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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb heletz:

Guck einfach mal nach, was man unter Denunziation versteht.

Woher weißt Du, dass der Mitarbeiter im Ordnungsamt nicht die Info über die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises aus "niederen persönlichen Beweggründen" weiter gegeben hat?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb bumm:

In meinem Vertrag steht was von Arbeit, nicht von Loyalität und schon garnichts von rückwirkend vermisster Loyalität.

Das ist auch gar nicht nötig, es steht im Gesetz.

Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich für den Arbeitnehmer nicht nur

die Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung. Vielmehr existieren auch

zahlreiche Nebenpflichten, § 241 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat

auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen.

Zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers gehört insbesondere die

Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HBM:

die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises

 

ist ein Indiz, aber kein Beweis.

 

Aus welcher Motivation heraus die Info weitergegeben wurde, spielt hier keine Rolle, da der Verfassungsschutz das weitergab, was er dienstlich wußte.

 

Sofortvollzug heißt noch nicht Sofortvernichtung.

 

In der Tat läuft es manchmal schief, aber wer hier welche Verantwortung hat, können wir nicht entscheiden.

Geschrieben

Also was denn jetzt?

 

Darf/soll/muss man als Arbeitgeber, Dienstherr oder von mir aus auch Sklavenhalter ? seine Untergebenen nun nach solchen Kriterien einstellen und eben auch wieder rauswerfen, oder nicht?

Geschrieben

Einen Arbeitnehmer der sich illoyal verhält

darf man kündigen. Ggvs. auch fristlos.

Darum ist mehrfach bis zum Bundesarbeitsgericht

gestritten worden - immer mit eindeutigem Urteil.

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb heletz:

 

Nicht der Verfassungsschutz, sondern die Untere Waffenbehörde.

 

Das mußte ein Jäger aus Aschaffenburg erfahren, der 2012 gegenüber den FinAmt erklärt hatte, das Amt sei zum Einziehen von Steuern nicht berechtigt und verwies auf die Verfassung von 1871.

 

Dann betonte er, die Verfassung von 1871 sei die einzige Verfassung Deutschlands.

 

Und weil die Behörden eben jetzt miteinander reden, entzog ihm das LRA im Juli 2017 WBK, JS und somit auch die Waffen.

Schlechtes Beispiel Herr Heletz:

 

https://www.google.de/amp/s/www.br.de/nachrichten/amp/bayern/rechtsanwalt-darf-waffen-und-jagdschein-behalten,R4uZCcr

 

 

Geschrieben

Das Verwaltungsgericht erklärte den Entzug der Erlaubnisse nun für rechtswidrig.

Und das gefällt dir?

Willkürliches Verhalten geht also ok wenn es gegen deine Lieblinge geht.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb WOF:

Willkürliches Verhalten

 

der Unteren Waffenbehörde ist hier nicht festzustellen.

 

Die endgültigen Entscheidungen treffen stets die Verwaltungsgerichte, das sollte eigentlich bekannt sein.

 

Die Behörde hatte genügend Anzeichen  dafür, daß es sich um einen RD handelt. Diese haben sich eben als nicht tragfähig erwiesen. Indizien aber keine Beweise.

 

Im übrigen habe ich bereits mehrfach (!) darauf verwiesen, daß die VGe nicht jeden RD-Verdacht bestätigen, angefangen beim VG Gera 2016, das drei von vier LWB die Waffen wieder zurückgab.

Geschrieben

Wenn eine Behörde auf Verdacht derart in die Rechte

eines Bürgers eingreift ist das mehr als nur Willkür.

Daß einem X-Radikalen wie dir das gefällt war mir

aber klar. Nur zu rechtfertigen ist das nicht.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

Wenn eine Behörde auf Verdacht derart in die Rechte

eines Bürgers eingreift ist das mehr als nur Willkür.

 

Keineswegs.

 

Wir sind hier im Verwaltungsrecht und wie die Entscheidung des OVG zeigt (um das es dem EP ging),  sind aus Gründen der Sicherheit die Waffen sofort weg.

 

Der Grundsatz in dubio pro reo gilt im Verwaltungsrecht nicht, der gilt nur im Strafrecht. Das sollte spätetens jetzt jedem LWB klar sein.

 

vor 6 Minuten schrieb rieny:

Wenn auch nicht vollständig,

 

Soweit nötig vollständig.

 

Denn ein user hatte behauptet, der Verfassungsschutz sei nötig, um mit dem Finanzamt zu kommunizieren und das dann der Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

 

Wie der Fall aber zeigt, kommunizieren die Behörden direkt miteinander, der Umweg über den VS ist nicht nötig.

 

Nur darum ging es.

Geschrieben
Gerade eben schrieb heletz:

Wir sind hier im Verwaltungsrecht und wie die Entscheidung des OVG zeigt (um das es dem EP ging),  sind aus Gründen der Sicherheit die Waffen sofort weg.

Das Gericht hat aber genau anders herum entschieden.

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb WOF:

genau anders herum

 

Nö. Irgendwie hast Du wohl Leseschwierigkeiten?

 

Das OVG hat entschieden, daß die Waffen erstmal weg sind.

 

Der Einstweilige Rechtsschutz wird verweigert

 

Im Ggs. zur Erstinastanz.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

In Schleswig-Holstein hat ein Firmeninhaber und Waffenbesitzer einen Staatsangehörigkeitsausweis

beantragt und ausgestellt bekommen.

 

Das zuständige Ordnungsamt hat über den Verfassungsschutz Wind davon bekommen und nur aufgrund dieses Vorganges mit Sofortvollzug die waffenrechtlichen Genehmigungen ohne Anhörung widerrufen.

Die Waffen wurden über einen Büma verkauft

 

 

Ist ja der Hammer! :crazy: Er hat mit der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises nichts verbotenes gemacht oder ist dies neuerdings illegal bzw. verboten?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb HBM:

Woher weißt Du, dass der Mitarbeiter im Ordnungsamt nicht die Info über die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausnachweis aus "niederen persönlichen Beweggründen" weiter gegeben hat?

Auf diese Frage Antwortest Du mit "Verfassungsschutz" obwohl es ums Ordnungsamt ging:

vor 5 Stunden schrieb heletz:

Aus welcher Motivation heraus die Info weitergegeben wurde, spielt hier keine Rolle, da der Verfassungsschutz das weitergab, was er dienstlich wußte.

 

Sofortvollzug heißt noch nicht Sofortvernichtung.

Und Sofortvollzug heißt zwar nicht "Sofortvernichtung" aber ein

vor 6 Stunden schrieb heletz:

Es könnte aber auch sein, daß der LWB mit seiner Information, daß der Schein aber nötig sei (mit den dazu erforderlichen Nachweisen) etwas oder sehr lang zugewartet hat, so daß es dazu kommen konnte.

ist halt doch ziemlicher Schmarn oder wie soll der Betroffene "rechtzeitig", also vor dem Sofortvollzug) erklären warum er einen Staatsangehörigkeitsnachweis gebraucht hat?

 

PS: irgendwie gehst Du weder auf Fragen ein, noch bist Du anscheinend an einer sinnvollen Diskussion interessiert. Wenn Du zitierst, dann oft sinnentstellend, machst Du das im "echten Leben" auch so oder benimmst Du Dich da normal/er?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb WOF:

Je nach "Vorfall" geht das auch.

Juristisch gar nicht möglich, weile eine (An)Kündigung halt IMMER mit einer Frist verbunden ist... was ihr meint, ist eine fristlose ENTLASSUNG... das sind im Arbeitsrecht aber zwei Paar Schuhe...

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