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IGNORED

Temporäre Waffenverbotszone


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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb callahan44er:

Bescheuerte Bürger, die für jeden kack anrufen. Je größer die Stadt, desto unsinniger die Rettungseinsätze! Kack Abfragesystem wo das Wort "Nein" nicht gewünscht ist, weil ein RTW Einsatz bringt schließlich je nach Kommune 450.- ins Stadtsäckel. Deshalb fährt auch heute vielmals ein RTW anstatt ein KTW wie noch vor ein paar Jahren. Man passt halt schön den Indikationskatalog an! Die Leute sind nicht kranker geworden!!! Zu wenige Rettungsmittel, aber Autos die in der Halle stehen bringen halt kein Geld und kosten nur!

Bescheuerte Bürger, die für jeden Kack anrufen, sind nur ein Problem, weil die Disponenten auf der Rettungsleitstelle keinen Rückhalt haben, wenn sie mal einen Fehler machen. Also wird nicht nur mehr angerufen, sondern auch mehr geschickt. Das ist reine cover-my-ass-Medizin. Der Indikationskatalog ist auch nicht das Problem, sondern dessen wachsweiche Formulierung. Einen Notarzt zu schicken bei "schwerer thermischer Verletzung" ist ja gut und schön. Was das aber bedeutet, muss derjenige entscheiden, der das Headset aufhat. Da es nun schon zum Standard geworden ist, dass wir mit dem Rettungshubschrauber zu einer erstgradigen Verbrennung fliegen, mache ich mir schon jetzt wieder Sorgen, wenn die Freibadsaison losgeht. 

Außerdem werden die Entscheidungen der Leitstelle ja hauptsächlich von einer Software getroffen, deren Entscheidung man aus politischen Gründen nicht anzweifeln darf. Wie im Buch "Qualityland" so treffend beschrieben - die Algorithmen können/dürfen nicht irren - im Zweifelsfall ist der Mensch fehlerhaft. Ein Blick auf die Fehleinsatzquote in B lässt zweifeln, aber auch das scheint immer nur ein Fehler der Menschen zu sein. ;)

 

vor 20 Stunden schrieb callahan44er:

….der Artikel, nicht gelesen? Schon mal die Schilder an der Reeperbahn gesehen?!

Ja. Da steht, dass Reizgas verboten ist. Pfefferspray ist aber nun einmal kein Reizgas. Außerdem ist es juristisch gesehen keine Waffe. Auf welcher Grundlage soll also die Mitnahme verboten sein? Willkür???

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Aber eben gefährlicher Gegenstand.

Eher Nicht. Jedenfalls wäre mir keine dahingehende Defintion bekannt.

Gemeint ist wahrscheinlich gefährliches Werkzeug. Das kann man verneinen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb Asgard:

Warst Du schon mal an Wochenenden oder nur unter der Woche zur Nachtzeit oder frühen Morgen am Nürnberger Hauptbahnhof?

Nö, ich hab ein Auto.

 

Und jetzt geh ich da erst recht nicht mehr hin, weil ich garantiert vergesse mein gefährliches Messer vorher aus der Hosentasche zu nehmen.

 

Aber ich hab mal in der Südstadt gewohnt, ich weiß was du meinst ;)

Bearbeitet von ChrisH
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb schiiter:

Eher Nicht. Jedenfalls wäre mir keine dahingehende Defintion bekannt.

Gemeint ist wahrscheinlich gefährliches Werkzeug. Das kann man verneinen.

Na eben so ähnlich:

s. Versammlungsgesetz:

§ 2 

(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.
Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Na eben so ähnlich:

s. Versammlungsgesetz:

§ 2 

(3) Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.

Nö, passt auch nicht. OC ist kein Gegenstand, der zur Verletzung von Personen bestimmt ist - schließlich steht ja "ausschließlich zur Tierabwehr" drauf. 

Wäre es zur Verletzung von Menschen gedacht, wäre es nicht zugelassen. Da es aber frei verkäuflich ist, erkennt der Gesetzgeber anscheinend an, dass es eben nicht zur Anwendung gegen den Menschen gedacht ist. Catch22 mal zu unseren Gunsten. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Das halte ich für noch unsinniger und gefährlicher,...

Von wegen, DAS wird es voll bringen... das wird die Shit hole failed city Berlin gleich total sicher machen... auf jeden Fall ein Topfidee... mehr von dieser Medizin, dann wird es endlich helfen...

Geschrieben (bearbeitet)

Es gilt nicht das Versammlungsgesetz (§27(1)). Somit fehlt auch eine entsprechende Rechtsgrundlage.

 

@Harry Callahan

Es kommt nicht nur auf die Bestimmung, sondern auch auf die Geeignetheit an. Daher ist man damit nicht raus aus der Nummer.

Es fehlt meiner Kenntnis nach aber einer Rechtsgrundlage, um dies analog des Versammlungsgesetzes zu verbieten.

Der Verordnungsweg wäre eine Möglichkeit. Was hat Berlin da konkret drinzustehen?

 

Allg. darf auch in waffenverbotszonen nicht grundlos durchsucht werden. Daher eher wirkungslos und man nimmt einfach weiter mit.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Harry Callahan:

Nö, passt auch nicht. OC ist kein Gegenstand, der zur Verletzung von Personen bestimmt ist - schließlich steht ja "ausschließlich zur Tierabwehr" drauf. 

Wäre es zur Verletzung von Menschen gedacht, wäre es nicht zugelassen. Da es aber frei verkäuflich ist, erkennt der Gesetzgeber anscheinend an, dass es eben nicht zur Anwendung gegen den Menschen gedacht ist. Catch22 mal zu unseren Gunsten. 

Oder so:

https://www.polizei.hamburg/service/6829236/waffenverbotsgebiet-a/

 

vor 18 Stunden schrieb schiiter:

Es gilt nicht das Versammlungsgesetz (§27(1)). Somit fehlt auch eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Dass das nicht gilt ist mir selbst klar und habe ich auch nicht behauptet, aber man leitet hier bestimmt Begriffe ab, oder erweitert sie sogar.

Quarzhandschuhe und Pfeffer fallen auch nicht unter das WaffG werden in Regel abgenommen.

Von daher kannst du dir deine "Krümelka....i" sparen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Mit Garantie, denn in einer derartigen Zone anlaßlos möglich.

Da hüpft das Herz in des VOPOs Brust, gell...

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Es gilt nicht das Versammlungsgesetz (§27(1)). Somit fehlt auch eine entsprechende Rechtsgrundlage.

 

@Harry Callahan

Es kommt nicht nur auf die Bestimmung, sondern auch auf die Geeignetheit an. Daher ist man damit nicht raus aus der Nummer.

Es fehlt meiner Kenntnis nach aber einer Rechtsgrundlage, um dies analog des Versammlungsgesetzes zu verbieten.

Eine interessante Frage für eine juristische Dissertation. Wenn ich diese Argumentation zuende denke, dann komme ich zu dem Schluss, dass ich aus einer Zeitschrift einen gemeinen Knüppel bauen und mit einem BH jemanden erdrosseln kann. Von den Verwendungsmöglichkeiten eines Schlüsselbundes ganz zu schweigen. Da ich also aus jedem Haushaltsgegenstand theoretisch eine Waffe bauen kann, müsste ich ja komplett nackt in eine solche Verbotszone gehen, um rechtlich sicher zu sein. Bei allem Wahnsinn in D KANN das der Gesetzgeber so nicht meinen und er MUSS hier genauere Definitionen treffen. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Dass das nicht gilt ist mir selbst klar und habe ich auch nicht behauptet, aber man leitet hier bestimmt Begriffe ab, oder erweitert sie sogar.

Quarzhandschuhe und Pfeffer fallen auch nicht unter das WaffG werden in Regel abgenommen.

Von daher kannst du dir deine "Krümelka....i" sparen.

Ist gar keine Krümelkackerei. Du enttäuscht mich.

Auch ist nichts abzuleiten.

Es bedarf einer konkreten Rechtsgrundlage.

Das ist ja nicht schwer zu verstehen.

Es ist also für den Einzelfall zu prüfen, was erfasst wurde. Ableitungen sind quatsch mit Soße

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Harry Callahan:

Eine interessante Frage für eine juristische Dissertation. Wenn ich diese Argumentation zuende denke, dann komme ich zu dem Schluss, dass ich aus einer Zeitschrift einen gemeinen Knüppel bauen und mit einem BH jemanden erdrosseln kann. Von den Verwendungsmöglichkeiten eines Schlüsselbundes ganz zu schweigen. Da ich also aus jedem Haushaltsgegenstand theoretisch eine Waffe bauen kann, müsste ich ja komplett nackt in eine solche Verbotszone gehen, um rechtlich sicher zu sein. Bei allem Wahnsinn in D KANN das der Gesetzgeber so nicht meinen und er MUSS hier genauere Definitionen treffen. 

Ich durfte zu einem Konzert nicht einmal eine kleine Flasche Cola mitführen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb Harry Callahan:

Eine interessante Frage für eine juristische Dissertation. Wenn ich diese Argumentation zuende denke, dann komme ich zu dem Schluss, dass ich aus einer Zeitschrift einen gemeinen Knüppel bauen und mit einem BH jemanden erdrosseln kann. Von den Verwendungsmöglichkeiten eines Schlüsselbundes ganz zu schweigen. Da ich also aus jedem Haushaltsgegenstand theoretisch eine Waffe bauen kann, müsste ich ja komplett nackt in eine solche Verbotszone gehen, um rechtlich sicher zu sein. Bei allem Wahnsinn in D KANN das der Gesetzgeber so nicht meinen und er MUSS hier genauere Definitionen treffen. 

Das ist doch aber seit Jahren völlig unbestritten???? Es ist auch keine Argumentation, sondern gesetzlich exakt so festgeschrieben worden.

Deshalb war eigentlich auch das Führverbot für Einhandmesser unnötig.

Du Polizei hatte schon lange alle notwendigen Handlungsmöglichkeiten.

 

Wenn du dir die Definiton gefährliches Werkzeug anschaust, wird das eigentlich gut erläutert.

Das darüber hinaus Rechtsgrundlagen nicht nur auf Bestimmung, sondern auch auf Eignung abzielen, ist ebenfalls nicht neu.

Ein Gesetz kann und soll keine Aufzählungslisten beinhalten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb schiiter:

Es bedarf einer konkreten Rechtsgrundlage.

Ich denke mal dass du weiß was alles abgenommen wird und du hast mit deinem gesetzesverweis keine Chance.

Ich durfte mit meine Plastikflasche nicht rein, entweder Cola weg oder keine Veranstaltung.

Bearbeitet von uwewittenburg
Schreibfehler
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb schiiter:

Das ist doch aber seit Jahren völlig unbestritten????

Deshalb war eigentlich auch das Führverbot für Einhandmesser unnötig.

Du Polizei hatte schon lange alle notwendigen Handlungsmöglichkeiten.

 

Wenn du dir die Definiton gefährliches Werkzeug anschaust, wird das eigentlich gut erläutert.

Das darüber hinaus Rechtsgrundlagen nicht nur auf Bestimmung, sondern auch auf Eignung abzielen, ist ebenfalls nicht neu.

Ein Gesetz kann und soll keine Aufzählungslisten beinhalten.

Also reine Willkür, wenn der Staat Dir eine andere Eignung unterstellt, als von Dir beabsichtigt war. Prima Rechtsstaat!

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:

Interessant

Zitat

Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und gefährlichen Gegenständen gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes. Das Verbot gilt auch, wenn eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen von Waffen vorliegt!

Wem gibt man denn so eine waffenrechtliche Bewilligung?

Was bedeutet das für diese Person?

Anschließend zählt man dann jede Menge Ausnahmen auf.

Irrsinn.

Geschrieben
Gerade eben schrieb uwewittenburg:

Ich denke mal dass du weiß was alles abgenommen wird und du hast mit deinem gesetzesverweis keine Chance.

Ich hatte mit meine Plastikflasche nicht rein, entweder Cola weg oder keine Veranstaltung.

Da kann aber der Hausherr bestimmen, wen er in seine Veranstaltung lässt. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Ich denke mal dass du weiß was alles abgenommen wird und du hast mit deinem gesetzesverweis keine Chance.

Ich hatte mit meine Plastikflasche nicht rein, entweder Cola weg oder keine Veranstaltung.

Veranstaltung. Hausrecht.

Vollkommen andere Geschichte.

Bleiben wir konkret.

Für die in Berlin angekündigte temporäre waffenverbotszone muss eine Verordnung vorliegen. In dieser Verordnung steht drin, was verboten ist.

Wenn man diese vorliegen hat, kann man schauen, was drin steht.  Da wird das konkret geregelt.

Keine Analogien. Keine eigenmächtigen Deutungen.

 

Die Verordnung aus Hamburg kann ganz anders aussehen, als die in Berlin.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Hätte ich auch getan, aber bei einer beginnenden Unterzuckerung und Anstehen?

Medikamente mitnehmen oder nach vorn gehen und erklären.

Geschrieben

...ich hätte zu dem Thema mal ne Frage....konstruierter Fall: Legalwaffenbesitzer (Sportschütze / Jäger) wohnt im Umfeld einer solchen Waffenverbotszone. Er besitzt kein Auto und nutzt immer für Fahrten zur Jagd oder zum Schießstand öffentliche Verkehrsmittel. Selbstverstänlich die Waffen in neutralen Koffern verpackt (versteckt).....und nu??

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