese Geschwafel lenkt nur von der Tatsache ab, daß der Richterschaft insgesamt LWB suspekt und grundsätzlich ein Dorn im Auge sind, vermutlich weil sie verinnerlicht haben, daß sie die einiige Instanz ist, die für Auseinandersetzungen (welcher Art auch immer) zuständig sind und es sie schlicht stört, daß Waffenbesitzer theoretisch diese ohne Gerichte erledigen könnten. Daß dies niemand macht interessiert sie nicht und da sie gegen die, die es evtl. tun würden - nämlich Kriminelle Illegalwaffenbesitzer - nicht tun können, dünnen sie halt die Reihen der LWB durch völlig überzogene und in jedweder Hinsicht realitätsferne Anforderungen nach Kräften aus. Eine andere Erklärung sehe ich nicht (und ich weiß ja, wie wir Juristen ticken), denn objektiv geht bspw. von einem Sportschützen, dem unbemerkt einen KK-Patrone aus der Schachtel in den Koffer gefallen ist und dort unentdeckt herumliegt, nicht die geringste Gefahr aus. Aber auch nach 25 Jahren Unauffälligkeit werden dem Mann dann mit diesen Sprüchen mit Freuden aller WBKen weggenommen.

 

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Am 23.12.2018 um 17:22 schrieb MarkF:

Du versteht es anscheinend nicht.

Hallo MarkF

 

vielen Dank, für die Ausführungen. Sehr interessant. Auf den Punkt und absolut der Realität entsprechen.

Mach weiter mit dem Input. Das ist genau das, was wir benötigen.

 

 

Steven

Bearbeitet von Winzi
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vor 15 Stunden schrieb MarkF:

Denn ein Restrisiko nimmt der Staat bei allen Dingen hin,

 

Dieses Risiko wird auch bei LWB hingenommen.

 

Aber eben nur bei solchen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie künftig mit Waffen und Munition sorgsam im Sinne der Gesetze der BRD umgehen werden.

 

Bei Reichsbürgern ist dies nicht der Fall, da sich sich heute an die Gesetze halten, morgen aber beschließen, dies nicht mehr zu tun.  Steht es 50:50, ob der Betreffende die Rechtsordnung der Bundesrepublik ablehnt oder nicht, so ist aus Sicherheitsgründen darauf abzustellen, die Waffen mindestens so lange zu entziehen, bis das geklärt ist. (VGH München, Beschluss v. 04.10.2018 – 21 CS 18.264)

 

Da Schußwaffen nun einmal gemeingefährliche Gegenstände sind, finde ich das nachvollziehbar.

 

Verständlicherweise wartet man erst nicht, bis etwas passiert:

 

Zitat

In Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich. Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 – 21 ZB 14.1512 – juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 – 21 CS 13.1969 – juris Rn. 14).

VG München, Beschluss v. 22.05.2018 – M 7 S 18.878

 

Dabei kann ich einen spezifischen "Haß" gegen Reichsbürger nicht erkennen.

 

Denn Reichsbürger können auch nicht Schöffe sein (OLG Hamm 1 Ws 258/17 vom 14.6.2017), sie besitzen nicht die Zuverlässigkeit für den Pilotenschein (VG Düsseldorf v. 06.06.18 - 6 L 1452/18), können keine verbeamteten Lokführer sein (OVG Münster, Beschluss vom 24.10.2018, 3d B 1383/18), ja, sie können überhaupt keine Beamten sein, Polizisten schon gar nicht (jüngst VG Göttingen 1 B 384/17). Ebenso fehlt ihnen die Zuverlässigkeit als Fahrer das Oktoberfest zu beschicken (VG München Beschl. v. 20.09.2018 – M 22 E 18.4518) und schreiben sie ans Amt wirres Zeug, so können sie die Fahrerlaubnis verlieren (OVG - 2 EO 887/16 v. 2. 2. 2017, VG Berlin 20 L 108.11 v. 7. 10. 2011)

 

Eine speziell gegen LWB gerichtete Entscheidungspraxis kann ich nicht erkennen, zumal es durchaus Entscheide gibt, die den Betreffenden die WBKs samt Waffen belassen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, daß sie die Grundordnung der BRD offensiv ablehnen.

 

 

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@ Heletz: Du verstehst es einfach nicht.

Du rechtfertigst die Anti-"Reichsbürger"-Rechtsprechung mit dementsprechenden Urteilen. Was soll das? So geht das nicht.

 

Tatsache ist, daß diese Leute vielleicht (oder sicherlich) etwas blöde und auch spinnert sind, aber das unterscheidet sie nicht sonderlich vom Gros der Bevölkerung (das ist jetzt keine Anspielung auf dieses Form). Fakt ist, daß sie sich in toto letztlich doch an die Gesetze halten.

Und wenn man sich anschaut, daß Polizisten seit Jahrzehnten, Jahr und Tag ihren Dienst unangefochten versehen und die bundesdeutschen Gesetze beachten und durchsetzen und dann, wenn herauskommt, daß sie "Reichsbürger" sind, trotz des jahrzehntelangen Beweises der Gesetzestreue und ohne jede persönliche Verfehlung als "unzuverlässig" gelten, dann weiß man, was die Stunde geschlagen hat. Und deren Behandlng läßt sich nicht durch gleichartige "Reichsbürger"-Rechtsprechung rechtfertigen - dies belegt nur wie gefährlich die Situation für jeden anders- und auch kritischdenkenden Geist wird.

Bei der Kritik hieran geht es nicht um die "Reichsbürger"-Gesinnung oder deren Veteidigung, es geht darum, daß hier abweichende Meinungen sanktioniert werden. Heute die sog. "Reichsbürger", morgen EU- und Regierungs- oder Establishment-Kritiker und danach alle anderen politisch/gesellschaftlich bzw. vom Establishment unerwünschten Meinungen. Und wir LWB sind dann auch mit im Sack, jedenfalls dann, wenn wir Waffenliebhaber sind bzw. diese nicht nur als Sportgeräte betrachten (und damit auch Lichtzielgeräte als vollwertigen Ersatz ansehen).

 

Und es gibt gerade keine "Lebenserfahrung", daß sich irgendein beliebiger "Reichsbürger" nicht an die Gesetze halten würde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Jede Lebenserfahrung zeigt, DASS sich grundsätzlich jeder "Reichsbürger" in gleicher Weise wir jeder andere an die Gesetze hält, auch wenn er nach außen deren Unverbindichkeit reklamiert und sich damit lächerlich macht. Aber das Vetreten absurder Meinungen ist für sich keine Rechtfertigung für Sanktion - im Gegenteil sitzen solche Leute sogar im Bundestag (Linke, Grüne). 

 

Und jenseits die hohlen Phrasen gibt es immer, bei jedermann, bei jeder Sache ein Restrisiko. Auch kann grundsätzlich jedermann ausrasten. Gib ihm genügend (aber nicht zuviel) Alkohol, reize ihn bis aufs Blut und gibt ihm eine Waffe (Messer, Knüppel etc) in die Hand. Nicht jeder wird zuschlagen, aber doch einige. Das Restrisiko ist also immer vorhanden und wird entgegen der hohlen Phrasen naturgemäß hingenommen.

Auch bei Polizisten: Irgendwo gibt es Statistiken über - waffenrechtlich oder anders - delinquent werdende Polizisten. Deren Quote liegt keineswegs bei oder nahe Null. Und dennoch gibt man diesen Leuten Waffen. Trotz des offensichtlich beachtlichen Restrisikos.

 

Nein, das ist in dieser Form nur eine hohle Phrase. Tatsächlich bezieht sie sich auf konkrete Risiken, für die es eine entsprechende Tatsachenbasis bedarf. Sei es individueller Form, sei es wie bei kriminellen Vereinigungen (z.B. Rockern) den typischen Gruppenaktivitäten, also gruppentypischer und -spezifischer Kriminalität (bei allen diesbezüglichen "Gruppenhaft"-Bedenken). Dies es aber bei den sog. Reichsbürgern gerade nicht gibt. Aber das wird da übergangen, weil man diese Leute einfach nicht mag (was ich verstehen kann) und aussortieren will. Und das ist in dieser Form aber schlicht rechtswidrig, rechtsstaatswidrig. Völlig egal, wieviel Richter in dasselbe Horn stoßen. Und (Partei)Politiker (die von Rechtsstaat per se schon mal keine Ahnung haben) dies gutheißen.

Aber das ist es schon so oft erklärt und gesagt worden ...

 

 

Bearbeitet von MarkF
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vor 17 Minuten schrieb MarkF:

es geht darum, daß hier abweichende Meinungen sanktioniert werden.

 

Du verstehst es offensichtlich einfach nicht! So geht das nicht! Was soll das?

 

Gerade die herangezogenen Urteile zeigen ja, daß niemals eine Gesinnung sanktioniert wurde, sondern stets nur Taten.

 

Die Taten entspringen natürlich der Gesinnung, aber offensichtlich geht es an Dir völlig vorbei, wenn ich wiederholt darauf hingewiesen habe, daß es genügend Entscheidungen gibt, die eben darauf hinweisen, daß die Äußerung von "abstrusen Meinungen" nicht zu einem Waffenetzug ausreicht.

 

Das interessiert Dich offensichtlich nicht, wenn z.B. das VG Gera entschieden hat, drei von vier Leuten müßten deshalb die Waffen wieder zurückgegeben werden.

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vor 14 Minuten schrieb heletz:

Das interessiert Dich offensichtlich nicht, wenn z.B. das VG Gera entschieden hat, drei von vier Leuten müßten deshalb die Waffen wieder zurückgegeben werden.

Die Truppe in Gera war um es einmal human auszudrücken etwas neben der Spur.

 

Die haben das EU Zeichen auf ihren Nummernschildern mit Aufklebern mit Reichsadler drauf abgeklebt.

Dann müssen sie auch noch etwas dumm rum gelabbert haben.

 

Und da hat die Waffenbehörde halt den Vollzug angeordnet.

 

Ob es das Wert ist mit so sinnfreien Aktionen das SEK ins Haus zu bitten muss aber jeder selbst wissen.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb heletz:

 

Du verstehst es offensichtlich einfach nicht! So geht das nicht! Was soll das?

Gerade die herangezogenen Urteile zeigen ja, daß niemals eine Gesinnung sanktioniert wurde, sondern stets nur Taten.

Die Taten entspringen natürlich der Gesinnung, aber offensichtlich geht es an Dir völlig vorbei, wenn ich wiederholt darauf hingewiesen habe, daß es genügend Entscheidungen gibt, die eben darauf hinweisen, daß die Äußerung von "abstrusen Meinungen" nicht zu einem Waffenetzug ausreicht.

 

Durch welche nachhaltig begangenen Straftaten haben die Betreffenden begründeten Anlaß zu Zweifeln an ihrer Rechtstreue gegeben ? Ich sehe keine. Durchweg bestehen deren "Handlungen" in verbalen Äußerungen, in denen sie den "reichsbürgertypischen" Unsinn von sich geben. Ihr "Ungehorsam" gegenüber dem von Ihnen abgelehnten Staat bzw. deren Repräsentanten beschränkt sich auf nicht strafbare Bereiche, entweder verstoßen sie nicht gegen Gesetze oder die Staatsmacht läßt es nicht auf eine Machtrprobe ankommen, bei der sie aber einknicken würden. Denn deren Ablehnung geht ja nicht so weit, daß sie für ihre Überzeugung eine Straftat begehen oder in den Kahn einfahren würden. Maulhelden, mehr nicht, wenn auch bescheuerte.

Und allein aus der verbalen Ablehnung des Staats "folgern" Behörden und Gerichte, daß sie (im Ernstfall) die Gesetze nicht beachten würden. Und gerade dies ist nicht zulässig, solange sie nicht individuell relevant/nachhaltig gegen Gesetze verstoßen haben oder jedenfalls mehr oder minder zwingend aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Organisation, Gemeinschaft etc. , in der dies "dazu" gehört, dies mit einiger Wahrscheinlichkeit tun werden. Dies ist nichts als die Bestrafung einer unerwünschten Gesinnung.

Wenn es um die Rechtstreue aufgrund Handelns geht, dann müßten schon mehr als eine oder zwei fahrlässige Geschwindigkeitsübertretungen entsprechende Zweifel an der Rechtstreue führen und die entsprechenden Konsequenzen haben. Haben sie aber nicht, weil die Obrigkeit selbst weiß, daß schon einiges mehr dazu gehört. Aber bei den sog. "Reichsbürgern" genügt dummes Geschwätz.

 

Wie anderweitig gesagt: Würde man Zweifel an ihrer geistigen Gesundheit äußern und sie untersuchen lassen und zum Ergebnis  kommen, daß deren verschrobene Ansichten die Grenzen der geistigen Gesundheit überschreiten, wäre es etwas anderes. Geisig schwach = keine ausreichende Einsichtsfähigkeit = unzuverlässig. Aber darauf möchte sich der Staat natürlich nicht einlassen. Zum einen würde man damit möglicherweise die Büchse der Pandora öffnen, denn in die gleiche Schublade gehört z.B. die Auffassung, daß die Zuwanderung von Millionen Analphabeten ohne jede Qualifikation aus fremden Kulturkreisen etc. etc. etc. unser Demografieproblem lösen würden. Oder (fast) noch schlimmer es würden den Leuten gar ausreichend geistige Gesundheit attestiert werden.

 

Und es hilft überhaupt nichts, auf Urteile zu verweisen, in denen als Feigenblatt ein angeblicher Grundsatz aufgestellt wird, der aber gleich wieder durch die Entscheidung ad absurdum geführt wird, in dem eben gerade nicht individuelle Verfehlungen sondern letztlich nur Meinungsäußerungen, mögen sie auch noch so absurd und verschroben sein, als "Begründung" herangezogen werden. Das ist das kleine Einmalseins, Urteilsbegründung prima facie, formal, einwandfrei erscheinen zu lassen. 

 

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vor 1 Stunde schrieb P22:

Ja, schon ziemlich verrückt sowas .... Solchen Typen kann man einfach nicht mehr trauen:crazy:

Zumindest die Waffenbehörde hat es im ersten Moment so gesehen.

Die Truppe tat da wohl auch noch doof auf dem Amt rum quatschen.

Und das war wohl der springende Punkt.

 

Und bei 1 von 4 hatte die Behörde ja einen Treffer.

Und die anderen 3 hatten wegen so einem Quatsch erst mal Theater ohne Ende.

 

Das Geld was da versenkt wurde hätte man denk ich schön in neue Waffen oder Mun anlegen können.

 

Ist aber nur meine persönliche Meinung aber manche brauchen anscheinend so einen Blödsinn .

Bearbeitet von Gast
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Am 24.12.2018 um 09:59 schrieb heletz:

Da Schußwaffen nun einmal gemeingefährliche Gegenstände sind, finde ich das nachvollziehbar.

 

Verständlicherweise wartet man erst nicht, bis etwas passiert:

Uiuiui - naja, wir haben uns ja schon in anderen Threads ausgetauscht. 

Ich gehe Mal davon aus, dass dies der reinen Provokation gilt. 

 

Überleg Mal was das für ein Verbotsstaat wird wenn präventiv alles potentiell gemeingefährliche verboten wird...  Laaaaaaaaangweilig... ;)

 

Bist n Grüner? Komm erzähle etwas über Dich. Mittlerweile bin ich neugierig . Hehe.

Bearbeitet von Kanne81
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vor 10 Stunden schrieb MarkF:

Durchweg bestehen deren "Handlungen" in verbalen Äußerungen

 

Auch wieder falsch.

 

Sämtliche (!) Entziehungen von Waffen beruhten auf schriftlichen Beweisen, die die Betreffenden selbst geliefert hatten.

 

Alle Deine bisherigen Äußerungen zusammengenommen, vermute ich mal, Du hast vom Treiben der Reichis eigentlich keine Ahnung, ne?

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vor 10 Stunden schrieb Kanne81:

Bist n Grüner? Komm erzähle etwas über Dich. Mittlerweile bin ich neugierig . Hehe.

Hallo Kanne81

 

ich habe da so eine andere Theorie:

In der Schule derjenige, der nie mit in der Gruppe stehen durfte. Der immer als letzter beim Sport in die Mannschaft gewählt wurde. ER war immer derjenige, der das Ziel von Steichen war. Dies hat sich in seinem Erwachsenenleben fort gesetzt. Hat nie die tollen Frauen abbekommen.

Und jetzt hier in der Anonymität macht er auf Opportunist auf Teufel komm raus. Diese Konstellation ist oft der Anfang von Taten, bei denen sich die aufgestauten Emotionen explosionsartig Bahn brechen.

 

 

Steven

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

Auch wieder falsch.

Sämtliche (!) Entziehungen von Waffen beruhten auf schriftlichen Beweisen, die die Betreffenden selbst geliefert hatten.

Alle Deine bisherigen Äußerungen zusammengenommen, vermute ich mal, Du hast vom Treiben der Reichis eigentlich keine Ahnung, ne?

 

Falsch? Ich habe mir die Mühe gemacht und einige der von Dir zitierten Urteile nachgelesen und in keiner der Begründungen sind andere "Handlungen" dieser Leute aufgeführt als dumm zu quatschen, Maulhelden halt. Es wurde gerichtlicherseits keine Straftat oder sonst eine Gesetzesverletzung, die keine Straftat oder OWi darstelllt, aufgeführt. 

Ich habe das mittlerweile so häufig erklärt daß ich mich den Eindrucks nicht erwehren kann, daß Du einfach nicht verstehen bzw. wahrhaben willst, daß ein wesentlicher und entscheidender Unterschied zwischen verbalem Protest, mag er auch noch so radikal und grundlegend (und absurd) formuliert und begründet sein, und tatsächlicher Mißachtung unserer Gesetze, die jedenfalls in diesem Zusammenhang faktisch immer eine Straftat bzw. OWi darstellen, besteht und daß eine verbale Distanzierung eben nicht genügt, wenn dem nicht entsprechende Taten, also letztlich Straftaten, folgen.

Mein Gott, was schimpfe ich nicht den ganzen Tag auf diesen Staat und seine Justiz, und beachte als beherrschter (man beachte das Wortspiel ;-)) Bürger dennoch (zwangsläufig, denn die Konsequenzen will ich mir nicht antun) und gemäß meiner mehrfachen geleisteten Eide die Regeln. Mit dieser Schein-"Begründung", mit denen die sog. "Reichsbürger" über den Löffel barbiert werden, könnte man aber auch mir sämtliche Zulassungen und Lizenzen entziehen.  

 

Und nein, die kenne die "Reichsbürger"-Szene eigentlich nicht, genausowenig wie die Szene der (nicht) organisierten Kriminalität oder der Rocker, das sind nun mal nicht meine Kreise und auch beruflich habe ich mit diesen nichts zu tun, und vor allem interessieren mich diese Schwachmaten als solche überhaupt nicht. Aber ich lese Zeitung etc. und man kann sich heutzutage darauf verlassen, daß alle Berichte über die sog. "Reichsbürger" zumindest nichts beschönigen, vermutlich übertrieben sind (so wie die angeblichen "Waffenlager", die bei Delinquenten wie Rockern, anderen Kriminellen oder auffällig gewordenen Jugendlichen gefunden werden, in aller Regel in Wahrheit aus freien Waffen bestehen), und abgesehen von dem Fall des LWB, der sich gegen die Wegnahme seiner Waffen nach dem erfolgten Einziehen seiner WBKen dämlicherweise mit diesen gewehrt hat, wurde in keinem Fall über Straftaten berichtet, die diese sog. "Reichsbürger" sozusagen gewohnheitsmäßig oder als Bestandteil einer (allerdings überhaupt nicht bestehenden) Zugehörigkeit zu einer Organisation, Vereinigung o.ä., als (zwingenden oder konsequenten) Ausdruck ihrer Weltanschauung begehen. Und da in keiner der mit bekannten diesbezüglichen Urteilen eine entsprechende Latte von Straftaten als Beleg für deren BRD-Rechts-feindliche Einstellung aufgeführt ist (obwohl dies die einfachste, sauberste und unanfechtbarste Begründung wäre), erscheint es mir nicht allzu gewagt, auch entsprechend der Unschuldsvermutung (auch wenn diese hier genau genommen nichts zu suchen hat, aber es liest sich gut) davon auszugehen, daß das Nichtberichten über solche Straftaten bedeutet, daß diese Leute zwar wohl bescheuert aber eben keine (gewohnheitsmäßigen) Straftäter sind. Oder jedenfalls nur in dem für Normalbürger normalen und lediglich individullen Umfang

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vor 2 Stunden schrieb steven:

Ich habe da so eine andere Theorie:

In der Schule derjenige, der nie mit in der Gruppe stehen durfte. Der immer als letzter beim Sport in die Mannschaft gewählt wurde. ER war immer derjenige, der das Ziel von Steichen war. Dies hat sich in seinem Erwachsenenleben fort gesetzt. Hat nie die tollen Frauen abbekommen.

 

Ach je. Mal anders herum: Wer wurde denn als einer der ersten in die Mannschaften gewählt und bekommt "bzw. bekam die tollen Frauen" ab? Vermutlich keiner hier. Im Gegenteil wird man davon ausgehen, daß die Mehrzahl von Forenschreibern zu den insofern Minderprivilegierten gehört, denn die anderen beschäftigen sich lieber mit Sport und den "tollen Frauen".

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vor 5 Minuten schrieb MarkF:

in keiner der Begründungen sind andere "Handlungen" dieser Leute aufgeführt als dumm zu quatschen

 

Lies die Urteile einfach nochmal!

In allen Fällen gab es schriftliche Beweise!

 

vor 6 Minuten schrieb MarkF:

Es wurde gerichtlicherseits keine Straftat oder sonst eine Gesetzesverletzung, die keine Straftat oder OWi darstelllt, aufgeführt. 

Deshalb wird ja im Beschluß des Bayerischen VGH auf den präventiven Zweck des Gesetzes verwiesen.

Man wartet nicht solange, bis ein Gefährder eine Straftat (womöglich gegen das Leben, wie in inzwischen 4 Fällen geschehen) vollende, sondern schreitet vorher ein.

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

Nein, die Justiz (Ständige Rechtsprechung) bezeichnet Waffen nun einmal so.

 

 

Ich will nicht ausschließen, daß man auch ein paar Urteile finden kann, in denen Schußwaffen als "gemein"gefährliche Gegenstände bezeichnet wurden. Die Regel ist es aber nicht - idR wird nur von "gefährlich" gesprochen. Und die strafechtliche Definition von "gemeingefährlich" kannst D z.B. bei https://www.iurastudent.de/definition/gemeingef%C3%A4hrliches-mittel nachlesen. Eine Schußwaffe ist daher per se nicht gemeingefährlich. Selbst eine MPi oder ein Sturmgewehr ist es (grundsärzlich) nur in einer konkreten Benutzung im VA-Modus.

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@ Heletz

Wie gesagt HABE ich einige der von Dir zitierten Urteile gelesen und es geht immer nur um Dummgequatsche. Das hat mit "Beweisen" nichts zu tun. Natürlich gab es "Beweise" für deren Dummgequatsche. 

Da Du behauptest, die hätten mehr getan als nur dumm gequatscht, also gegen (Straf)gesetze verstoßen, dann mach es bitte ordentlich und zitiere diese Stellen aus den Urteilen mit entsprechender Quellenangabe.

 

Und nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Wir reden nicht über Gefährder und diskutieren auch nicht darüber, welche Verdachtsmomente gegen "Gefährder" vorliegen müssen und wie konkret die Verdachtsmomente sein müssen, damit ein "nachgewiesener" Islamist das tut, wozu Islamisten gemeinhin bekannt sind bzw. neigen. 

Hier geht es darum, ob Maulheldentum ohne einen tatsächlichen Regelverstoß in individueller oder "Gruppen"-spezifischer Hinsicht ausreicht, um sozusagen als "Staatsfeind" behandelt zu werden.

Mit dem Schlagwort "präventiv" ist nichts begründet, "präventiv" hat auch Stalin bzw. Stalins System jeden Kritiker in die GULAGs stecken lassen. Mit "präventiv" kannst Du allen LWB verbieten, mit "präventiv" kannst Du allen über 50 den Führerschein abnehmen, mit "präventiv" kannst Du alle CDU-Wähler einkassieren (denn diese sind verstärkt verdächtig, irgendwann AfD zu wählen, und AfD-Wähler sind ja ohnehin ganz, ganz Böse und Staatsfeinde us. usw. usw.) und mit präventiv, mein Lieber, könnte man auch ruckzuck Dich einkassieren denn Du bist offensichtlich renitent und uneinsichtig (vielleicht auch beschränkt, da bin ich mir noch nicht sicher) und begründest damit die erhöhte Gefahr, gegenwärtige oder künftig Gesetze, die Dir nicht passen, zu mißachten. Nicht wahr, da warten wir am besten auch nicht ab, bis es soweit kommt, sondern kassieren Dich am besten sofort ein, auch wenn Du bislang noch nie rechtswidrig gehandelt hast sondern nur verbal aufgefallen bist.

Bearbeitet von MarkF
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vor 2 Minuten schrieb MarkF:

es geht immer nur um Dummgequatsche

 

Nein, es geht stets um schriftliche Beweise, die die Reichis selbst ferfertigt haben.

 

vor 3 Minuten schrieb MarkF:

Da Du behauptest, die hätten mehr getan als nur dumm gequatscht, also gegen (Straf)gesetze verstoßen

 

Das habe ich nie behauptet, Du liest offenbar meine Aussagen nicht richtig.

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@MarkF: Warum arbeitetst du dich an dem bornierten Besserwisser ab? Sich mit ihm, seinem Geschreibsel, insbesondere seinen laienhaften juristischen Thesen beschäftigen ist verschwendete Lebenszeit. Ignorieren und gut ist. Unsere Lebenszeit ist zu kurz um sie mit so einem Unsinn zu vergeuden.

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