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IGNORED

Warnschuss mit Schreckschuss wegen Beschädigung von Eigentum


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Geschrieben

Hallo,

ich habe eine Frage, zu einem Sachverhalt, der sich in der Nachbarschaft ereignete. Habe es anonymisiert geschrieben:

Die beiden Nachbarn A und B sind verstritten.

Person A will wieder einen Streit anzetteln. Sie geht an die Tür von B und klingelt Sturm. B macht nicht auf, da er nichts mit A zu tun haben will.

Also geht A an das Auto von B und fängt an mit beiden Fäusten und Händen gegen den Kofferraumdeckel zu hämmern. Er schreit dabei, dass B aus seiner Wohnung zu ihm raus kommen soll.

B schreit aus dem Fenster zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll.

A hört nicht auf und hämmert weiter gegen das Fahrzeug von B.

B ist schwerbehindert, kann sich auf ein Kräftemessen oder Schlägerei mit A nicht einlassen. Er befürchtet von A angegriffen zu werden, wenn er raus geht, um sein Auto zu schützen.

B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B.

Da B sich nicht anders zu helfen weiß, holt er seine Schreckschuss-Pistole, geht nach Draußen und gibt ca. 8 Meter von der Stelle entfernt, wo A auf das Fahrzeug von B einhämmert, einen einzigen Warnschuss in die Luft ab. Schreit rüber zu A, dass er sein Auto in Ruhe lassen soll und geht wieder in seine Wohnung. B hat weder auf A gezielt noch mit der Waffe in seine Richtung gezeigt.

A hört darauf hin auf und ruft selbst die Polizei an. Die kommt dann natürlich und macht B Vorwürfe, warum er denn seine Schreckschuss einsetzte und einen Warnschuss abgab.

Aus dieser Situation heraus stellen sich die folgenden Fragen:

Wie stellt sich die Polizei aus ihrer Sicht ein korrektes Verhalten vor?

Hätte B zu A gehen müssen, wobei A ihn hätte schlagen können. B wäre auf Grund seiner Behinderung weder fähig sich zu wehren, noch wegzulaufen. Er läuft an einer Krücke.

Hätte B erst zu seinem Auto gehen müssen, um zu schauen, ob A auch tatsächlich Dellen ins Blech mit seinen Faustschlägen auf die Kofferraumhaube verursacht? Dann könnte aber obiges eintreten.

In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt.

Dürfte in solchem Fall die Polizei dem B seinen kleinen Waffenschein wegnehmen oder seine Schreckschusspistole beschlagnahmen?

War in diesem Fall der Einsatz der Waffe berechtigt?

Würde Jemand auf eine Person einschlagen wäre ein solches Verhalten sicher im Rahmen der Notwehr berechtigt.

Gruss
kawakawa

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb kawakawa:

In Hamburg gab es einen Fall, da schoss ein Rentner einem Dieb, der seine Geldbörse gestohlen hat und weglief, mit einer scharfen Waffe in den Rücken. Dieses Handeln war wohl vom Notwehrrecht gedeckt.

Da solltest Du Dich vielleicht nochmal schlau machen.

Die Staatsanwaltschaft sah' das tatsächlich so. Das Landgericht und der Bundesgerichtshof eher nicht.

 

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.10.2015&Aktenzeichen=3 StR 199/15

 

vor 21 Minuten schrieb kawakawa:

Dürfte in solchem Fall die Polizei dem B seinen kleinen Waffenschein wegnehmen oder seine Schreckschusspistole beschlagnahmen?

Voraussichtlich ja.

 

vor 21 Minuten schrieb kawakawa:

War in diesem Fall der Einsatz der Waffe berechtigt?

Eher nicht.

 

vor 21 Minuten schrieb kawakawa:

Hätte B zu A gehen müssen, wobei A ihn hätte schlagen können. B wäre auf Grund seiner Behinderung weder fähig sich zu wehren, noch wegzulaufen. Er läuft an einer Krücke.

Hätte B erst zu seinem Auto gehen müssen, um zu schauen, ob A auch tatsächlich Dellen ins Blech mit seinen Faustschlägen auf die Kofferraumhaube verursacht? Dann könnte aber obiges eintreten.

Wie wäre es damit, das Geschehen zu dokumentieren (Handyvideo o.ä.) und die Sachbeschädigung bei der Polizei anzuzeigen?

Da muss keiner auf die Straße gehen, keiner geschlagen werden und keiner rumschießen.

 

vor 21 Minuten schrieb kawakawa:

B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B.

Vielleicht sollte man am Inhalt (und ggf. der Art und Weise) der Meldung bei der Polizei etwas feilen.

Bearbeitet von German
  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Eigentum ist Notwehrfähig. Wenn der körperlich nicht in der Lage gewesene B nicht anders kann, hat er alles richtig gemacht wie ICH finde. Keiner kam zu Schäden und A hat sein Auto in Ruhe gelassen. Was Chaoten an Autos und fremden Eigentum anrichten können haben wir bei G20 ja gesehen. Da hätte ich gerne mal einen Fall gesehen wie ein Bürger erfolgreich sein Eigentum mit Gewalt gg die Chaoten verteidigt hat.

 

Was mich wundert, warum kommt die Polizei nicht bei einer laufenden Sachbeschädigung????

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb kawakawa:

B ruft die Polizei an und teilt ihr mit, was los ist. Die Polizei teilt B mit, dass sie nicht für die Lösung von Streitigkeiten zwischen Mietern verantwortlich ist und schickt keine Beamten hin zu B.

Da B sich nicht anders zu helfen weiß

 

Hier, ganz einfacher Ratschlag:

Waffen sind keine Lösung für Konflikte die eigentlich jeder geschäftsfähige Erwachsene lösen kann. Eher noch: Waffen, ob EWB oder PTB, sind VOR ALLEM nichts für Leute die denken weil einer klingelt und an einem KFZ rumfummelt dann in einer Waffe eine Problemlösung zu haben.

 

Ich Frage mich schon was so schwierig ist der Polizei zu sagen:

"Das ist Nötigung und vorsätzliche Sachbeschädigung. Vorsätzliche Sachbeschädigung ist eine Straftat, Sie haben hiermit Kenntnis von einer möglichen Straftat erlangt, sollte dies nicht verfolgt werden werde ich gegen Sie Anzeige erstatten".

  • Gefällt mir 15
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Jacko5000:

VOR ALLEM nichts für Leute die denken weil einer klingelt und an einem KFZ rumfummelt dann in einer Waffe eine Problemlösung zu haben.

So kann man Tatsachen auch verfälschen! Der TE hat die Lage ja nun eindeutig anders beschrieben!

 

Ach so bevor ein Oberschlauer daher kommt. Nein ich war nicht dabei. Da das hier eine Frage zu einem bestimmten Fall ist, nehme ich die Sachlage so wie sie beschrieben ist!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

So kann man Tatsachen auch verfälschen! Der TE hat die Lage ja nun eindeutig anders beschrieben!

 

War der TE dabei? Woher hat er seine Informationen? Weisst Du, dass die Situation genau so wie beschrieben war und dass nichts ausgelassen wurde? Kennst Du die Vorgeschichte? Weisst Du, was der Polizei am Telefon gesagt wurde?

 

Soviel zu "Tatsachen".

 

Das ist häufig der Unterschied zwischen Bauchmeinungen und dem, was dann am Ende vor Gericht herauskommt.

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb callahan44er:

So kann man Tatsachen auch verfälschen! Der TE hat die Lage ja nun eindeutig anders beschrieben!

Er hat sie mehr "ausgeschmückt" , was ja den Verständnis der Lage durchaus zuträglich ist....

Aber runter gebrochen auf die Fakten bleibt nichts anderes übrig... Der Nachbar hat geklingelt, geschrien und auf das Auto gehämmert... Eine Gefahr für den behinderten Nachbarn in der Wohnung bestand zu keiner Zeit... Also auch kein Grund eine Waffe einzusetzen... 

 

  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb callahan44er:

Was mich wundert, warum kommt die Polizei nicht bei einer laufenden Sachbeschädigung????

Die Polizei war am gleichen Tag 5 Stunden vorher schon zur Schadensaufnahme da, weil der Störenfried beim Einsteigen in sein Auto die Autotür gegen das Fahrzeug von B zwei mal "gedonnert hat", bevor er wegfuhr.

 

Als fünf Stunden später A gegen das Fahrzeug von B hämmerte, rief er wieder die Polizei. Der Polizist meinte dann, man hätte schon vor paar Stunden angerufen und die Polizei sei nicht für die Klärung von Mieterstreitigkeiten unter sich da. Der Beamte hat B nicht mal ausreden lassen. Er sagte, B solle das am Montag anzeigen und hat aufgelegt.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Mittelalter:

Eine Gefahr für den behinderten Nachbarn in der Wohnung bestand zu keiner Zeit... Also auch kein Grund eine Waffe einzusetzen... 

Also bleibt man zu Hause sitzen, und wartet bis der Angreifer erschöpft ist und aufhört auf das Auto einzuschlagen? Während die Polizei sich auch noch weigert zu kommen?

 

Ich dachte bisher Gegenstände, wie Fahrzeuge es sind, seien auch Notwehrfähig?

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb kawakawa:

Ich dachte bisher Gegenstände, wie Fahrzeuge es sind, seien auch Notwehrfähig?

 

vor 32 Minuten schrieb callahan44er:

Eigentum ist Notwehrfähig.

vor 31 Minuten schrieb callahan44er:

Da hätte ich gerne mal einen Fall gesehen wie ein Bürger erfolgreich sein Eigentum mit Gewalt gg die Chaoten verteidigt hat.

Ich hebe das mal für die nächste Diskussion auf, warum nicht jeder einen (richtigen) Waffenschein bekommen sollte... :rolleyes:

 

Und viel Spass vor Gericht bei der Diskussion über die Erforderlichkeit eines Schusswaffeneinsatzes, auch wenn es nur eine SRS-Waffe ist/war.

  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Mittelalter:

Er hat sie mehr "ausgeschmückt" , was ja den Verständnis der Lage durchaus zuträglich ist....

Aber runter gebrochen auf die Fakten bleibt nichts anderes übrig... Der Nachbar hat geklingelt, geschrien und auf das Auto gehämmert... Eine Gefahr für den behinderten Nachbarn in der Wohnung bestand zu keiner Zeit... Also auch kein Grund eine Waffe einzusetzen... 

 

Das behauptest du jetzt. Kann ja auch sein. Letztendlich gehe ich davon aus was da steht. Wenn der TE ausschmückt kann ich auch nix dran ändern. Dann muss man 95% der Tröts hier in Frage stellen und kann das Forum schließen. Letztendlich ist und bleibt Eigentum Notwehrfähig. Somit ist deine Aussage falsch!

  • Gefällt mir 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb callahan44er:

Das behauptest du jetzt. Kann ja auch sein. Letztendlich gehe ich davon aus was da steht. Wenn der TE ausschmückt kann ich auch nix dran ändern.

Wegen mir streiche ausgeschmückt und setze dafür "mit weiteren Infos versehen"....

 

vor 5 Minuten schrieb callahan44er:

Letztendlich ist und bleibt Eigentum Notwehrfähig

Du würdest ernsthaft für die Verteidigung deines Auto eine Schusswaffe ziehen? 

Bearbeitet von Mittelalter
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

Somit ist deine Aussage falsch! 

Nein, seine und Jackos Aussagen sind nach wie vor vollkommen korrekt.

 

vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Letztendlich ist und bleibt Eigentum Notwehrfähig.

Im Rahmen der Erforderlichkeit.

 

vor 17 Minuten schrieb kawakawa:

Während die Polizei sich auch noch weigert zu kommen?

Die Polizei hat ja gesagt, wie zu verfahren ist:

 

vor 19 Minuten schrieb kawakawa:

Er sagte, B solle das am Montag anzeigen

Wer danach noch meint, mit der Knarre John Wayne spielen zu müssen, muss halt mit eventuellen Konsequenzen leben.

So wie der "B" mit den Konsequenzen seiner Sachbeschädigung leben muss.

Es sei denn, die Umstände differieren von der Beschreibung...

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb German:

Und viel Spass vor Gericht bei der Diskussion über die Erforderlichkeit eines Schusswaffeneinsatzes, auch wenn es nur eine SRS-Waffe ist/war.

 

Wir reden hier maximal von einem Schießen ohne Erlaubnis und daher von einer Ordnungswidrigkeit.

vor 15 Minuten schrieb Mittelalter:


Aber runter gebrochen auf die Fakten bleibt nichts anderes übrig...

Nichts? Ist das hier „nichts“?:

vor 15 Minuten schrieb Mittelalter:

 

Der Nachbar hat geklingelt, geschrien und auf das Auto gehämmert...

 

 

vor 15 Minuten schrieb Mittelalter:

Eine Gefahr für den behinderten Nachbarn in der Wohnung bestand zu keiner Zeit... Also auch kein Grund eine Waffe einzusetzen... 

Und für das Auto? 

Sollte man lediglich dem germanischen Haustipp folgen?

 

vor 49 Minuten schrieb German:

 

Wie wäre es damit, das Geschehen zu dokumentieren (Handyvideo o.ä.) und die Sachbeschädigung bei der Polizei anzuzeigen?

 

 

Typisch deutsch halt. Gewähren lassen, maximal Beweise sichern und schauen ob man danach noch etwas liquidieren kann. 

  • Gefällt mir 6
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Mittelalter:

Wegen mir streiche ausgeschmückt und setze dafür "mit weiteren Infos versehen"....

 

Du würdest ernsthaft für die Verteidigung deines Auto eine Schusswaffe ziehen? 

Was ich machen würde sei mal dahingestellt, darum geht es hier nicht. Und ja, ich würde dann zum Anwalt gehen und nicht hier im Forum danach fragen, wo es eh jeder besser weiß. Aber so wie du sagst muss also ein körperlich eingeschränkter Mensch sein aus finanziellen Gründen nur Haftpflicht versichertes Auto demolieren lassen?

 

Selbst wenn er körperlich gesund und stark wäre, ist es also besser wenn er hin geht und dem Täter eins auf die Mütze Haut, als das es einmal Peng aus einer SRS macht?

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb P22:

 

Typisch deutsch halt. Gewähren lassen, maximal Beweise sichern und schauen ob man danach noch etwas liquidieren kann. 

Genau und danach keinen Pfennig bekommen weil beim Täter nix zu holen ist!

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

Und ja, ich würde dann zum Anwalt gehen und nicht hier im Forum danach fragen, wo es eh jeder besser weiß. 

Genau:yess: 

Geschrieben

B wollte nicht, den A "abknallen" oder "töten". Er hat absichtlich aus großer Entfernung von fast 10 Metern ein Mal in die Luft geschossen.

 

Das ist eine Schreckschuss mit Knallmunition. Der Effekt eines Schusses ist wie ein Knaller zu Silvester. Sollte nur dazu dienen, den A zu erschrecken, damit er das Einschlagen auf das Auto unterlässt. Und es hat funktioniert. Die Angriffssituation auf das Fahrzeug wurde ohne Verletzungen, ohne Schlägerei und ohne Weiteres beendet.

 

Scheint, als würden es die Meisten hier vorziehen, sich zu prügeln, während dann im Kampf einer der Beiden vielleicht ein Messer zieht und es letztlich schlimmer endet.

 

Im übrigen, der kleine Waffenschein von B ist nicht eingezogen worden. Er hat ihn zurück bekommen. Die Waffe wurde mitgenommen, mit dem Hinweis, dass die Situation hute zu angespannt sei, nach den zwei Vorfällen und man wolle nicht, dass damit mehr "Dummheiten" gemacht werden. Er soll die Schreckschuss auf der Wache in paar Tagen abholen.

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